Klimaschutz

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

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Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

44. Kommentar von :ohne Name 9799

Mutter Erde stirbt

Arzt/Wissenschaftler : "Ihre Mutter (Erde) stirbt..." Nachfahre: "Oh nein! Wir brauchen und lieben sie so sehr. Wir möchten, dass sie ihre Urenkel kennenlernt! Wir müssen sie unbedingt 2050 in ein Krankenhaus bringen!" !!! ES GIBT HUNDERTE WISSENSCHAFTLER, DIE WEGE AUFZEIGEN, DIE KLIMAKRISE ZUMINDEST ABZUMILDERN! WARUM HÖRT IHR NICHT AUF SIE

Arzt/Wissenschaftler : "Ihre Mutter (Erde) stirbt..."
Nachfahre: "Oh nein! Wir brauchen und lieben sie so sehr. Wir möchten, dass sie ihre Urenkel kennenlernt! Wir müssen sie unbedingt 2050 in ein Krankenhaus bringen!" !!! ES GIBT HUNDERTE WISSENSCHAFTLER, DIE WEGE AUFZEIGEN, DIE KLIMAKRISE ZUMINDEST ABZUMILDERN! WARUM HÖRT IHR NICHT AUF SIE ???

43. Kommentar von :ohne Name 9798

Bitte nochmals überarbeiten - einer grünen Landesregierung nicht würdig!

§1 Zweck des Gesetzes Hinzufügen eines zusätzlichen Artikels: Neuer Artikel Abs 3) Zweck des Gesetzes ist die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und damit die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze. §4 Zielsetzung Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht. Um die 1,5


§1 Zweck des Gesetzes
Hinzufügen eines zusätzlichen Artikels:
Neuer Artikel Abs 3) Zweck des Gesetzes ist die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und damit die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze.

§4 Zielsetzung

Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht.
Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, bleiben BW ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2-Äq. Dies entspricht der Klimaneutralität ab 2030!

Die klimaneutrale Landesverwaltung als Vorbild darf nicht erst 2040 erreicht werden. Dies ist viel zu spät. Um dem gewünschten Vorbildcharakter gerecht zu werden muss sie 2025 erreicht werden.

Kompensation außerhalb BWs sind auszuschließen.

§7 VORBILDFUNKTION DER ÖFFENTLICHEN HAND
§7a: Grundsätze des nachhaltigen Bauens

Ein reines Förderprogramm reicht nicht aus. Das Land sollte durchaus von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen. Daher sollte folgende Ergänzung beschlossen werden:

Alle Bauprojekte des Landes müssen ab sofort, wo immer möglich, aus kreislauffähigen und klimapositiven Materialien geplant werden. Abriss und Downcycling muss vermieden und der Einsatz an grauer Energie (einschl. Transportwege) minimiert. Zusätzlich müssen landeseigene Bauvorhaben ab sofort so ausgeführt werden, dass sie zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Bis Ende 2020 sind rechtliche Maßnahmen umzusetzen, die diese Vorgaben auch auf alle privaten und privatwirtschaftlichen Bauvorhaben ausdehnen. Auch in allen anderen Sektoren müssen bei öffentlichen Ausschreibungen kreislauffähige Produkte bevorzugt werden. Darüber hinaus soll das Land ein Programm erarbeiten das Unternehmen dazu bringt Produkte reparierbar, recyclebar und langlebig zu gestalten.

§7b Energieverbrauch der Gemeinden

Zeitgleich mit der Erfassung der Energieverbräuche und der Wärmepläne müssen alle Kommunen Klimaschutzkonzepte erstellen.
Außerdem muss das Land gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag Vorgaben festsetzen, dass sich alle Kommunen das Ziel setzen bis 2030 klimaneutral zu werden. Das Klimaschutzkonzept der Kommunen muss darauf abzielen und umgesetzt werden.

§7c-e Wärmewende

- Wärmeplanung
Anstatt der 100 größten Kommunen müssen alle Kommunen Wärme- und Kältepläne erstellen. Die Wärmeplanung sollte von den Landkreisen koordiniert werden, dabei sollte zuerst ein grober Plan für den ganzen Landkreis erstellt werden, der anschließend verfeinert wird.
Teil der Planung muss auch eine Umsetzungsstrategie sein. Es muss klar aufgezeigt werden, an welchen Punkten eine mögliche Umsetzung mangelt und wo Unterstützung benötigt wird. Kommunen sollten anschließend im Stande sein die Wärmepläne umzusetzen und müssen dies dann auch tun.

Ziel der Wärmepläne muss es sein, einen landesweiten klimaneutralen Gebäudebestand bis 2030 zu erreichen.

Zusätzliche Ideen, die auch gesetzlich geregelt werden müssen, und die bislang vom Land nicht ausreichend adressiert werden:
- Wärmeversorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge definieren.
- Verbot Gasnetz-neu- und -ausbau mit Inkrafttreten des KSG einführen. Erweiterung, Neu- und Ausbau sind dann nur noch zulässig, wenn die Genehmigung der Gemeinde durch Satzung (Gemeinderat) vorliegt.
- Verbot von Ölheizungen ab sofort und ab 2030 Verbot von Gasheizungen bei neuen Heizungen

Ein weiterer Punkt der nicht adressiert wird ist das Thema der Gebäudesanierung:

Massiver Ausbau von Contracting für Privatpersonen. Dadurch Einführung eine verpflichtenden Gebäudesanierung für Privatbesitzer mit möglicher Kostenübernahme durch einen staatlichen Träger, wobei im folgenden die Einsparungen an den staatlichen Träger gehen müssen, bis die Kosten abbezahlt sind.
Ziel der Gebäudesanierung ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2030.

§ 7g Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen: auf freiwilliger Basis
Das Land kann und muss gesetzgeberisch aktiv werden.
Das Land sollte Klimaschutz ambitionierter angehen, wie:

Der Treibhausgasausstoß der landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen muss bis 2030 um 75 % reduziert werden, bis 2030 müssen sie klimaneutral sein. Die erforderlichen Reduktionsmaßnahmen können in Kooperation mit Unternehmen umgesetzt werden. Darüber hinaus muss die Landesregierung einen Großteil der in BW ansässigen Unternehmen davon überzeugen, bis 2030 klimaneutral zu sein. Für die Durchführung dieser Maßnahmen kann das Land Anreize, wie Wettbewerbe, Steuervorteile oder Subventionen schaffen und umgekehrt Strafmaßnahmen beim Verfehlen der Ziele verhängen.


§8 Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen
Eine PV Pflicht auf Nichtwohn-Neubauten ist sinnvoll aber bei weitem nicht ausreichend. Darüber hinaus ist eine PV Pflicht ab 2022 deutlich zu spät. Die Klimakrise erfordert rasches Handeln, eine PV Pflicht sollte ab spätestens Anfang 2021 gelten.
Darüber hinaus ist eine PV Pflicht bei allen Neubauten und im Bestand nötig.
Im Bestand braucht es einen massiver Ausbau von PV-Contractingangeboten, mit dem Ziel bis 2030 alle geeigneten Dachflächen mit PV bebaut zu haben.
Mithilfe des Solaratlases kann strukturiert vorgegangen werden um zuerst die besser geeigneten Dachflächen zu bebauen.

Außerdem ist die Förderung von Agro PV (APV) sehr wichtig. Hier muss sich das Land auf Bundesebene dafür einsetzen, dass hemmende Regelungen zur APV wie die Direktzahlungsdurchführungsverodnung gestrichen werden.
Auf BW Ebene, muss sich BW an mindestens 30 Pilotprojekten beteiligen um APV mehr in die Breite zu tragen. Bis 2030 müssen 2% der landwirtschaftlich genutzten Fläche mit APV bebaut werden.

