Klimaschutz

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Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden.

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Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

5. Kommentar von :Ohne Name

warum nur solarstrom und keine solarwärme?

in §8a stehen nur fotovoltaik-anlagen. äußerst effektiv arbeitet bei mir aber eine luft-solar-anlage (kollektor) zur heizungsunterstützung und warmwasserbereitung ohne den umweg über den strom (umwandlungsverluste!). das ist auch bei gewerbebauten für prozesswärme sehr sinnvoll. warum wird nur noch auf strom gesetzt? kommt nach der öl-monokultur

in §8a stehen nur fotovoltaik-anlagen. äußerst effektiv arbeitet bei mir aber eine luft-solar-anlage (kollektor) zur heizungsunterstützung und warmwasserbereitung ohne den umweg über den strom (umwandlungsverluste!). das ist auch bei gewerbebauten für prozesswärme sehr sinnvoll. warum wird nur noch auf strom gesetzt? kommt nach der öl-monokultur nun dasselbe in strom?

14. Kommentar von :Reinhard H.

Nicht zeitgemäße Klimaschutzziele

Mit der vorliegende Novelle des KSG-BW werden die unzureichenden Klimaschutzziele fortgeschrieben. 42% CO2-Reduktion bis 2030 und 90% bis 2050 im Vergleich mit 1990 ist viel zu wenig, um einen ausreichenden Anteil des Landes Baden-Württemberg zur Erreichung des gloabalen 1,5 Grad Ziels beizusteuern. Die Ziele müssten viel ambitionierter sein. In

Mit der vorliegende Novelle des KSG-BW werden die unzureichenden Klimaschutzziele fortgeschrieben. 42% CO2-Reduktion bis 2030 und 90% bis 2050 im Vergleich mit 1990 ist viel zu wenig, um einen ausreichenden Anteil des Landes Baden-Württemberg zur Erreichung des gloabalen 1,5 Grad Ziels beizusteuern. Die Ziele müssten viel ambitionierter sein. In wissenschaftlichen Beiträgen wird davon ausgegangen, dass das Deutschland zustehende Budget an CO2-Emissionen bei linearer Degression höchstens noch bis Mitte der 2030-er Jahre reicht. Auch Baden-Württemberg muss bis spätestens 2040 klimaneutral sein. Die Ziele sollten in der Novelle des Gesetzes an die tatsächlichen Anforderungen angepasst werden, auch unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg.

46. Kommentar von :Ohne Name

Was soll das?

Wir machen seid 2 Jahren Protest mit richtig vielen Menschen und setzen immer wieder Zeichen fürs Klima und ihr nehmt uns wie es scheint nicht ernst. Bitte tut mehr

10. Kommentar von :HaJo (B90-Grüne)

§ 4 Klimaschutzziele

Um eine wirkliche Chance zu haben, die Klimaschutzziele zu erreichen, sollten die auf Bundes- und Landesebene vereinbarten Ziele zu den Treibhausgas-Reduktionen auch verbindlich auf die Kommunen heruntergebrochen werden. Dazu gehören dann mindestens: (1) Verbindliche Aufnahme der aktuellen THG-Emissionen der Kommunen (2) Verbindliche Pläne

Um eine wirkliche Chance zu haben, die Klimaschutzziele zu erreichen, sollten die auf Bundes- und Landesebene vereinbarten Ziele zu den Treibhausgas-Reduktionen auch verbindlich auf die Kommunen heruntergebrochen werden.
Dazu gehören dann mindestens:

(1) Verbindliche Aufnahme der aktuellen THG-Emissionen der Kommunen

(2) Verbindliche Pläne zur Reduktion der THG-Emissionen der Kommunen

(3) Periodisches Verfolgen der Zielerreichung der Kommunen

(4) Verpflichtung zur Nachsteuerung bei Nichterreichung von Zielen

51. Kommentar von :Ohne Name

Eine bessere Begründung für das Gesetz - und ihre Folgen

Die grundlegende Kritik der meisten Kommentare, dass das Gesetz unzureichend ist, um die Klimakrise wirksam zu bekämpfen, teile ich. Deswegen spreche ich mich dafür aus, dass das Gesetz noch einmal grundlegend überarbeitet und nachgeschärft wird, und zwar möglichst schnell, denn die Zeit drängt! Ich möchte im Folgenden aber im Detail auf einen

Die grundlegende Kritik der meisten Kommentare, dass das Gesetz unzureichend ist, um die Klimakrise wirksam zu bekämpfen, teile ich. Deswegen spreche ich mich dafür aus, dass das Gesetz noch einmal grundlegend überarbeitet und nachgeschärft wird, und zwar möglichst schnell, denn die Zeit drängt!

