Online-Kommentierung
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden.
Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050. Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach Paragraph 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt.
Bei einer drohenden Verfehlung von Klimaschutzzielen soll ein Mechanismus ausgelöst werden, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen der Zielpfad wieder erreicht werden soll.
Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gestärkt.
Mit dem Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und insbesondere die Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben, erfassen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen über eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (Klimaschutzpakt) bei dem freiwilligen Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 unterstützt werden.
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, durch eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich aufzuzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Stadtkreise und Große Kreisstädte werden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet.
Das Instrument der Klimamobilitätspläne soll auf Ebene der Kommunen ein Handlungskonzept zur dauerhaften und erheblichen Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Unternehmen sollen auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen können. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt verstärkt werden. Die hieran angelehnte Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen soll darüber hinaus eine effiziente Nutzung offener Stellplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes gewährleisten und einen Anreiz zur weitergehenden Sektorkopplung setzen.
Die Regierungspräsidien sollen bei bestimmten Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz beteiligt werden.
Im Bereich Klimawandelanpassung wird festgelegt, dass die Anpassungsstrategie, die 2015 erstmalig erstellt wurde, in fünfjährigem Turnus erarbeitet wird.


Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Biomasse
Bitte vorsichtig mit dieser Energieform umgehen, da sie ziemlich große Anbauflächen benötigt und Monokulturen fördert.
Zuständigkeiten
Nachdem ich in einigen Kommentaren inhaltlich gute Forderungen gelesen habe, die vermutlich maximal teilweise in die Zuständigkeit des Landes fallen, eine Klarstellung: Das Land sollte immer alles in seiner Macht stehende tun, um Maßnahmen durchzusetzen, und dafür seine Mitwirkungsmöglichkeiten auf anderen Ebenen, insbesondere im Bund, nutzen.
Private Speicher
Mir fehlt die Förderung von Stromspeichern in Baden-Württemberg; oder habe das übersehen?
Andere Bundesländer haben da etwas zu bieten.
Projekte wie Nahwäre fördern, statt vieler Einzelheizungen
Im Sommer Sprudel, im Winter Heizung, solche Konzepte ermöglichen, dass viele kleine private veraltete Heizvarianten abgelöst werden:
https://www.gottmadingen.de/1879693.html
Zu wenig!
Das ist viel zu wenig!
Wir brauchen mehr Klimaschutz und bedeutend strengere Auflagen!
Ohne Einschränkung kein Klimaschutz!
Das ökologische Grundverständnis unserer Gesellschaft muss sich grundlegend ändern, das ist unsere einzige Chance dem sich anbahnenden Kollaps zu entgehen und - das sind wir unserer nachfolgenden Generation schuldig. Eine umweltbewusste und nachhaltige Ausbildung kann in der Schule erfolgen sowie in den Medien. Unser Umgang mit Ressourcen muss in
Das ökologische Grundverständnis unserer Gesellschaft muss sich grundlegend ändern, das ist unsere einzige Chance dem sich anbahnenden Kollaps zu entgehen und - das sind wir unserer nachfolgenden Generation schuldig. Eine umweltbewusste und nachhaltige Ausbildung kann in der Schule erfolgen sowie in den Medien.
Unser Umgang mit Ressourcen muss in allen Wirtschaftsbereichen geändert werden, was aber ein heißes Eisen zu sein scheint. Nur - die Auswirkungen des Klimawandels werden alle! teuer bezahlen müssen.
Lieber konkrete Maßnahmen statt unrealistischer Ziele
Ich verstehe die Kritik vieler am 42 % Ziel nicht. Betrachten wir einmal die Fakten. Nach den neusten verfügbaren Zahlen von 2017 (Energiebericht kompakt 2019 des Stat. Landesamts) ist der Primärenergieverbrauch in BaWü seit 1990 praktisch konstant bei ca. 1 400 PJ geblieben. Der Anteil der Solar- und Windenergie daran lag 2017 bei 2,2 %. Nehmen
Ich verstehe die Kritik vieler am 42 % Ziel nicht. Betrachten wir einmal die Fakten. Nach den neusten verfügbaren Zahlen von 2017 (Energiebericht kompakt 2019 des Stat. Landesamts) ist der Primärenergieverbrauch in BaWü seit 1990 praktisch konstant bei ca. 1 400 PJ geblieben. Der Anteil der Solar- und Windenergie daran lag 2017 bei 2,2 %. Nehmen wir den Ausbau seit 2017 dazu, so sind es heute vielleicht 3 %. Das ist nur ca. 1/3 dessen, was wir noch immer in Kernkraftwerken erzeugen. Mit Biomasse und Wasserkraft haben wir 2017 ca. 10% der Primärenergie erzeugt, können diese aber nicht weiter ausbauen. D.h. im Energiesektor müssten wir für das 42 %-Ziel innerhalb von 10 Jahren entweder 40% der Energie einsparen, oder zusätzlich durch Solar- und Windenergie erzeugen. Da wir auch kein relevantes Windenergie-Potential haben bedeutet das z.B. eine 20-fache Steigerung unserer Photovoltaik-Kapazitäten und die Installation von Speicher, von denen wir heute noch nicht wissen, wie sie funktionieren könnten. D.h. jenseits von "Schönrechnereien" ist dieses Ziel bereits jetzt am Rande des irgendwie möglichen. Wir sollten uns auf die Umsetzung dieses Ziels konzentrieren, statt jetzt von 90 % zu träumen. Ein erster wichtiger Schritt wäre es dazu die realen Emissionen der BaWü-er*innen zu erfassen, d.h. auch z.B. nach China und Brandenburg ausgelagerte Emissionen zu erfassen, um vermeintliche Einspareffekte nicht nur durch Verlagerungen zu erzielen.
Bau
Auf keinen Fall auf "nachhaltigen" Zement setzen. Dieser ist Stand jetzt auf Flugasche aus Kohlekraftwerken angewiesen. Nur Einsparungen helfen.
Wir brauchen mehr Engagement.
Mit jedem vergangenen Tag wird die Situation brenzlicher, Klimaneutralität kann nicht so lange auf uns warten. Wir brauchen Veränderung ab jetzt, nicht morgen.