Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050. Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach Paragraph 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt.
Bei einer drohenden Verfehlung von Klimaschutzzielen soll ein Mechanismus ausgelöst werden, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen der Zielpfad wieder erreicht werden soll.
Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gestärkt.
Mit dem Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und insbesondere die Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben, erfassen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen über eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (Klimaschutzpakt) bei dem freiwilligen Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 unterstützt werden.
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, durch eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich aufzuzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Stadtkreise und Große Kreisstädte werden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet.
Das Instrument der Klimamobilitätspläne soll auf Ebene der Kommunen ein Handlungskonzept zur dauerhaften und erheblichen Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Unternehmen sollen auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen können. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt verstärkt werden. Die hieran angelehnte Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen soll darüber hinaus eine effiziente Nutzung offener Stellplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes gewährleisten und einen Anreiz zur weitergehenden Sektorkopplung setzen.
Die Regierungspräsidien sollen bei bestimmten Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz beteiligt werden.
Im Bereich Klimawandelanpassung wird festgelegt, dass die Anpassungsstrategie, die 2015 erstmalig erstellt wurde, in fünfjährigem Turnus erarbeitet wird.
Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
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Klimaschutzvereinbarung mit Unternehnen
Hier würde ich mir etwas konkreteres wünschen. Alle Firmen ab einer Größe x oder eines Energieverbrauches y müssen eine Vereinbarung eingehen. Es gibt feste Mindestziele die alle eingehen müssen und die Firmen dürfen freiwillig, aber dann verbindliche Ziele vereinbaren. Entsprechend ihrer Ziele werden die Firmen kategorisiert gelistet
Hier würde ich mir etwas konkreteres wünschen. Alle Firmen ab einer Größe x oder eines Energieverbrauches y müssen eine Vereinbarung eingehen. Es gibt
feste Mindestziele die alle eingehen
müssen und die Firmen dürfen
freiwillig, aber dann verbindliche
Ziele vereinbaren. Entsprechend
ihrer Ziele werden die Firmen
kategorisiert gelistet und erhalten
ein Siegel und eventuell eine kleine
Belohnung (für besonders
anspruchsvolle Ziele). Bei Nicht-Erreichung der Ziel muss es dann aber auch eine entsprechende Bestrafung geben (Rückzahlung der Belohnung/zusätzliche CO2-Steuer/Entzug des Siegels und neue Kategorisierung). Freiwillig und ohne entsprechenden Druck und Motivation werden sonst Kostendruck nur zu den notwendigsten Maßnahmen führen.
Zu niederig!
42% sind zu niedrig! Es sind mindestenst 90% nötig!
Treibhausgas Ziele und nachaltinges Bauen
Die für 2030 und 2050 als Ziel gesetzte Einsparung an Treibhausgasen ist zu niedrig! Besser wäre 2030 eine Einsparung von 90% (gegenüber 1990) und 2050 Klimaneutral.
Warum nur Nichtwohngebäude Nachhaltig Bauen? Und zum Thema Fassadenbegrünung steht überhaupt nichts drin!
Vorschlag zur Energieeinsparrung, zum "Tierschutz" und zur Bekämpfung der Lichtverschmutzung
Man sollte Laternen allgemein mit Bewegungssensoren oder ähnlichem ausstatten, die dazu dienen, dass in der Nacht nicht alle Laternen die ganze Zeit leuchten. Das würde höchstwahrscheinlich zur Energieeinsparung beitragen, würde evtl. auch Insekten schützen, die ja so oft in den Laternen gefangen sind und man würde die Lichtverschmutzung bekämpfen,
Man sollte Laternen allgemein mit Bewegungssensoren oder ähnlichem ausstatten, die dazu dienen, dass in der Nacht nicht alle Laternen die ganze Zeit leuchten. Das würde höchstwahrscheinlich zur Energieeinsparung beitragen, würde evtl. auch Insekten schützen, die ja so oft in den Laternen gefangen sind und man würde die Lichtverschmutzung bekämpfen, die z.B. den "Sternenguckern" die Sicht erschwert.
Diese Sensoren würden bewirken, dass Laternen nur leuchten, wenn sie auch benötigt werden. Man bräuchte dafür weniger Energie, die man (aktuell) noch aus fossilen Brennstoffen gewinnt und man würde der Umwelt helfen.
Meine Aussage ist nur in der Theorie erdacht. Wie es in der Praxis wäre, müsste man halt an einer Testgemeinde/stadt ausprobieren.