WICHTIGE PUNKTE DIE FEHLEN

Wind Ausbau

Dieses elementare Thema ist im KSG komplett ausgelassen.

Ideen wie der Ausbau in BW vorangetrieben werden kann:
- Verpflichtende Zuweisung des Windzubaus auf Landkreisebene.
- Finanzzuweisungen müssen an den Erfolg beim Windradausbau gekoppelt werden.
- Eine Zielsetzung von 500 Windrädern bis 2030
- Zentralisierung der Zulassungsverfahren
- Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren.
- Einsetzen auf Bundesebene für eine Reformierung des EEG

Landwirtschaft

Auch dieses elementare Thema wird im KSG komplett ausgelassen.

Eine Landwirtschaft, die Klima- und Artenschutz gewährleistet, muss angemessen gefördert werden. Dazu ist eine Umschichtung der Fördermittel im Agrarbereich von flächenbezogenen Direktzahlungen hin zur Honorierung umweltschonender Landbewirtschaftung sowie Bürokratieabbau erforderlich. Die Trockenlegung von Mooren muss beendet und geschädigte Moore renaturiert werden. Es muss untersucht werden inwieweit die Landwirtschaft möglichst rasch zu einer CO2-Senke werden kann und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.
Im Allgemeinen gilt: Weg von der industriellen Landwirtschaft: Fruchtwechsel mit Leguminosen statt Stickstoffdünger, Rinderhaltung, wenn überhaupt nur noch als extensivste Hutewald/Waldweide Methode im Ökolandwirtschaftsmodus.
Gesteigerte Wertschätzung für Lebensmittel durch faire Preise für Landwirt*innen und eine Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen.

Zudem muss ein bewussterer Umgang mit Nahrungsmitteln geschaffen werden. Hier kann die Landesregierung mit der schrittweisen Einführung eines “Meat Days” (im Sinne eines “Sonntagsbratens”) pro Woche an landeseigenen Mensen (Schulen, Universitäten, Verwaltung etc.) bei der Reduktion von klimaschädlichen Lebensmitteln vorausgehen.
Auch das Thema Lebensmittelverschwendung wird nicht aufgegriffen. Hier entstehen vermeidbare Emissionen. Ohne Lebensmittelverschwendung könnten allein in Deutschland 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten eingespart.

Der Entwurf zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) enthält bisher keine Maßnahmen, um dieses Problem zu bekämpfen. Wir fordern eine Reduktion der Lebensmittelverschwendung von 50 Prozent bis 2030, die verbindlich festgesetzt werden muss. Zur Zielerreichung braucht es vor allem Gesetze (z. B. einen Wegwerfstopp) und Anpassungen von bestehenden Regulierungen im Lebensmittelbereich, um die Abfallhierarchie konsequent umzusetzen.


Verkehr
Wird ebenfalls vollständig ignoriert.

Es ist wichtig, dass wir jetzt den gesetzlichen Rahmen für eine schnelle Verkehrswende schaffen:

Ziel muss ein flächendeckender Ausbau von Bus- und Bahninfrastruktur im Land sein; dabei müssen sämtliche Maßnahmen auf den Deutschlandtakt abgestimmt werden. Konkret muss ab 2022 der Öffentliche Personenverkehr (ÖPV) für den Endverbraucher stets das wirtschaftlichste Verkehrsmittel sein (z.B. über eine Nahverkehrsabgabe in Verbindung mit einer City-Maut). Mittel für den Neubau von Landes- und Kreisstraßen müssen vollständig in den Ausbau des ÖPV, den Radwegeausbau und fußgängerfreundlichere Kommunen umgeleitet werden. Gleichzeitig müssen nachhaltige Verkehrsmittel gefördert werden und neue Mobilitätsangebote entstehen (Bsp. Kopenhagen). Zudem muss in den Städten der Individualverkehr mit PKW verringert werden. Die dadurch entstehenden Freiräume können dann wieder der Bevölkerung zu Gute kommen, z.B. durch Grünflächen.

Zusätzlich:
- Streichung der Pflicht zum Auto Stellplatzbau in der Stellplatzverordnung
- Ziel einer 85-%-igen PKW Reduktion bis 2035 wie es die Studie Mobiles BW festgestellt hat.

Zum Fliegen: Kurzstrecke bis 1.000 km wenn überhaupt nur noch elektrisch (Bsp.: Eviation Alice wird dieses Jahr die Flugerprobung aufnehmen, maximal 1.000 km Reichweite, 9 Passagiere, eine halbe Stunde laden reicht für eine Stunde Flug), Mittelstrecke perspektivisch mit Wasserstoff/Brennstoffzelle (H4 Erprobungsträger DLR mit 4 Personen an Bord bis 1.500 km aktuell) und Langstrecke entweder streichen (mehr Zwischenlandungen gehen auch), mit nachhaltigem Biosprit wie aus Jatropha-Pflanzen oder mit klimaneutralen Treibstoff aus Power-to-X-Anlagen, betreiben.

Was das Klimaschutzgesetz braucht:
Kurzfristig wirksame konkrete Maßnahmen statt vager Langfrist-Ziele
Mehr Geld und Raum für sicheren Radverkehr, vor allem in den Städten, aber auch für mittlere Entfernungen
Klimaorientierte Parkraumbewirtschaftung, die eine deutliche Reduzierung des Autoverkehrs und Autobesitzes befördert
Förderung von Lastenrädern zur Belieferung im innerstädtischen Verkehr, verbunden mit Auflagen für motorisierten Zulieferverkehr
Generelles Tempolimit
Klare Minderungsvorgaben für Dienstwagen (!!!auch und gerade für die Fahrzeuge der Ministerien!!!)
Überprüfung aller landesspezifischer Förderprogramme mit Blick auf Einhaltung der Klimaschutzvorgaben auf Basis des vom Sachverständigenrat für Umweltfragen berechneten noch verfügbaren Emissionsbudgets Deutschlands
Nicht nur regelmäßiges Monitoring, sondern auch klare verbindliche Vorgaben zur unmittelbaren Nachsteuerung
Klare Vorgaben für die umfassende Elektrifizierung von Schienenwegen zur Steigerung von Kapazitäten, verbunden mit einer langfristigen Steigerung der Mittel für öffentlichen Personennahverkehr (Schiene und Straße)
Einführung eines bundesweiten 365-Euro-Tickets für ÖV zur Steigerung der Attraktivität des ÖV
Überprüfung der in Landeshoheit geplanten Ausbaumaßnahmen für den Straßenverkehr mit Blick auf Einhaltung der verbindlichen Klimaziele


Kohleausstieg
Die Landesregierung muss, in Absprache mit EnBW, MVV, den betroffenen Städten bzw. Stadtwerken und ggf. weiteren relevanten Akteuren, vereinbaren, bis spätestens 2030 die Verfeuerung von Kohle in Kraftwerken und Heizkraftwerken zu beenden.

Sektorkopplung
Sektorkopplung muss massiv vorangetrieben werden: Die Kopplung von Strom, Wärme, Industrie und Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für eine klimaneutrale Versorgung.
Dafür müssen jetzt die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Sektorkopplung muss in allen Klimaschutkonzepten mitgedacht werden und insbesondere in den überregionalen Konzepten wie dem IEKK enthalten sein.
H2-Importe aus Herkunftsländer mit einem höheren CO2-Fußabdruck pro Kopf oder mit höheren CO2-Emissionen pro Kilowattstunde Strom als Deutschland sind auszuschließen.

