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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1366. Kommentar von :Ohne Name

Vegetarier & Co eher im unteren einstelligen % Bereich

- soviel zur Gewichtung in der Gesellschaft auch wenn Ihr hier Krach macht wie ein Tümpel voller Frösche - und wollen dem Rest sagen wo's lang geht. Dass Tiere töten und Fleisch essen des Teufels, Antibabypillen für "bedenklich vermehrte Tierarten" ein probates Mittel (super "natürlich") und was weiss ich für Hirngespinste die einen doch ernsthaft

- soviel zur Gewichtung in der Gesellschaft auch wenn Ihr hier Krach macht wie ein Tümpel voller Frösche - und wollen dem Rest sagen wo's lang geht. Dass Tiere töten und Fleisch essen des Teufels, Antibabypillen für "bedenklich vermehrte Tierarten" ein probates Mittel (super "natürlich") und was weiss ich für Hirngespinste die einen doch ernsthaft dran zweiflen lassen könnten, dass diese Ernährungsform "gesund" sein kann. Hier bitte nachlesen wer's nihct glaubt: http://bazonline.ch/leben/gesellschaft/Der-Mensch-und-das-Fleisch/story/22505818 Aber macht nichts, ich geh jetzt auf das Schmalreh ansitzen das da am Stand xxxx läuft, mein Nachbar freut sich schon riesig auf so ein zartes, gesundes und schmackhaftes Fleisch von einem Tier, das nicht wie die Kollegen in der Massentierhaltung leben und sterben musste. Dabei tue ich dem Waldbesitzer, der an der Verbiss-Situation bei uns wirklich leidet zusätzlich einen Gefallen, den der muss von seinem Wald leben. Auf dem Weg zum Wald und zurück oder auch im Wald treffe ich seit ich jage nur auf Menschen, die dem Jäger gegenüber positiv eingestellt, oft einen kleinen Plausch halten oder neugierig Fragen stellen und sich freuen wenn man Ihnen die Natur (nicht nur das Wild) ein wenig näher bringt. In diesem Sinne, gehet in Frieden Ihr weltfremde Minderheit.

1365. Kommentar von :Ohne Name

Gesetzentwurf

Die Jäger sind nur auf den Profit aus. Der Tierschutz zählt bei ihnen gar nichts. Die Jäger behaupten sie seinen Tierschützer, das ist total verlogen., sie wollen alle Tiere die in der freien Natur leben totschießen, des Profits wegen. Naturschützer sind die Allerwenigsten von ihnen. Problematisch sind sicher wildernde Hunde, aber die Jäger dürfen

Die Jäger sind nur auf den Profit aus. Der Tierschutz zählt bei ihnen gar nichts. Die Jäger behaupten sie seinen Tierschützer, das ist total verlogen., sie wollen alle Tiere die in der freien Natur leben totschießen, des Profits wegen.
Naturschützer sind die Allerwenigsten von ihnen. Problematisch sind sicher wildernde Hunde, aber die Jäger dürfen nicht , wenn Wohnsiedlungen in der Nähe sind , wild drauf losschießen. Und sie behaupten immer sie seien Eigentümer. Sie sind nicht Eigentümer im geringsten. Sie sind nur Pächter. Die Flächen die für die Jagd freigegeben sind gehören allen Bürgern in Deutschland.
In Baden-Württemberg sollte verboten werden Feldhasen zu jagen und zu schießen. Es gibt keine mehr!!
Vor vielen Jahren habe ich immer wieder Hasen auf der freien Flur gesehen. Seit 2/3 Jahren sehe ich keinen Hasen mehr (im selben Gebiet ) .
Ein Jäger hat sich bei mir gebrüstet : Ich erschieße auch Dachse.
Umwelt- und Tierschutz ist so wichtig und deshalb ist der neue Entwurf absolut gerechtfertigt.

