Klimaschutz

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Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden.

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Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Kommentare

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

51. Kommentar von :Ohne Name

Eine bessere Begründung für das Gesetz - und ihre Folgen

Die grundlegende Kritik der meisten Kommentare, dass das Gesetz unzureichend ist, um die Klimakrise wirksam zu bekämpfen, teile ich. Deswegen spreche ich mich dafür aus, dass das Gesetz noch einmal grundlegend überarbeitet und nachgeschärft wird, und zwar möglichst schnell, denn die Zeit drängt!

 

Ich möchte im Folgenden aber im Detail auf einen

Die grundlegende Kritik der meisten Kommentare, dass das Gesetz unzureichend ist, um die Klimakrise wirksam zu bekämpfen, teile ich. Deswegen spreche ich mich dafür aus, dass das Gesetz noch einmal grundlegend überarbeitet und nachgeschärft wird, und zwar möglichst schnell, denn die Zeit drängt!

 

Ich möchte im Folgenden aber im Detail auf einen Teil der Gesetzesbegründung eingehen, der vollkommen unzureichend ist und weit reichende Folgen für die Gestaltung des Gesetzes hat.

 

GESETZESBEGRÜNDUNG:

S. 3:

"Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach § 4 KSG BW sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württem-berg festgelegt. "

 

Diese Begründung ist sehr unvollständig und irreführend. Sie suggeriert, dass es für die Pariser Klimaziele vollkommen in Ordnung wäre, wenn Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 eine Treibhausgasreduktion von 42% gegenüber 1990 erreichen würde. Das ist aber nach dem Sonderbericht des IPCC „1,5 °C Globale Erwärmung“ von 2018 nur zutreffend unter der Annahme, dass andere Staaten und Regionen der Welt wesentlich weniger Treibhausgase ausstoßen als Baden-Württemberg und/oder ihre Emissionen viel schneller reduzieren. Eine Begründung eines Reduktionsziels, die diese Bezeichnung auch verdient, muss eine Auseinandersetzung mit dem aktuellen Stand des Wissens zu diesem Thema beinhalten - also eine Auseinandersetzung mit dem globalen Restemissionsbudget, mit verschiedenen Zielen der Erderwärmung und mit verschiedenen Wahrscheinlichkeiten, zu denen diese erreicht werden können. Da es sich um ein globales Restemissionsbudget handelt, muss außerdem eine Auseinandersetzung mit der Frage stattfinden, wie viel dieses Restbudgets man sich für das eigene Land heraus nimmt und mit welcher Begründung. Der Term "strukturelle Voraussetzung" ist hier viel zu unspezifisch. Bitte formulieren Sie genau aus, welche Voraussetzungen Baden-Württemberg hat und welche Schlüsse Sie daraus ziehen.

Das mag Ihnen an dieser Stelle wie eine überzogene Forderung vorkommen, aber Sie haben schon selbst in Ihrer Begründung erkannt: Bei diesem Gesetz haben Sie sich nicht nur vor Ihren aktuellen Wähler*innen zu verantworten, sondern auch eine "Verpflichtung gegenüber den aktuellen, jüngeren und künftigen Generationen" wenn man es genau nimmt, sogar nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auf der ganzen Welt. So gesehen können wir es uns nicht leisten, solche wichtigen Aspekte wie die Folgen des Gesetzes so unzureichend zu behandeln.

 

Diese Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen stellt im Übrigen auch Sie als Gesetzgeber vor ein grundlegendes Legitimationsproblem: Sie treffen eine Entscheidung, die viele andere Orte auf der Erde und auch viele kommende Generationen betreffen wird. Gewählt wurden Sie aber nur von den Wähler*innen in Baden-Württemberg in der Gegenwart. Wenn Sie den Willen dieser anderen Erdenbewohner*innen bei Ihrer Entscheidung nicht mindestens genauso stark gewichten wie den, den Ihre Wähler*innen eventuell ausdrücken wollten, würde das gegen eine grundlegende Begründung von Demokratie verstoßen (dass diejenigen, die Betroffen sind, auch selbst über sich bestimmen) und käme im Schlimmsten Fall sogar einer Diktatur der Gegenwart über die Zukunft (und den Rest der Welt) gleich. Ich bitte Sie: Seien Sie gerecht gegenüber allen Betroffenen! Werfen Sie nicht dieses Prinzip der Gerechtigkeit über Bord, das Demokratien besser macht als Diktaturen!