Einführung eines CO2 - Schattenpreises von mindestens 180 € pro Tonne CO2 -Äquivalent
Alle landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen müssen bei sämtlichen Entscheidungen und Ausgaben mit einem CO2-Preis von 180 € pro Tonne CO2 -Äquivalent rechnen. Bei allen Ausschreibungen muss das Land fordern, dass sich bewerbende Firmen ebenso mit diesem Schattenpreis kalkulieren. Darüber hinaus muss sich die Landesregierung auf Bundesebene für einen CO2 -Preis einsetzen, der so hoch ist, wie die Kosten, die uns und zukünftigen Generationen durch THG-Emissionen entstehen (laut UBA Stand 2016 mindestens 180 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent).

Gemeinwohlorientierte Kreditvergabe
Kredite die das Land, landeseigene Betriebe oder Banken an denen das Land Anteilseigner ist (z.B. LBBW) vergeben, müssen sich an Kriterien des Gemeinwohls orientieren und in Einklang mit der Einhaltung der 1,5 °C Grenze stehen. Bis Mitte 2020 müssen klare Ausschlusskriterien implementiert sein. Bestehende Investitionen in klima- und umwelt-schädliche Unternehmen (z.B. fossile Energien, Rüstung etc.) müssen bis spätestens Anfang 2022 komplett beendet werden.

Kreislaufwirtschaft
Das baden-württembergische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes verkennt die Klimaschutzpotenziale der Kreislaufwirtschaft. Durch die Vermeidung unnötiger Abfälle, die Wiederverwendung von Verpackungen und Produkten, sowie Recycling könnten in Baden-Württemberg jährlich tausende Tonnen des klimaschädlichen Gases CO2 eingespart werden. Eine Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, etwa bei Bioabfällen, kann das Klima ebenso massiv entlasten. Keine dieser Maßnahmen findet in dem Gesetzestext Berücksichtigung.
Deutschlandweit könnte der konsequente Einsatz von Mehrwegflaschen für alkoholfreie Getränke im Vergleich zum ausschließlichen Einsatz von Einwegplastikflaschen mehr als 1,35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr einsparen.

Maßnahmen die beschlossen werden müssen:

Festlegung verbindlicher Vermeidungsziele für Restabfall und Verpackungen im kommunalen Abfallvermeidungskonzept
Mehrweggebot auf öffentlichen Veranstaltungen sowie in öffentlichen Einrichtungen sollte umgesetzt sowie Maßnahmen zur grünen öffentlichen Beschaffung wie die Nutzung von Mehrwegverpackungen und der Vorzug von Produkten mit Sekundärrohstoffen festgelegt werden
Durch Bundesratsinitiativen des Landes Baden-Württemberg sollen Lebensmittelabfälle reduziert, Reparatur gestärkt und Fälle von geplanter Obsoleszenz verhindert werden
Die Erfassung von Wertstoffen auf Wertstoffhöfen sollte in Anlehnung an das RAL GZ 950 auf ein exzellentes Niveau angehoben und die Wiederverwendung verstärkt in den Fokus genommen werden
Örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegprodukte für den Außer-Haus-Konsum sowie eine finanzielle Unterstützung von alternativen Mehrwegsystemen in diesem Bereich sollte wie nach dem Beispiel Tübingen für ganz Baden-Württemberg eingeführt werden
Flächendeckende Umsetzung der Biotonne sowie der Sammlung von Elektroschrott im Handel
Der Vollzug von Umweltgesetzen muss deutlich verbessert werden. Insbesondere Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten (fast jedes zweite zur Entsorgung anfallende Kühlgerät enthält noch immer besonders umweltschädliche FCKW) müssen unangekündigt und häufiger als bislang kontrolliert werden. Auch die getrennte Wertstofferfassung von Gewerbeabfall muss durch anspruchsvolle quantitative und qualitative Vorgaben vorangebracht werden.

42. Kommentar von :Ruru

Kommentar

Baden-Württemberg beschließt ein Klimaschutzgesetz (kurz KSG) - das ist erst einmal positiv. Nach 5 Jahren Verhandlung liegt dieses auch endlich auf dem Tisch - und ist ein absolutes Armutszeugnis. Dieses KSG ignoriert viele notwendige Schritte und zielt nicht auf das überlebenswichtige 1,5°C Ziel ab. Allgemein erscheint die Grenze zwischen KSG

Baden-Württemberg beschließt ein Klimaschutzgesetz (kurz KSG) - das ist erst einmal positiv. Nach 5 Jahren Verhandlung liegt dieses auch endlich auf dem Tisch - und ist ein absolutes Armutszeugnis. Dieses KSG ignoriert viele notwendige Schritte und zielt nicht auf das überlebenswichtige 1,5°C Ziel ab. Allgemein erscheint die Grenze zwischen KSG (Klimaschutzgesetz) und IEKK (Integrierte Energie und Klimaschutz Konzept (Maßnahmensammelsourium)) sehr fließend und unschlüssig. In vielen Punkten nutzt das KSG seine gesetzgeberische Kompetenzen nicht aus (z.B. freiwillge Verpflichtung von Unternehmen). Das KSG verpasst hier die Chance Gesetze zu beschließen, die für das bald beschlossene IEKK die Grundlage geben würden.
Allgemein kann und muss ein Land auch im Klimaschutz ordnungsrechtliche Vorgaben schaffen. Auch erfüllt BW mit diesem Gesetz in keinster Weise seine angestrebte Vorreiterrolle in Deutschland als grün-regiertes Bundesland. Andere Bundesländer wie Thüringen und Hamburg sind in vielen Punkten bereits deutlich progressiver unterwegs.

Sprachlich
Bereits in der Sprache fehlt das Erkennen der Bedrohungslage. Wir fordern: Alle Wörter "Klimawandel" müssen durch das Wort "Klimakrise" ersetzt werden.

§1 Zweck des Gesetzes
Hinzufügen eines zusätzlichen Artikels:
Neuer Artikel Abs 3) Zweck des Gesetzes ist die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und damit die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze.

§4 Zielsetzung

Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht.
Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, bleiben BW ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2-Äq. Dies entspricht der Klimaneutralität ab 2030!

Die klimaneutrale Landesverwaltung als Vorbild darf nicht erst 2040 erreicht werden. Dies ist viel zu spät. Um dem gewünschten Vorbildcharakter gerecht zu werden muss sie 2025 erreicht werden.

Kompensation außerhalb BWs sind auszuschließen.

§7 VORBILDFUNKTION DER ÖFFENTLICHEN HAND
§7a: Grundsätze des nachhaltigen Bauens

Ein reines Förderprogramm reicht nicht aus. Das Land sollte durchaus von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen. Daher sollte folgende Ergänzung beschlossen werden:

Alle Bauprojekte des Landes müssen ab sofort, wo immer möglich, aus kreislauffähigen und klimapositiven Materialien geplant werden. Abriss und Downcycling muss vermieden und der Einsatz an grauer Energie (einschl. Transportwege) minimiert. Zusätzlich müssen landeseigene Bauvorhaben ab sofort so ausgeführt werden, dass sie zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Bis Ende 2020 sind rechtliche Maßnahmen umzusetzen, die diese Vorgaben auch auf alle privaten und privatwirtschaftlichen Bauvorhaben ausdehnen. Auch in allen anderen Sektoren müssen bei öffentlichen Ausschreibungen kreislauffähige Produkte bevorzugt werden. Darüber hinaus soll das Land ein Programm erarbeiten das Unternehmen dazu bringt Produkte reparierbar, recyclebar und langlebig zu gestalten.

