Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

806. Kommentar von :Ohne Name

Jagdgesetz - verletzt gefundene Wildtiere

Guten Tag, ich schließe mich den Kommentaren, Darstellungen und Sichtweisen der vorherigen Schreiber vollkommen an. Allerdings bitte ich auch noch prüfen, ob das Jagdgesetz dahingehend geändert werden kann, dass man verletzt gefundene Wildtiere jeder Art (egal, ob angefahren, angeschossen oder aus sonstigem Grund abgemagert, todkrank etc. etc.)

Guten Tag, ich schließe mich den Kommentaren, Darstellungen und Sichtweisen der vorherigen Schreiber vollkommen an. Allerdings bitte ich auch noch prüfen, ob das Jagdgesetz dahingehend geändert werden kann, dass man verletzt gefundene Wildtiere jeder Art (egal, ob angefahren, angeschossen oder aus sonstigem Grund abgemagert, todkrank etc. etc.) mitnehmen und zu einem Tierarzt bzw. Tierklinik oder zu einem Tierschutzverein/Tierheim bringen darf und dort ihm die nötige tierärztliche Behandlung zukommen lassen darf, ohne dafür laut Gesetz illegal zu handeln und ggf. sogar noch eine Geldstrafe/Anzeige zu erhalten. Auch den behandelnden Tierärzten ist es in der jetzigen Fassung des Jagdgesetzes untersagt, ein gefundenes Wildtier zu behandeln oder einzuschläfern, falls nötig. Somit wurde im jüngst durch die Presse bekannt gewordenen Fall einem schwer verletzten Fuchs von etlichen Tierärzten und Tierkliniken unabhängig voneinander jede Hilfe verweigert und das Tier verendete daraufhin im Verlauf mehrer Tage unter grausamen Schmerzen.
SO ETWAS DARF ES NIVCHT GEBEN!!!! TIERHILFE DARF NIEMALS EIN GESETZESVERSTOSS SEIN!
Vielen Dank!
MfG
Ingrid Wittich-Bender

805. Kommentar von :Ohne Name

Für mehr Tierschutz ins Jagdgesetz

Ich spreche mich für mehr Tierschutz im Jagdgesetz aus, da die Tierwelt ein kostbares, schützenswertes Gut ist und BW eine Vorreiterfunktion in Deutschland für die Erreichung des Staatszieles "Tierschutz" einnehmen sollte. Es ist z.B. nicht hinnehmbar, dass Jäger sogen. streunende Hunde und Katzen einfach abschießen dürfen. Die Jägerlobby

Ich spreche mich für mehr Tierschutz im Jagdgesetz aus, da die Tierwelt ein kostbares, schützenswertes Gut ist und BW eine Vorreiterfunktion in Deutschland für die Erreichung des Staatszieles "Tierschutz" einnehmen sollte.

Es ist z.B. nicht hinnehmbar, dass Jäger sogen. streunende Hunde und Katzen einfach abschießen dürfen.

Die Jägerlobby ist in meinen Augen zu stark und das Jägerlatein der "Hege und Pflege" schon zu oft widerlegt worden durch die augenscheinliche Lust der Jäger am puren Töten von Tieren.
Die ZDF "planet-e" Dokumentation "Jäger in der Falle" zeigt dies kritisch auf: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2067774/

Auch der Förster Peter Wohlleben äußert sich kritisch ggü dem Treiben der Jäger "Den Wald im Visier - Jäger sind eine Gefahr für den Wald" http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=41535


Speziell für Baden-Württemberg: Jagdvergehen: "Rottweils Jäger und Naturschutz" http://rottweil.jagdvergehen.de/rottweil/

Nachfolgend Argumente gegen die Jagd: http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=blogsection&id=25&Itemid=66

Bei vielen Todesfällen durch Schusswaffen sind Jäger beteiligt, sogen. "Unfälle" oder Affekthandlungen. Auch werden viel zu oft Ponys ua. "versehentlich" erschossen.

Für ein Einsetzen für Tiere und Umwelt danke ich Ihnen hiermit.

