Online-Kommentierung
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden.
Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050. Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach Paragraph 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt.
Bei einer drohenden Verfehlung von Klimaschutzzielen soll ein Mechanismus ausgelöst werden, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen der Zielpfad wieder erreicht werden soll.
Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gestärkt.
Mit dem Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und insbesondere die Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben, erfassen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen über eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (Klimaschutzpakt) bei dem freiwilligen Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 unterstützt werden.
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, durch eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich aufzuzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Stadtkreise und Große Kreisstädte werden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet.
Das Instrument der Klimamobilitätspläne soll auf Ebene der Kommunen ein Handlungskonzept zur dauerhaften und erheblichen Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Unternehmen sollen auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen können. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt verstärkt werden. Die hieran angelehnte Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen soll darüber hinaus eine effiziente Nutzung offener Stellplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes gewährleisten und einen Anreiz zur weitergehenden Sektorkopplung setzen.
Die Regierungspräsidien sollen bei bestimmten Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz beteiligt werden.
Im Bereich Klimawandelanpassung wird festgelegt, dass die Anpassungsstrategie, die 2015 erstmalig erstellt wurde, in fünfjährigem Turnus erarbeitet wird.


Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Zielsetzung
Die Zielsetzung von 42% Reduktion bis 2030 ist ein witz und mag evtl kurzfristig die Industrie nicht so stark belasten wie tatsächlicher Klimaschutz, im langfristigen steuern wir aber damit direkt ins Messer! Für die erfüllung von Paris sind mindestens 88% THG-Reduktion bis 2030 notwendig, die MUSS auch das Ziel der Landesregierung sein! Die
Die Zielsetzung von 42% Reduktion bis 2030 ist ein witz und mag evtl kurzfristig die Industrie nicht so stark belasten wie tatsächlicher Klimaschutz, im langfristigen steuern wir aber damit direkt ins Messer! Für die erfüllung von Paris sind mindestens 88% THG-Reduktion bis 2030 notwendig, die MUSS auch das Ziel der Landesregierung sein!
Die Zeilsetzung wirkt so, als ob die Regierungsparteien vor hätten Klimaschutz runter zu spielen für Wählerstimmen und Machterhalt. Einfach nur ein unding und Populistisch!
Autarkie
Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg Vorwort: Angesichts der unausweichlichen Folgen des Klimawandels, muss grundlegend ein hoher Grad an dezentraler Energieversorgung und Autarkie angestrebt werden, besonders wichtig ist die Selbstverantwortung. Inhalt: Jede natürliche Person als auch juristische Person, also
Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Vorwort:
Angesichts der unausweichlichen Folgen des Klimawandels, muss grundlegend ein hoher Grad an dezentraler Energieversorgung und Autarkie angestrebt werden, besonders wichtig ist die Selbstverantwortung.
Inhalt:
Jede natürliche Person als auch juristische Person, also Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen, Gemeinden, müssen in die Selbstverantwortung gezogen werden. Eine zwingende Auseinandersetzung mit dem Thema der effizienten Energienutzung muss erreicht werden.
Dies soll zur bewussten Verhaltensänderung eines jeden führen und gezielt dazu beitragen, dass Energie dann genutzt wird, wenn diese auch aus erneuerbaren Quellen in Echtzeit zur Verfügung steht.
Dies ist nur erreichbar, wenn dazu verpflichtet wird einen Anteil seines benötigten Energiebedarfs selbst zu erzeugen, Eine gestaffelte Einführung sollte so gestaltet werden, dass bis 2030 eine +100% Deckung angestrebt wird. (Energiebilanz Kalenderjahr). Der angestrebte Grad der Autarkie sollte dabei 50% betragen, also immer die Hälfte des Anteils der Selbsterzeugung. (Selbst 50% Autarkiegrad sind ist heutzutage schon mit Photovoltaik und gezielter Energienutzung ohne Batteriespeicher möglich).
