Online-Kommentierung
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden.
Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050. Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach Paragraph 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt.
Bei einer drohenden Verfehlung von Klimaschutzzielen soll ein Mechanismus ausgelöst werden, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen der Zielpfad wieder erreicht werden soll.
Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gestärkt.
Mit dem Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und insbesondere die Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben, erfassen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen über eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (Klimaschutzpakt) bei dem freiwilligen Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 unterstützt werden.
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, durch eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich aufzuzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Stadtkreise und Große Kreisstädte werden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet.
Das Instrument der Klimamobilitätspläne soll auf Ebene der Kommunen ein Handlungskonzept zur dauerhaften und erheblichen Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Unternehmen sollen auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen können. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt verstärkt werden. Die hieran angelehnte Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen soll darüber hinaus eine effiziente Nutzung offener Stellplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes gewährleisten und einen Anreiz zur weitergehenden Sektorkopplung setzen.
Die Regierungspräsidien sollen bei bestimmten Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz beteiligt werden.
Im Bereich Klimawandelanpassung wird festgelegt, dass die Anpassungsstrategie, die 2015 erstmalig erstellt wurde, in fünfjährigem Turnus erarbeitet wird.


Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
§ 4 Klimaschutzziele
Im Klimaschutzgesetz des Bundes vom 12.12.2019 steht unter "§ 3 Nationale Klimaschutzziele" im Absatz 1 "Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise gemindert. Bis zum Zieljahr 2030 gilt eine Minderungsquote von mindestens 55 Prozent." In Baden-Württemberg soll jetzt im KSG festgeschrieben werden (siehe § 4 Absatz 1
Im Klimaschutzgesetz des Bundes vom 12.12.2019 steht unter "§ 3 Nationale Klimaschutzziele" im Absatz 1 "Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise gemindert. Bis zum Zieljahr 2030 gilt eine Minderungsquote von mindestens 55 Prozent."
In Baden-Württemberg soll jetzt im KSG festgeschrieben werden (siehe § 4 Absatz 1 Satz 1): „Unter Berücksichtigung der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele und -maßnahmen soll die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2030 um mindestens 42 Prozent verringert werden im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990."
Wie soll man diese Diskrepanz zwischen Bund und Land verstehen ?
42% spinnt ihr??
Das ihr Ziele in der Politik allgemein nicht einhalten ist ja nichts neues, aber wenn ihr die Ziele so niedrig haltet das man es kaum Schaft schlechter zu sein ist echt erbärmlich.. versucht doch klimaneutral oder sogar Klimapositiv bis 2030 zu sein, das würde von ergeiz zeugen, das jetzt muss man echt nicht ernst nehmen..
Mutter Erde stirbt
Arzt/Wissenschaftler : "Ihre Mutter (Erde) stirbt..." Nachfahre: "Oh nein! Wir brauchen und lieben sie so sehr. Wir möchten, dass sie ihre Urenkel kennenlernt! Wir müssen sie unbedingt 2050 in ein Krankenhaus bringen!" !!! ES GIBT HUNDERTE WISSENSCHAFTLER, DIE WEGE AUFZEIGEN, DIE KLIMAKRISE ZUMINDEST ABZUMILDERN! WARUM HÖRT IHR NICHT AUF SIE
Arzt/Wissenschaftler : "Ihre Mutter (Erde) stirbt..."
Nachfahre: "Oh nein! Wir brauchen und lieben sie so sehr. Wir möchten, dass sie ihre Urenkel kennenlernt! Wir müssen sie unbedingt 2050 in ein Krankenhaus bringen!" !!! ES GIBT HUNDERTE WISSENSCHAFTLER, DIE WEGE AUFZEIGEN, DIE KLIMAKRISE ZUMINDEST ABZUMILDERN! WARUM HÖRT IHR NICHT AUF SIE ???
Es reicht nicht, und es reicht jetzt!