1364. Kommentar von :Ohne Name

Neues Jagdgesetz ist ein enteignungsgleicher Eingriff

1514 fand in Württemberg der Aufstand des Armen Konrad gegen die Feudalherrschaft von Herzog Ulrich statt, insbesondere wegen der Wildschäden im Feld, wodurch die Bauern und Bürger des Landes fast verhungerten. In der Revolution von 1848 wurde das Jagdrecht, ein an das Grundeigentum gebundenes Recht vollends erstritten. Jeder konnte auf seinem

1514 fand in Württemberg der Aufstand des Armen Konrad gegen die Feudalherrschaft von Herzog Ulrich statt, insbesondere wegen der Wildschäden im Feld, wodurch die Bauern und Bürger des Landes fast verhungerten. In der Revolution von 1848 wurde das Jagdrecht, ein an das Grundeigentum gebundenes Recht vollends erstritten. Jeder konnte auf seinem Grundstück jagen. Dieses Recht ist ein Bürgerrecht und kann nicht von einem Nutzungsrecht zu einem Ordnungsrecht des Staates verändert werden, was durch den Entwurf zu einem neuen Landesjagdgesetz geschieht. Dies ist eine enteignungsgleicher Eingriff und zumindest entschädigungspflichtig.
Die Begründung zum Erlass eines völlig neuen Gesetzes ist nicht haltbar und anfechtbar. Die genauen Vorschriften aus dem europäischen Recht und der Bundesgesetzgebung, die zwingend eine Änderung verlangen werden nicht genannt. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist ein Begriff, mit dem jedes und alles begründet werden kann. Eines hat die Diskussion um dieses neue Gesetz gebracht, die Akzeptanz der Jagd und der Jäger ist in aller Munde und hat eine nie vorher genossene Anerkennung gebracht. Dafür muss man der Landesregierung danken. Die Akzeptanz ist gegeben für die Jagd so wie sie heute ausgeübt wird. Auch das Alter eines Gesetzes mit 10 oder 20 Jahren bedingt keine Änderung, wenn die Akteure dies nicht fordern. Nun fordern aber nicht die Gemeinden, die Bauern, die Waldbesitzer, die Grundeigentümer und nicht die Jäger eine Änderung, sondern die großen Naturschutzverbände BUND und NABU weitreichende Änderungen - das heißt eine völlige Umkehr der bisherigen Grundsätze. Die beiden großen Verbände sind nicht Mitglied im Landesnaturschutzverband und arbeiten dort nicht mit dem Landesjagdverband als anerkanntem Naturschutzverband u.a. zusammen. Sie stellen sich also außerhalb des Landesnaturschutzes. Außerdem fordert ein Kleinstverband, der ökologische Jagdverband mit gerade mal 300 Mitgliedern das Aus der herkömmlichen Jagd, der schon den Schrotschutz auf Rehwild gefordert hat, und die wenigsten Mitglieder Revierpächter sind, also Verantwortung tragen und Verpflichtungen gegenüber Gemeinde und Grundstückseigentümern auf sich genommen haben.