§7b Energieverbrauch der Gemeinden

Zeitgleich mit der Erfassung der Energieverbräuche und der Wärmepläne müssen alle Kommunen Klimaschutzkonzepte erstellen.
Außerdem muss das Land gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag Vorgaben festsetzen, dass sich alle Kommunen das Ziel setzen bis 2030 klimaneutral zu werden. Das Klimaschutzkonzept der Kommunen muss darauf abzielen und umgesetzt werden.

§7c-e Wärmewende

- Wärmeplanung
Anstatt der 100 größten Kommunen müssen alle Kommunen Wärme- und Kältepläne erstellen. Die Wärmeplanung sollte von den Landkreisen koordiniert werden, dabei sollte zuerst ein grober Plan für den ganzen Landkreis erstellt werden, der anschließend verfeinert wird.
Teil der Planung muss auch eine Umsetzungsstrategie sein. Es muss klar aufgezeigt werden, an welchen Punkten eine mögliche Umsetzung mangelt und wo Unterstützung benötigt wird. Kommunen sollten anschließend im Stande sein die Wärmepläne umzusetzen und müssen dies dann auch tun.

Ziel der Wärmepläne muss es sein, einen landesweiten klimaneutralen Gebäudebestand bis 2030 zu erreichen.

Zusätzliche Ideen, die auch gesetzlich geregelt werden müssen, und die bislang vom Land nicht ausreichend adressiert werden:
- Wärmeversorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge definieren.
- Verbot Gasnetz-neu- und -ausbau mit Inkrafttreten des KSG einführen. Erweiterung, Neu- und Ausbau sind dann nur noch zulässig, wenn die Genehmigung der Gemeinde durch Satzung (Gemeinderat) vorliegt.
- Verbot von Ölheizungen ab sofort und ab 2030 Verbot von Gasheizungen bei neuen Heizungen

Ein weiterer Punkt der nicht adressiert wird ist das Thema der Gebäudesanierung:

Massiver Ausbau von Contracting für Privatpersonen. Dadurch Einführung eine verpflichtenden Gebäudesanierung für Privatbesitzer mit möglicher Kostenübernahme durch einen staatlichen Träger, wobei im folgenden die Einsparungen an den staatlichen Träger gehen müssen, bis die Kosten abbezahlt sind.
Ziel der Gebäudesanierung ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2030.

§ 7g Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen: auf freiwilliger Basis
Das Land kann und muss gesetzgeberisch aktiv werden.
Das Land sollte Klimaschutz ambitionierter angehen, wie:

Der Treibhausgasausstoß der landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen muss bis 2030 um 75 % reduziert werden, bis 2030 müssen sie klimaneutral sein. Die erforderlichen Reduktionsmaßnahmen können in Kooperation mit Unternehmen umgesetzt werden. Darüber hinaus muss die Landesregierung einen Großteil der in BW ansässigen Unternehmen davon überzeugen, bis 2030 klimaneutral zu sein. Für die Durchführung dieser Maßnahmen kann das Land Anreize, wie Wettbewerbe, Steuervorteile oder Subventionen schaffen und umgekehrt Strafmaßnahmen beim Verfehlen der Ziele verhängen.


§8 Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen
Eine PV Pflicht auf Nichtwohn-Neubauten ist sinnvoll aber bei weitem nicht ausreichend. Darüber hinaus ist eine PV Pflicht ab 2022 deutlich zu spät. Die Klimakrise erfordert rasches Handeln, eine PV Pflicht sollte ab spätestens Anfang 2021 gelten.
Darüber hinaus ist eine PV Pflicht bei allen Neubauten und im Bestand nötig.
Im Bestand braucht es einen massiver Ausbau von PV-Contractingangeboten, mit dem Ziel bis 2030 alle geeigneten Dachflächen mit PV bebaut zu haben.
Mithilfe des Solaratlases kann strukturiert vorgegangen werden um zuerst die besser geeigneten Dachflächen zu bebauen.

Außerdem ist die Förderung von Agro PV (APV) sehr wichtig. Hier muss sich das Land auf Bundesebene dafür einsetzen, dass hemmende Regelungen zur APV wie die Direktzahlungsdurchführungsverodnung gestrichen werden.
Auf BW Ebene, muss sich BW an mindestens 30 Pilotprojekten beteiligen um APV mehr in die Breite zu tragen. Bis 2030 müssen 2% der landwirtschaftlich genutzten Fläche mit APV bebaut werden.

WICHTIGE PUNKTE DIE FEHLEN

Wind Ausbau

Dieses elementare Thema ist im KSG komplett ausgelassen.

Ideen wie der Ausbau in BW vorangetrieben werden kann:
- Verpflichtende Zuweisung des Windzubaus auf Landkreisebene.
- Finanzzuweisungen müssen an den Erfolg beim Windradausbau gekoppelt werden.
- Eine Zielsetzung von 500 Windrädern bis 2030
- Zentralisierung der Zulassungsverfahren
- Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren.
- Einsetzen auf Bundesebene für eine Reformierung des EEG

Landwirtschaft

Auch dieses elementare Thema wird im KSG komplett ausgelassen.

Eine Landwirtschaft, die Klima- und Artenschutz gewährleistet, muss angemessen gefördert werden. Dazu ist eine Umschichtung der Fördermittel im Agrarbereich von flächenbezogenen Direktzahlungen hin zur Honorierung umweltschonender Landbewirtschaftung sowie Bürokratieabbau erforderlich. Die Trockenlegung von Mooren muss beendet und geschädigte Moore renaturiert werden. Es muss untersucht werden inwieweit die Landwirtschaft möglichst rasch zu einer CO2-Senke werden kann und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.
Im Allgemeinen gilt: Weg von der industriellen Landwirtschaft: Fruchtwechsel mit Leguminosen statt Stickstoffdünger, Rinderhaltung, wenn überhaupt nur noch als extensivste Hutewald/Waldweide Methode im Ökolandwirtschaftsmodus.
Gesteigerte Wertschätzung für Lebensmittel durch faire Preise für Landwirt*innen und eine Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen.

Zudem muss ein bewussterer Umgang mit Nahrungsmitteln geschaffen werden. Hier kann die Landesregierung mit der schrittweisen Einführung eines “Meat Days” (im Sinne eines “Sonntagsbratens”) pro Woche an landeseigenen Mensen (Schulen, Universitäten, Verwaltung etc.) bei der Reduktion von klimaschädlichen Lebensmitteln vorausgehen.
Auch das Thema Lebensmittelverschwendung wird nicht aufgegriffen. Hier entstehen vermeidbare Emissionen. Ohne Lebensmittelverschwendung könnten allein in Deutschland 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten eingespart.

Der Entwurf zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) enthält bisher keine Maßnahmen, um dieses Problem zu bekämpfen. Wir fordern eine Reduktion der Lebensmittelverschwendung von 50 Prozent bis 2030, die verbindlich festgesetzt werden muss. Zur Zielerreichung braucht es vor allem Gesetze (z. B. einen Wegwerfstopp) und Anpassungen von bestehenden Regulierungen im Lebensmittelbereich, um die Abfallhierarchie konsequent umzusetzen.


Verkehr
Wird ebenfalls vollständig ignoriert.

