Zur Kritik, die Rolle der Bibliotheken in der Medienbildung nicht ausreichend berücksichtigt zu haben
Mehrere Kommentare und auch Stellungnahmen machten darauf aufmerksam, dass die Rolle der öffentlichen Bibliotheken im Land im Bereich der Medienbildung keine ausreichende Berücksichtigung gefunden hätte. Diese würden schon heute mit einem breiten Angebot zur Erreichung der im Strategiepapier festgelegten Ziele beitragen. Gerade Bibliotheken seien aufgrund ihrer Zugänglichkeit und oftmals niedrigen Eingangshürden prädestiniert, die Medienbildung als Teil des lebenslangen Lernens zu unterstützen.
Dieser Punkt wurde von der interministeriellen Arbeitsgruppe aufgenommen und entsprechende Anpassungen in Kapitel 3.10 des Strategiepapiers vorgenommen.
Zur Kritik, die Bedeutung der außerschulischen Medienbildung in der Kinder- und Jugendarbeit nicht angemessen dargestellt zu haben
Einige Beiträge und Stellungnahmen wiesen darauf hin, dass die Bedeutung der außerschulischen Medienbildung nicht angemessen berücksichtigt und dargestellt worden sei. Gerade die Kinder- und Jugendarbeit definiere sich nicht in Abgrenzung zur Schule, sondern durch ihre Prinzipien, u.a. dem der Freiwilligkeit, Beteiligung und Selbstorganisation. In dem hier angebotenen non-formalen sowie informellen Rahmen finde eine grundlegend andere Form des Lernens statt. Die offene, verbandliche, kommunale und mobile Jugendarbeit biete daher einen idealen Rahmen für Lernerfahrungen. Kinder und Jugendliche sollten zu mündigen Nutzerinnen und Nutzern werden, die verantwortungsbewusst, selbstbestimmt, kritisch und kreativ mit Medien umgehen können. Sie sollten außerdem mögliche Risiken bei der Nutzung von Medien kennen, ihnen begegnen können und sich der Konsequenzen des eigenen Handelns bewusst sein. Hierzu benötigten sie Begleitung, Anleitung und Unterstützung.
Dieser Punkt wurde von der interministeriellen Arbeitsgruppe aufgenommen und entsprechende Anpassungen in den Kapiteln 3.4 und 3.5 des Strategiepapiers vorgenommen.
Zur Kritik, die Bedeutung der Medienpädagogischen Familienarbeit nicht ausreichend berücksichtigt zu haben
Einige Beiträge und Stellungnahmen befassten sich mit der Frage, ob die medienpädagogische Familienarbeit ausreichend bedacht wurde. Nicht nur für die Medienerziehung, sondern für den gesamten Bildungsprozess spielten die Eltern und die soziale Herkunft des Kindes eine entscheidende Rolle. In der Fachdiskussion gehe man davon aus, dass der Einfluss des Elternhauses auf die Bildungskarriere eines Kindes etwa doppelt so groß ist wie der Einfluss des gesamten Bildungssystems (Kindergarten, Schule, Ausbildung etc.) zusammen genommen. Um Bildungsergebnisse nachhaltig zu verbessern, sei es daher von großer Bedeutung, die Eltern zu erreichen und mitzunehmen. Medienkompetenz sei zum Bestandteil von Eltern- und Erziehungskompetenz geworden, die nicht selbstverständlich vorhanden ist, sondern in Lernprozessen erworben werden müsse. Eltern sollten auch als Vorbilder mit ihrer eigenen Mediennutzung eine zentrale Orientierung bieten. Für die Information von Eltern, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen als „Mediennutzende“ komme v.a. der Eltern- und Familienbildung eine Schlüsselfunktion zu.
Dieser Punkt wurde von der interministeriellen Arbeitsgruppe aufgenommen und entsprechende Anpassungen in Kapitel 3.5 des Strategiepapiers vorgenommen.