Der Entwurf des Gesetzes baut auf grundsätzliches Misstrauen dieser Landesregierung gegenüber den Jägern auf. Warum sonst sollen bei der Unteren Jagdbehörde neuen Stellen für Wildtierbeauftragte geschaffen werden (44 Stellen im Land), die künftig den Jagdbetrieb überwachen. Warum soll die Mindestpachtdauer heruntergesetzt werden: Um seriöse Jäger als Pächter abzuschrecken, denen Investitionen in die Gestaltung eines Revieres mit Naturschutz- und Reviereinrichtungen für einen kurzen Zeitraum nicht vertretbar erscheinen. Dieses Misstrauen wir geschürt durch die vorher genannten Verbände, die sich nicht zu schade sind, Verleumdungen auszusprechen, wie zum Beispiel, dass Jäger Wildkatzen töten (Schwarzwälder Bote vom 14.5.2014). Dieses Misstrauen diskreditiert 30.000 Jäger in Baden-Württemberg und beschleunigt die Flucht aus der Verantwortung für das Wild.
Dies ist die Absicht und das Ziel des Gesetzentwurfes.
Die Gemeinden und Jagdgenossenschaften sind die Partner der Jäger. In den Jagdgenossenschaften sind unmittelbar die Landwirte und Waldeigentümer vertreten. Die Abschaffung der Fütterung des Wildes in Notzeiten verträgt sich nicht nur mit den Zielen des Tierschutzes, sondern insbesondere auch nicht mit der nachhaltigen Waldwirtschaft. Wird nicht artgerecht in der Notzeit gefüttert, wir der Verbiss im Wald erheblich zunehmen. Der Jagdpächter ist verpflichtet, den Wildschaden zu ersetzen. Dies wird die meisten der Jagdpächter überfordern, denn diese kommen in der Regel Vorort nicht aus den höheren Einkommensschichten. Auch hier erkennt man die Absicht deutlich, die Jagd in der bisherigen Form abzuschaffen. Was nützt dem Waldeigentümer die Entschädigung, wenn es Jahrzehnte dauert, bis ein Bestand neu begründet wird. Wissenschaftler aller Fraktionen haben eine artgerechte Wildfütterung als notwendig betrachtet. Die Begründung, dieses Verbot stehe im Koalitionsvertrag und müsse deshalb umgesetzt werden, ruft mehr als nur Kopfschütteln hervor.
Die Jäger sind die kleinste Gruppe der Naturnutzer. Sie liegen bei ca. 1 % der Bewirtschafter und Erholungssuchenden in Feld und Wald (Universität Greifswald, Prof. Succow). Was rechtfertigt eine sogenannte Jagdruhe in den Monaten Februar bis April, wenn der Feld und Wald ohnehin von 99 % anderer Nutzer bevölkert sind. Unabhängig davon, dass in dieser Zeit fast alles Wild aus ökologischen Gründen Schonzeit hat, ist die Jagd auf Schwarzwild (Überläufer und Frischlinge) im Wald effektiv. Dort hält sich dieses Wild auf, denn auf dem Feld ist keine Deckung vorhanden. Außerdem verschiebt sich der Winter klimabedingt immer mehr in das erste Vierteljahr, mit reichlich Schnee, wo eine Bejagung dieses nachtaktiven Wildes Erfolg verspricht. Diese Festlegung im Entwurf des Gesetzes zeugt davon, dass die Landesregierung die Argumente des Landesjagdverbandes in 27 Beteiligungsgesprächen nicht ernst nimmt, obwohl diese erprobt sind und sich als praxistauglich erwiesen haben. Die Schäden auf den Feldern trägt ja der Jagdpächter, die Ursache darf er nicht beseitigen oder zumindest minimieren. Auch dies führt dazu, dass verantwortungsbewusste Jäger keine Jagd mehr pachten wollen. Auch dies ist von der Landesregierung offensichtlich gewollt. Da hilft es auch nicht, 20 % auf die Landwirte abzuladen, wenn die Ursache nicht behoben werden kann, weshalb auch von dort zurecht Widerstand gegen dieses Gesetzesvorhaben kommt.
