Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Anerkennung von Gütestellen soll eine hohe Qualität der außergerichtlichen Streitbeilegung sicherstellen.
Das Gesetz dient der Neufassung der in §§ 22 und 23 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzender ordentlichen Gerichtsbarkeit (AGGVG) enthaltenen Regeln zur Anerkennung von Gütestellen im Sinne von § 794 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Die baden-württembergischen Regelungen zur Anerkennung der Gütestellen sollen effektiver gestaltet werden, um angesichts der Möglichkeit der Gütestellen zur Abfassung vollstreckbarer zivilrechtlicher Vergleiche eine hohe Qualität der außergerichtlichen Streitbeilegung sicherzustellen. Neben einer genaueren Regelung der Anerkennungsvoraussetzungen und des Anerkennungsverfahrens sollen Vorgaben an die Verfahrensordnung der Gütestellen, eine Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung sowie weitere Pflichten für die Gütestellen in das Gesetz aufgenommen werden. Zudem soll die Zuständigkeit für die Anerkennung und die Aufsicht bei drei Landgerichten konzentriert werden.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 20. September 2017 kommentieren.
Verbände und Organisationen, die von der nebenstehenden Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.
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