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Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden.
Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050. Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach Paragraph 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt.
Bei einer drohenden Verfehlung von Klimaschutzzielen soll ein Mechanismus ausgelöst werden, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen der Zielpfad wieder erreicht werden soll.
Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gestärkt.
Mit dem Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und insbesondere die Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben, erfassen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen über eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (Klimaschutzpakt) bei dem freiwilligen Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 unterstützt werden.
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, durch eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich aufzuzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Stadtkreise und Große Kreisstädte werden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet.
Das Instrument der Klimamobilitätspläne soll auf Ebene der Kommunen ein Handlungskonzept zur dauerhaften und erheblichen Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Unternehmen sollen auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen können. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt verstärkt werden. Die hieran angelehnte Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen soll darüber hinaus eine effiziente Nutzung offener Stellplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes gewährleisten und einen Anreiz zur weitergehenden Sektorkopplung setzen.
Die Regierungspräsidien sollen bei bestimmten Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz beteiligt werden.
Im Bereich Klimawandelanpassung wird festgelegt, dass die Anpassungsstrategie, die 2015 erstmalig erstellt wurde, in fünfjährigem Turnus erarbeitet wird.


Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Realistischen Klimaschutz machen
Die Ziele die gesetzt werden sollen sind Mangelhaft um das Leben auf dem Planeten zu schützen. Es ist nötig das die Ziele sich an einem CO2 Budget orientiert das auf Paris und die Internationale Gerechtigkeit ausgelegt ist. Eine mindestens 80% Emissionseinsparung bis 2030 halte ich dafür für nötig eher mehr. Um eine Verkehrswende zu bekommen
Die Ziele die gesetzt werden sollen sind Mangelhaft um das Leben auf dem Planeten zu schützen. Es ist nötig das die Ziele sich an einem CO2 Budget orientiert das auf Paris und die Internationale Gerechtigkeit ausgelegt ist. Eine mindestens 80% Emissionseinsparung bis 2030 halte ich dafür für nötig eher mehr.
Um eine Verkehrswende zu bekommen ist nicht nur eine Regionale Planung nötig sondern auch eine Landesweite Umstrukturierung des Verkehrs. Der motorisierte Individualverkehr ist dabei keine Lohnenswerte Perspektive. Da viel Industrie in BW aber von diesem Abhängt ist auch eine wirtschaftliche Erneuerung nötig, dass beinhaltet auch eine bewusste Ansiedelung von zukunftsgerichteter Industrie.
verantwortungsloses Gesetz
Dem KSG der Landesregierung fehlt es an den wichtigen Stellen. Nur 42% THG-Reduktion bis 2030 ist ein absolutes Armutszeugnis. Damit bleibt BaWü sogar hinter den Zielen des Bunds zurück, die selbst auch schon völlig unzureichend sind, um realistisch Paris zu erreichen. Das reiche BaWü sollte hier stattdessen eine Vorreiterrolle einnehmen. Eine
Dem KSG der Landesregierung fehlt es an den wichtigen Stellen. Nur 42% THG-Reduktion bis 2030 ist ein absolutes Armutszeugnis. Damit bleibt BaWü sogar hinter den Zielen des Bunds zurück, die selbst auch schon völlig unzureichend sind, um realistisch Paris zu erreichen.
Das reiche BaWü sollte hier stattdessen eine Vorreiterrolle einnehmen. Eine THG-Reduktion von 88% im Vgl. zu 1990 bis 2030 sollte angepeilt werden und die Landesverwaltung sollte bis 2025 klimaneutral werden, um ein echtes Vorbild zu bilden.
Um noch weiter ins Detail gehen zu wollen, weise ich auf die Stellungsnahme von Fridays for Future Baden-Württemberg hin.
Dieses Gesetz ist in seiner jetzigen Form verantwortungslos gegenüber der heutigen und zukünftigen Generationen und einer Landesregierung mit grüner Beteiligung absolut unwürdig.
Deutliche Nachbesserungen sind nötig.