Naturschutz ist unteilbar. Die Jagd auf Prädatoren ist angewandter Naturschutz. Die Fuchsjagd am Naturbau zu verbieten, weil die dort eingesetzten Hunde sich durch den Mitbewohner des Baus, dem Dachs, verletzen könnten, zeugt nochmals von der Realitätsferne des Gesetzesentwurfs. Seit Jahrhunderten werden geeignete, ausgebildete Hunde durch ausgebildete Führer an Naturbauten eingesetzt. Jeder Hundeführer erkennt am Naturbau, ob er auch vom Dachs bewohnt ist und ob er seinen Hund einsetzen kann. Eine derartige Rücksichtnahme auf die Gesundheit eines Hundes wird auch hier wieder nur einseitig gesehen, denn bei Drückjagden auf Wildschweine werden in einem Jahr mehr Hunde geschlagen und schwer verletzt als in 20 Jahren bei Baujagden.
Von den 70.000 im Jagdjahr 2012/2013 erlegten Füchsen wurden ca. 20 % an Bauen erlegt, das sind 15.000 Tiere. Der Fuchs ist nicht nur der Feind des Hasen, sondern aller Bodenbrüter und Überträger von Krankheiten. Die Landesregierung handelt gegen den Artenschutz, wenn sie im Nationalpark Schwarzwald die Jagd auch auf Füchse, Dachse und Marder verbietet, denn damit ist das Auerhuhn in seinem Bestand erheblich gefährdet. Bisher haben die Jäger den Schutz des Auerhuhns übernommen und die Prädatoren klein gehalten, auch durch Baujagd an Naturbauten. Oder sollen nun am Rande des Nationalparkes Hunderte von Kunstbauten errichtet werden, um das Auerhuhn zu schützen? Auch hier erkennt man die Realitätsferne des Gesetzentwurfes.
In diesem Zusammenhang ist auch die Fallenjagd zu sehen. Fallenjagd wird durch ausgebildete Jäger mit zertifizierten Fallen durchgeführt. Sie ist sehr aufwändig und erfordert höchste Sorgfalt. Sie dient auch in besiedelten Gebieten der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben durch das Fangen des Steinmarders, der nicht nur in Gebäuden beheimatet ist, sondern auch in Kraftfahrzeugen. Hilferufe von Gebäudeeigentümern und Kraftfahrzeugbesitzern erreichen mehrfach jährlich den Jagdpächter. Und dieser hilft.
Die Landesregierung handelt auch bewusst gegen den Tierschutz, wenn sie bleifreie Büchsenmunition ab einem bestimmten Datum als verpflichtend im Gesetz festlegt. Noch fehlen wissenschaftliche und belastbar praktizierte Erkenntnisse und Ergebnisse über die schnelle Tötungswirkung dieser Geschosse. Die Regelungskompetenz liegt hier beim Bund und nicht bei den Bundesländern. Es ist fahrlässig zu verordnen, dass auf landeseigenen Flächen ab 1.4.2014 nur noch bleifreie Munition verwendet werden muss. Die im bisherigen Verfahren beteiligten Tierschutzorganisationen sollten diese Regelung genauestens überprüfen und ihren Sachverstand einbringen. Es kann doch nicht sein, dass in einem Bundesland bleifrei geschossen wird und in einem anderen erhebliche Zweifel bestehen.
Dieser Gesetzentwurf ist untauglich,. die Jagd als Grundrecht am Eigentum zu erhalten. Es werden Nachteile für die Menschen in Baden-Württemberg entstehen, wenn die Jagd nicht mehr als angewandter Naturschutz praktiziert wird. Die Stimmen der Jäger, der Städte und Gemeinden und der Grundbesitzer sollten nicht überhört werden.
Dieter Dziellak, Betzweiler-Wälde

