Online-Umfrage ESF

Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg

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Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg fand folgende Ziele wichtig:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • 4) Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • 9) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung,
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
  • 15) Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg fand folgende VIER Ziele am wichtigsten:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen,
  • 9) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung,
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit,
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Folgende Gruppen sind für der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg relevant:

  • Auszubildende,
  • (potenzielle) Ausbildungsabbrecher*innen und Altbewerber*innen am Ausbildungsmarkt,
  • Alleinerziehende,
  • erwerbsfähige Langzeitarbeitslose im Leistungsbezug (ALG II),
  • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z.B. nach Strafhaft, nach Suchterkrankung),
  • Beschäftigte/Erwerbstätige (u. a. Ältere ab 50 Jahren, Menschen mit geringer formaler Qualifikation),
  • Menschen mit Migrationshintergrund einschließlich Zugewanderte aus Drittstaaten und Geflüchtete

Folgende Ideen und Vorschläge zur künftigen ESF-Förderung wurden unterbreitet:

  1. Welche ESF-Förderlinien der jetzigen Förderperiode halten Sie für so erfolgreich, dass sie auch nach 2021 weitergeführt werden sollten? Bitte beschreiben Sie diese kurz.
    Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen, prekär Beschäftigten und Berufsrückkehrer/innen in den Arbeitsmarkt Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
  2. Gibt es noch weitere Förderideen, die Ihrer Auffassung nach in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten? Berücksichtigen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch Aspekte einer möglichen Kofinanzierung.

    Der ESF+ mit dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (EHAP) sowie der EFRE und ELER sollten noch stärker in ihrer gemeinsamen strategischen Ausrichtung zusammengeführt und die fondsübergreifende Zusammenarbeit gestärkt werden. Insbesondere sollten bei der Bekämpfung von Armut und der Stärkung sozialer Integration Angebote zur Vorbereitung auf und zur Integration in den Arbeitsmarkt miteinander verbunden werden. Hierbei ist die Frage zu stellen, was jeder einzelne Fonds dazu beitragen kann.

    Auf der Grundlage des neuen Mittelfristigen Finanzrahmens (MFR) und unter Berücksichtigung des Brexits sowie neuer Aufgaben denen sich die EU stellen muss (wie z.B. Verteidigung und Grenzsicherung), werden die ESI-Fonds starke finanzielle Einbußen zu verzeichnen haben. Daher kann es ggf. sinnvoll sein eine thematische Konzentration beim Einsatz der ESI-Mittel vorzunehmen. Baden-Württemberg hat bei der Entwicklung Umsetzung und Evaluierung des ESF Programmes bisher gute Erfahrungen in der konsequenten Anwendung des Partnerschaftsprinzips gemacht. Daher sollte dieser Weg weiter beschritten werden und die relevanten Partner, z.B. die Wohlfahrtsverbände weiter beteiligt werden.

    Investitionen in das Ziel „Soziale Inklusion“ sollten auch in Baden-Württemberg 30 % der ESF+ Mittel nicht unterschreiten.

    Darüber hinaus bekommt der ESF+ durch die Neuausrichtung der EU-Migrationspolitik u.a. auch eine stärkere Verantwortung für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Migration und Integration, was sich auch auf Baden-Württemberg auswirken wird. Auch dem ist in den Ausführungen bzw. den Überlegungen zum OP Rechnung zu tragen.

    Durch die Omnibus-Verordnung hat die EU-Kommission Vereinfachungen in Durchführung und Verwaltung der ESI-Fonds eingeführt. Die Verordnungsvorschläge beinhalten weitere Vorschläge in dieser Richtung. Die ESF-Verwaltungsbehörde sollte alle nur möglichen Vereinfachungen prüfen und umsetzen, z. B. auch die Reduzierung der Indikatoren, um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten, insbesondere für die Projektträger, so weit als möglich zu reduzieren.
     Konkrete Fördeideen: Förderung digitaler Kompetenzen für Langzeitarbeitslose und Menschen mit geringer formaler Bildung Förderung beruflicher Integration und Gesundheitsförderung Förderung beruflicher Integration und Quartiersbezug Ergänzende Förderung von sozialversicherungspflichtigen Zielgruppenarbeitsverhältnissen in der Sozialwirtschaft Begleitung / Flankierung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche Ko-Finanzierung
    Baden-Württemberg sollte sich für den Erhalt eines hohen Ko-Finanzierungssatzes (50 %) durch EU-Mittel einsetzen. Finanzierungsinstrumente wie Kredite, revolvierende Fonds, Bürgschaften oder Beteiligungskapital stellen für gemeinnützige Träger der Sozialwirtschaft keine geeignete Finanzierungsform dar. Diese nichtgewinnorientierten Träger können ihre Förderung nicht nach einer bestimmten Zeit zurückzahlen. Vor allem im Rahmen der Förderung sozialer Innovationen muss der Einsatz der ESI-Finanzmittel als Risikokapital möglich sein, um Innovationen generieren zu können.