Dieser Gesetzesvorschlag liest sich WIEDER wie eine schlimme Farce. "Freiwillig", "Vorschläge"; "Konzepte", reichen alle nicht aus! Bei Verfehlung sollen "Vorschläge" gemacht werden, wie es besser gehen könnte? Wir brauchen JETZT "besser"! Folgendes möchte ich in dem Gesetz sehen: # Direkte Verankerung der 1,5°C-Ziele nach Paris im Gesetz!
Dieser Gesetzesvorschlag liest sich WIEDER wie eine schlimme Farce.
"Freiwillig", "Vorschläge"; "Konzepte", reichen alle nicht aus!
Bei Verfehlung sollen "Vorschläge" gemacht werden, wie es besser gehen könnte? Wir brauchen JETZT "besser"!
Folgendes möchte ich in dem Gesetz sehen:
# Direkte Verankerung der 1,5°C-Ziele nach Paris im Gesetz!
# Konkrete entsprechende Pläne der Reduktion der CO2e-Emissionen.
# Jährliche Prüfung auf DE- und EU-Ebene
# Bei Verfehlung sofortiger Start einer CO2e-Abgabe von 180€/t
mit einem jährlichen Freibetrag von 2t/Person (Nachhaltigkeitsgrenze),
auf ALLE Güter solange, bis das 1,5°C-Ziel wieder erreicht wird.
# Die CO2e-Abgabe wird direkt beim Verursacher erhoben: also Kraftwerksbetreiber (nicht die Stromkunden) und Benzin/Diesel/..-Fahrer (beim Tanken). Damit erreichen wir eine direkte Lenkwirkung.
# Dies erfordert eine genaue Kennzeichnung des "CO2e-Gehalts" aller Konsumgüter, wie z.B. Zucker, Fett, etc. bei Lebensmitteln. Diese kann schrittweise über die nächsten 2 Jahre eingeführt werden.
Helfen könnte zusätzlich zu Ihren Plänen noch folgendes - aber sie sind NICHT das Ziel, sondern nur MITTEL:
# Verpflichtung (nicht freiwillig!) zur Klimaneutralität des gesamten öff. Dienstes bis 2025. (Das kann nicht so schwer sein, einige große Firmen schaffen das dieses Jahr schon, sogar weltweit).
# Verpflichtung zum Ersatz alter fossiler Technologien durch neue klimaneutrale, ggf. mit Förderungsprogrammen, binnen 3 Jahren. Keine neuen fossilen Heizsysteme mehr.
# Verpflichtung, Neubauten ab sofort klimaneutral und energieneutral gestalten (z.B. Photovoltaik, Erdwärme, etc.)
Freiwillige Verpflichtungen, irgendwann mal über ein Konzept nachzudenken, wie eine Arbeitsgruppe aussehen könnte, die sich Gedanken machen müsste, wird nie funktionieren. Aber das wissen Sie ja bereits.
Also, zusammengefasst, MUSS ins das Gesetz folgendes:
(1) 1,5°C-Ziel nach Pariser Abkommen einhalten, und
(2) automatisch(!) CO2e-Steuer einführen, wenn dieses Ziel bei jährlicher Prüfung und linearer Reduktion der jährlichen Gesamt-CO2e-Emission gefährdet ist.
Alles weitere ist nett, aber Nebensache.
§ 7, Absatz 4
Der hier neu angefügte Satz „Das Land unterstützt die Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere bei dem Ziel, bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen" könnte so umgesetzt werden, dass die Fördermittel des Landes zeitlich gestaffelt immer weiter abnehmen. Das heißt, dass die Kommunen, die frühzeitig umsetzen,
Der hier neu angefügte Satz „Das Land unterstützt die Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere bei dem Ziel, bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen" könnte so umgesetzt werden, dass die Fördermittel des Landes zeitlich gestaffelt immer weiter abnehmen. Das heißt, dass die Kommunen, die frühzeitig umsetzen, prozentual höhere Zuschüsse erhalten (unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kommunen).