 

Was daraus bei der Formulierung des Gesetzes vermutlich folgt, ist weitreichend. Ich vermute, dass die Klimaschutzziele stark angezogen werden müssen, weil mir keine gute Begründung dafür einfällt, dass Baden-Württemberger mehr Recht auf THG-Emissionen haben als andere Menschen, und Verträge, die das regeln, gibt es wohl noch kaum. Daraus wiederum folgt, dass Sie in allen Bereichen des Gesetzes weitere Maßnahmen einführen müssten, und ja: es würde dann wahrscheinlich auch sehr viel Geld kosten oder unsere Gesellschaft stark verändern. Das müsste alles in dieses Gesetz, damit es kein manifestiertes Unrecht wird.

5. Kommentar von :Ohne Name

warum nur solarstrom und keine solarwärme?

in §8a stehen nur fotovoltaik-anlagen. äußerst effektiv arbeitet bei mir aber eine luft-solar-anlage (kollektor) zur heizungsunterstützung und warmwasserbereitung ohne den umweg über den strom (umwandlungsverluste!). das ist auch bei gewerbebauten für prozesswärme sehr sinnvoll. warum wird nur noch auf strom gesetzt? kommt nach der öl-monokultur

in §8a stehen nur fotovoltaik-anlagen. äußerst effektiv arbeitet bei mir aber eine luft-solar-anlage (kollektor) zur heizungsunterstützung und warmwasserbereitung ohne den umweg über den strom (umwandlungsverluste!). das ist auch bei gewerbebauten für prozesswärme sehr sinnvoll. warum wird nur noch auf strom gesetzt? kommt nach der öl-monokultur nun dasselbe in strom?

 

14. Kommentar von :Reinhard H.

Nicht zeitgemäße Klimaschutzziele

Mit der vorliegende Novelle des KSG-BW werden die unzureichenden Klimaschutzziele fortgeschrieben. 42% CO2-Reduktion bis 2030 und 90% bis 2050 im Vergleich mit 1990 ist viel zu wenig, um einen ausreichenden Anteil des Landes Baden-Württemberg zur Erreichung des gloabalen 1,5 Grad Ziels beizusteuern. Die Ziele müssten viel ambitionierter sein. In

Mit der vorliegende Novelle des KSG-BW werden die unzureichenden Klimaschutzziele fortgeschrieben. 42% CO2-Reduktion bis 2030 und 90% bis 2050 im Vergleich mit 1990 ist viel zu wenig, um einen ausreichenden Anteil des Landes Baden-Württemberg zur Erreichung des gloabalen 1,5 Grad Ziels beizusteuern. Die Ziele müssten viel ambitionierter sein. In wissenschaftlichen Beiträgen wird davon ausgegangen, dass das Deutschland zustehende Budget an CO2-Emissionen bei linearer Degression höchstens noch bis Mitte der 2030-er Jahre reicht. Auch Baden-Württemberg muss bis spätestens 2040 klimaneutral sein. Die Ziele sollten in der Novelle des Gesetzes an die tatsächlichen Anforderungen angepasst werden, auch unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg.

46. Kommentar von :Ohne Name

Was soll das?

Wir machen seid 2 Jahren Protest mit richtig vielen Menschen und setzen immer wieder Zeichen fürs Klima und ihr nehmt uns wie es scheint nicht ernst. Bitte tut mehr

1. Kommentar von :J. Kirn

PV-Pflicht auf neugebauten Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen

Ich finde das zwar schon mal einen richtigen Ansatz - allerdings geht dieser bei weitem nicht genügend auf die Herausforderungen und Notwendigkeiten ein. Meines Erachtens muss es eben auch insbesondere bei bereits versiegelten Flächen darum gehen, diese einer sinnvollen PV-Nutzung zuzuführen und nicht nur die Neuerschließung mit PV zu entschärfen.

Ich finde das zwar schon mal einen richtigen Ansatz - allerdings geht dieser bei weitem nicht genügend auf die Herausforderungen und Notwendigkeiten ein. Meines Erachtens muss es eben auch insbesondere bei bereits versiegelten Flächen darum gehen, diese einer sinnvollen PV-Nutzung zuzuführen und nicht nur die Neuerschließung mit PV zu entschärfen. Besonders mit bestehende Parkplatzflächen liessen sich wohl ein deutlich größeres Solar-Potential erschliessen.