Verkennung der Realität
Es ist absolut nicht nachvollziehbar welche wissenschaftliche Grundlage diesem Entwurf zugrunde liegt. Die entscheidenden Fragen wurden von Beginn an nicht einmal gestellt: - Wie groß ist das CO2 Kontingent BWs, um das 1,5° - Ziel erreichen zu können? - Und davon abgeleitet: Wieso glaubt die LR BW 12 bis 15 Jahre länger Zeit zu haben, um
Es ist absolut nicht nachvollziehbar welche wissenschaftliche Grundlage diesem Entwurf zugrunde liegt. Die entscheidenden Fragen wurden von Beginn an nicht einmal gestellt:
- Wie groß ist das CO2 Kontingent BWs, um das 1,5° - Ziel erreichen zu können?
- Und davon abgeleitet: Wieso glaubt die LR BW 12 bis 15 Jahre länger Zeit zu haben, um klimaneutral zu werden als der Bund? (Verweis SRU Umweltgutachten 2020)?
Thema Siedlungspolitik:
- In Zeiten des lokalen und globalen Klimawandels wird jede Grünfläche dringend benötigt. Welche Ziele setzt die LR, um Nachverdichtung und Ausweisung neuer Baugebiete zu stoppen? (Strukturpolitik im Bund ist hier das Stichwort!)
- Bestand entwickeln anstatt neu zu bauen (graue Energie).
- Eine echte Option für Altbauten erneuerbar Wärme zu erzeugen fehlt immer noch: Wärmepumpe benötigt Flächenheizungen und Dämmung - wo sind die ökonom. Anreize das mit ökologischen Materialien und Strom umzusetzen?
- Gesetz über das Nachbarrecht ändern, denn das verhindert vielerorts die Begrünung.
- Kriterien für Nachhaltiges Bauen schärfen: Ökologische Baustoffe anstatt Stahlbeton und Glas; Helle Farben anstatt anthraziter Dächer und Fassaden (Albedo); Eingriffs Ausgleich Regelung deutlich verschärfen
Energiewende:
Worauf warten wir eigentlich? Darauf dass der Energieverbrauch durch Smart-Home zunimmt und wir immer noch nicht bei 100% EE sind?
- Photovoltaik Pflicht auch für Wohngebäude
- Starker Windkraftausbau (mit intelligenten Sensoren für Tierschutz)
Verkehr:
Was hat der Strategiedialog Automobilwirtschaft hervor gebracht?
- Wo bleibt die Produktion der voll-elektrischen Kleinwagen?
- Warum gibt es kein Batterie-Tausch-System?
- Warum werden immer noch neue Straßen gebaut, wenn der Umweltverbund gestärkt werden muss?
Es bleibt schlicht keine Zeit, um heute noch so einen schwachen Gesetzesentwurf einbringen zu können. Der Klimawandel und das Artenmassensterben warten nicht, bis auch die LR BW die Zeichen der Zeit erkannt hat. Vertun Sie diese Chance nicht und übernehmen Sie endlich Verantwortung für Ihre Nachkommen.
Bitte mehr Klimaschutz als das!
Wir brauchen jetzt einen schnellen, effizienten, sozial und ökonomisch vertretbaren Klimaschutz. Dafür müssen wir mehr als nur das machen. Bitte jetzt handeln und lieber Ziele als Ansporn zu hoch setzen, als zu Tief.
Projekte wie Nahwäre fördern, statt vieler Einzelheizungen
Im Sommer Sprudel, im Winter Heizung, solche Konzepte ermöglichen, dass viele kleine private veraltete Heizvarianten abgelöst werden:
https://www.gottmadingen.de/1879693.html
Solardächer, statt Solarparks
Wenn alle Dächer, an denen etwas neu gebaut oder neu gedeckt wird auch eine Solaranlage bekämen, könnte man auf Solarparks verzichten und statt Solarzellenparks lieber das Grün bestehen lassen.
Fakten, nicht Meinungen
Es geht bei der Klimakrise nicht um Ihre Meinung, es geht um die Fakten, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erarbeitet werden! Und die sagen eindeutig, dass Ihre Ziele, liebe Landesregierung, nicht mit dem 1,5 Grad Ziel vereinbar sind. Fehlt es Ihnen an Ideen? Dann hören sie doch mal auf Wissenschaftler*innen, die haben
Es geht bei der Klimakrise nicht um Ihre Meinung, es geht um die Fakten, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erarbeitet werden!
Und die sagen eindeutig, dass Ihre Ziele, liebe Landesregierung, nicht mit dem 1,5 Grad Ziel vereinbar sind.
Fehlt es Ihnen an Ideen?
Dann hören sie doch mal auf Wissenschaftler*innen, die haben welche.
Die nächste Landtagswahl kommt und glauben Sie mir, es ist keine kleine Gruppe, die den Wähler*innen klar machen wird, wie die derzeitige Landesregierung an den Fakten vorbei regiert wenn Sie dieses Gesetz nicht deutlich überarbeiten.