Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 3 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der Nationalpark Schwarzwald ist keine abgeriegelte Sperrfläche, sondern ein Großschutzgebiet, das seinen Besucherinnen und Besuchern naturnahe und naturverträgliche Erholung ermöglicht. Deshalb ist es grundsätzlich jedermann gestattet, den Nationalpark zu betreten und auf ausgewiesenen Flächen u.a. Beeren oder Pilze zu sammeln. Gleichwohl verfolgt der Nationalpark in erster Linie Ziele des Schutzes von Natur in ihrer natürlichen Dynamik. Daher enthält Abschnitt 3 Regelungen, die die naturverträgliche Nutzung des Nationalparks gewährleisten. Hierzu ist es, wie in jedem naturschutzrechtlichen Schutzgebiet, erforderlich, bestimmte Handlungen, die geeignet sind, die unter Schutz gestellten Naturgüter zu beeinträchtigen, zu untersagen oder zu beschränken. Gleichzeitig enthält Abschnitt 3 Vorschriften, die im Interesse der Allgemeinheit oder Einzelner unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Schutzvorschriften zulassen. Weiterhin ist die Möglichkeit vorgesehen, im Einzelfall von den Ge- und Verboten Befreiung nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu erteilen.
Abschnitt 3 enthält auch grundsätzliche Aussagen zur Ausgestaltung der Waldpflege und des Wildtiermanagements im Nationalpark. Auch insoweit kommt den naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Schutzgebiets Bedeutung als Maßstab für die Planungen und Einzelmaßnahmen zu.
Kommentare : Betretungs- und Erholungsrecht, Schutz, Pflege
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Naturschutzgebiete strenger wie Nationalpark?
Die Ziele des Nationalparks sind in erster Linie auf den Schutz und die Entwicklung ursprünglicher Natur ausgerichtet. Die Handhabung im Nationalpark ist im Prinzip weniger streng wie in Naturschutzgebieten. Hier wurde sehr auf Konsens auf bezüglich Wanderer und den seitherigen Möglichkeiten für den Mensch geachtet. Das ist positiv, wobei die
Die Ziele des Nationalparks sind in erster Linie auf den Schutz und die Entwicklung ursprünglicher Natur ausgerichtet. Die Handhabung im Nationalpark ist im Prinzip weniger streng wie in Naturschutzgebieten. Hier wurde sehr auf Konsens auf bezüglich Wanderer und den seitherigen Möglichkeiten für den Mensch geachtet. Das ist positiv, wobei die Schutzziele nicht darunnter leiden sollten.
Empfehlung eines Mountainbikers
Ich bin Bürger von Bühl und aktiver Mountainbiker. Durch das Nationalparkgesetz ist das Befahren dann nur noch auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Als Naturliebhaber begrüße ich die Einrichtung des Nationalparks sehr und sehe natürlich ein, dass sich das mit den Mountainbikern nicht verträgt. Es gibt ja auch noch genug Strecken außerhalb des
Ich bin Bürger von Bühl und aktiver Mountainbiker. Durch das Nationalparkgesetz ist das Befahren dann nur noch auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Als Naturliebhaber begrüße ich die Einrichtung des Nationalparks sehr und sehe natürlich ein, dass sich das mit den Mountainbikern nicht verträgt. Es gibt ja auch noch genug Strecken außerhalb des ausgewiesenen Gebietes. Trotzdem empfehle ich, um Konflikte zu vermeiden und Nationalparkliebhaber bei den Mountainbikern zu gewinnen, auch attraktive Strecken auszuweisen. Attraktiv heißt für einen Mountainbiker auch Singletrails (Pfade) zu befahren.
Keine Pestizide mehr im Nationalpark!
Bereits im Nationalparkgesetz sollte verankert sein, dass chemisch-synthetische Pestizide/Biozide im gesamten Nationalpark verboten sind. Sonst gibt es später endlose Diskussionen dazu. Also keine Polterbehandlung, kein Verbissschutzanstrich, weder chemisch-synthetisch, noch biologisch (Neem, Bt). Denn es geht ja gerade um Prozessschutz und die
Bereits im Nationalparkgesetz sollte verankert sein, dass chemisch-synthetische Pestizide/Biozide im gesamten Nationalpark verboten sind. Sonst gibt es später endlose Diskussionen dazu.