Pflicht PV-Anlagen
Hier wird eine große Chance verspielt, indem nicht auch neue Wohngebäude einbezogen werden. Es dürfte heute überhaupt keine Neubauten mehr geben, die nicht über eine PV-Anlage eigenen Strom produzieren und nutzen. Nur Nichtwohngebäude ist wohl der politische Kompromiss. Aber warum gibt es dieses 5%-Schlupfloch?
Bitte nochmals überarbeiten - einer grünen Landesregierung nicht würdig!
§1 Zweck des Gesetzes Hinzufügen eines zusätzlichen Artikels: Neuer Artikel Abs 3) Zweck des Gesetzes ist die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und damit die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze. §4 Zielsetzung Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht. Um die 1,5
§1 Zweck des Gesetzes
Hinzufügen eines zusätzlichen Artikels:
Neuer Artikel Abs 3) Zweck des Gesetzes ist die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und damit die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze.
§4 Zielsetzung
Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht.
Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, bleiben BW ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2-Äq. Dies entspricht der Klimaneutralität ab 2030!
Die klimaneutrale Landesverwaltung als Vorbild darf nicht erst 2040 erreicht werden. Dies ist viel zu spät. Um dem gewünschten Vorbildcharakter gerecht zu werden muss sie 2025 erreicht werden.
Kompensation außerhalb BWs sind auszuschließen.
§7 VORBILDFUNKTION DER ÖFFENTLICHEN HAND
§7a: Grundsätze des nachhaltigen Bauens
Ein reines Förderprogramm reicht nicht aus. Das Land sollte durchaus von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen. Daher sollte folgende Ergänzung beschlossen werden:
Alle Bauprojekte des Landes müssen ab sofort, wo immer möglich, aus kreislauffähigen und klimapositiven Materialien geplant werden. Abriss und Downcycling muss vermieden und der Einsatz an grauer Energie (einschl. Transportwege) minimiert. Zusätzlich müssen landeseigene Bauvorhaben ab sofort so ausgeführt werden, dass sie zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Bis Ende 2020 sind rechtliche Maßnahmen umzusetzen, die diese Vorgaben auch auf alle privaten und privatwirtschaftlichen Bauvorhaben ausdehnen. Auch in allen anderen Sektoren müssen bei öffentlichen Ausschreibungen kreislauffähige Produkte bevorzugt werden. Darüber hinaus soll das Land ein Programm erarbeiten das Unternehmen dazu bringt Produkte reparierbar, recyclebar und langlebig zu gestalten.
§7b Energieverbrauch der Gemeinden
Zeitgleich mit der Erfassung der Energieverbräuche und der Wärmepläne müssen alle Kommunen Klimaschutzkonzepte erstellen.
Außerdem muss das Land gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag Vorgaben festsetzen, dass sich alle Kommunen das Ziel setzen bis 2030 klimaneutral zu werden. Das Klimaschutzkonzept der Kommunen muss darauf abzielen und umgesetzt werden.
§7c-e Wärmewende
- Wärmeplanung
Anstatt der 100 größten Kommunen müssen alle Kommunen Wärme- und Kältepläne erstellen. Die Wärmeplanung sollte von den Landkreisen koordiniert werden, dabei sollte zuerst ein grober Plan für den ganzen Landkreis erstellt werden, der anschließend verfeinert wird.
Teil der Planung muss auch eine Umsetzungsstrategie sein. Es muss klar aufgezeigt werden, an welchen Punkten eine mögliche Umsetzung mangelt und wo Unterstützung benötigt wird. Kommunen sollten anschließend im Stande sein die Wärmepläne umzusetzen und müssen dies dann auch tun.
Ziel der Wärmepläne muss es sein, einen landesweiten klimaneutralen Gebäudebestand bis 2030 zu erreichen.