Es ist wichtig, dass wir jetzt den gesetzlichen Rahmen für eine schnelle Verkehrswende schaffen:

Ziel muss ein flächendeckender Ausbau von Bus- und Bahninfrastruktur im Land sein; dabei müssen sämtliche Maßnahmen auf den Deutschlandtakt abgestimmt werden. Konkret muss ab 2022 der Öffentliche Personenverkehr (ÖPV) für den Endverbraucher stets das wirtschaftlichste Verkehrsmittel sein (z.B. über eine Nahverkehrsabgabe in Verbindung mit einer City-Maut). Mittel für den Neubau von Landes- und Kreisstraßen müssen vollständig in den Ausbau des ÖPV, den Radwegeausbau und fußgängerfreundlichere Kommunen umgeleitet werden. Gleichzeitig müssen nachhaltige Verkehrsmittel gefördert werden und neue Mobilitätsangebote entstehen (Bsp. Kopenhagen). Zudem muss in den Städten der Individualverkehr mit PKW verringert werden. Die dadurch entstehenden Freiräume können dann wieder der Bevölkerung zu Gute kommen, z.B. durch Grünflächen.

Zusätzlich:
- Streichung der Pflicht zum Auto Stellplatzbau in der Stellplatzverordnung
- Ziel einer 85-%-igen PKW Reduktion bis 2035 wie es die Studie Mobiles BW festgestellt hat.

Zum Fliegen: Kurzstrecke bis 1.000 km wenn überhaupt nur noch elektrisch (Bsp.: Eviation Alice wird dieses Jahr die Flugerprobung aufnehmen, maximal 1.000 km Reichweite, 9 Passagiere, eine halbe Stunde laden reicht für eine Stunde Flug), Mittelstrecke perspektivisch mit Wasserstoff/Brennstoffzelle (H4 Erprobungsträger DLR mit 4 Personen an Bord bis 1.500 km aktuell) und Langstrecke entweder streichen (mehr Zwischenlandungen gehen auch), mit nachhaltigem Biosprit wie aus Jatropha-Pflanzen oder mit klimaneutralen Treibstoff aus Power-to-X-Anlagen, betreiben.

Was das Klimaschutzgesetz braucht:
Kurzfristig wirksame konkrete Maßnahmen statt vager Langfrist-Ziele
Mehr Geld und Raum für sicheren Radverkehr, vor allem in den Städten, aber auch für mittlere Entfernungen
Klimaorientierte Parkraumbewirtschaftung, die eine deutliche Reduzierung des Autoverkehrs und Autobesitzes befördert
Förderung von Lastenrädern zur Belieferung im innerstädtischen Verkehr, verbunden mit Auflagen für motorisierten Zulieferverkehr
Generelles Tempolimit
Klare Minderungsvorgaben für Dienstwagen (!!!auch und gerade für die Fahrzeuge der Ministerien!!!)
Überprüfung aller landesspezifischer Förderprogramme mit Blick auf Einhaltung der Klimaschutzvorgaben auf Basis des vom Sachverständigenrat für Umweltfragen berechneten noch verfügbaren Emissionsbudgets Deutschlands
Nicht nur regelmäßiges Monitoring, sondern auch klare verbindliche Vorgaben zur unmittelbaren Nachsteuerung
Klare Vorgaben für die umfassende Elektrifizierung von Schienenwegen zur Steigerung von Kapazitäten, verbunden mit einer langfristigen Steigerung der Mittel für öffentlichen Personennahverkehr (Schiene und Straße)
Einführung eines bundesweiten 365-Euro-Tickets für ÖV zur Steigerung der Attraktivität des ÖV
Überprüfung der in Landeshoheit geplanten Ausbaumaßnahmen für den Straßenverkehr mit Blick auf Einhaltung der verbindlichen Klimaziele


Kohleausstieg
Die Landesregierung muss, in Absprache mit EnBW, MVV, den betroffenen Städten bzw. Stadtwerken und ggf. weiteren relevanten Akteuren, vereinbaren, bis spätestens 2030 die Verfeuerung von Kohle in Kraftwerken und Heizkraftwerken zu beenden.

Sektorkopplung
Sektorkopplung muss massiv vorangetrieben werden: Die Kopplung von Strom, Wärme, Industrie und Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für eine klimaneutrale Versorgung.
Dafür müssen jetzt die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Sektorkopplung muss in allen Klimaschutkonzepten mitgedacht werden und insbesondere in den überregionalen Konzepten wie dem IEKK enthalten sein.
H2-Importe aus Herkunftsländer mit einem höheren CO2-Fußabdruck pro Kopf oder mit höheren CO2-Emissionen pro Kilowattstunde Strom als Deutschland sind auszuschließen.

Einführung eines CO2 - Schattenpreises von mindestens 180 € pro Tonne CO2 -Äquivalent
Alle landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen müssen bei sämtlichen Entscheidungen und Ausgaben mit einem CO2-Preis von 180 € pro Tonne CO2 -Äquivalent rechnen. Bei allen Ausschreibungen muss das Land fordern, dass sich bewerbende Firmen ebenso mit diesem Schattenpreis kalkulieren. Darüber hinaus muss sich die Landesregierung auf Bundesebene für einen CO2 -Preis einsetzen, der so hoch ist, wie die Kosten, die uns und zukünftigen Generationen durch THG-Emissionen entstehen (laut UBA Stand 2016 mindestens 180 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent).

Gemeinwohlorientierte Kreditvergabe
Kredite die das Land, landeseigene Betriebe oder Banken an denen das Land Anteilseigner ist (z.B. LBBW) vergeben, müssen sich an Kriterien des Gemeinwohls orientieren und in Einklang mit der Einhaltung der 1,5 °C Grenze stehen. Bis Mitte 2020 müssen klare Ausschlusskriterien implementiert sein. Bestehende Investitionen in klima- und umwelt-schädliche Unternehmen (z.B. fossile Energien, Rüstung etc.) müssen bis spätestens Anfang 2022 komplett beendet werden.

Kreislaufwirtschaft
Das baden-württembergische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes verkennt die Klimaschutzpotenziale der Kreislaufwirtschaft. Durch die Vermeidung unnötiger Abfälle, die Wiederverwendung von Verpackungen und Produkten, sowie Recycling könnten in Baden-Württemberg jährlich tausende Tonnen des klimaschädlichen Gases CO2 eingespart werden. Eine Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, etwa bei Bioabfällen, kann das Klima ebenso massiv entlasten. Keine dieser Maßnahmen findet in dem Gesetzestext Berücksichtigung.
Deutschlandweit könnte der konsequente Einsatz von Mehrwegflaschen für alkoholfreie Getränke im Vergleich zum ausschließlichen Einsatz von Einwegplastikflaschen mehr als 1,35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr einsparen.

