Gibt es noch weitere Förderideen, die Ihrer Auffassung nach in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten? Berücksichtigen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch Aspekte einer möglichen Kofinanzierung. Der ESF+ mit dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (EHAP) sowie der EFRE und ELER sollten noch stärker in ihrer gemeinsamen strategischen Ausrichtung zusammengeführt und die fondsübergreifende Zusammenarbeit gestärkt werden. Insbesondere sollten bei der Bekämpfung von Armut und der Stärkung sozialer Integration Angebote zur Vorbereitung auf und zur Integration in den Arbeitsmarkt miteinander verbunden werden. Hierbei ist die Frage zu stellen, was jeder einzelne Fonds dazu beitragen kann.
Auf der Grundlage des neuen Mittelfristigen Finanzrahmens (MFR) und unter Berücksichtigung des Brexits sowie neuer Aufgaben denen sich die EU stellen muss (wie z.B. Verteidigung und Grenzsicherung), werden die ESI-Fonds starke finanzielle Einbußen zu verzeichnen haben. Daher kann es ggf. sinnvoll sein eine thematische Konzentration beim Einsatz der ESI-Mittel vorzunehmen. Baden-Württemberg hat bei der Entwicklung Umsetzung und Evaluierung des ESF Programmes bisher gute Erfahrungen in der konsequenten Anwendung des Partnerschaftsprinzips gemacht. Daher sollte dieser Weg weiter beschritten werden und die relevanten Partner, z.B. die Wohlfahrtsverbände weiter beteiligt werden.
Investitionen in das Ziel „Soziale Inklusion“ sollten auch in Baden-Württemberg 30 % der ESF+ Mittel nicht unterschreiten.
Darüber hinaus bekommt der ESF+ durch die Neuausrichtung der EU-Migrationspolitik u.a. auch eine stärkere Verantwortung für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Migration und Integration, was sich auch auf Baden-Württemberg auswirken wird. Auch dem ist in den Ausführungen bzw. den Überlegungen zum OP Rechnung zu tragen.
Durch die Omnibus-Verordnung hat die EU-Kommission Vereinfachungen in Durchführung und Verwaltung der ESI-Fonds eingeführt. Die Verordnungsvorschläge beinhalten weitere Vorschläge in dieser Richtung. Die ESF-Verwaltungsbehörde sollte alle nur möglichen Vereinfachungen prüfen und umsetzen, z. B. auch die Reduzierung der Indikatoren, um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten, insbesondere für die Projektträger, so weit als möglich zu reduzieren.
Konkrete Fördeideen: Förderung digitaler Kompetenzen für Langzeitarbeitslose und Menschen mit geringer formaler Bildung Förderung beruflicher Integration und Gesundheitsförderung Förderung beruflicher Integration und Quartiersbezug Ergänzende Förderung von sozialversicherungspflichtigen Zielgruppenarbeitsverhältnissen in der Sozialwirtschaft Begleitung / Flankierung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche Ko-Finanzierung
Baden-Württemberg sollte sich für den Erhalt eines hohen Ko-Finanzierungssatzes (50 %) durch EU-Mittel einsetzen. Finanzierungsinstrumente wie Kredite, revolvierende Fonds, Bürgschaften oder Beteiligungskapital stellen für gemeinnützige Träger der Sozialwirtschaft keine geeignete Finanzierungsform dar. Diese nichtgewinnorientierten Träger können ihre Förderung nicht nach einer bestimmten Zeit zurückzahlen. Vor allem im Rahmen der Förderung sozialer Innovationen muss der Einsatz der ESI-Finanzmittel als Risikokapital möglich sein, um Innovationen generieren zu können.
Zur Ko-Finanzierung sollten wie bisher die Basisinstrumente als direkte sowie „teilnehmerbezogene Leistungen“ als indirekte Ko-Finanzierung genutzt werden können.
Alle ESF-geförderten Maßnahmen sind auch künftig den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Wie kann nach Ihrer Auffassung die Einhaltung dieser Grundsätze in der ESF-Förderung künftig noch besser erreicht werden? Eine stärkere Konzentration der ESF-Mittel auf die Zielgruppen, die hinsichtlich der Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben am meisten benachteiligt und in komplexen individuellen Problemlagen gefangen sind, ist zu prüfen. Dies sind u.a. bezogen auf das Thema „Gleichstellung“, vor allem Alleinerziehende sowie Berufsrückkehrerinnen in und nach Trennungssituationen oder nach Unterbrechungen der Berufslaufbahn aufgrund von Pflege/Erziehung. Bezogen auf "Chancengleichheit" langeitarbeitslose, sozial benachteiligte Menschen. Bezogen auf das Thema „Nichtdiskriminierung“ z.B. Migrant*innen und Geflüchtete, psychische Beeinträchtigte, Suchtkranke, Haftentlassene usw..
Hier könnte die Aufbereitung von Best Practice Beispielen und/oder ein Methodenbaukasten als Orientierungshilfe für Projektträger sehr hilfreich sein.
Hier können Sie weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der ESF-Förderperiode 2021-2027 eintragen (z. B. zu Fragen der Umsetzung, zu den Schnittstellen der SGB III/II-Regelsysteme o.ä.).
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