Also keine Polterbehandlung, kein Verbissschutzanstrich, weder chemisch-synthetisch, noch biologisch (Neem, Bt). Denn es geht ja gerade um Prozessschutz und die freie Entwicklung gerade auch der (z. B. holzbewohnenden) Insekten. In der Entwicklungszone können - wo unbedingt nötig - mechanische Maßnahmen (Entrindung, Wildschutzzäune) eingesetzt werden. Holzbauten für Erholung, Information und Besucherlenkung im Nationalparkgebiet sollten aus robusten einheimischen Materialien sein und höchstens mit biologischen Holzschutzmitteln geschützt werden.
Betretungsrecht
Das wird ein schöner Verbotsschilderwald, wahrscheinlich darf man auch nicht mehr drüberfliegen
Menschen integrieren, keine Verbote: wunderschöner Kommentar
Ein wunderbarer Beitrag, "ohne Name", das kann ich nur unterstützen: Unbedingt die Menschen über positive Emotionen daran erinnern, dass auch sie lediglich Teil im großen Gefüge der Natur sind und es Probleme gibt, wenn sie das vergessen oder missachten. Demut und Respekt erzielt man durch die entsprechenden interessanten, guten Erlebnisse. Also
Ein wunderbarer Beitrag, "ohne Name", das kann ich nur unterstützen: Unbedingt die Menschen über positive Emotionen daran erinnern, dass auch sie lediglich Teil im großen Gefüge der Natur sind und es Probleme gibt, wenn sie das vergessen oder missachten. Demut und Respekt erzielt man durch die entsprechenden interessanten, guten Erlebnisse. Also erstmal möglichst wenig Verbote, sondern auf die Einsicht der Besucher setzen.
Und damit den Gegnern die Chance geben, Ihre Ängste zu überwinden, denn aus jeder ihrer Beschuldigungen, Beleidigungen oder Sorgen schreit die Angst vor eigenem Bedeutungsverlust, Existenzangst, Angst vor Verfall usw. heraus.
Das ist in der heutigen Welt, in der die Zukunft kein Versprechen auf goldene Zeiten, sondern einfach nur noch unsicher und besorgniserregend ist, ja absolut verständlich. Aber wer beim Anblick von Totholz nur an Krankheit und Tod denkt statt an Leben und natürlichen Kreislauf, dem sollte man die Möglichkeit bieten, auch andere Erfahrungen zu machen. Vorausgesetzt, so jemand ist bereit, sich auf andere Erfahrungen einzulassen.
Die Erfahrung mit anderen NPs zeigt, dass es aber auch eher naturinteressierte Menschen sind, die NPs besuchen. Wer nur mit seinem Quad durch den Wald knattern will, fährt dazu nicht extra in den NP, weil das da niemanden beeindruckt.
§ 12 Wildtiermanagement
Der Gesetzentwurf und das Gutachten zielen wohl auf ein jagdliches Vorgehen ählich wie in den NP Harz oder Eifel ab. Die dortigen Erfahrungen sind negativ unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung in Richtung einer natürlichen Waldzusammensetzung obwohl dort die Tanne keine wesentliche Rolle spielt. Die Rotwilddichten haben sich dort unter diesem
Der Gesetzentwurf und das Gutachten zielen wohl auf ein jagdliches Vorgehen ählich wie in den NP Harz oder Eifel ab. Die dortigen Erfahrungen sind negativ unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung in Richtung einer natürlichen Waldzusammensetzung obwohl dort die Tanne keine wesentliche Rolle spielt. Die Rotwilddichten haben sich dort unter diesem NP-Regime weiter nach oben entwickelt. Dies würde im Nordschwarzwald das Ziel Fichte Tanne Buche Mischwälder konterkarieren. Eine wesentliche Wildstandsregulierung außerhalb des NP-Gebietes ist wohl eine Illusion.