Zusätzliche Ideen, die auch gesetzlich geregelt werden müssen, und die bislang vom Land nicht ausreichend adressiert werden:
- Wärmeversorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge definieren.
- Verbot Gasnetz-neu- und -ausbau mit Inkrafttreten des KSG einführen. Erweiterung, Neu- und Ausbau sind dann nur noch zulässig, wenn die Genehmigung der Gemeinde durch Satzung (Gemeinderat) vorliegt.
- Verbot von Ölheizungen ab sofort und ab 2030 Verbot von Gasheizungen bei neuen Heizungen
Ein weiterer Punkt der nicht adressiert wird ist das Thema der Gebäudesanierung:
Massiver Ausbau von Contracting für Privatpersonen. Dadurch Einführung eine verpflichtenden Gebäudesanierung für Privatbesitzer mit möglicher Kostenübernahme durch einen staatlichen Träger, wobei im folgenden die Einsparungen an den staatlichen Träger gehen müssen, bis die Kosten abbezahlt sind.
Ziel der Gebäudesanierung ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2030.
§ 7g Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen: auf freiwilliger Basis
Das Land kann und muss gesetzgeberisch aktiv werden.
Das Land sollte Klimaschutz ambitionierter angehen, wie:
Der Treibhausgasausstoß der landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen muss bis 2030 um 75 % reduziert werden, bis 2030 müssen sie klimaneutral sein. Die erforderlichen Reduktionsmaßnahmen können in Kooperation mit Unternehmen umgesetzt werden. Darüber hinaus muss die Landesregierung einen Großteil der in BW ansässigen Unternehmen davon überzeugen, bis 2030 klimaneutral zu sein. Für die Durchführung dieser Maßnahmen kann das Land Anreize, wie Wettbewerbe, Steuervorteile oder Subventionen schaffen und umgekehrt Strafmaßnahmen beim Verfehlen der Ziele verhängen.
§8 Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen
Eine PV Pflicht auf Nichtwohn-Neubauten ist sinnvoll aber bei weitem nicht ausreichend. Darüber hinaus ist eine PV Pflicht ab 2022 deutlich zu spät. Die Klimakrise erfordert rasches Handeln, eine PV Pflicht sollte ab spätestens Anfang 2021 gelten.
Darüber hinaus ist eine PV Pflicht bei allen Neubauten und im Bestand nötig.
Im Bestand braucht es einen massiver Ausbau von PV-Contractingangeboten, mit dem Ziel bis 2030 alle geeigneten Dachflächen mit PV bebaut zu haben.
Mithilfe des Solaratlases kann strukturiert vorgegangen werden um zuerst die besser geeigneten Dachflächen zu bebauen.
Außerdem ist die Förderung von Agro PV (APV) sehr wichtig. Hier muss sich das Land auf Bundesebene dafür einsetzen, dass hemmende Regelungen zur APV wie die Direktzahlungsdurchführungsverodnung gestrichen werden.
Auf BW Ebene, muss sich BW an mindestens 30 Pilotprojekten beteiligen um APV mehr in die Breite zu tragen. Bis 2030 müssen 2% der landwirtschaftlich genutzten Fläche mit APV bebaut werden.
WICHTIGE PUNKTE DIE FEHLEN
Wind Ausbau
Dieses elementare Thema ist im KSG komplett ausgelassen.
Ideen wie der Ausbau in BW vorangetrieben werden kann:
- Verpflichtende Zuweisung des Windzubaus auf Landkreisebene.
- Finanzzuweisungen müssen an den Erfolg beim Windradausbau gekoppelt werden.
- Eine Zielsetzung von 500 Windrädern bis 2030
- Zentralisierung der Zulassungsverfahren
- Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren.
- Einsetzen auf Bundesebene für eine Reformierung des EEG
Landwirtschaft
Auch dieses elementare Thema wird im KSG komplett ausgelassen.