Zur Kritik, die Bedeutung der Schulsozialarbeit nicht ausreichend berücksichtigt zu haben
Mehrere Kommentare und Stellungnahmen zielten darauf ab, dass die Rolle der Schulsozialarbeit im Bereich der Medienbildung keine ausreichende Berücksichtigung gefunden hätte. Die Schulsozialarbeit sei bereits heute an vielen Schulen verankert und wird in absehbarer Zeit Bestandteil der Arbeit an allen Schulen sein. Sie habe durch ihren niedrigschwelligen Zugang zu den Schülerinnen und Schülern, ihre Vernetzung mit den weiteren schulischen Akteuren sowie den Partnern im Sozialraum zwei zentrale Funktionen: Schulsozialarbeit habe den unmittelbaren Zugang zur Zielgruppe der Medienbildung und koordiniere die genannten Partner im Sinne einer zielgruppengerechten stimmigen Gesamtkonzeption.
Dieser Punkt wurde von der interministeriellen Arbeitsgruppe aufgenommen und entsprechende Anpassungen in den Kapiteln 3.2 und 3.4 des Strategiepapiers vorgenommen.
Zur Forderung, gesundheitliche Fragestellungen stärker wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen und diese Aspekte in die Neuausrichtung der Medienbildung einfließen zu lassen
Eine Stellungnahme wies darauf hin, dass diverse Studien einen Zusammenhang zwischen der Nutzung digitaler Medien und ausgewählten Krankheitsbildern aufzeigen würden. Kopfschmerzen, Tagesmüdigkeit, verringerte Konzentrations- und Problemlösefähigkeit und geringere Gedächtnisfunktionen gehörten zu den Symptomen. Hierzu würde es auch noch an Langzeitstudien fehlen. Cybermobbing sei allen ein Begriff, aber zunehmend erkenne man auch eine Suchtgefahr bei unkontrolliertem Zugang und Umgang mit digitalen Medien. Internetsucht zöge sich durch alle Alters- und Gesellschaftsschichten.
Dieser Punkt wurde von der interministeriellen Arbeitsgruppe aufgenommen und entsprechende Anpassungen in den Kapiteln 3.4 und 3.5 des Strategiepapiers vorgenommen.
Zur Forderung, den Stellenwert der Wertevermittlung und die politisch-kulturelle Dimension der Medienbildung zu verstärken
Verschiedene Stellungnahmen machten deutlich, dass die politisch-kulturelle Dimension der Medienbildung und die Vermittlung von moralischen und ethischen Werten durch die Medienbildung noch nicht angemessen berücksichtigt seien. Medienbildung könne in besonderem Maße zur wichtigen Auseinandersetzung mit kritischen Themen wie Rassismus, Extremismus und Hetze im Netz beitragen.
Dieser Punkt wurde von der interministeriellen Arbeitsgruppe aufgenommen und entsprechende Anpassungen in der Einleitung (Kapitel 1) des Strategiepapiers vorgenommen.
Zur Kritik, insbesondere bei der Schulischen Medienbildung und bei der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte mangele es an Verbindlichkeit
Einzelne Stellungnahmen kritisierten die fehlende Verbindlichkeit der Medienbildung in der Schulischen Medienbildung und in der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte an. Mit der Verbindlichkeit müsse zwangsläufig auch eine entsprechende Prüfungsrelevanz verbunden sein.
Mit der im Zuge der Reform der Lehrerbildung erarbeitete Rahmenverordnung für die allgemein bildenden Studiengänge (RahmenVO) wurde die Medienkompetenz und -erziehung als Querschnittskompetenz wegen ihrer übergeordneten Bedeutung in den Bildungswissenschaften und in allen Fächern verbindlich verankert.
In die Erarbeitung der Vorgaben für die neuen Lehramtsstudiengänge waren die lehrerbildenden Hochschulen aktiv einbezogen:
- Die RahmenVO wurde in Abstimmung mit den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie den Kunst- und Musikhochschulen erarbeitet.
- Die darin enthaltenen Fachpapiere zu den Inhalten der einzelnen Fächer, der Bildungswissenschaften etc. wurden darüber hinaus in Arbeitsgruppen unter Beteiligung von Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern an den entsprechenden Hochschulen erstellt.