Maßnahmen die beschlossen werden müssen:

Festlegung verbindlicher Vermeidungsziele für Restabfall und Verpackungen im kommunalen Abfallvermeidungskonzept
Mehrweggebot auf öffentlichen Veranstaltungen sowie in öffentlichen Einrichtungen sollte umgesetzt sowie Maßnahmen zur grünen öffentlichen Beschaffung wie die Nutzung von Mehrwegverpackungen und der Vorzug von Produkten mit Sekundärrohstoffen festgelegt werden
Durch Bundesratsinitiativen des Landes Baden-Württemberg sollen Lebensmittelabfälle reduziert, Reparatur gestärkt und Fälle von geplanter Obsoleszenz verhindert werden
Die Erfassung von Wertstoffen auf Wertstoffhöfen sollte in Anlehnung an das RAL GZ 950 auf ein exzellentes Niveau angehoben und die Wiederverwendung verstärkt in den Fokus genommen werden
Örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegprodukte für den Außer-Haus-Konsum sowie eine finanzielle Unterstützung von alternativen Mehrwegsystemen in diesem Bereich sollte wie nach dem Beispiel Tübingen für ganz Baden-Württemberg eingeführt werden
Flächendeckende Umsetzung der Biotonne sowie der Sammlung von Elektroschrott im Handel
Der Vollzug von Umweltgesetzen muss deutlich verbessert werden. Insbesondere Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten (fast jedes zweite zur Entsorgung anfallende Kühlgerät enthält noch immer besonders umweltschädliche FCKW) müssen unangekündigt und häufiger als bislang kontrolliert werden. Auch die getrennte Wertstofferfassung von Gewerbeabfall muss durch anspruchsvolle quantitative und qualitative Vorgaben vorangebracht werden.

41. Kommentar von :ohne Name 9793

Gedanken

Sehr geehrte Landesregierung Baden-Württemberg, ich wähle heute diese Form der Kommentierung aufgrund eines erreichten hohen Frustrationslevels gegenüber des Umgangs einer grünen Landesregierung mit einem “grünem Thema”. Meine Aufgabe als Lehrerin ist es, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu selbstständigen, mündigen, aber vor allem

Sehr geehrte Landesregierung Baden-Württemberg,

ich wähle heute diese Form der Kommentierung aufgrund eines erreichten hohen Frustrationslevels gegenüber des Umgangs einer grünen Landesregierung mit einem “grünem Thema”.

Meine Aufgabe als Lehrerin ist es, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu selbstständigen, mündigen, aber vor allem reflektieren Mitgliedern unserer Gesellschaft zu begleiten. Schule soll Informationsquellen sowie das Werkzeug zum Erschließen dieser aufzeigen, doch insbesondere
stets Diskussionsrahmen eröffnen, die jeder einzelnen Person die Möglichkeit geben, selbsttätig zu eigenen fundierten Meinungen zu gelangen.

Meine Aufgabe als Leiterin einer Nachhaltigkeits-AG, welche aus Schülerinnen und Schüler aus der Klassenstufen 5 bis 12 zusammengestellt ist, ist es, Informationen, Werkzeuge und Diskussionsrahmen zur Verfügung zu stellen, die sich mit dem Ziel eines nachhaltigeren Lebens beschäftigen. Das Interesse, die Neugierde, die Motivation und die Tatkraft zum Ansetzen an eigenen Lebensweisen ist beeindruckend.

Meine Aufgabe als werdende Mutter ist es, auch innerhalb der eigenen Familie einen Rahmen aufzubauen, der in möglichst vieler Hinsicht “nachhaltig” im wahrsten Wortsinne ist. Eigene Kinder führen einem noch fundamentaler vor Augen, wie unumgänglich und prioritär Investitionen in eine lebenswerte Zukunft sind.

Und meine Aufgabe als Bürgerin? Auch wenn mich das Thema Nachhaltigkeit individuell sehr interessiert, ist es nicht meine vordergründige Aufgabe, mich in die gesellschafts-politischen
Dimensionen einzuarbeiten, Expertengremien anzufragen, Interessen verschiedener Gruppen zu berücksichtigen, das Votum der Wählerschaft umzusetzen oder Gesetzesvorlagen aufzustellen, welche nach adäquater, reflektierter Abwägung die bestmöglichen Ziele meiner entsprechenden
Zielgruppe umsetzen.

Das ist Ihre Aufgabe.

Meine Aufgabe als Bürgerin ist es jedoch zumindest, mich über die aktuellen Themen aufzuklären, um bei Wahlen einen Entschluss fällen zu können, den ich auch vor meinen Kindern selbstbewusst argumentieren kann. Unabhängig von meiner Stimme hat Baden-Württemberg ein Wahlergebnis erzielt, welches die mehrheitlich politisch gewünschte Ausrichtung des Bundeslandes aufzeigt – und das bereits eindeutig vor “Fridays for Future”. Dieses Ergebnis muss über den teilweise schwierig
umzusetzenden Einzelmaßnahmen stehen. Kinder und Jugendliche zeigen uns tagtäglich, dass sie bereit sind, für ihre Zukunft andere Lebensweisen anzunehmen und sogar selbsttätig bereits jetzt umsetzen. Wir müssen dies als ihre Vorbilder erst recht tun. Und dabei müssen wir uns auch
eingestehen, dass es im Kern nicht um die Erde geht, sondern um einen hohen, nachhaltig gesichterten Lebensstandard der Menschen.

Die Ziele der Erde sind nicht nach Hauptstädten benannt. Die Erde wird weiterexistieren, egal wie Baden-Württemberg oder sogar die Menschheit als Ganzes sich ausrichtet. Doch Sie als Landesregierung von Baden-Württemberg, Sie als Volksvertretung einer Wählerschaft, die grüne
Ziele verlangt, Sie müssen sich – mindestens – an das Pariser Klimaabkommen halten. Sie müssen als einzige vertretbare Option eine CO 2 -Reduktion auf Null bis spätestens 2035 akzeptieren. Sie müssen dieses Ziel als wichtigsten, gar einzigen Rahmen für Baden-Württemberg verfolgen. Es gibt keine Ausreden, nicht vor Ihrer Wählerschaft, vor allem nicht vor der nächsten Generation.

Sie haben diesen Lebens- und Berufsweg gewählt, weil sie wussten, welche Aufgaben es gibt.
Kommen Sie diesen Aufgaben nach.

40. Kommentar von :ohne Name 9789

Komplettes Gesetz

§4 Zielsetzung Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht. Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, bleiben BW ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2-Äq. Dies entspricht der Klimaneutralität ab 2030! Die klimaneutrale Landesverwaltung als Vorbild darf nicht erst 2040 erreicht werden. Dies ist

§4 Zielsetzung

Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht.
Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, bleiben BW ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2-Äq. Dies entspricht der Klimaneutralität ab 2030!