Dies muss weiterhin für alle Sektoren, also elektrische Energie, Wärmeenergie und Mobilitätsenergie, Gültigkeit haben. Da dies aus erneuerbaren Energien hauptsächlich über elektrische Energie bewerkstelligt werden kann, muss jeder Bürger, Unternehmen, Institution, Gemeinde, etc. selbstständig tätig werden und Photovoltaikanlagen betreiben.
Dies führt zur Notwendigkeit, auch die Wärmeenergie über effiziente Wärmepumpensystem zu nutzen und minimiert den Einsatz der Primärenergie auf einen Bruchteil. Nun kann jener Bruchteil überwiegend durch die eigene Photovoltaikanlage bereitgestellt werden. Dies schafft Transmissionskapazitäten im elektrischen Energienetz.
Auch die Energie für die elektrische Mobilität kann problemlos über eine Photovoltaikanlage erzeugt werden (ca. 2 MWh für 13.000km @ 150 Wh/km). Dies würde den Wandel der Elektromobilität beschleunigen und den CO2 Löwenanteil aus dem Verkehrssektor neutralisieren.
Erneuerbare Energien:
Photovoltaik Anlagen sind Windrädern vorzuziehen. Bei richtiger Modulversiegelung sind selbst nach 100 Jahren noch 50-80% der Initialleistung abrufbar. Die Betriebskosten und der Wartungsaufwand sind im Vergleich zu Windkraftanlage sehr gering. Der Erntefaktor bezogen auf +100 Jahre übersteigt den einer Windkraftanlage bei weitem. Ganz besonders, dann wenn Windkraft zur Wasserstofferzeugung genutzt wird. Denn hier fällt die aus der nutzbaren Primärenergie resultierende Nutzenergie auf einen Bruchteil ein. Folglich ist der Erntefaktor des Gesamtsystems „Windkraft in Kombination mit Wasserstofftechnologie“ höchst fragwürdig.
Hier ein Beispiel für eine sehr leicht Verständliche Staffelung.
Für jedes Jahr 10% mehr Selbsterzeugung, 5% Autarkie.
Jahr: Anteil Selbsterzeugung (Autarkiegrad)
2020: 00 % (00 %)
2021: 10 % (05 %)
2022: 20 % (10 %)
2023: 30 % (15 %)
2024: 40 % (20 %)
2025: 50 % (25 %)
2026: 60 % (30 %)
2027: 70 % (35 %)
2028: 80 % (40 %)
2029: 90 % (45 %)
2030: 100 % (50 %)
Gültig für alle Sektoren, elektrische Energie, Wärmeenergie & Mobilitätsenergie.
Gesetze müssen unmissverständlich einfach formuliert werden und ausnahmslos gelten, sonst geht der Aspekt der Eigenverantwortung verloren. Damit ist gemeint, dass sich alle, also Privatperson, Unternehmen, Institution, Gemeinden Auch wenn sie große mengen elektrischer Energie beziehen.
Gegenargumente, wie z.B. die Unwirtschaftlichkeit gehören in die Kategorie „Scheinargument“. Denn selbst Unternehmen denen vorgeworfen wird enorme Energiemengen zu verbrauchen, wie „Elektroauto Hersteller“ sind in der Lage 300% ihre Energie durch erneuerbare Energien zu decken. Diese Unternehmen sind wirtschaftlich erfolgreich, expandieren schnell und sind trotz aller dem konkurrenzfähig.
Weiterhin sollte eine Starke Förderung für Unternehmen möglich sein, die zum Beispiel in Baden-Württemberg eine Photovoltaik Industrie etablieren möchten. Durch den weltweiten bedarf könnte Baden-Württemberg ein Globalen Marktanteil der Photovoltaikerzeugung erreichen. Was Wirtschaftlich sehr attraktiv und zukunftssicher ist.
Mit freundlichen Grüßen, Zsolt Jasko
1,5 Grad Ziel verankern im KSG!!!
Das 1,5 Grad Ziel muss im KSG verankert werden. Ebnso Klimaneutralität bis 2030.