Mit freundlichen Grüßen

Anne G



804. Kommentar von :Ohne Name

@Armbruster und Funk

Herr Armbruster, woher wissen sie, wie die Mehrheit der Jäger handelt? Ist das so nur so ein Gefühl oder haben sie mit mindestens 15 000 Jägern, also der Mehrheit in BW gesprochen? Herr Funk, es sieht fast so aus, als wären das Plagiate, die sie hier benennen. Unser geschätzter Herr Hagen, der den Hobbyjägern Tötungslust unterstellt, schreibt

Herr Armbruster, woher wissen sie, wie die Mehrheit der Jäger handelt? Ist das so nur so ein Gefühl oder haben sie mit mindestens 15 000 Jägern, also der Mehrheit in BW gesprochen?

Herr Funk, es sieht fast so aus, als wären das Plagiate, die sie hier benennen. Unser geschätzter Herr Hagen, der den Hobbyjägern Tötungslust unterstellt, schreibt genau dasselbe.

Nur soviel dazu: Nicht in Vogelgruppen zu schiessen braucht man nicht in ein Gesetz aufzunehmen, das ist und bleibt unwaidmännisch. Wildschweine in unseren Breiten vermehren sich sehr stark. Das liegt nicht an der Jagd. Schon mal die riesen Maisflächen gesehen? Jagdruhe im Winter, weil dort die Elterntiere die Jungen groß ziehen? Ich empfehle mal nachzulesen, wann Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen.
Beizjagd: Sie müssten dann auch so konsequent sein und beantragen alle Zoos verbieten, sämtlich Aquarien und Terrarien, sie müssten grundsätzlich prüfen, ob jemand überhaupt die Sachkunde hat, ein Tier bei sich zu halten. Wenn ich diese vielen fetten und vollkommen degenerierten Hunde so anschaue, wäre da Potential genug da. Wo bleibt denn da der große Auffschrei? Warum hält jemand eine Vogelspinne? Wir Jäger halten Hunde, weil wir sie brauchen und das hat dann auch einen Sinn. Genauso Rettungshunde, Polizeihunde. Warum andere Tiere halten, außerhalb ihres Lebensraums, die Frage wäre auch mal eine Antwort wert. Vor allem, wo bleibt da der Tierschutz?
Und zum guten Schluss, Ablehnung der Jagd auf bestimmten Flächen, wegen ethischer Gründe. Welche sind das denn? Essen alle diese Menschen kein Fleisch oder tierische Produkte? Kann ich mir kaum vorstellen. Ich vermute es ist diese generelle Ablehnung des Jägers, der sogar noch eine Waffe hat. Ich warte nur darauf, dass mal wieder ein Vorschlag kommt, diese doch auch zu verbieten.

803. Kommentar von :Ohne Name

Tierschutz im Jagdgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, der Tierschutz muss im neuen Gesetz besser berücksichtigt werden. Gerade die willkürliche Tötung von Katzen und Hunden und die Fallenjagd gehören umgehemd abgeschafft! Es kann nicht sein, dass eine kleine Anzahl schiesswütiger Menschen den Wald und die darin lebende Tierwelt "benutzt" wie es gerade passt! Ein

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Tierschutz muss im neuen Gesetz besser berücksichtigt werden. Gerade die willkürliche Tötung von Katzen und Hunden und die Fallenjagd gehören umgehemd abgeschafft!

Es kann nicht sein, dass eine kleine Anzahl schiesswütiger Menschen den Wald und die darin lebende Tierwelt "benutzt" wie es gerade passt!

Ein Grundstückseigentümer muss ohne wenn und aber die Jagd auf seinem Grund sofort verbieten dürfen!

Verlängerung der jagdfreien Zeit, ganzjährige Jagd auf Füchse und die Fütterung der Tiere muss ebenfalls sofort verboten werden!

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit um für den Tierschutz voran zu gehen!!

Freundliche Grüße

Rainer Geiges

802. Kommentar von :Ohne Name

Für mehr Tierschutz!!! Jagd muss eingeschränkt werden!!!

ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des

ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des Waldes einzusetzen.
Folgende Punkte erachte ich als ein absolutes Minimum, um wenigstens dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetz gerecht zu werden:





Unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen (§ 14 JWMG)



Es ist nicht akzeptabel, dass sich im 21. Jahrhundert Bürger, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen untersagen möchten, einer Gewissensprüfung bis hin zu einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich ihrer ethischen Orientierung unterziehen müssen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer und Jagdbeirat hier ein Mitspracherecht haben sollen.