28. Kommentar von :Ohne Name

Ausbau der natürlichen Kohlenstoffspeicherpotentiale in Land-Und Forstwirtschaft

Unser Anliegen ist die gegebene Dringlichkeit, nicht nur

Einsparpotientiale für Klimagase zu nutzen, sondern auch CO2-Senken/Speicher zu

aktivieren. Hierzu finden wir Massnahmen im IEKK (z.B. M92, M95, M98). Aus unserer

Sicht muss die CO2 Speicherung auch im KSG verankert werden. Die im IEKK hierzu

genannten Massnahmen müssen mit erhöhter

Unser Anliegen ist die gegebene Dringlichkeit, nicht nur

Einsparpotientiale für Klimagase zu nutzen, sondern auch CO2-Senken/Speicher zu

aktivieren. Hierzu finden wir Massnahmen im IEKK (z.B. M92, M95, M98). Aus unserer

Sicht muss die CO2 Speicherung auch im KSG verankert werden. Die im IEKK hierzu

genannten Massnahmen müssen mit erhöhter Dringlichkeit umgesetzt, und erweitert

werden.

Zu den Entwürfen im Einzelnen:

Klimaschutzgesetz

§ 6 (2) (neue Nr.)

(Das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept enthält insbesondere folgende Elemente:...)

Strategien und Maßnahmen zum Ausbau der natürlichen Speicherpotentiale in

Ökosystemen und in der Landwirtschaft

§8, (3) (neu)

Den Sektoren Landwirtschaft und Forst obliegt eine besondere Verpflichtung , ihre

natürlichen CO2 Senkungspotentiale auszuschöpfen.

Die in den Land-, Wald-und Forstflächen eingelagerten CO2-Äquivalente sollen

gemessen, und spätestens alle fünf Jahre auf Basis der Monitoringberichte nach § 9

fortgeschrieben werden.

(4) (neu)

Das Land BW fördert Massnahmen in Land- und Forstwirtschaft, die die natürliche

Einlagerung von Kohlenstoff in Böden bewirken.

 

29. Kommentar von :Ohne Name

Reduktionsziele entsprechen nicht den Paris-Zielen - BaWü kann und muss mehr tun!

Das Zwischenziel von 42% THG bezogen auf 1990 ist nicht ambitioniert genug. Das Endziel Klimaneutralität bis 2050 ist zu spät. Bei Verankerung dieser Ziele leistet BaWü im Vergleich zur Bundesrepublik und zur EU einen unterdurchschnittlichen und nicht ausreichenden Beitrag zum Klimaschutz.

 

Es wird deshalb empfohlen als Zwischenziel für 2030 60%

Das Zwischenziel von 42% THG bezogen auf 1990 ist nicht ambitioniert genug. Das Endziel Klimaneutralität bis 2050 ist zu spät. Bei Verankerung dieser Ziele leistet BaWü im Vergleich zur Bundesrepublik und zur EU einen unterdurchschnittlichen und nicht ausreichenden Beitrag zum Klimaschutz.

 

Es wird deshalb empfohlen als Zwischenziel für 2030 60% festzulegen und Klimaneutralität bis spätestens 2040, besser 2035 anzustreben.

 

Begründung:

Nach Berechnungen von Professor Dr. Stefan Rahmstorf, Potsdam Institut f. Klimafolgenforschung, bestätigt durch BMU, Quelle: scilogs.spektrum.de/klimalounge/wie-viel-co2-kann-deutschland-noch-ausstossen/ hat Deutschland ab 2019 gerechnet nur ein Restbudget von ca. 7.3 Gt CO2 für ein 1.75 Grad!! Ziel. Daraus ergibt sich ein pro-kopf anteiliges Budget für das Bundesland Baden-Württemberg von ca. 960 Mt CO2eq. Der bisherige Ausstoss BaWü lag 2018 bei 76.5Mt CO2eq. (Stat. Landesamt BaWü, www.statistik-bw.de/Umwelt/Luft/Treibhausgase.jsp) Bei linearer Verteilung ist das Budget in 25 Jahren ab 2018 gerechnet aufgebraucht. Deshalb ist Klimaneutralität spätestens 2042 zu erreichen. Es ist jedoch aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse (Tipping Points) zu erwarten, dass das Budget geringer ist, als hier angenommen. Deswegen wird dringend empfohlen 2035 anzustreben. Es geht schliesslich hier um die Verhinderung eines Hothouse Klimas. Siehe dazu auch Will Steffen et al. www.pnas.org/content/115/33/8252 und Timothy M. Lenton et al. in www.nature.com/articles/d41586-019-03595-0/d41586-019-03595-0