1363. Kommentar von :Ohne Name

Brigitte: Verständnis und Kommunikation

Ich habe Kontakt sowohl zu Jägern, Förstern, Revierpächtern als auch zu Menschen, die aktiv im Tierschutz tätig sind. Was mir dort und auch hier im Forum vermehrt auffällt- Halbwissen und Unwissenheit über Fakten sind auf beiden Seiten vertreten. Wildschweine vermehren sich nicht, wie es früher war, nur zweimal im Jahr- sondern permanent- dies


Ich habe Kontakt sowohl zu Jägern, Förstern, Revierpächtern als auch zu Menschen, die aktiv im Tierschutz tätig sind. Was mir dort und auch hier im Forum vermehrt auffällt- Halbwissen und Unwissenheit über Fakten sind auf beiden Seiten vertreten. Wildschweine vermehren sich nicht, wie es früher war, nur zweimal im Jahr- sondern permanent- dies führt zu Überpopulation. Die Schäden hierfür sind von den zuständigen Jägern zu begleichen- ein Abschussverbot würde die Situation weiter verschärfen. Füchse gehören zu "selbstregulierenden Arten"- soll heißen, würde man nicht (in diesem Fall sinnfrei) zigtausende Füchse jedes Jahr schießen, würden sie sich weniger vermehren- und man hätte durch die damit erfolgende natürliche Auslese gesündere Tiere. Hauskatzen und Hunde haben meiner Meinung nach wenig Einfluss auf den Rückgang von einheimischen Arten (Singvögel; Hasen)- dies erfolgt vielmehr durch exzessive Landwirtschaft und Bebauung- und letztendlich sind es hier die Verbraucher, die durch ihre Nachfrage den Markt regeln- wer billig kauft- zwingt Landwirte zur Massenproduktion- Geiz ist hier nicht geil, sondern definitiv die Ursache für Vernichtung von Natur. Wer Singvögel und Hasen schützen will- braucht keine Katzen und Hunde im Wald abschießen- sondern Naturschutzgebiete fördern und keine Billigwaren konsumieren. Nur Nachhaltigkeit führt zum Ziel- das beschimpfen und verunglimpfen von Jägern und Tierschützern wird kaum zum Ziel führen.

1362. Kommentar von :Ohne Name

Jagdgesetztnovelle  Nein Danke!

Zu allererst sollte einmal klar gestellt werden dass wir Jäger die einzigen geprüften und bestätigten Natur- und Tierschützer sind. Die große Mehrheit derer, die sich bei diesen Diskussionen beteiligen, sind selbsternannte Natur- und Umweltschützer die von der Praxis keinerlei Ahnung haben, weder eine Prüfung noch einen Nachweis ihrer Kenntnisse

Zu allererst sollte einmal klar gestellt werden dass wir Jäger die einzigen geprüften und bestätigten Natur- und Tierschützer sind. Die große Mehrheit derer, die sich bei diesen Diskussionen beteiligen, sind selbsternannte Natur- und Umweltschützer die von der Praxis keinerlei Ahnung haben, weder eine Prüfung noch einen Nachweis ihrer Kenntnisse abgelegt haben aber emotional basiert mitreden. Der Jäger betreibt mehr Umwelt und Naturschutz als die meisten Organisationen, nur wird das nicht wahr genommen. Wer verbringt seine Freizeit draußen und beobachtet die Ökologischen zusammenhänge? Wer legt Sträucher, Wildruhezonen und Heckenstreifen für das Wild an? Ganz sicher nicht diejenigen, die groß aufschreien und den ganzen Tag nur innerhalb verschlossener Gebäude verbringen und das TV- Abendprogramm auswendig kennen.
Keiner dieser so genannten „Möchtegern Naturschützer“ weiß wie draußen wirklich die natürlichen Zusammenhänge sind. Die Natur ist von Natur aus grausam, ein Fuchs tötet einen Hasen, ein Löwe frisst eine Giraffe und auch ein Wolf oder Luchs tötet Rehe. Und die töten wesentlich grausamer als eine Kugel! Oft wird schon gefressen bevor die Beute richtig tot ist. Aber warum wird hier nicht der Ruf nach Tierschutz laut?
Für die Allgemeinheit hört sich Tierschutz immer toll an, schützt alles. Aber was nötig ist um eine Art zu schützen wissen die wenigsten. Schützt die Singvögel, aber nein nicht vor Ihren Feinden, den Katzen, Füchsen und Krähen. Die sollen auch wieder geschützt werden. Die Natur regelt sich selber, aber nur dann, wenn der Mensch sich raus hält. Und zwar in allen belangen! Aber diese Zeiten sind in einer Kulturlandschaft, in der wir leben, längst vorbei.