Ausbau Windkraftanlagen
Alle Experten sind sich einig, dass die Energiewende ohne Ausbau der Windkraftanlagen nicht gelingen wird. Leider ist in der Novelle zu dem KSG-BW nichts zu diesem Thema zu finden. Meines Erachtens nach müsste der Ablauf zum Ausbau der Windkraftanlagen so geändert werden, dass die zuständigen Landesbehörden auf Basis des Windaltlas 2019 die
Alle Experten sind sich einig, dass die Energiewende ohne Ausbau der Windkraftanlagen nicht gelingen wird.
Leider ist in der Novelle zu dem KSG-BW nichts zu diesem Thema zu finden.
Meines Erachtens nach müsste der Ablauf zum Ausbau der Windkraftanlagen so geändert werden, dass die zuständigen Landesbehörden auf Basis des Windaltlas 2019 die wirklich in Frage kommenden Standorte und Flächen, unter Berücksichtigung aller relevanten Naturschutz- und sonstigen Vorschriften, ausweisen. Diese werden dann interessierten Investoren, bevorzugt Anwohner / Bürgerenergie-Genossenschaften / Kommunen, angeboten und ausgeschrieben. Außerdem sollte es einen finanziellen Anreiz für angrenzende Kommunen geben (aus dem laufenden Ertrag der Windkraftanlagen), um die Akzeptanz zu erhöhen. Der weitere Ablauf des Verfahrens (Genehmigungen, Einsprüche etc.) muss transparent und stringent in einem definierten Zeitfenster erfolgen.
Absolut unzureichend!
Leider ist das Gesetz absolut unzureichend - das 'Autoland Baden-Württemberg' sollte sich viel konsequenter überlegen, wie wir klimagerechte Politik machen können. 42% Reduktion bis 2030 ist absolut unzureichend für das 1,5-Grad-Ziel und sorgt somit nur dazu, dass in den nächsten Jahren immer radikalere Veränderungen kommen müssen. Je früher wir
Leider ist das Gesetz absolut unzureichend - das 'Autoland Baden-Württemberg' sollte sich viel konsequenter überlegen, wie wir klimagerechte Politik machen können. 42% Reduktion bis 2030 ist absolut unzureichend für das 1,5-Grad-Ziel und sorgt somit nur dazu, dass in den nächsten Jahren immer radikalere Veränderungen kommen müssen. Je früher wir klare Schritte einleiten, desto mehr Zeit haben wir uns anzupassen.
Was fehlt: Windkraft, Landwirtschaft, Verkehr, Kohleausstieg 2030, Ansätze zur Kreislaufwirtschaft!
Das Gesetz ist unzureichend und benötigt ambitioniertere Ziele
Mein Baden-Württemberg muss jetzt handeln, um das Artensterben zu stoppen und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahre 2025 auf Nettonull zu senken. • In meinem Baden-Württemberg werden im Jahre 2025 weder Strom noch Wärme aus fossilen Energieträgern gewonnen. Ich erwarte von der Landesregierung ordnungspolitische Maßnahmen, die die Verbrennung
Mein Baden-Württemberg muss jetzt handeln, um das Artensterben zu stoppen und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahre 2025 auf Nettonull zu senken.
• In meinem Baden-Württemberg werden im Jahre 2025 weder Strom noch Wärme aus fossilen Energieträgern gewonnen. Ich erwarte von der Landesregierung ordnungspolitische Maßnahmen, die die Verbrennung von Brennstoffen aus Kohle, Erdgas und Erdöl unwirtschaftlich machen. Für die Energieversorgung Baden-Württembergs wird der erneuerbare Energiesektor massiv ausgebaut.
• Dazu wird die dezentrale erneuerbare Energieerzeugung, welche der lokalen Bevölkerung zugutekommt, (energetisch, finanziell) gefördert
• Ich fordere die Baden-Württemberg dazu auf, einen Deutschland- oder besser noch Europa weiten - CO2-Preis von 250€ pro Tonne bis 2023 über alle Sektoren einzuführen. Diese Maßnahme sorgt für eine ordnungspolitische Lenkungswirkung.