 

Wirtschaftliche Vorteile aus einer Vorreiterrolle im Klimaschutz:

Ambitionierter Klimaschutz bietet Exportchancen Branchen wie Energietechnik, Mobilität, Anlagenbau, schafft wohnlichere Städte, emissionsfreien Verkehr und verbessert unsere Gesundheit.

36. Kommentar von :Ohne Name

Das Gesetz ist unzureichend und benötigt ambitioniertere Ziele

Mein Baden-Württemberg muss jetzt handeln, um das Artensterben zu stoppen und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahre 2025 auf Nettonull zu senken.

 

• In meinem Baden-Württemberg werden im Jahre 2025 weder Strom noch Wärme aus fossilen Energieträgern gewonnen. Ich erwarte von der Landesregierung ordnungspolitische Maßnahmen, die die Verbrennung

Mein Baden-Württemberg muss jetzt handeln, um das Artensterben zu stoppen und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahre 2025 auf Nettonull zu senken.

 

• In meinem Baden-Württemberg werden im Jahre 2025 weder Strom noch Wärme aus fossilen Energieträgern gewonnen. Ich erwarte von der Landesregierung ordnungspolitische Maßnahmen, die die Verbrennung von Brennstoffen aus Kohle, Erdgas und Erdöl unwirtschaftlich machen. Für die Energieversorgung Baden-Württembergs wird der erneuerbare Energiesektor massiv ausgebaut.

• Dazu wird die dezentrale erneuerbare Energieerzeugung, welche der lokalen Bevölkerung zugutekommt, (energetisch, finanziell) gefördert

• Ich fordere die Baden-Württemberg dazu auf, einen Deutschland- oder besser noch Europa weiten - CO2-Preis von 250€ pro Tonne bis 2023 über alle Sektoren einzuführen. Diese Maßnahme sorgt für eine ordnungspolitische Lenkungswirkung.

• In meinem Baden-Württemberg werden KFZ mit Verbrennungsmotoren ab 2025 nicht mehr zugelassen. Dies sorgt für einen Innovationsschub in unserer Schlüsselindustrie.

• In meinem Baden-Württemberg ist Klimagerechtigkeit nicht nur ein Wort. Sie wird durch die Schaffung von wirksamen und rechtsverbindlichen Instrumenten gestützt. Unternehmen, die in Baden-Württemberg tätig sind oder nach Baden-Württemberg liefern, müssen die Menschenrechte wahren. Von Projekten negativ Betroffene benötigen Klagemöglichkeiten sowohl in ihren Heimatländern als auch in den Ländern, wo die für die Projekte verantwortlichen Unternehmen ihren Sitz haben. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Lieferketten offenzulegen und auf die Einhaltung der Menschenrechte hin zu überprüfen.

 

• Es sollte kein Mercorsur-Abkommen geben, solange im Amazonas-Gebiet weiter Regenwald abgeholzt und brandgerodet wird. Denn dieses Abkommen fördert billigen Konsum von Fleisch, Soja und Palmöl. Baden-Württemberg kämpft dafür, dass die EU in ihren Klimazielen auch die Verantwortung für den Schutz des Regenwaldes übernimmt.

• Baden-Württemberg erkennt bis Mitte 2021 an, dass Klimaschäden und Ökozid ein Verbrechen sind.

• Baden-Württemberg führt bis Anfang 2021 eine Umweltmissbrauchsrichtlinie zur Kodifizierung des zivilrechtlichen Fehlverhaltens für die Beteiligung an Klimaschäden, mit persönlicher und strafrechtlicher Haftung für diejenigen, die von der Verschmutzung profitieren, ein.

• Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass das internationale Strafrecht neu aushandeln wird. Klimaschäden, die einem Ökozid gleichkommen, sollen als “Verbrechen gegen die Menschheit” anerkannt werden.