Eine Landwirtschaft, die Klima- und Artenschutz gewährleistet, muss angemessen gefördert werden. Dazu ist eine Umschichtung der Fördermittel im Agrarbereich von flächenbezogenen Direktzahlungen hin zur Honorierung umweltschonender Landbewirtschaftung sowie Bürokratieabbau erforderlich. Die Trockenlegung von Mooren muss beendet und geschädigte Moore renaturiert werden. Es muss untersucht werden inwieweit die Landwirtschaft möglichst rasch zu einer CO2-Senke werden kann und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.
Im Allgemeinen gilt: Weg von der industriellen Landwirtschaft: Fruchtwechsel mit Leguminosen statt Stickstoffdünger, Rinderhaltung, wenn überhaupt nur noch als extensivste Hutewald/Waldweide Methode im Ökolandwirtschaftsmodus.
Gesteigerte Wertschätzung für Lebensmittel durch faire Preise für Landwirt*innen und eine Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen.
Zudem muss ein bewussterer Umgang mit Nahrungsmitteln geschaffen werden. Hier kann die Landesregierung mit der schrittweisen Einführung eines “Meat Days” (im Sinne eines “Sonntagsbratens”) pro Woche an landeseigenen Mensen (Schulen, Universitäten, Verwaltung etc.) bei der Reduktion von klimaschädlichen Lebensmitteln vorausgehen.
Auch das Thema Lebensmittelverschwendung wird nicht aufgegriffen. Hier entstehen vermeidbare Emissionen. Ohne Lebensmittelverschwendung könnten allein in Deutschland 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten eingespart.
Der Entwurf zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) enthält bisher keine Maßnahmen, um dieses Problem zu bekämpfen. Wir fordern eine Reduktion der Lebensmittelverschwendung von 50 Prozent bis 2030, die verbindlich festgesetzt werden muss. Zur Zielerreichung braucht es vor allem Gesetze (z. B. einen Wegwerfstopp) und Anpassungen von bestehenden Regulierungen im Lebensmittelbereich, um die Abfallhierarchie konsequent umzusetzen.
Verkehr
Wird ebenfalls vollständig ignoriert.
Es ist wichtig, dass wir jetzt den gesetzlichen Rahmen für eine schnelle Verkehrswende schaffen:
Ziel muss ein flächendeckender Ausbau von Bus- und Bahninfrastruktur im Land sein; dabei müssen sämtliche Maßnahmen auf den Deutschlandtakt abgestimmt werden. Konkret muss ab 2022 der Öffentliche Personenverkehr (ÖPV) für den Endverbraucher stets das wirtschaftlichste Verkehrsmittel sein (z.B. über eine Nahverkehrsabgabe in Verbindung mit einer City-Maut). Mittel für den Neubau von Landes- und Kreisstraßen müssen vollständig in den Ausbau des ÖPV, den Radwegeausbau und fußgängerfreundlichere Kommunen umgeleitet werden. Gleichzeitig müssen nachhaltige Verkehrsmittel gefördert werden und neue Mobilitätsangebote entstehen (Bsp. Kopenhagen). Zudem muss in den Städten der Individualverkehr mit PKW verringert werden. Die dadurch entstehenden Freiräume können dann wieder der Bevölkerung zu Gute kommen, z.B. durch Grünflächen.
Zusätzlich:
- Streichung der Pflicht zum Auto Stellplatzbau in der Stellplatzverordnung
- Ziel einer 85-%-igen PKW Reduktion bis 2035 wie es die Studie Mobiles BW festgestellt hat.