• In meinem Baden-Württemberg werden KFZ mit Verbrennungsmotoren ab 2025 nicht mehr zugelassen. Dies sorgt für einen Innovationsschub in unserer Schlüsselindustrie.
• In meinem Baden-Württemberg ist Klimagerechtigkeit nicht nur ein Wort. Sie wird durch die Schaffung von wirksamen und rechtsverbindlichen Instrumenten gestützt. Unternehmen, die in Baden-Württemberg tätig sind oder nach Baden-Württemberg liefern, müssen die Menschenrechte wahren. Von Projekten negativ Betroffene benötigen Klagemöglichkeiten sowohl in ihren Heimatländern als auch in den Ländern, wo die für die Projekte verantwortlichen Unternehmen ihren Sitz haben. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Lieferketten offenzulegen und auf die Einhaltung der Menschenrechte hin zu überprüfen.
• Es sollte kein Mercorsur-Abkommen geben, solange im Amazonas-Gebiet weiter Regenwald abgeholzt und brandgerodet wird. Denn dieses Abkommen fördert billigen Konsum von Fleisch, Soja und Palmöl. Baden-Württemberg kämpft dafür, dass die EU in ihren Klimazielen auch die Verantwortung für den Schutz des Regenwaldes übernimmt.
• Baden-Württemberg erkennt bis Mitte 2021 an, dass Klimaschäden und Ökozid ein Verbrechen sind.
• Baden-Württemberg führt bis Anfang 2021 eine Umweltmissbrauchsrichtlinie zur Kodifizierung des zivilrechtlichen Fehlverhaltens für die Beteiligung an Klimaschäden, mit persönlicher und strafrechtlicher Haftung für diejenigen, die von der Verschmutzung profitieren, ein.
• Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass das internationale Strafrecht neu aushandeln wird. Klimaschäden, die einem Ökozid gleichkommen, sollen als “Verbrechen gegen die Menschheit” anerkannt werden.
• Baden-Württemberg führt Gesetze und Verordnungen ein, die bis spätestens 2025 einen Rahmen dafür setzen, dass unsere Volkswirtschaft innerhalb der planetarischen Grenzen operieren.
• Baden-Württemberg veranlasst bis spätestens 2023 eine detaillierte Datenerhebung über den Zustand der Ökosysteme und setzt fortlaufend neue Zielvorgaben für die biologische Vielfalt.
• Baden-Württemberg führt bis 2022 Gesetze zur Schließung von Steueroasen ein.
• Baden-Württemberg steigt bis spätestens 2021 vollständig aus der Subventionierung von fossilen Brennstoffen aus.
• Baden-Württemberg verstärkt bis spätestens 2021 die Verbraucherrechte auf Produkte von dauerhafter und beständiger Qualität bei gleichzeitiger gesetzlicher Verankerung des Rechts auf Reparatur und Wiederverwertbarkeit.
• Baden-Württemberg führt bis 2021 eine neuen Richtlinie für Supermärkte und Geschäfte ein, die eine CO2- und Lebensmittelampel, den Verzicht auf unnötige Verpackung, einen CO2-armen Transport, einen existenzsichernden Lohn für landwirtschaftliche Arbeitskräfte und einen wirksamen Vollzug vorschreibt.
• Baden-Württemberg führt bis 2022 Vorschriften ein, die sowohl für nationale als auch für internationale Lieferketten gelten. Diese stellen sicherstellen, dass eine Reduzierung des Materialdurchsatzes in Baden-Württemberg erreichen wird und beruhen auf den Grundsätzen von Gerechtigkeit.
• Mein Baden-Württemberg sorgt dafür, dass Unternehmen für Klimarisiken und Verzögerungen beim Ausstieg aus fossilen Brennstoffen Verantwortung übernehmen müssen — für verursachte Schäden muss eine volle Entschädigung gezahlt werden. Der politische Rahmen wird bis spätestens Mitte 2021 gesetzt.
• Baden-Württemberg versetzt bis Mitte 2021 Unternehmen und andere in die Lage, transparente Vereinbarungen zur Beseitigung von Treibhausgasemissionen, Abfall und Umweltverschmutzung zu treffen, die von den Wettbewerbsregeln ausgenommen sind.