• Baden-Württemberg führt Gesetze und Verordnungen ein, die bis spätestens 2025 einen Rahmen dafür setzen, dass unsere Volkswirtschaft innerhalb der planetarischen Grenzen operieren.

• Baden-Württemberg veranlasst bis spätestens 2023 eine detaillierte Datenerhebung über den Zustand der Ökosysteme und setzt fortlaufend neue Zielvorgaben für die biologische Vielfalt.

• Baden-Württemberg führt bis 2022 Gesetze zur Schließung von Steueroasen ein.

• Baden-Württemberg steigt bis spätestens 2021 vollständig aus der Subventionierung von fossilen Brennstoffen aus.

• Baden-Württemberg verstärkt bis spätestens 2021 die Verbraucherrechte auf Produkte von dauerhafter und beständiger Qualität bei gleichzeitiger gesetzlicher Verankerung des Rechts auf Reparatur und Wiederverwertbarkeit.

• Baden-Württemberg führt bis 2021 eine neuen Richtlinie für Supermärkte und Geschäfte ein, die eine CO2- und Lebensmittelampel, den Verzicht auf unnötige Verpackung, einen CO2-armen Transport, einen existenzsichernden Lohn für landwirtschaftliche Arbeitskräfte und einen wirksamen Vollzug vorschreibt.

• Baden-Württemberg führt bis 2022 Vorschriften ein, die sowohl für nationale als auch für internationale Lieferketten gelten. Diese stellen sicherstellen, dass eine Reduzierung des Materialdurchsatzes in Baden-Württemberg erreichen wird und beruhen auf den Grundsätzen von Gerechtigkeit.

• Mein Baden-Württemberg sorgt dafür, dass Unternehmen für Klimarisiken und Verzögerungen beim Ausstieg aus fossilen Brennstoffen Verantwortung übernehmen müssen — für verursachte Schäden muss eine volle Entschädigung gezahlt werden. Der politische Rahmen wird bis spätestens Mitte 2021 gesetzt.

• Baden-Württemberg versetzt bis Mitte 2021 Unternehmen und andere in die Lage, transparente Vereinbarungen zur Beseitigung von Treibhausgasemissionen, Abfall und Umweltverschmutzung zu treffen, die von den Wettbewerbsregeln ausgenommen sind.

 

• Luftverschmutzung schwächte vor COVID-19 bereits unsere Körper deutlich - hauptsächlich durch Verkehr, ineffizienten Energieverbrauch in Wohngebieten zum Kochen und Heizen, Kohlekraftwerke, Verbrennung fester Abfälle und landwirtschaftliche Praktiken.

 

Luftverschmutzung erhöht das Risiko für die Entwicklung und die Schwere von:

o Lungenentzündung,

o chronisch obstruktiver Lungenerkrankung,

o Lungenkrebs,

o Herzerkrankungen und

o Schlaganfällen.

 

Dies führt jedes Jahr zu sieben Millionen vorzeitigen Todesfällen.

 

Luftverschmutzung führt auch zu ungünstigen Schwangerschaftsverläufen mit niedrigem Geburtsgewicht und Asthma, was unsere Gesundheitssysteme weiter belastet.

 

Eine wirklich gesunde und nachhaltige wirtschaftliche Erholung lässt es nicht zu, dass die Luft, die wir atmen, und das Wasser, das wir trinken, weiterhin verschmutzt werden. Mein Baden-Württemberg wird keinen unverminderten Klimawandel und keine Abholzung der Wälder zulassen und damit neue Gesundheitsbedrohungen für gefährdete Bevölkerungsgruppen vermeiden.

 

In einer gesunden Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden die am stärksten Gefährdeten unter uns betreut. Alle Arbeitnehmer*innen haben Zugang zu gut bezahlten Arbeitsplätzen, die die Umweltverschmutzung oder die Verschlechterung der Natur nicht verschlimmern. Städte priorisieren Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel und unsere Flüsse und Himmel sind geschützt und sauber. Die Natur gedeiht, unser Körper ist widerstandsfähiger gegen Infektionskrankheiten und niemand wird aufgrund der Gesundheitskosten in die Armut gedrängt.