Die klimaneutrale Landesverwaltung als Vorbild darf nicht erst 2040 erreicht werden. Dies ist viel zu spät. Um dem gewünschten Vorbildcharakter gerecht zu werden muss sie 2025 erreicht werden.
Kompensation außerhalb BWs sind auszuschließen.
WICHTIGE PUNKTE DIE FEHLEN
Wind Ausbau
Dieses elementare Thema ist im KSG komplett ausgelassen.
Ideen wie der Ausbau in BW vorangetrieben werden kann:
- Verpflichtende Zuweisung des Windzubaus auf Landkreisebene.
- Finanzzuweisungen müssen an den Erfolg beim Windradausbau gekoppelt werden.
- Eine Zielsetzung von 500 Windrädern bis 2030
- Zentralisierung der Zulassungsverfahren
- Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren.
- Einsetzen auf Bundesebene für eine Reformierung des EEG.
Der Verkehr wird im Gesetz vollständig ignoriert.
Es ist wichtig, dass jetzt der gesetzliche Rahmen für eine schnelle Verkehrswende geschaffen wird:
Ziel muss ein flächendeckender Ausbau von Bus- und Bahninfrastruktur im Land sein; dabei müssen sämtliche Maßnahmen auf den Deutschlandtakt abgestimmt werden. Konkret muss ab 2022 der Öffentliche Personenverkehr (ÖPV) für den Endverbraucher stets das wirtschaftlichste Verkehrsmittel sein (z.B. über eine Nahverkehrsabgabe in Verbindung mit einer City-Maut). Mittel für den Neubau von Landes- und Kreisstraßen müssen vollständig in den Ausbau des ÖPV, den Radwegeausbau und fußgängerfreundlichere Kommunen umgeleitet werden. Gleichzeitig müssen nachhaltige Verkehrsmittel gefördert werden und neue Mobilitätsangebote entstehen (Bsp. Kopenhagen). Zudem muss in den Städten der Individualverkehr mit PKW verringert werden. Die dadurch entstehenden Freiräume können dann wieder der Bevölkerung zu Gute kommen, z.B. durch Grünflächen.
Zusätzlich:
- Streichung der Pflicht zum Auto Stellplatzbau in der Stellplatzverordnung
- Ziel einer 85-%-igen PKW Reduktion bis 2035 wie es die Studie Mobiles BW festgestellt hat.
Zum Fliegen: Kurzstrecke bis 1.000 km wenn überhaupt nur noch elektrisch (Bsp.: Eviation Alice wird dieses Jahr die Flugerprobung aufnehmen, maximal 1.000 km Reichweite, 9 Passagiere, eine halbe Stunde laden reicht für eine Stunde Flug), Mittelstrecke perspektivisch mit Wasserstoff/Brennstoffzelle (H4 Erprobungsträger DLR mit 4 Personen an Bord bis 1.500 km aktuell) und Langstrecke entweder streichen (mehr Zwischenlandungen gehen auch), mit nachhaltigem Biosprit wie aus Jatropha-Pflanzen oder mit klimaneutralen Treibstoff aus Power-to-X-Anlagen, betreiben.

39. Kommentar von :ohne Name 9795

Realistischen Klimaschutz machen

Die Ziele die gesetzt werden sollen sind Mangelhaft um das Leben auf dem Planeten zu schützen. Es ist nötig das die Ziele sich an einem CO2 Budget orientiert das auf Paris und die Internationale Gerechtigkeit ausgelegt ist. Eine mindestens 80% Emissionseinsparung bis 2030 halte ich dafür für nötig eher mehr. Um eine Verkehrswende zu bekommen

Die Ziele die gesetzt werden sollen sind Mangelhaft um das Leben auf dem Planeten zu schützen. Es ist nötig das die Ziele sich an einem CO2 Budget orientiert das auf Paris und die Internationale Gerechtigkeit ausgelegt ist. Eine mindestens 80% Emissionseinsparung bis 2030 halte ich dafür für nötig eher mehr.

Um eine Verkehrswende zu bekommen ist nicht nur eine Regionale Planung nötig sondern auch eine Landesweite Umstrukturierung des Verkehrs. Der motorisierte Individualverkehr ist dabei keine Lohnenswerte Perspektive. Da viel Industrie in BW aber von diesem Abhängt ist auch eine wirtschaftliche Erneuerung nötig, dass beinhaltet auch eine bewusste Ansiedelung von zukunftsgerichteter Industrie.

38. Kommentar von :ohne Name 9794

Ambition sieht anders aus

Von einer grün geführten Landesregierung erwarte ich, dass sie mit Ambition vorausgeht und beweist, dass Klimaschutz mit Industrie und Ökonomie vereinbar ist. 42% bis 2030 ist jedoch eine Bankrotterklärung. Da ist ja unsere Bundesregierung amitionierter, die CDU/CSU geführt ist. Das Land muss mehr für den Klimaschutz tun: - 365€ Ticket für den

Von einer grün geführten Landesregierung erwarte ich, dass sie mit Ambition vorausgeht und beweist, dass Klimaschutz mit Industrie und Ökonomie vereinbar ist. 42% bis 2030 ist jedoch eine Bankrotterklärung. Da ist ja unsere Bundesregierung amitionierter, die CDU/CSU geführt ist. Das Land muss mehr für den Klimaschutz tun:
- 365€ Ticket für den Regional- und Nahverkehr in ganz BW
- mehr Straßenbahnen auch in kleineren Städten bezuschussen (Bus ist oft ein Trauermeer bei kaputten Straßen und ist sehr unattraktiv)

- PV Pflicht auf ALLEN Neubauten und beim Bestand bei Dachumgestaltung
- mehr das Blau-Grün Konzept (offenes Wasser, Begrünung) in Städten fördern und keine Fördergelder mehr für Projekte, die dem Stadtklima schaden (Versiegelung, Pflasterung)
- verkehrsberuhigte Innenstädte fördern (auch für kleine Kommunen), Tempo 30 auch für Durchgangsstraßen
- CO² freie Kommunen vor 2030
- mindestens 65% Reduktion bis 2030

37. Kommentar von :ohne Name 9791

Schlechter als Minimalziel von Berlin und Paris

Der Gesetzesentwurf stellt ein Armutszeugnis dar, wenn eine grüne Landesregierung Ziele des Bundes und des Klimaschutzabkommens von Paris unterbietet!

36. Kommentar von :ohne Name 9790

Das Gesetz ist unzureichend und benötigt ambitioniertere Ziele

Mein Baden-Württemberg muss jetzt handeln, um das Artensterben zu stoppen und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahre 2025 auf Nettonull zu senken. • In meinem Baden-Württemberg werden im Jahre 2025 weder Strom noch Wärme aus fossilen Energieträgern gewonnen. Ich erwarte von der Landesregierung ordnungspolitische Maßnahmen, die die Verbrennung

Mein Baden-Württemberg muss jetzt handeln, um das Artensterben zu stoppen und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahre 2025 auf Nettonull zu senken.

• In meinem Baden-Württemberg werden im Jahre 2025 weder Strom noch Wärme aus fossilen Energieträgern gewonnen. Ich erwarte von der Landesregierung ordnungspolitische Maßnahmen, die die Verbrennung von Brennstoffen aus Kohle, Erdgas und Erdöl unwirtschaftlich machen. Für die Energieversorgung Baden-Württembergs wird der erneuerbare Energiesektor massiv ausgebaut.
• Dazu wird die dezentrale erneuerbare Energieerzeugung, welche der lokalen Bevölkerung zugutekommt, (energetisch, finanziell) gefördert
• Ich fordere die Baden-Württemberg dazu auf, einen Deutschland- oder besser noch Europa weiten - CO2-Preis von 250€ pro Tonne bis 2023 über alle Sektoren einzuführen. Diese Maßnahme sorgt für eine ordnungspolitische Lenkungswirkung.
• In meinem Baden-Württemberg werden KFZ mit Verbrennungsmotoren ab 2025 nicht mehr zugelassen. Dies sorgt für einen Innovationsschub in unserer Schlüsselindustrie.
• In meinem Baden-Württemberg ist Klimagerechtigkeit nicht nur ein Wort. Sie wird durch die Schaffung von wirksamen und rechtsverbindlichen Instrumenten gestützt. Unternehmen, die in Baden-Württemberg tätig sind oder nach Baden-Württemberg liefern, müssen die Menschenrechte wahren. Von Projekten negativ Betroffene benötigen Klagemöglichkeiten sowohl in ihren Heimatländern als auch in den Ländern, wo die für die Projekte verantwortlichen Unternehmen ihren Sitz haben. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Lieferketten offenzulegen und auf die Einhaltung der Menschenrechte hin zu überprüfen.