Zum Fliegen: Kurzstrecke bis 1.000 km wenn überhaupt nur noch elektrisch (Bsp.: Eviation Alice wird dieses Jahr die Flugerprobung aufnehmen, maximal 1.000 km Reichweite, 9 Passagiere, eine halbe Stunde laden reicht für eine Stunde Flug), Mittelstrecke perspektivisch mit Wasserstoff/Brennstoffzelle (H4 Erprobungsträger DLR mit 4 Personen an Bord bis 1.500 km aktuell) und Langstrecke entweder streichen (mehr Zwischenlandungen gehen auch), mit nachhaltigem Biosprit wie aus Jatropha-Pflanzen oder mit klimaneutralen Treibstoff aus Power-to-X-Anlagen, betreiben.
Was das Klimaschutzgesetz braucht:
Kurzfristig wirksame konkrete Maßnahmen statt vager Langfrist-Ziele
Mehr Geld und Raum für sicheren Radverkehr, vor allem in den Städten, aber auch für mittlere Entfernungen
Klimaorientierte Parkraumbewirtschaftung, die eine deutliche Reduzierung des Autoverkehrs und Autobesitzes befördert
Förderung von Lastenrädern zur Belieferung im innerstädtischen Verkehr, verbunden mit Auflagen für motorisierten Zulieferverkehr
Generelles Tempolimit
Klare Minderungsvorgaben für Dienstwagen (!!!auch und gerade für die Fahrzeuge der Ministerien!!!)
Überprüfung aller landesspezifischer Förderprogramme mit Blick auf Einhaltung der Klimaschutzvorgaben auf Basis des vom Sachverständigenrat für Umweltfragen berechneten noch verfügbaren Emissionsbudgets Deutschlands
Nicht nur regelmäßiges Monitoring, sondern auch klare verbindliche Vorgaben zur unmittelbaren Nachsteuerung
Klare Vorgaben für die umfassende Elektrifizierung von Schienenwegen zur Steigerung von Kapazitäten, verbunden mit einer langfristigen Steigerung der Mittel für öffentlichen Personennahverkehr (Schiene und Straße)
Einführung eines bundesweiten 365-Euro-Tickets für ÖV zur Steigerung der Attraktivität des ÖV
Überprüfung der in Landeshoheit geplanten Ausbaumaßnahmen für den Straßenverkehr mit Blick auf Einhaltung der verbindlichen Klimaziele
Kohleausstieg
Die Landesregierung muss, in Absprache mit EnBW, MVV, den betroffenen Städten bzw. Stadtwerken und ggf. weiteren relevanten Akteuren, vereinbaren, bis spätestens 2030 die Verfeuerung von Kohle in Kraftwerken und Heizkraftwerken zu beenden.
Sektorkopplung
Sektorkopplung muss massiv vorangetrieben werden: Die Kopplung von Strom, Wärme, Industrie und Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für eine klimaneutrale Versorgung.
Dafür müssen jetzt die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Sektorkopplung muss in allen Klimaschutkonzepten mitgedacht werden und insbesondere in den überregionalen Konzepten wie dem IEKK enthalten sein.
H2-Importe aus Herkunftsländer mit einem höheren CO2-Fußabdruck pro Kopf oder mit höheren CO2-Emissionen pro Kilowattstunde Strom als Deutschland sind auszuschließen.
Einführung eines CO2 - Schattenpreises von mindestens 180 € pro Tonne CO2 -Äquivalent
Alle landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen müssen bei sämtlichen Entscheidungen und Ausgaben mit einem CO2-Preis von 180 € pro Tonne CO2 -Äquivalent rechnen. Bei allen Ausschreibungen muss das Land fordern, dass sich bewerbende Firmen ebenso mit diesem Schattenpreis kalkulieren. Darüber hinaus muss sich die Landesregierung auf Bundesebene für einen CO2 -Preis einsetzen, der so hoch ist, wie die Kosten, die uns und zukünftigen Generationen durch THG-Emissionen entstehen (laut UBA Stand 2016 mindestens 180 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent).