Ausnahmsloses Verbot der Baujagd (§ 31 JWMG)



Die Baujagd auf Fuchs und Dachs, egal ob in Kunst- oder Naturbau, ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Zum einen stellt die Bekämpfung von natürlichen Prädatoren, nur um die Jagdstrecke der Jäger zu vergrößern, keinen vernünftigen Grund im Sinne des §1 Tierschutzgesetz dar, zum anderen ist das Hetzen eines Tieres auf ein anderes ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.





Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG)



Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden.





Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG)



Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel werden fast ausnahmslos in falknerischer Anbindehaltung gehalten. Den Tieren wird dadurch die Möglichkeit genommen, ihr arteigenes Bewegungsverhalten, das Fliegen, frei auszuleben. Diese Form der Tierhaltung ist nicht mit §2 Tierschutzgesetz vereinbar.





Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)



Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben.





Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung (§ 33 JWMG)



Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter ist mit einem zeitgemäßen Natur- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar. Die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen ergeben nicht nur aus ökologischer Sicht keinen Sinn, sondern laden zudem zum Missbrauch ein.





Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten (§37 JWMG)



Das Aussetzen von gezüchteten Wildtieren jagdbarer Arten, mit dem einzigen Zweck, diese nach einigen Monaten zu erschießen, ist mit einem modernen Tier- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar und muss verboten werden.





Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (§ 38 JWMG)



Die Ausbildung von Hunden in Schliefanlagen am gefangenen Fuchs oder an flugunfähig gemachten Enten ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Aufgrund der eingeschränkten Fluchtmöglichkeit bzw. Verhinderung des normalen Fortbewegungsverhaltens leiden die Tiere unter Angst und Stress. Verschiedene Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Hundeausbildung an vorübergehend flugunfähig gemachten Enten grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt.





Mindestens neun Monate Jagdruhe (§41 JWMG)



Die Jagdzeit muss sich an dem natürlichen Verhalten der Tiere und nicht den Wünschen der Jägerschaft orientieren. Jagd während der Brut- und Aufzuchtphase oder im Winter verursacht immensen Stress und großes Leid.





Ausnahmsloses Verbot des Abschusses von Haustieren (§ 49 JWMG)



Für den Abschuss von Haustieren durch Jäger gibt es keinen vernünftigen Grund. Den Abschuss von Hunden oder Katzen unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen, setzt ein falsches Signal und ist missbrauchsanfällig. Der Abschuss von Hunden und Katzen hat nichts mit Arten- oder Tierschutz zu tun und muss daher ausnahmslos verboten werden.





Kürzung der Liste jagdbarer Arten (Anlage JWMG)



Die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund (beispielsweise die Jagd auf Konkurrenten des Jägers wie den Fuchs) ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Auch widerspricht die Jagd auf im Bestand bedrohte Tierarten dem allgemeinen Verständnis eines zeitgemäßen Natur- und Artenschutzes. Daher muss die Liste der dem Baden-Württemberger Jagd- und Wildmanagement unterstellten Arten erheblich gekürzt werden. Zu streichen sind wenigstens Dachs, Fuchs, Hermelin, Steinmarder, Wildkaninchen, Baummarder, Feldhase, Iltis, Luchs, Wildkatze sowie sämtliche Vogelarten.



Zahlreiche Studien sowie Aussagen renommierter Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildbestände dauerhaft zu regulieren. Professor Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, weist beispielsweise darauf hin, dass eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen im Wesentlichen nicht durch Prädatoren, sondern durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet. Servanty et al (1) wiesen nach, dass Wildschweine in jagdfreien Gebieten eine geringere Populationsdichte aufweisen als in bejagtem Territorium. Demnach führt ein hoher Jagddruck auch zu deutlich höheren Reproduktionsraten.



Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, zusätzlich zu den oben genannten Punkten auch weitergehende Einschränkungen bei der Jagdausübung zu prüfen.



Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und zeigen Sie den Bürgern, dass Sie es mit dem Tierschutz wirklich ernst meinen - DANKE !!