Dr. Anton Hammer, Baden-Baden
§ 12 Wildruhezonen in Kerngebieten
Bei den derzeit überhöhten Hirsch- und Rehbeständen zeigen Erfahrungen in anderen Großschutzgebiten, z.B. aktuell auch im Biosphärengebiet Vessertal, dass zum Schutz der Weißtanne und einiger Laubhölzer auch in Kerngebieten nicht auf die Jagd verzichtet werden kann. Aktuell ist im Schwarzwald zu beobachten, dass die - naturgemäß schwerer zu
Bei den derzeit überhöhten Hirsch- und Rehbeständen zeigen Erfahrungen in anderen Großschutzgebiten, z.B. aktuell auch im Biosphärengebiet Vessertal, dass zum Schutz der Weißtanne und einiger Laubhölzer auch in Kerngebieten nicht auf die Jagd verzichtet werden kann. Aktuell ist im Schwarzwald zu beobachten, dass die - naturgemäß schwerer zu bejagenden - Bannwälder leicht zu Rückzugsgebieten des Wildes werden und die Waldverjüngung massiv gestört wird. Daher sollten die Wildruhezonen nicht als Pflicht-Bestimmung in ein Landtags-Gesetz aufgenommen werden. Ob und wie groß sie eingerichtet werden, sollte im Nationalparkplan bestimmt werden, der viel eher angepasst und geändert werden kann.
Lichtverschmutzung
Wirklich toll (!) finde ich §9 Absatz 2. Als Hobbyastronom kann ich die EIngrenzung von Lichtverschmutzung nur begrüßen! Vor allem wenn man den Nationalpark nicht nur als Schutz der Natur des Bodens und des Waldes betrachtet, sondern auch der Luft und des Himmels. In diesem Zusammenhang eine kleine Anregung: Wie wäre es den Nationalpark Schwarzwald
Wirklich toll (!) finde ich §9 Absatz 2. Als Hobbyastronom kann ich die EIngrenzung von Lichtverschmutzung nur begrüßen! Vor allem wenn man den Nationalpark nicht nur als Schutz der Natur des Bodens und des Waldes betrachtet, sondern auch der Luft und des Himmels. In diesem Zusammenhang eine kleine Anregung: Wie wäre es den Nationalpark Schwarzwald als Sternenpark zu zertifizieren? Das wäre eine zusätzliche Attraktion für die Region und wir hätten auch ganz gute Bedingungen dort oben. Ich denke das man da auch auf die Unterstützung / Mithilfe der Astronomen (z.B. Astronomischer Verein Ortenau oder Bühler Sterngucker...) zurückgreifen kann. Näheres zu Sternenparks unter: http://www.lichtverschmutzung.de/seiten/sternenparks.php (Fachgruppenseite der deutschen Amateurastronomen)
Reiter und Fahrradfahrer
Mein Appell: Richtet viele Reitwege und viele Fahrradwege (auch Single Trails) ein.
Sammeln von Pilzen... Betreten abseits der Wege...
In Abschnitt 3 Punkt 1 oder 4 sollte ergänzt werden: Auf mindestens 40% der Fläche des Nationalparks und davon mindestens 20% der Fläche in der Kernzone müssen im Nationalparkplan Rechte i.S. dieses Satzes eingeräumt werden. Begründung: Wenn das Gesetz vor dem Nationalparkplan kommt, obliegt es allein dem Nationalparkrat, Flächen auszuweisen. Im
In Abschnitt 3 Punkt 1 oder 4 sollte ergänzt werden: Auf mindestens 40% der Fläche des Nationalparks und davon mindestens 20% der Fläche in der Kernzone müssen im Nationalparkplan Rechte i.S. dieses Satzes eingeräumt werden.
Begründung: Wenn das Gesetz vor dem Nationalparkplan kommt, obliegt es allein dem Nationalparkrat, Flächen auszuweisen. Im schlechtesten Fall würden gar keine Flächen ausgewiesen. Daher ist es unabdingbar, einen Mindestanteil der Fläche, die so geregelt werden muss, im Gesetz festzuhalten.