• Luftverschmutzung schwächte vor COVID-19 bereits unsere Körper deutlich - hauptsächlich durch Verkehr, ineffizienten Energieverbrauch in Wohngebieten zum Kochen und Heizen, Kohlekraftwerke, Verbrennung fester Abfälle und landwirtschaftliche Praktiken.
Luftverschmutzung erhöht das Risiko für die Entwicklung und die Schwere von:
o Lungenentzündung,
o chronisch obstruktiver Lungenerkrankung,
o Lungenkrebs,
o Herzerkrankungen und
o Schlaganfällen.
Dies führt jedes Jahr zu sieben Millionen vorzeitigen Todesfällen.
Luftverschmutzung führt auch zu ungünstigen Schwangerschaftsverläufen mit niedrigem Geburtsgewicht und Asthma, was unsere Gesundheitssysteme weiter belastet.
Eine wirklich gesunde und nachhaltige wirtschaftliche Erholung lässt es nicht zu, dass die Luft, die wir atmen, und das Wasser, das wir trinken, weiterhin verschmutzt werden. Mein Baden-Württemberg wird keinen unverminderten Klimawandel und keine Abholzung der Wälder zulassen und damit neue Gesundheitsbedrohungen für gefährdete Bevölkerungsgruppen vermeiden.
In einer gesunden Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden die am stärksten Gefährdeten unter uns betreut. Alle Arbeitnehmer*innen haben Zugang zu gut bezahlten Arbeitsplätzen, die die Umweltverschmutzung oder die Verschlechterung der Natur nicht verschlimmern. Städte priorisieren Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel und unsere Flüsse und Himmel sind geschützt und sauber. Die Natur gedeiht, unser Körper ist widerstandsfähiger gegen Infektionskrankheiten und niemand wird aufgrund der Gesundheitskosten in die Armut gedrängt.
Um diese gesunde Wirtschaft zu erreichen, müssen wir intelligentere Anreize und Restriktionen im Dienste einer gesünderen, widerstandsfähigeren Gesellschaft einsetzen. Wenn die Regierung die derzeitigen Subventionen für fossile Brennstoffe grundlegend abschaffet und die Mehrheit dieser Subventionen auf die Erzeugung sauberer erneuerbarer Energien verlagern, wäre unsere Luft sauberer und die Klimaemissionen würden massiv reduziert werden. Dies führte zu einer wirtschaftlichen Erholung – der zu erwartende globalen BIP-Gewinn macht nach Prognosen 90 Billionen € bis 2050 aus. (siehe https://www.irena.org/newsroom/pressreleases/2020/Apr/Renewable-energy-can-support-resilient-and-equitable-recovery)
Wenn wir in Baden-Württemberg unsere Aufmerksamkeit auf die Entwicklungen nach COVID-19 lenken, müssen führende Mediziner*innen und wissenschaftliche Berater*innen direkt an der Erstellung aller Konjunkturpakete beteiligt werden.
Bei den enormen Investitionen, die die EU, Deutschland und Baden-Württemberg in den kommenden Monaten in Schlüsselsektoren wie Gesundheitswesen, Verkehr, Energie und Landwirtschaft tätigen wird, müssen Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung im Mittelpunkt stehen.
Was Baden-Württemberg und die Welt jetzt brauchen, ist eine #HealthyRecovery. Unsere Konjunkturpläne müssen genau darauf ausgerichtet sein.
Klimaschutzgesetz muss sich an den Pariser Zielvereinbarungen orientieren oder darüber hinausgehen!
Sehr geehrter „Gesetzgeber“, Ich vermisse viele notwendige Formulierungen in diesem Gesetzentwurf! Insbesondere muss ein Klimaschutzgesetz, das diesem Namen würdig wäre sich an den Pariser Zielvereinbarungen orientieren oder darüber hinausgehen! Ich schließe mich den Forderungen der Bewegung Fridays for Future an! Bitte berücksichtigen Sie
Sehr geehrter „Gesetzgeber“,
Ich vermisse viele notwendige Formulierungen in diesem Gesetzentwurf!