Mit freundlichen Grüßen

L. Lozano

801. Kommentar von :Ohne Name

Jagd stärker einschränken

Guten Tag,

bitte nutzen Sie die Möglichkeit, das meiner Meinung nach sinnlose Töten, stärker einzuschränken. Die Mehrheit der Jäger handelt nicht zum Schutze der Tiere, auch wenn dies gerne vorgeschoben wird.

MfG Daniel Armbruster

800. Kommentar von :Ohne Name

Schein und Sein

Wenn man dieses Beteiligungsportal öffnet, lächelt uns ein gut gelaunter Minister Bonde an und fordert uns dazu auf, sein Vorhaben des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgetzt aktiv zu begleiten und uns dabei einzubringen. Für die Verbände, insbesondere für die stark betroffenen Jäger, muß dies wie ein Hohn klingen. Selbstverständlich haben sich

Wenn man dieses Beteiligungsportal öffnet, lächelt uns ein gut gelaunter Minister Bonde an und fordert uns dazu auf, sein Vorhaben des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgetzt aktiv zu begleiten und uns dabei einzubringen.
Für die Verbände, insbesondere für die stark betroffenen Jäger, muß dies wie ein Hohn klingen.
Selbstverständlich haben sich die Jagdverbände intensiv und mit Sachverstand in diese angeblich notwendige Novellierung (u.a. um das Ansehen der Jäger zu verbessern...) eingebracht. Der Referentenentwurf wurde dann aber der Presse vorgestellt, die beteiligten Verbände erhielten ihn dann Wochen später... Stärker kann man eine Mißachtung kaum ausdrücken!
Eines der Grundübel dieses Entwurfes ist, dass die bisherige Arbeit der Jäger, sowohl finanziell als auch ideell, in keiner Weise gewürdigt wird. Wenn es heute noch Reviere mit guten Besätzen an Hasen, Fasanen und sogar Rebhühner, aber eben genauso an Kibitzen, Lerchen und anderen typischen Arten der Feldflur gibt, dann durch die engagierte Arbeit von Jägern. Durch die Anlage von Hecken, durch die Gestaltung von Stillegungsflächen und Schaffung von Ruheräumen kann dies auch heute noch gelingen. Genauso gehört dort aber auch die Bejagung der Gewinnerarten unserer Kulturlandschaft wie Fuchs und Marder dazu. (Übrigens bei Projekten wie Großtrappenschutz in Brandenburg auch von Verbänden wie NABU und BUND als Notwendigkeit mittlerweile erkannt)
Kurzum die Erhaltung einer solchen wertvollen Feldflur ist heute fast ein Vollzeitjob, der auch noch viel Geld kostet. Wenn es dann selbst in solchen Revieren nicht mehr möglich ist, die entsprechenden Wildarten auch nachhaltig zu nutzen (und danach sieht es im Moment aus), wird dieses Engagement im Keim erstickt. Selbst die UN hat seit langem erkannt, dass nur eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen (und das umfaßt Wildtiere wie Hase und Fasan auch) deren langfristigen Schutz sicherstellen kann. Müssen wir Deutschen mal wieder das Rad neu erfinden und anderen zeigen was richtig ist?
Deutschland gilt als eines der am dichtesten besiedelten Ländern der Welt und gleichzeitig als eines mit einen artenreichen Wildtierbestand. Wollen wir das auf Spiel setzen?

799. Kommentar von :Ohne Name

Tun Sie bitte das RIchtige !!

Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen

Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des Waldes einzusetzen.

Folgende Punkte erachte ich als ein absolutes Minimum, um wenigstens dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetz gerecht zu werden:


Unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen (§ 14 JWMG)

Es ist nicht akzeptabel, dass sich im 21. Jahrhundert Bürger, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen untersagen möchten, einer Gewissensprüfung bis hin zu einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich ihrer ethischen Orientierung unterziehen müssen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer und Jagdbeirat hier ein Mitspracherecht haben sollen.


Ausnahmsloses Verbot der Baujagd (§ 31 JWMG)

Die Baujagd auf Fuchs und Dachs, egal ob in Kunst- oder Naturbau, ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Zum einen stellt die Bekämpfung von natürlichen Prädatoren, nur um die Jagdstrecke der Jäger zu vergrößern, keinen vernünftigen Grund im Sinne des §1 Tierschutzgesetz dar, zum anderen ist das Hetzen eines Tieres auf ein anderes ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.


Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG)

Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden.


Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG)

Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel werden fast ausnahmslos in falknerischer Anbindehaltung gehalten. Den Tieren wird dadurch die Möglichkeit genommen, ihr arteigenes Bewegungsverhalten, das Fliegen, frei auszuleben. Diese Form der Tierhaltung ist nicht mit §2 Tierschutzgesetz vereinbar.


Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)

Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben.


Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung (§ 33 JWMG)

Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter ist mit einem zeitgemäßen Natur- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar. Die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen ergeben nicht nur aus ökologischer Sicht keinen Sinn, sondern laden zudem zum Missbrauch ein.


Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten (§37 JWMG)

Das Aussetzen von gezüchteten Wildtieren jagdbarer Arten, mit dem einzigen Zweck, diese nach einigen Monaten zu erschießen, ist mit einem modernen Tier- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar und muss verboten werden.


Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (§ 38 JWMG)

Die Ausbildung von Hunden in Schliefanlagen am gefangenen Fuchs oder an flugunfähig gemachten Enten ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Aufgrund der eingeschränkten Fluchtmöglichkeit bzw. Verhinderung des normalen Fortbewegungsverhaltens leiden die Tiere unter Angst und Stress. Verschiedene Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Hundeausbildung an vorübergehend flugunfähig gemachten Enten grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt.


Mindestens neun Monate Jagdruhe (§41 JWMG)

Die Jagdzeit muss sich an dem natürlichen Verhalten der Tiere und nicht den Wünschen der Jägerschaft orientieren. Jagd während der Brut- und Aufzuchtphase oder im Winter verursacht immensen Stress und großes Leid.


Ausnahmsloses Verbot des Abschusses von Haustieren (§ 49 JWMG)

Für den Abschuss von Haustieren durch Jäger gibt es keinen vernünftigen Grund. Den Abschuss von Hunden oder Katzen unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen, setzt ein falsches Signal und ist missbrauchsanfällig. Der Abschuss von Hunden und Katzen hat nichts mit Arten- oder Tierschutz zu tun und muss daher ausnahmslos verboten werden.


Kürzung der Liste jagdbarer Arten (Anlage JWMG)

Die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund (beispielsweise die Jagd auf Konkurrenten des Jägers wie den Fuchs) ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Auch widerspricht die Jagd auf im Bestand bedrohte Tierarten dem allgemeinen Verständnis eines zeitgemäßen Natur- und Artenschutzes. Daher muss die Liste der dem Baden-Württemberger Jagd- und Wildmanagement unterstellten Arten erheblich gekürzt werden. Zu streichen sind wenigstens Dachs, Fuchs, Hermelin, Steinmarder, Wildkaninchen, Baummarder, Feldhase, Iltis, Luchs, Wildkatze sowie sämtliche Vogelarten.

Zahlreiche Studien sowie Aussagen renommierter Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildbestände dauerhaft zu regulieren. Professor Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, weist beispielsweise darauf hin, dass eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen im Wesentlichen nicht durch Prädatoren, sondern durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet. Servanty et al (1) wiesen nach, dass Wildschweine in jagdfreien Gebieten eine geringere Populationsdichte aufweisen als in bejagtem Territorium. Demnach führt ein hoher Jagddruck auch zu deutlich höheren Reproduktionsraten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, zusätzlich zu den oben genannten Punkten auch weitergehende Einschränkungen bei der Jagdausübung zu prüfen.

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und zeigen Sie den Bürgern, dass Sie es mit dem Tierschutz wirklich ernst meinen - DANKE !!
Herzlichst
M. Funk


798. Kommentar von :Ohne Name

gegen die Jagd !