Die ständige Beschuldigung wir Jäger wären Lustmörder geht einem auf die Nerven. Erstens: alle die Fleisch essen, es nicht selber töten aber rausschreien wir Jäger sind Mörder sollten besser den Mund halten! Sie sind bloß zu feige selber zu töten damit ihr Fleisch auf den Tisch kommt. Das lassen sie andere machen. Oder sie unterliegen dem Glauben das Fleisch von Metzgers Theke fällt fertig portioniert vom Himmel….
Auch hier in dem Forum liest man immer wieder das Gebot „ Du sollst nicht töten“. Aber komischerweise werden in der Bibel Tiere als Gabe für Gott geopfert, und gab uns nicht Gott die Tiere auch als Nahrung? Schließlich schuf er uns nach seinem Ebenbild und stellte uns über die Tiere?! Der Satz aus der Bibel richtet sich gegen das Töten von Menschen, nicht aber das von Tieren.
Auch wurden wir Jäger dazu Ausgebildet selbstständig zu handeln, die Probleme zu erkennen und dagegen vorzugehen. Und jetzt soll uns von Leuten vorgeschrieben werden wie wir unsere Arbeit zu machen haben die die Problematik vor Ort nicht kennen? Wer seine Hasen, Fasane und Niederwild schützen will muss eben Fuchs und Krähe bejagen. So war es schon vor 100 Jahren, ist es Heute und wird auch in der Zukunft so sein.
Man kann die Jagd in einem Bundesland nicht verallgemeinern. Überall sind andere Rahmenbedingungen geben und an diese muss man sich individuell anpassen können. Und das geht nur vor Ort und nicht von hinter einem Schreibtisch.

Aus diesen Gründen ist ein neues Jagdgesetzt, dass weder etwas mit Tierschutz noch mit Umwelt- oder Naturschutz zu tun hat in seiner derzeitigen Form ab zu lehnen! Gesetzesänderungen sollten nicht von denen Getroffen werden, die das sagen, was die Mehrheit der Wähler hören wollen, sondern sollten mit denen abgeklärt werden die die Bestimmungen im Einklang mit Forst- und Landwirtschaft auszuführen haben.

1361. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung des Jagdgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, Herrn Kretschmann und Herrn Bonde würde ich empfehlen, den Jagdschein zu machen, damit Sie endlich beim Jagdgesetz das notwendige Fachwissen nachweisen können. Somit wäre auch eine objektive Gesetzgebung gewährleistet. Denn meiner Meinung nach ist die Objektivität sehr stark den Naturschützern entgegengebracht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herrn Kretschmann und Herrn Bonde würde ich empfehlen, den Jagdschein zu machen, damit Sie endlich beim Jagdgesetz das notwendige Fachwissen nachweisen können. Somit wäre auch eine objektive Gesetzgebung gewährleistet. Denn meiner Meinung nach ist die Objektivität sehr stark den Naturschützern entgegengebracht.

1360. Kommentar von :Ohne Name

Frieden im Land!

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie sich aus der Diskussion hier im Forum und dem Vorgehen der Jagdbefürworter in der Öffentlichkeit in den letzten Wochen und Monaten gezeigt hat, wollen sie sich in ihrer Freiheit nicht beschränken lassen. Sie wollen die Ausübung ihrer Schießfreude und