• Es sollte kein Mercorsur-Abkommen geben, solange im Amazonas-Gebiet weiter Regenwald abgeholzt und brandgerodet wird. Denn dieses Abkommen fördert billigen Konsum von Fleisch, Soja und Palmöl. Baden-Württemberg kämpft dafür, dass die EU in ihren Klimazielen auch die Verantwortung für den Schutz des Regenwaldes übernimmt.
• Baden-Württemberg erkennt bis Mitte 2021 an, dass Klimaschäden und Ökozid ein Verbrechen sind.
• Baden-Württemberg führt bis Anfang 2021 eine Umweltmissbrauchsrichtlinie zur Kodifizierung des zivilrechtlichen Fehlverhaltens für die Beteiligung an Klimaschäden, mit persönlicher und strafrechtlicher Haftung für diejenigen, die von der Verschmutzung profitieren, ein.
• Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass das internationale Strafrecht neu aushandeln wird. Klimaschäden, die einem Ökozid gleichkommen, sollen als “Verbrechen gegen die Menschheit” anerkannt werden.
• Baden-Württemberg führt Gesetze und Verordnungen ein, die bis spätestens 2025 einen Rahmen dafür setzen, dass unsere Volkswirtschaft innerhalb der planetarischen Grenzen operieren.
• Baden-Württemberg veranlasst bis spätestens 2023 eine detaillierte Datenerhebung über den Zustand der Ökosysteme und setzt fortlaufend neue Zielvorgaben für die biologische Vielfalt.
• Baden-Württemberg führt bis 2022 Gesetze zur Schließung von Steueroasen ein.
• Baden-Württemberg steigt bis spätestens 2021 vollständig aus der Subventionierung von fossilen Brennstoffen aus.
• Baden-Württemberg verstärkt bis spätestens 2021 die Verbraucherrechte auf Produkte von dauerhafter und beständiger Qualität bei gleichzeitiger gesetzlicher Verankerung des Rechts auf Reparatur und Wiederverwertbarkeit.
• Baden-Württemberg führt bis 2021 eine neuen Richtlinie für Supermärkte und Geschäfte ein, die eine CO2- und Lebensmittelampel, den Verzicht auf unnötige Verpackung, einen CO2-armen Transport, einen existenzsichernden Lohn für landwirtschaftliche Arbeitskräfte und einen wirksamen Vollzug vorschreibt.
• Baden-Württemberg führt bis 2022 Vorschriften ein, die sowohl für nationale als auch für internationale Lieferketten gelten. Diese stellen sicherstellen, dass eine Reduzierung des Materialdurchsatzes in Baden-Württemberg erreichen wird und beruhen auf den Grundsätzen von Gerechtigkeit.
• Mein Baden-Württemberg sorgt dafür, dass Unternehmen für Klimarisiken und Verzögerungen beim Ausstieg aus fossilen Brennstoffen Verantwortung übernehmen müssen — für verursachte Schäden muss eine volle Entschädigung gezahlt werden. Der politische Rahmen wird bis spätestens Mitte 2021 gesetzt.
• Baden-Württemberg versetzt bis Mitte 2021 Unternehmen und andere in die Lage, transparente Vereinbarungen zur Beseitigung von Treibhausgasemissionen, Abfall und Umweltverschmutzung zu treffen, die von den Wettbewerbsregeln ausgenommen sind.

• Luftverschmutzung schwächte vor COVID-19 bereits unsere Körper deutlich - hauptsächlich durch Verkehr, ineffizienten Energieverbrauch in Wohngebieten zum Kochen und Heizen, Kohlekraftwerke, Verbrennung fester Abfälle und landwirtschaftliche Praktiken.

Luftverschmutzung erhöht das Risiko für die Entwicklung und die Schwere von:
o Lungenentzündung,
o chronisch obstruktiver Lungenerkrankung,
o Lungenkrebs,
o Herzerkrankungen und
o Schlaganfällen.

Dies führt jedes Jahr zu sieben Millionen vorzeitigen Todesfällen.

Luftverschmutzung führt auch zu ungünstigen Schwangerschaftsverläufen mit niedrigem Geburtsgewicht und Asthma, was unsere Gesundheitssysteme weiter belastet.

Eine wirklich gesunde und nachhaltige wirtschaftliche Erholung lässt es nicht zu, dass die Luft, die wir atmen, und das Wasser, das wir trinken, weiterhin verschmutzt werden. Mein Baden-Württemberg wird keinen unverminderten Klimawandel und keine Abholzung der Wälder zulassen und damit neue Gesundheitsbedrohungen für gefährdete Bevölkerungsgruppen vermeiden.

In einer gesunden Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden die am stärksten Gefährdeten unter uns betreut. Alle Arbeitnehmer*innen haben Zugang zu gut bezahlten Arbeitsplätzen, die die Umweltverschmutzung oder die Verschlechterung der Natur nicht verschlimmern. Städte priorisieren Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel und unsere Flüsse und Himmel sind geschützt und sauber. Die Natur gedeiht, unser Körper ist widerstandsfähiger gegen Infektionskrankheiten und niemand wird aufgrund der Gesundheitskosten in die Armut gedrängt.

Um diese gesunde Wirtschaft zu erreichen, müssen wir intelligentere Anreize und Restriktionen im Dienste einer gesünderen, widerstandsfähigeren Gesellschaft einsetzen. Wenn die Regierung die derzeitigen Subventionen für fossile Brennstoffe grundlegend abschaffet und die Mehrheit dieser Subventionen auf die Erzeugung sauberer erneuerbarer Energien verlagern, wäre unsere Luft sauberer und die Klimaemissionen würden massiv reduziert werden. Dies führte zu einer wirtschaftlichen Erholung – der zu erwartende globalen BIP-Gewinn macht nach Prognosen 90 Billionen € bis 2050 aus. (siehe https://www.irena.org/newsroom/pressreleases/2020/Apr/Renewable-energy-can-support-resilient-and-equitable-recovery)

Wenn wir in Baden-Württemberg unsere Aufmerksamkeit auf die Entwicklungen nach COVID-19 lenken, müssen führende Mediziner*innen und wissenschaftliche Berater*innen direkt an der Erstellung aller Konjunkturpakete beteiligt werden.

Bei den enormen Investitionen, die die EU, Deutschland und Baden-Württemberg in den kommenden Monaten in Schlüsselsektoren wie Gesundheitswesen, Verkehr, Energie und Landwirtschaft tätigen wird, müssen Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung im Mittelpunkt stehen.

Was Baden-Württemberg und die Welt jetzt brauchen, ist eine #HealthyRecovery. Unsere Konjunkturpläne müssen genau darauf ausgerichtet sein.

35. Kommentar von :ohne Name 9787

ernsthaft?!

Dafür dass Baden-Würrtemberg einen grünen Ministerpräsidenten haben, ist das echt peinlich! Wenn Baden-Württemberg wirklich Vorreiter beim Klimaschutz sein möchte, sollte es das vielleicht auch in einem Gesetz erkennbar sein. Denn irgendwie sind Hamburg und Thüringen progressiver. Wenn man junge Wähler*innen nicht verschrecken möchte, wäre es

Dafür dass Baden-Würrtemberg einen grünen Ministerpräsidenten haben, ist das echt peinlich! Wenn Baden-Württemberg wirklich Vorreiter beim Klimaschutz sein möchte, sollte es das vielleicht auch in einem Gesetz erkennbar sein. Denn irgendwie sind Hamburg und Thüringen progressiver. Wenn man junge Wähler*innen nicht verschrecken möchte, wäre es sinnvoll die Bekämpfung der Klimakrise ernstzunehmen und das Pariser-Klimabkommen einzuhalten.