Gemeinwohlorientierte Kreditvergabe
Kredite die das Land, landeseigene Betriebe oder Banken an denen das Land Anteilseigner ist (z.B. LBBW) vergeben, müssen sich an Kriterien des Gemeinwohls orientieren und in Einklang mit der Einhaltung der 1,5 °C Grenze stehen. Bis Mitte 2020 müssen klare Ausschlusskriterien implementiert sein. Bestehende Investitionen in klima- und umwelt-schädliche Unternehmen (z.B. fossile Energien, Rüstung etc.) müssen bis spätestens Anfang 2022 komplett beendet werden.
Kreislaufwirtschaft
Das baden-württembergische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes verkennt die Klimaschutzpotenziale der Kreislaufwirtschaft. Durch die Vermeidung unnötiger Abfälle, die Wiederverwendung von Verpackungen und Produkten, sowie Recycling könnten in Baden-Württemberg jährlich tausende Tonnen des klimaschädlichen Gases CO2 eingespart werden. Eine Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, etwa bei Bioabfällen, kann das Klima ebenso massiv entlasten. Keine dieser Maßnahmen findet in dem Gesetzestext Berücksichtigung.
Deutschlandweit könnte der konsequente Einsatz von Mehrwegflaschen für alkoholfreie Getränke im Vergleich zum ausschließlichen Einsatz von Einwegplastikflaschen mehr als 1,35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr einsparen.
Maßnahmen die beschlossen werden müssen:
Festlegung verbindlicher Vermeidungsziele für Restabfall und Verpackungen im kommunalen Abfallvermeidungskonzept
Mehrweggebot auf öffentlichen Veranstaltungen sowie in öffentlichen Einrichtungen sollte umgesetzt sowie Maßnahmen zur grünen öffentlichen Beschaffung wie die Nutzung von Mehrwegverpackungen und der Vorzug von Produkten mit Sekundärrohstoffen festgelegt werden
Durch Bundesratsinitiativen des Landes Baden-Württemberg sollen Lebensmittelabfälle reduziert, Reparatur gestärkt und Fälle von geplanter Obsoleszenz verhindert werden
Die Erfassung von Wertstoffen auf Wertstoffhöfen sollte in Anlehnung an das RAL GZ 950 auf ein exzellentes Niveau angehoben und die Wiederverwendung verstärkt in den Fokus genommen werden
Örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegprodukte für den Außer-Haus-Konsum sowie eine finanzielle Unterstützung von alternativen Mehrwegsystemen in diesem Bereich sollte wie nach dem Beispiel Tübingen für ganz Baden-Württemberg eingeführt werden
Flächendeckende Umsetzung der Biotonne sowie der Sammlung von Elektroschrott im Handel
Der Vollzug von Umweltgesetzen muss deutlich verbessert werden. Insbesondere Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten (fast jedes zweite zur Entsorgung anfallende Kühlgerät enthält noch immer besonders umweltschädliche FCKW) müssen unangekündigt und häufiger als bislang kontrolliert werden. Auch die getrennte Wertstofferfassung von Gewerbeabfall muss durch anspruchsvolle quantitative und qualitative Vorgaben vorangebracht werden.
Ziel wird verfehlt
Dieser Gesetzesentwurf zeigt deutlich, dass eine Koalition aus GRÜNEN und CDU nicht funktionieren kann! Anders kann ich mir nicht erklären wie es möglich ist, dass nicht einmal in einem GRÜN mitregierten Bundesland das 1,5 Grad Ziel annähernd einzuhalten sein wird! Ich unterstütze daher die Forderungen von Friday for Future Baden-Württemberg zum
Dieser Gesetzesentwurf zeigt deutlich, dass eine Koalition aus GRÜNEN und CDU nicht funktionieren kann! Anders kann ich mir nicht erklären wie es möglich ist, dass nicht einmal in einem GRÜN mitregierten Bundesland das 1,5 Grad Ziel annähernd einzuhalten sein wird!