Insbesondere muss ein Klimaschutzgesetz, das diesem Namen würdig wäre sich an den
Pariser Zielvereinbarungen
orientieren oder darüber hinausgehen!
Ich schließe mich den Forderungen der Bewegung Fridays for Future an! Bitte berücksichtigen Sie alle Vorschläge, die im folgenden Link zu finden sind:
https://pad.fridaysforfuture.is/p/r.58848f9e0ce7ea6b170ecb83caa93636
Baden Württemberg fällt im Klimaschutz zurück
Das Ziel des Klimaschutzgesetzes sollte die Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze sein, wie sie im Pariser Klimaschutzabkommen beschlossen wurde. Die hier vorgeschlagenen Reduzierungsetappen sind zu spät und zu schwach. Der "Klimaschutzplan 2050" der Bundesregierung sieht vor bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase um 55% anzustreben, bis 2040 mind. 70%
Das Ziel des Klimaschutzgesetzes sollte die Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze sein, wie sie im Pariser Klimaschutzabkommen beschlossen wurde. Die hier vorgeschlagenen Reduzierungsetappen sind zu spät und zu schwach. Der "Klimaschutzplan 2050" der Bundesregierung sieht vor bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase um 55% anzustreben, bis 2040 mind. 70% und weitgehende Klimaneutralität bis 2050 vor. Hinter diese Ziele darf Baden Württemberg nicht zurückfallen.
Siehe Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung:
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_bf.pdf
Weiterhin werden viele klimarelevante Bereiche zu kurz oder überhaupt nicht bedacht. Diese sind:
1. Landwirtschaft
2. Forstwirtschaft
3. Ausweitung der Naturschutzgebiete, sowie Aufforstung und Renaturierung von Waldflächen
4. Im Verkehrssektor speziell die Verkehrswende
5. Ausbau der EE, speziell der Ausbau der Windkraft
6. Verpflichtende Klimaschutzmaßnahmen, auch für Unternehmen
Ziele und Maßnahmen für die einzelnen Sektoren können dieser Kurzstudie vom NewClimate Institute im Auftrag von Greenpeace entnommen werden:
https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/160222_klimaschutz_paris_studie_02_2016_fin_neu.pdf
PV-Pflicht auf neugebauten Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen
Ich finde das zwar schon mal einen richtigen Ansatz - allerdings geht dieser bei weitem nicht genügend auf die Herausforderungen und Notwendigkeiten ein. Meines Erachtens muss es eben auch insbesondere bei bereits versiegelten Flächen darum gehen, diese einer sinnvollen PV-Nutzung zuzuführen und nicht nur die Neuerschließung mit PV zu entschärfen.
Ich finde das zwar schon mal einen richtigen Ansatz - allerdings geht dieser bei weitem nicht genügend auf die Herausforderungen und Notwendigkeiten ein. Meines Erachtens muss es eben auch insbesondere bei bereits versiegelten Flächen darum gehen, diese einer sinnvollen PV-Nutzung zuzuführen und nicht nur die Neuerschließung mit PV zu entschärfen. Besonders mit bestehende Parkplatzflächen liessen sich wohl ein deutlich größeres Solar-Potential erschliessen.
Ausbau der natürlichen Kohlenstoffspeicherpotentiale in Land-Und Forstwirtschaft
Unser Anliegen ist die gegebene Dringlichkeit, nicht nur Einsparpotientiale für Klimagase zu nutzen, sondern auch CO2-Senken/Speicher zu aktivieren. Hierzu finden wir Massnahmen im IEKK (z.B. M92, M95, M98). Aus unserer Sicht muss die CO2 Speicherung auch im KSG verankert werden. Die im IEKK hierzu genannten Massnahmen müssen mit erhöhter
Unser Anliegen ist die gegebene Dringlichkeit, nicht nur
Einsparpotientiale für Klimagase zu nutzen, sondern auch CO2-Senken/Speicher zu
aktivieren. Hierzu finden wir Massnahmen im IEKK (z.B. M92, M95, M98). Aus unserer
Sicht muss die CO2 Speicherung auch im KSG verankert werden. Die im IEKK hierzu
genannten Massnahmen müssen mit erhöhter Dringlichkeit umgesetzt, und erweitert
werden.
