Klimaschutz

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Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden.

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Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

97. Kommentar von :Ohne Name
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142. Kommentar von :Ohne Name

Zielsetzung

Die Zielsetzung von 42% Reduktion bis 2030 ist ein witz und mag evtl kurzfristig die Industrie nicht so stark belasten wie tatsächlicher Klimaschutz, im langfristigen steuern wir aber damit direkt ins Messer! Für die erfüllung von Paris sind mindestens 88% THG-Reduktion bis 2030 notwendig, die MUSS auch das Ziel der Landesregierung sein! Die

Die Zielsetzung von 42% Reduktion bis 2030 ist ein witz und mag evtl kurzfristig die Industrie nicht so stark belasten wie tatsächlicher Klimaschutz, im langfristigen steuern wir aber damit direkt ins Messer! Für die erfüllung von Paris sind mindestens 88% THG-Reduktion bis 2030 notwendig, die MUSS auch das Ziel der Landesregierung sein!

Die Zeilsetzung wirkt so, als ob die Regierungsparteien vor hätten Klimaschutz runter zu spielen für Wählerstimmen und Machterhalt. Einfach nur ein unding und Populistisch!

143. Kommentar von :Ohne Name

Autarkie

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg Vorwort: Angesichts der unausweichlichen Folgen des Klimawandels, muss grundlegend ein hoher Grad an dezentraler Energieversorgung und Autarkie angestrebt werden, besonders wichtig ist die Selbstverantwortung. Inhalt: Jede natürliche Person als auch juristische Person, also

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Vorwort:
Angesichts der unausweichlichen Folgen des Klimawandels, muss grundlegend ein hoher Grad an dezentraler Energieversorgung und Autarkie angestrebt werden, besonders wichtig ist die Selbstverantwortung.

Inhalt:
Jede natürliche Person als auch juristische Person, also Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen, Gemeinden, müssen in die Selbstverantwortung gezogen werden. Eine zwingende Auseinandersetzung mit dem Thema der effizienten Energienutzung muss erreicht werden.


Dies soll zur bewussten Verhaltensänderung eines jeden führen und gezielt dazu beitragen, dass Energie dann genutzt wird, wenn diese auch aus erneuerbaren Quellen in Echtzeit zur Verfügung steht.
Dies ist nur erreichbar, wenn dazu verpflichtet wird einen Anteil seines benötigten Energiebedarfs selbst zu erzeugen, Eine gestaffelte Einführung sollte so gestaltet werden, dass bis 2030 eine +100% Deckung angestrebt wird. (Energiebilanz Kalenderjahr). Der angestrebte Grad der Autarkie sollte dabei 50% betragen, also immer die Hälfte des Anteils der Selbsterzeugung. (Selbst 50% Autarkiegrad sind ist heutzutage schon mit Photovoltaik und gezielter Energienutzung ohne Batteriespeicher möglich).



Dies muss weiterhin für alle Sektoren, also elektrische Energie, Wärmeenergie und Mobilitätsenergie, Gültigkeit haben. Da dies aus erneuerbaren Energien hauptsächlich über elektrische Energie bewerkstelligt werden kann, muss jeder Bürger, Unternehmen, Institution, Gemeinde, etc. selbstständig tätig werden und Photovoltaikanlagen betreiben.
Dies führt zur Notwendigkeit, auch die Wärmeenergie über effiziente Wärmepumpensystem zu nutzen und minimiert den Einsatz der Primärenergie auf einen Bruchteil. Nun kann jener Bruchteil überwiegend durch die eigene Photovoltaikanlage bereitgestellt werden. Dies schafft Transmissionskapazitäten im elektrischen Energienetz.

Auch die Energie für die elektrische Mobilität kann problemlos über eine Photovoltaikanlage erzeugt werden (ca. 2 MWh für 13.000km @ 150 Wh/km). Dies würde den Wandel der Elektromobilität beschleunigen und den CO2 Löwenanteil aus dem Verkehrssektor neutralisieren.

Erneuerbare Energien:
Photovoltaik Anlagen sind Windrädern vorzuziehen. Bei richtiger Modulversiegelung sind selbst nach 100 Jahren noch 50-80% der Initialleistung abrufbar. Die Betriebskosten und der Wartungsaufwand sind im Vergleich zu Windkraftanlage sehr gering. Der Erntefaktor bezogen auf +100 Jahre übersteigt den einer Windkraftanlage bei weitem. Ganz besonders, dann wenn Windkraft zur Wasserstofferzeugung genutzt wird. Denn hier fällt die aus der nutzbaren Primärenergie resultierende Nutzenergie auf einen Bruchteil ein. Folglich ist der Erntefaktor des Gesamtsystems „Windkraft in Kombination mit Wasserstofftechnologie“ höchst fragwürdig.

Hier ein Beispiel für eine sehr leicht Verständliche Staffelung.
Für jedes Jahr 10% mehr Selbsterzeugung, 5% Autarkie.

Jahr: Anteil Selbsterzeugung (Autarkiegrad)

2020: 00 % (00 %)

2021: 10 % (05 %)

2022: 20 % (10 %)

2023: 30 % (15 %)

2024: 40 % (20 %)

2025: 50 % (25 %)

2026: 60 % (30 %)

2027: 70 % (35 %)

2028: 80 % (40 %)

2029: 90 % (45 %)

2030: 100 % (50 %)


Gültig für alle Sektoren, elektrische Energie, Wärmeenergie & Mobilitätsenergie.

Gesetze müssen unmissverständlich einfach formuliert werden und ausnahmslos gelten, sonst geht der Aspekt der Eigenverantwortung verloren. Damit ist gemeint, dass sich alle, also Privatperson, Unternehmen, Institution, Gemeinden Auch wenn sie große mengen elektrischer Energie beziehen.

Gegenargumente, wie z.B. die Unwirtschaftlichkeit gehören in die Kategorie „Scheinargument“. Denn selbst Unternehmen denen vorgeworfen wird enorme Energiemengen zu verbrauchen, wie „Elektroauto Hersteller“ sind in der Lage 300% ihre Energie durch erneuerbare Energien zu decken. Diese Unternehmen sind wirtschaftlich erfolgreich, expandieren schnell und sind trotz aller dem konkurrenzfähig.

Weiterhin sollte eine Starke Förderung für Unternehmen möglich sein, die zum Beispiel in Baden-Württemberg eine Photovoltaik Industrie etablieren möchten. Durch den weltweiten bedarf könnte Baden-Württemberg ein Globalen Marktanteil der Photovoltaikerzeugung erreichen. Was Wirtschaftlich sehr attraktiv und zukunftssicher ist.

Mit freundlichen Grüßen, Zsolt Jasko


144. Kommentar von :Ohne Name

1,5 Grad Ziel verankern im KSG!!!

Das 1,5 Grad Ziel muss im KSG verankert werden. Ebnso Klimaneutralität bis 2030.