    Zur Ko-Finanzierung sollten wie bisher die Basisinstrumente als direkte sowie „teilnehmerbezogene Leistungen“ als indirekte Ko-Finanzierung genutzt werden können.

  3. Alle ESF-geförderten Maßnahmen sind auch künftig den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Wie kann nach Ihrer Auffassung die Einhaltung dieser Grundsätze in der ESF-Förderung künftig noch besser erreicht werden?

    Eine stärkere Konzentration der ESF-Mittel auf die Zielgruppen, die hinsichtlich der Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben am meisten benachteiligt und in komplexen individuellen Problemlagen gefangen sind, ist zu prüfen. Dies sind u.a. bezogen auf das Thema „Gleichstellung“, vor allem Alleinerziehende sowie Berufsrückkehrerinnen in und nach Trennungssituationen oder nach Unterbrechungen der Berufslaufbahn aufgrund von Pflege/Erziehung. Bezogen auf "Chancengleichheit" langeitarbeitslose, sozial benachteiligte Menschen. Bezogen auf das Thema „Nichtdiskriminierung“ z.B. Migrant*innen und Geflüchtete, psychische Beeinträchtigte, Suchtkranke, Haftentlassene usw..
    Hier könnte die Aufbereitung von Best Practice Beispielen und/oder ein Methodenbaukasten als Orientierungshilfe für Projektträger sehr hilfreich sein.

  4. Wie wichtig schätzen Sie transnationale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Projekten in verschiedenen EU-Ländern ein? Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung transnationale Kooperationen zu intensivieren?
    Transnationaler Erfahrungsaustausch kann durchaus hilfreich sein, scheitert in der Praxis oft an den fehlenden Ressourcen, bzw. der notwendigen Fokussierung auf die primären Ziele der Projekte. Transnationalität funktioniert in der Regel nur, wenn tatsächlich zusätzlich Mittel zur Verfügung gestellt werden Möglichkeiten gäbe es evtl. auch, wenn hier zentral "transnationale" Plattformen und Netzwerkveranstaltungen angeboten würden.
  5. Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung mehr zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und umweltpolitischen Zielen beizutragen?
    Eine stärkere Verzahnung der klima- und sozialpolitischen Dimension bei der Diskussion um die Energiewende ist nötig. Hier braucht es insb. die Fokussierung und die Entwicklung von (Beratungs-)Angeboten für einkommensschwache und arme Haushalte. Kommunikationsmedien und Konferenztechniken werden v.a. in überregionalen ESF-Projekten verstärkt genutzt, um Mobilitätsanforderungen zu verringern oder zu vermeiden (z.B. Videokonferenzen). Um dies zu beschleunigen, können die Kosten für die Beschaffung der Technik und die Kosten der Nutzung bei Bedarf gezielt gefördert werden. Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte mit einem dezidierten Angebot von ökologisch nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen werden bei der Förderauswahl bevorzugt.
  6. Hier können Sie weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der ESF-Förderperiode 2021-2027 eintragen (z. B. zu Fragen der Umsetzung, zu den Schnittstellen der SGB III/II-Regelsysteme o.ä.).
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Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg hat Projekte durchgeführt, die folgender Förderlinie zugeordnet war:

Die dem Diözesan-Caritasverband angeschlossenen Ortsverbände und Träger führen sowohl regional als auch zentral ESF-Projekte in allen relevanten Förderprioritäten wie z.B. Ziel A 1.1: Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen, prekär Beschäftigten und Berufsrückkehrer/innen in den Arbeitsmarkt; Ziel A 2.1: Verbesserung der Übergangs- und Ausbildungssituation von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf; Ziel B 1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind; Ziel C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit; Ziel C 4.1: Verbesserung der Berufsorientierung und der Vorbereitung des Übergangs in Ausbildung durch.