Zu den Entwürfen im Einzelnen:
Klimaschutzgesetz
§ 6 (2) (neue Nr.)
(Das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept enthält insbesondere folgende Elemente:...)
Strategien und Maßnahmen zum Ausbau der natürlichen Speicherpotentiale in
Ökosystemen und in der Landwirtschaft
§8, (3) (neu)
Den Sektoren Landwirtschaft und Forst obliegt eine besondere Verpflichtung , ihre
natürlichen CO2 Senkungspotentiale auszuschöpfen.
Die in den Land-, Wald-und Forstflächen eingelagerten CO2-Äquivalente sollen
gemessen, und spätestens alle fünf Jahre auf Basis der Monitoringberichte nach § 9
fortgeschrieben werden.
(4) (neu)
Das Land BW fördert Massnahmen in Land- und Forstwirtschaft, die die natürliche
Einlagerung von Kohlenstoff in Böden bewirken.
Reduktionsziele entsprechen nicht den Paris-Zielen - BaWü kann und muss mehr tun!
Das Zwischenziel von 42% THG bezogen auf 1990 ist nicht ambitioniert genug. Das Endziel Klimaneutralität bis 2050 ist zu spät. Bei Verankerung dieser Ziele leistet BaWü im Vergleich zur Bundesrepublik und zur EU einen unterdurchschnittlichen und nicht ausreichenden Beitrag zum Klimaschutz. Es wird deshalb empfohlen als Zwischenziel für 2030 60%
Das Zwischenziel von 42% THG bezogen auf 1990 ist nicht ambitioniert genug. Das Endziel Klimaneutralität bis 2050 ist zu spät. Bei Verankerung dieser Ziele leistet BaWü im Vergleich zur Bundesrepublik und zur EU einen unterdurchschnittlichen und nicht ausreichenden Beitrag zum Klimaschutz.
Es wird deshalb empfohlen als Zwischenziel für 2030 60% festzulegen und Klimaneutralität bis spätestens 2040, besser 2035 anzustreben.
Begründung:
Nach Berechnungen von Professor Dr. Stefan Rahmstorf, Potsdam Institut f. Klimafolgenforschung, bestätigt durch BMU, Quelle: https://scilogs.spektrum.de/klimalounge/wie-viel-co2-kann-deutschland-noch-ausstossen/ hat Deutschland ab 2019 gerechnet nur ein Restbudget von ca. 7.3 Gt CO2 für ein 1.75 Grad!! Ziel. Daraus ergibt sich ein pro-kopf anteiliges Budget für das Bundesland Baden-Württemberg von ca. 960 Mt CO2eq. Der bisherige Ausstoss BaWü lag 2018 bei 76.5Mt CO2eq. (Stat. Landesamt BaWü, https://www.statistik-bw.de/Umwelt/Luft/Treibhausgase.jsp) Bei linearer Verteilung ist das Budget in 25 Jahren ab 2018 gerechnet aufgebraucht. Deshalb ist Klimaneutralität spätestens 2042 zu erreichen. Es ist jedoch aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse (Tipping Points) zu erwarten, dass das Budget geringer ist, als hier angenommen. Deswegen wird dringend empfohlen 2035 anzustreben. Es geht schliesslich hier um die Verhinderung eines Hothouse Klimas. Siehe dazu auch Will Steffen et al. https://www.pnas.org/content/115/33/8252 und Timothy M. Lenton et al. in https://www.nature.com/articles/d41586-019-03595-0/d41586-019-03595-0
Wirtschaftliche Vorteile aus einer Vorreiterrolle im Klimaschutz:
Ambitionierter Klimaschutz bietet Exportchancen Branchen wie Energietechnik, Mobilität, Anlagenbau, schafft wohnlichere Städte, emissionsfreien Verkehr und verbessert unsere Gesundheit.