Ich möchte im Folgenden aber im Detail auf einen Teil der Gesetzesbegründung eingehen, der vollkommen unzureichend ist und weit reichende Folgen für die Gestaltung des Gesetzes hat.

GESETZESBEGRÜNDUNG:
S. 3:
"Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach § 4 KSG BW sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württem-berg festgelegt. "

Diese Begründung ist sehr unvollständig und irreführend. Sie suggeriert, dass es für die Pariser Klimaziele vollkommen in Ordnung wäre, wenn Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 eine Treibhausgasreduktion von 42% gegenüber 1990 erreichen würde. Das ist aber nach dem Sonderbericht des IPCC „1,5 °C Globale Erwärmung“ von 2018 nur zutreffend unter der Annahme, dass andere Staaten und Regionen der Welt wesentlich weniger Treibhausgase ausstoßen als Baden-Württemberg und/oder ihre Emissionen viel schneller reduzieren. Eine Begründung eines Reduktionsziels, die diese Bezeichnung auch verdient, muss eine Auseinandersetzung mit dem aktuellen Stand des Wissens zu diesem Thema beinhalten - also eine Auseinandersetzung mit dem globalen Restemissionsbudget, mit verschiedenen Zielen der Erderwärmung und mit verschiedenen Wahrscheinlichkeiten, zu denen diese erreicht werden können. Da es sich um ein globales Restemissionsbudget handelt, muss außerdem eine Auseinandersetzung mit der Frage stattfinden, wie viel dieses Restbudgets man sich für das eigene Land heraus nimmt und mit welcher Begründung. Der Term "strukturelle Voraussetzung" ist hier viel zu unspezifisch. Bitte formulieren Sie genau aus, welche Voraussetzungen Baden-Württemberg hat und welche Schlüsse Sie daraus ziehen.
Das mag Ihnen an dieser Stelle wie eine überzogene Forderung vorkommen, aber Sie haben schon selbst in Ihrer Begründung erkannt: Bei diesem Gesetz haben Sie sich nicht nur vor Ihren aktuellen Wähler*innen zu verantworten, sondern auch eine "Verpflichtung gegenüber den aktuellen, jüngeren und künftigen Generationen" wenn man es genau nimmt, sogar nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auf der ganzen Welt. So gesehen können wir es uns nicht leisten, solche wichtigen Aspekte wie die Folgen des Gesetzes so unzureichend zu behandeln.

Diese Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen stellt im Übrigen auch Sie als Gesetzgeber vor ein grundlegendes Legitimationsproblem: Sie treffen eine Entscheidung, die viele andere Orte auf der Erde und auch viele kommende Generationen betreffen wird. Gewählt wurden Sie aber nur von den Wähler*innen in Baden-Württemberg in der Gegenwart. Wenn Sie den Willen dieser anderen Erdenbewohner*innen bei Ihrer Entscheidung nicht mindestens genauso stark gewichten wie den, den Ihre Wähler*innen eventuell ausdrücken wollten, würde das gegen eine grundlegende Begründung von Demokratie verstoßen (dass diejenigen, die Betroffen sind, auch selbst über sich bestimmen) und käme im Schlimmsten Fall sogar einer Diktatur der Gegenwart über die Zukunft (und den Rest der Welt) gleich. Ich bitte Sie: Seien Sie gerecht gegenüber allen Betroffenen! Werfen Sie nicht dieses Prinzip der Gerechtigkeit über Bord, das Demokratien besser macht als Diktaturen!

Was daraus bei der Formulierung des Gesetzes vermutlich folgt, ist weitreichend. Ich vermute, dass die Klimaschutzziele stark angezogen werden müssen, weil mir keine gute Begründung dafür einfällt, dass Baden-Württemberger mehr Recht auf THG-Emissionen haben als andere Menschen, und Verträge, die das regeln, gibt es wohl noch kaum. Daraus wiederum folgt, dass Sie in allen Bereichen des Gesetzes weitere Maßnahmen einführen müssten, und ja: es würde dann wahrscheinlich auch sehr viel Geld kosten oder unsere Gesellschaft stark verändern. Das müsste alles in dieses Gesetz, damit es kein manifestiertes Unrecht wird.