Diese RahmenVO trat am 06.07.2015 nach einem 1 1/2 jährigen Erarbeitungs-Prozess in Kraft.
Die Landesregierung sieht die Verbindlichkeit der schulischen Medienbildung insbesondere durch die Verankerung der Medienbildung als eine der sechs Leitperspektiven im Bildungsplan 2016 als gegeben an. Auch im Strategiepapier ist dies entsprechend deutlich festgehalten.
Diese Punkte wurden daher von der interministeriellen Arbeitsgruppe nicht weiter verfolgt.
Zur Forderung, die Landesregierung solle die Einrichtung von Professuren für Medienpädagogik sowie spezielle Förderprogramme für Medienbildung an baden-württembergischen Hochschulen initiieren
Vereinzelte Stellungnahmen wiesen darauf hin, dass sich die Landesregierung in den kommenden Jahren für die Einrichtung von Professuren sowie von speziellen Förderprogrammen für Medienbildung an den Hochschulen in Baden-Württemberg einsetzen müsse. Hier bestehe erheblicher Nachholbedarf.
Mit dem Landesprogramm Lehrerbildung wurde (neben 5 weiteren, elementaren Themen der Lehrerbildung) ganz bewusst auch das Thema Medienkompetenz in den Fokus gestellt. Damit besteht Gelegenheit, in den beiden Förderlinien des Programms Anträge zur Stärkung der Medienkompetenz zu stellen: Im Rahmen der Förderlinie 1 können die Hochschulen, die beim Bund im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung erfolgreich waren, Anträge in Höhe von 25 % der beim Bund eingeworbenen Mittel für Weiterentwicklungskonzepte vorlegen. Hier können auch Anträge für medienpädagogische Projekte eingereicht werden.
Im Rahmen der Förderlinie 2 des Programms bot sich den Hochschulen außerdem die Möglichkeit, jeweils 2 Anträge einzureichen. Es bestand ausreichend Gelegenheit, auch spezifisch auf die Medienpädagogik ausgerichtete Anträge zu erarbeiten. Diese Möglichkeit wurde aber nicht von allen Antragsberechtigten genutzt.
Die Punkte wurden daher von der interministeriellen Arbeitsgruppe nicht weiter verfolgt.
Zur Kritik, im Strategiepapier fehle eine zielgerichtete Strategie
Mehrere Stellungnahmen machten darauf aufmerksam, dass das Strategiepapier zwar eine gute Bestandsaufnahme der verschiedenen Maßnahmen in der Medienbildung darstelle, es aber an einer wirklich zielgerichteten medienpädagogischen Strategie fehle. Insbesondere mangele es auch an konkreten Zeiträumen, in denen die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden sollen sowie an den jeweiligen Etatempfehlungen.
Ein wichtiger Grund für die Ausarbeitung des Strategiepapiers war u.a., die bereits vorhandenen Maßnahmen der verschiedenen Fachressorts zusammenzustellen. Hierfür bietet das nun vorliegende Strategiepapier eine wesentliche Grundlage. Es wurde beschlossen, dass sich die interministerielle Arbeitsgruppe auch weiterhin in regelmäßigen Abständen zusammensetzen wird, um die verschiedenen Maßnahmen der Ressorts besser koordinieren und fortschreiben zu können. Die verschiedenen Maßnahmen werden auch auf der Internetplattform der Initiative Kindermedienland dargestellt und dort fortlaufend aktualisiert.
Im Hinblick auf die darin genannten Handlungsempfehlungen und Umsetzungsschritte kann festgehalten werden, dass diese in der Verantwortung und Entscheidungshoheit der jeweiligen Fachressorts liegen. Hierzu gehört insbesondere auch die Etatisierung der einzelnen Maßnahmen. Dabei konnten aktuell nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die den Doppelhaushalt 2015/2016 umfassen. Künftige Maßnahmen, welche die Jahre 2017 ff. betreffen, unterliegen der jeweiligen Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers (Landtag) und konnten insoweit nur als in Aussicht gestellte Maßnahmen ausgewiesen werden.
Dieser Punkt konnte von der interministeriellen Arbeitsgruppe daher nicht weiter verfolgt werden.