- Die Jagd schadet dem Gleichgewicht der Natur - Durch die Jagd steigt die Überpopulation der Wildscheine & andere Waldtiere immer weiter: - Familienverbände werden auseinandergerissen, worauf die Wildschweine mit vermehrter Fortpflanzung reagieren - Durch das Ausstreuen von Nahrung werden die Waldtiere angeregt sich noch mehr zu vermehren- Die

- Die Jagd schadet dem Gleichgewicht der Natur
- Durch die Jagd steigt die Überpopulation der Wildscheine & andere Waldtiere immer weiter:
- Familienverbände werden auseinandergerissen, worauf die Wildschweine mit vermehrter Fortpflanzung reagieren
- Durch das Ausstreuen von Nahrung werden die Waldtiere angeregt sich noch mehr zu vermehren- Die Bejagung des Fuchses führt zur Flucht und damit zur Ausbreitung von Tollwut
- Alle wesentlichen von der Jägerschaft genannten Gründe für die Jagd sind heute wissenschaftlich widerlegt
- Der Jagd fallen jährlich zusätzlich ca. 400.000 Katzen und ca. 65.000 Hunde zum Opfer

797. Kommentar von :Ohne Name

Fehlender Wirklichkeitsbezug zur Nahrungskette und zur Jagd

Ein Grund vieler Jagdgegner die Jagd anders zu sehen als sie tatsächlich ist, dürfte sicherlich darin zu sehen sein, dass sich die Jäger der disneyhaften Vermenschlichung und Vermarktung der Tierwelt nicht zugänglich zeigen. Bestes Beispiel ist die Unterhaltungsindustrie. Ihre Filmproduktionen lassen ganze Kindergenerationen im festen Glauben

Ein Grund vieler Jagdgegner die Jagd anders zu sehen als sie tatsächlich ist, dürfte sicherlich darin zu sehen sein, dass sich die Jäger der disneyhaften Vermenschlichung und Vermarktung der Tierwelt nicht zugänglich zeigen.

Bestes Beispiel ist die Unterhaltungsindustrie. Ihre Filmproduktionen lassen ganze Kindergenerationen im festen Glauben aufwachsen, Tiere würden sprechen und menschlich handeln können.

Das hindert sie später als Erwachsene aber nicht Hotdogs und Hamburger und andere tierische Produkte zu essen, die bis zu Unkenntlichkeit verfremdet sind.

Vielen Menschen und da nehme ich die Jagdgegner und Tierschützer nicht aus, scheint der Wirklichkeitsbezug bzgl. der Nahrungskette in erheblichem Umfang verloren gegangen zu sein.

Ja, Jäger „töten“ Wildtiere, um diese zu nutzen. Aber es handelt sich hierbei um eine nachhaltige Nutzung, d. h. es wird nur immer soviel gejagd, wie der Wildbestand aus eigenen Kräften nachwachsen kann.

Andere und hierzu gehören sicherlich auch die Mehrzahl der Jagdgegner und Tierschützer, „lassen töten“.

Wenn man sein Fleisch aus der Tiefkühltruhe im Supermarkt kauft, wird man mit dem Töten dieser Tiere gar nicht konfrontiert. Das ist doch so viel bequemer und man bekommt dabei nicht einmal ein schlechtes Gewissen!

Deshalb ein kurzer Überblick über den Fleischkonsum:

Durchschnittlich landen in jedem Magen eines Deutschen im Laufe seines Lebens ca. 945 Hühner,
46 Puten, 37 Enten, 12 Gänse, 46 Schweine, 4 Rinder und 4 Schafe. In der Summe sind dies
ca. 1.094 Tiere.
Wenn man diese Zahlen mit der Einwohnerzahl von ca. 80.000.000 Deutschen multipliziert, dann kann man sich vorstellen wie die Realitäten beim „töten lassen“ von Tieren aussehen.

Nach Lösung dieser Rechenaufgabe liegen die Fakten auf dem Tisch, welche die Jagdgegner offensichtlich gerne negieren und nicht wahr haben wollen. Diese Leute müssen ihre Vorstellungen der Realitäten etwas gerade rücken und den Tatsachen ins Auge sehen. Vielleicht fällt es ihnen dann leichter auch die Jagd mit etwas anderen Augen zu sehen.

Nebenbei bemerkt beträgt der Verbrauch des von Jägern erlegten Wildes gerade mal ca. 1,5-2,0 % des gesamten Fleischkonsums pro Jahr, nur um ein Gefühl für die Größenordnungen zu bekommen.

Ich meine wir Jäger brauchen uns nicht dafür zu entschuldigen dass es uns gibt und wir brauchen uns auch nicht abqualifizieren zu lassen von Leuten, welchen der Wirklichkeitsbezug bzgl. der Nahrungsgewinnung und Nahrungskette abhanden gekommen ist.