Ich unterstütze daher die Forderungen von Friday for Future Baden-Württemberg zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg.
Wir haben eine Verantwortung für den weniger privilegierten Anteil der Weltbevölkerung, der jetzt schon immens von der Erderwärumg betroffen ist und für alle nachfolgenden Generationen. Ich fordere daher die Mitglieder des Landtags Baden-Württemberg dazu auf, dieser Verantwortung auch gerecht zu werden!
Windkraft ausbauen!
Windkraft ausabauen! Um mittelfristig 100% erneuerbare Energieversorgung zu erreichen brauchen wir einen stärkeren Ausbau von Solar- und Windkraftwerken. Leider wird die Sonnenenergie im vorliegenden Gesetzentwurf nur unzureichend adressiert und die Windkraft völlig (!) außer Acht gelassen. Dieses wichtige Thema muss unbedingt
Windkraft ausabauen!
Um mittelfristig 100% erneuerbare Energieversorgung zu erreichen brauchen wir einen stärkeren Ausbau von Solar- und Windkraftwerken.
Leider wird die Sonnenenergie im vorliegenden Gesetzentwurf nur unzureichend adressiert und die Windkraft völlig (!) außer Acht gelassen.
Dieses wichtige Thema muss unbedingt aufgenommen werden und darf nicht außer Acht gelassen werden nur weil es in einigen Bevölkerungskreisen unpopulär ist.
Beim Windkraftausbau brauchen wir:
1. Eine verbindliche Zielsetzung von 500 Windrädern bis 2030 wie Fridays for Future sie fordert.
2. Mehr Aufklärungsarbeit bei Bürgerinnen und Bürgern über Windkraft, dieses Feld darf nicht den Anti-Windkraft-Kampagnen überlassen werden.
3. Eine Beschleunigung, Zentralisierung und Erleichterung der Genehmigungsverfahren.
4. Eine Förderung für Bürger*innengenossenschaften. So wird auch die Ablehnung gegenüber Windrädern in der lokalen Bevölkerung verringert. Diese Förderung könnte erstens finanzieller- und zweitens organisatorischer Natur sein. Die Leute, die interessiert darin sind eine solche Genossenschaft zu gründen könnten über eine zentrale Stelle vermittelt werden.
Ohne einen Windkraftausbau auch hier bei uns im Süden werden wir unseren Energiebedarf nicht klimaneutral decken können, daher appeliere ich an sie, diesen überaus wichtigen Punkt noch in das Klimaschutzgesetz aufzunehmen.
Photovoltaik und Eigenverbrauch
- keine Deckelung beim PV-Ausbau (ggf Bundesregelung übergehen) - jeder Neubau, auch privat, muss PV-Anlage bekommen, Vorschrift Bebaunungspläne mit aufnehmen - Grenze von 10 kWp abschaffen - Förderung von Agro-PV nach Vorbild von Gmeinde Heggelbach (Fraunhofer) - Förderung von Speichern verschiedenster Form: Elektrospeicher, Quartiersspeicher,
- keine Deckelung beim PV-Ausbau (ggf Bundesregelung übergehen)
- jeder Neubau, auch privat, muss PV-Anlage bekommen, Vorschrift Bebaunungspläne mit aufnehmen
- Grenze von 10 kWp abschaffen
- Förderung von Agro-PV nach Vorbild von Gmeinde Heggelbach (Fraunhofer)
- Förderung von Speichern verschiedenster Form: Elektrospeicher, Quartiersspeicher, Pump-Wasserspeicher (gepumpt aus Ökostrom)
- deshalb Förderung von Micro-Grid-Lösungen und Zusage der Eigenvermarktung in Kommune wo erzeugt / ins Netz
- EnBW und angeschlossene Geselschaften (wie hier die ODR) aktivieren um diese Micro-Grids aktiv aufzubauen und zu betreiben (zukünftiges Geschäftsmodell erhält Arbeitsplätze)