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wie sich aus der Diskussion hier im Forum und dem Vorgehen der Jagdbefürworter in der Öffentlichkeit in den letzten Wochen und Monaten gezeigt hat, wollen sie sich in ihrer Freiheit nicht beschränken lassen. Sie wollen die Ausübung ihrer Schießfreude und das Erlegen verschiedenster Lebewesen auf keinen Fall einschränken lassen. Ich plädiere deshalb dafür, die Gesetzesinitiative auszusetzten. Erarbeiten Sie stattdessen einen Gesetzentwurf „Nationalpark Baden-Württemberg“ und verbieten Sie dort alle „privaten Jagdtätigkeiten“. Dies kommt zum einen den Jägern zugute. Diese können sich in Zukunft hierzulande voll und ganz darauf konzentrieren was ihnen sowieso am meisten am Herzen liegt: auf den Naturschutz. Außerdem spart es ihnen einiges an Geld, was sie bisher für ihr Hochrüsten in Wald und Feld ausgeben haben. Dieses Geld können sie dann zum Beispiel in Digitalkameras investieren. Die Waidfrauen und -männer können dann in wirklicher Ruhe auf ihren Hochsitzen die Natur beobachten und interessante Schnappschüsse machen. In Zukunft dann statt mit Gewehren aber mit z. B. nachtsichtfähigen Digitalkameras. Das ist die umweltfreundlichste, friedlichste und sicherste Art und Weise für alle Beteiligten. Und zur Beruhigung für alle, die sich um meine Ernährung Sorgen machen. Ich bin trotzdem weiterhin sehr schmackhaft und so gesund versorgt, wie ihr sogenanntes Waidwerk gar nie sein kann. Zur möglichen oder angeblich drohenden Überbevölkerung der Natur durch Tierarten jeglicher Art, bin ich persönlich bereit, an der Bekämpfung solcher Szenarien mitzuarbeiten. Ich gehe hier gerne mit allen anderen Freiwilligen und unterstütze die hauptamtlichen Förster bei der Ausbringung der Antibabypillen, die den wirklich bedenklich vermehrten Tierarten entgegenwirken. Die Feststellung solcher Überpopulationen ist dann von staatlich bestellten Wildbiologen zu treffen.
Auf eine friedliche und naturverbundene Zukunft in unserem schönen Ländle!
Freundliche Grüße
Harald Mühlhäuser

1359. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung des Jagdgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, auch auf die Wahrscheinlichkeit hin, dass dieses Schreiben von ihnen nicht berücksichtigt wird, mache ich mir die Mühe und teile ihnen meine Meinung zu der Novellierung des Jagdgesetzes mit. Ich bin seit dem Ich denken kann mit zur Jagd gegangen. Zuerst mit meinem Grossvater und später auch mit meinem Vater. Habe