26. Kommentar von :Ohne Name

§4: Ziel -42 % bis 2030

Das Ziel ist zu schwach und reicht nicht aus, um das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen. Hier sollte zwingend nachjustiert werden. Entsprechend des Budgetansatzes ist Klimaneutralität (Nettonull) bis 2035 angemessen.

30. Kommentar von :Ohne Name

4 Zielsetzung

Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht. Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, bleiben BW ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2-Äq. Dies entspricht der Klimaneutralität ab 2030! Die klimaneutrale Landesverwaltung als Vorbild darf nicht erst 2040 erreicht werden. Dies ist viel zu spät.


Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht.
Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, bleiben BW ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2-Äq. Dies entspricht der Klimaneutralität ab 2030!

Die klimaneutrale Landesverwaltung als Vorbild darf nicht erst 2040 erreicht werden. Dies ist viel zu spät. Um dem gewünschten Vorbildcharakter gerecht zu werden muss sie 2025 erreicht werden.
Kompensation außerhalb BWs sind auszuschließen.

31. Kommentar von :Ohne Name

unter- unterambitioniert

Unglaublich! Ein Gesetz dass sogar das völlig unzureichende Klimapäckchen der Bundesregierung noch unterbietet! Dass man es überhaupt wagt das Abkommen von Paris bei der Zielsetzung zu erwähnen ist eine Frechheit! Anscheinend werden Gesetze in Baden-Württemberg weiter von der Industrie diktiert, anders kann man sich das Zustandekommen dieses

Unglaublich! Ein Gesetz dass sogar das völlig unzureichende Klimapäckchen der Bundesregierung noch unterbietet! Dass man es überhaupt wagt das Abkommen von Paris bei der Zielsetzung zu erwähnen ist eine Frechheit! Anscheinend werden Gesetze in Baden-Württemberg weiter von der Industrie diktiert, anders kann man sich das Zustandekommen dieses ausgestreckten Mittelfingers in Gesetzesform gegenüber der nachfolgenden Generationen nicht erklären. Wozu haben wir eigentlich einen grünen Ministerpräsidenten?

45. Kommentar von :ohne Name 9800

Klimaschutzziel

Das Klimaschutzziel und das Zwischenziel 2030 müssen mit dem Parisabkommen im Einklang sein. Das muss in den Text aufgenommen werden.

Alle Teilaspekte des Gesetzes müssen konform zu den Zielen des Parisabkommens sein und einer wissenschaftlichen Prüfung standhalten.

114. Kommentar von :Ohne Name

Dies ist kein Klimaschutzgesetz

Ich schätze, dass BaWü als eines der ersten Bundesländer ein Klimaschutzgesetz hatte - das zeigt enormes Potenzial. Allerdings kommt nun diese Novelle, auch weil die Ziele des letzten weitestgehend verfehlt wurden. Statt Emmissionssenkung im Verkehr, Emmissionserhöhung, und gerade einmal drei Windräder im ganzen Land in ganz 2019 gebaut - und dies

Ich schätze, dass BaWü als eines der ersten Bundesländer ein Klimaschutzgesetz hatte - das zeigt enormes Potenzial. Allerdings kommt nun diese Novelle, auch weil die Ziele des letzten weitestgehend verfehlt wurden. Statt Emmissionssenkung im Verkehr, Emmissionserhöhung, und gerade einmal drei Windräder im ganzen Land in ganz 2019 gebaut - und dies sind nur Beispiele.
Ein Gesetz, das eine Treibhausgasreduktion von 42% bis 2030 anstrebt, ist faktisch kein Klimaschutzgesetz. Es ignoriert Empfehlungen der Wissenschaft und macht das Pariser Abkommen mit der 1,5 Grad Grenze unmöglich.
1,5 Grad sind (über-)lebensnotwendig, und an sich schon zu viel. 2030 muss das Land klimaneutra sein, um adäquat Paris umzusetzen und Verantwortung zu zeigen für kommende Generationen und betroffene Menschen besonders im Globalen Süden.
Dh ein Klimaschutzgesetz kann erst eines sein und als solches annehmbar, wenn die Zielsetzung die richtige - dh die von den Expert*innen aus der Wissenschaft dringend empfohlene- ist.