 

Um diese gesunde Wirtschaft zu erreichen, müssen wir intelligentere Anreize und Restriktionen im Dienste einer gesünderen, widerstandsfähigeren Gesellschaft einsetzen. Wenn die Regierung die derzeitigen Subventionen für fossile Brennstoffe grundlegend abschaffet und die Mehrheit dieser Subventionen auf die Erzeugung sauberer erneuerbarer Energien verlagern, wäre unsere Luft sauberer und die Klimaemissionen würden massiv reduziert werden. Dies führte zu einer wirtschaftlichen Erholung – der zu erwartende globalen BIP-Gewinn macht nach Prognosen 90 Billionen € bis 2050 aus. (siehe www.irena.org/newsroom/pressreleases/2020/Apr/Renewable-energy-can-support-resilient-and-equitable-recovery)

 

Wenn wir in Baden-Württemberg unsere Aufmerksamkeit auf die Entwicklungen nach COVID-19 lenken, müssen führende Mediziner*innen und wissenschaftliche Berater*innen direkt an der Erstellung aller Konjunkturpakete beteiligt werden.

 

Bei den enormen Investitionen, die die EU, Deutschland und Baden-Württemberg in den kommenden Monaten in Schlüsselsektoren wie Gesundheitswesen, Verkehr, Energie und Landwirtschaft tätigen wird, müssen Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung im Mittelpunkt stehen.

 

Was Baden-Württemberg und die Welt jetzt brauchen, ist eine #HealthyRecovery. Unsere Konjunkturpläne müssen genau darauf ausgerichtet sein.

 

54. Kommentar von :Ohne Name

Klimaschutzgesetz muss sich an den Pariser Zielvereinbarungen orientieren oder darüber hinausgehen!

Sehr geehrter „Gesetzgeber“,

Ich vermisse viele notwendige Formulierungen in diesem Gesetzentwurf!

Insbesondere muss ein Klimaschutzgesetz, das diesem Namen würdig wäre sich an den

Pariser Zielvereinbarungen

orientieren oder darüber hinausgehen!

Ich schließe mich den Forderungen der Bewegung Fridays for Future an! Bitte berücksichtigen Sie

Sehr geehrter „Gesetzgeber“,

Ich vermisse viele notwendige Formulierungen in diesem Gesetzentwurf!

Insbesondere muss ein Klimaschutzgesetz, das diesem Namen würdig wäre sich an den

Pariser Zielvereinbarungen

orientieren oder darüber hinausgehen!

Ich schließe mich den Forderungen der Bewegung Fridays for Future an! Bitte berücksichtigen Sie alle Vorschläge, die im folgenden Link zu finden sind:

 

pad.fridaysforfuture.is/p/r.58848f9e0ce7ea6b170ecb83caa93636

 

95. Kommentar von :Ohne Name

Baden Württemberg fällt im Klimaschutz zurück

Das Ziel des Klimaschutzgesetzes sollte die Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze sein, wie sie im Pariser Klimaschutzabkommen beschlossen wurde. Die hier vorgeschlagenen Reduzierungsetappen sind zu spät und zu schwach. Der "Klimaschutzplan 2050" der Bundesregierung sieht vor bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase um 55% anzustreben, bis 2040 mind. 70%

Das Ziel des Klimaschutzgesetzes sollte die Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze sein, wie sie im Pariser Klimaschutzabkommen beschlossen wurde. Die hier vorgeschlagenen Reduzierungsetappen sind zu spät und zu schwach. Der "Klimaschutzplan 2050" der Bundesregierung sieht vor bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase um 55% anzustreben, bis 2040 mind. 70% und weitgehende Klimaneutralität bis 2050 vor. Hinter diese Ziele darf Baden Württemberg nicht zurückfallen.

Siehe Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung:

www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_bf.pdf

 

Weiterhin werden viele klimarelevante Bereiche zu kurz oder überhaupt nicht bedacht. Diese sind:

1. Landwirtschaft

2. Forstwirtschaft

3. Ausweitung der Naturschutzgebiete, sowie Aufforstung und Renaturierung von Waldflächen

4. Im Verkehrssektor speziell die Verkehrswende

5. Ausbau der EE, speziell der Ausbau der Windkraft

6. Verpflichtende Klimaschutzmaßnahmen, auch für Unternehmen

 

Ziele und Maßnahmen für die einzelnen Sektoren können dieser Kurzstudie vom NewClimate Institute im Auftrag von Greenpeace entnommen werden:

www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/160222_klimaschutz_paris_studie_02_2016_fin_neu.pdf