Sehr geehrte Damen und Herren,
auch auf die Wahrscheinlichkeit hin, dass dieses Schreiben von ihnen nicht berücksichtigt wird, mache ich mir die Mühe und teile ihnen meine Meinung zu der Novellierung des Jagdgesetzes mit. Ich bin seit dem Ich denken kann mit zur Jagd gegangen. Zuerst mit meinem Grossvater und später auch mit meinem Vater. Habe daraufhin mit 16 Jahren meinen Jugendjagdschein gemacht und bin seither selbst passionierter Jäger. Die Jagd an sich ist ein Thema welches sich nicht alleine aus dem töten von Wild zusammensetzt. Es gehört viel mehr dazu! Alleine die Zeit die Ich/Wir zusammen im Revier verbringen um Wildäcker anzulegen,Wildunfällen vorzubeugen,Wildschäden beseitigen,Verbissschutz tätigen und ich könnte noch einige Punkte mehr aufzählen doch würde es dann zu lange dauern. All das ist Zeit (und Geld) welches wir aus eigenem Willen einbringen. Niemand ersetzt uns dies! Das von ihnen geplante Gesetz ist in manchen Punkten absolut Realitätsfremd. Wer bezahlt beispielsweise den anfallenden Wildschaden in der Feldflur im März wenn ich dann nicht einmal die Möglichkeit habe das Schwarzwild zu bejagen? Warum darf ich das Schwarzwild im Sommer wenn die Feldfrüchte in der reife sind nicht mit Ablenkungsfütterungen im Wald halten? Bei uns wird dies seit Übernahme des Reviers praktiziert und wir konnten auf diese Weise die Schäden im Feld von 10000 Euro auf 250 Euro reduzieren. Auch sollte die Fütterung im Winter weiterhin erlaubt bleiben,schon um Waldschäden zu vermeiden. Das Wild ist heutzutage einem so hohen Druck durch Freizeitnutzung ausgesetzt das es noch heimlicher wird und sich in der Deckung einstellt und dort zu Schaden geht. Durch die Fütterung können Wildbestände gezielt gelenkt und Schäden minimiert werden. Oder finden Sie es besser das Wild verhungern zu lassen???? Nach ihren Entwürfen kommt es mir vor als würde der Jäger,also auch ich, zu einem reinen Schädlingsbekämpfer degradiert. Das hat mit der Jagd mit der ich aufgewachsen bin nicht mehr viel gemeinsam. Mein Grossvater sagte immer zu mir: "Junge, ich wünsche dir, dass du noch lange so jagen kannst wie wir es tun konnte". Doch leider scheint dies nicht der Fall zu sein. Man muss ja an einem Gesetz, welches in ganz Europa als Vorbild gilt, rumschrauben und meinen es verbessern zu müssen. Allerdings wurden dabei wohl die Leute die es betrifft schlicht vergessen. Denn der Jäger muss damit leben und nicht irgendwelche Naturschützer oder sonstige die am lautesten Schreien. Denn eines darf nicht vergessen werden. In vielen Kommunen ist die Jagdpacht die grösste Einnahme. Von diesen Leuten bekommen sie bestimmt kein Geld. Sind die Jagdreviere nicht mehr zu bewirtschaften, weil Hase und Fasan vom Aussterben bedroht werden oder der Wildschäden die Pacht übersteigt werden diese Reviere mit Sicherheit nicht mehr verpachtet werden und müssen wenn sich keine andere Möglichkeit mehr findet durch den Staat betreut werden, welcher dann natürlich auch die Kosten dafür zu tragen hat. Ich denke ich brauche ihnen eine solche Rechnung nicht aufzeigen. Es bleibt nur zu hoffen das das so geplante Jagdgesetz nicht in Kraft tritt. Denken sie nicht zu kurzsichtig. Meine Frage: Warum muss man etwas bewährtes ändern?
Ich hoffe das ich mir die Mühe nicht um sonst gemacht habe und wir auch in Zukunft der Jagd nach heutigem Stand nachgehen können!

Mit freundlichen Grüssen

C. Knopp

1358. Kommentar von :Ohne Name
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1357. Kommentar von :Ohne Name

Die Positionen der verantwortlichen Politiker nicht vergessen!

Um mich kurz zu fassen und ohne nochmal auf die schon genannten Gründe für diesen Gesetzentwurf einzugehen, sehe ich in dieser Novellierung des Jagdgesetzes eine positive politische Reaktion auf die wachsende Forderung der Gesellschaft nach einem respektvollen und fairen Umgang mit der Natur im Allgemeinen und den Tieren im Speziellen und

Um mich kurz zu fassen und ohne nochmal auf die schon genannten Gründe für diesen Gesetzentwurf einzugehen, sehe ich in dieser Novellierung des Jagdgesetzes eine positive politische Reaktion auf die wachsende Forderung der Gesellschaft nach einem respektvollen und fairen Umgang mit der Natur im Allgemeinen und den Tieren im Speziellen und unterstütze sie ausdrücklich!
Dass diese Novellierung nur ein Etappenziel sein kann ist klar, wenn man sich die Vielzahl der noch offenen Probleme vor Augen hält - aber sie ist ein besonders wichtiger erster Schritt!
Auch deshalb sollten wir uns sehr genau anzuschauen, welche politischen Kräfte einen solchen Wählerwillen initiieren und unterstützen und dies bei der nächsten Mandatsvergabe nicht vergessen. Damit würde auch endlich die Gewichtung der unterschiedlichen Interessengruppen in der Gesellschaft zum Ausdruck gebracht. Dass hier die getroffenen (Jagd-)Hunde am lautesten bellen, liegt in der Natur der Sache, repräsentiert aber nicht zwingend nicht ihre Gewichtung in der Gesellschaft . . .

Michael Diener