Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050. Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach Paragraph 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt.
Bei einer drohenden Verfehlung von Klimaschutzzielen soll ein Mechanismus ausgelöst werden, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen der Zielpfad wieder erreicht werden soll.
Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gestärkt.
Mit dem Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und insbesondere die Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben, erfassen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen über eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (Klimaschutzpakt) bei dem freiwilligen Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 unterstützt werden.
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, durch eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich aufzuzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Stadtkreise und Große Kreisstädte werden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet.
Das Instrument der Klimamobilitätspläne soll auf Ebene der Kommunen ein Handlungskonzept zur dauerhaften und erheblichen Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Unternehmen sollen auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen können. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt verstärkt werden. Die hieran angelehnte Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen soll darüber hinaus eine effiziente Nutzung offener Stellplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes gewährleisten und einen Anreiz zur weitergehenden Sektorkopplung setzen.
Die Regierungspräsidien sollen bei bestimmten Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz beteiligt werden.
Im Bereich Klimawandelanpassung wird festgelegt, dass die Anpassungsstrategie, die 2015 erstmalig erstellt wurde, in fünfjährigem Turnus erarbeitet wird.
Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
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Dies ist kein Klimaschutzgesetz
Ich schätze, dass BaWü als eines der ersten Bundesländer ein Klimaschutzgesetz hatte - das zeigt enormes Potenzial. Allerdings kommt nun diese Novelle, auch weil die Ziele des letzten weitestgehend verfehlt wurden. Statt Emmissionssenkung im Verkehr, Emmissionserhöhung, und gerade einmal drei Windräder im ganzen Land in ganz 2019 gebaut - und dies
Ich schätze, dass BaWü als eines der ersten Bundesländer ein Klimaschutzgesetz hatte - das zeigt enormes Potenzial. Allerdings kommt nun diese Novelle, auch weil die Ziele des letzten weitestgehend verfehlt wurden. Statt Emmissionssenkung im Verkehr, Emmissionserhöhung, und gerade einmal drei Windräder im ganzen Land in ganz 2019 gebaut - und dies sind nur Beispiele.
Ein Gesetz, das eine Treibhausgasreduktion von 42% bis 2030 anstrebt, ist faktisch kein Klimaschutzgesetz. Es ignoriert Empfehlungen der Wissenschaft und macht das Pariser Abkommen mit der 1,5 Grad Grenze unmöglich.
1,5 Grad sind (über-)lebensnotwendig, und an sich schon zu viel. 2030 muss das Land klimaneutra sein, um adäquat Paris umzusetzen und Verantwortung zu zeigen für kommende Generationen und betroffene Menschen besonders im Globalen Süden.
Dh ein Klimaschutzgesetz kann erst eines sein und als solches annehmbar, wenn die Zielsetzung die richtige - dh die von den Expert*innen aus der Wissenschaft dringend empfohlene- ist.
Energie
Dass BW keine Potenziale für Windkraft hat, ist schlicht falsch! Außerdem sollten die Bürger:innen bei anderen Energieformen - in BW insbesondere Kernkraft - ebenso beteiligt werden. Selbst Kohlekraftwerke mit ihren extremen Schadstoff- und Feinstaubemissionen haben keine so strengen Abstandsregelungen wie Windräder, von der Naturzerstörung durch
Dass BW keine Potenziale für Windkraft hat, ist schlicht falsch! Außerdem sollten die Bürger:innen bei anderen Energieformen - in BW insbesondere Kernkraft - ebenso beteiligt werden. Selbst Kohlekraftwerke mit ihren extremen Schadstoff- und Feinstaubemissionen haben keine so strengen Abstandsregelungen wie Windräder, von der Naturzerstörung durch Kohleabbau (nicht in BW, aber anderswo in Deutschland für Braunkohle und weltweit für Steinkohle, die dann auch in BW verbrannt wird) und den damit verbundenen Enteignungen, Menschenrechtsverletzungen etc. gar nicht erst zu reden! Dazu kommt, dass nur bei Windrädern über Infraschall gesprochen wird, nicht aber beim Autoverkehr, Überbewertung des Vogelschlags gegenüber der Klimakrise und anderen Bedrohungen auch für Vögel und viele andere Punkte.
Dienstreisen
Wie wäre es damit, einfach bei jedem Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten zu erstatten und um einen Bonus zu ergänzen, der mit zunehmender Klimafreundlichkeit steigt?
Bau
Noch einmal deutlich: Sanierung vor Abriss/Neubau! Außerdem muss der Anstieg der Wohnfläche pro Kopf gestoppt und ggf. umgekehrt werden. Nur so lässt sich der Wohnraummangel klimafreundlich bekämpfen. Leerstand muss konsequent verhindert werden.
Monitoring
Angesichts der Dringlichkeit ist ein mindestens jährliches Monitoring notwendig. Alles andere dazu wurde bereits kommentiert.
Mikroklima nicht berücksichtigt
Hallo, mir fehlt ein Verweis auf das Mikroklima. Städte heizen sich im Sommer deutlich stärker als die Umgebung auf. Jedem Radfahrer fällt das auf, wenn er von einer bewaldeten Stelle in den Bereich großer Kreuzungen oder Bebauung fährt. Hier wäre ein Ziel, dass sich zukünftige Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht deutlich schlechter als
Hallo,
mir fehlt ein Verweis auf das Mikroklima. Städte heizen sich im Sommer deutlich stärker als die Umgebung auf. Jedem Radfahrer fällt das auf, wenn er von einer bewaldeten Stelle in den Bereich großer Kreuzungen oder Bebauung fährt.
Hier wäre ein Ziel, dass sich zukünftige Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht deutlich schlechter als vergleichbare Naturflächen verhalten dürfen.
Bedeutet:
- Einer Aufheizung über eine Temperatur von X °C soll vermieden werden.
- Flächen sollten den in der Nacht gesammelten Tau tagsüber wieder abgeben.
Diese Maßnahmen würden lokal schnell 2-3 °C Spitzentemperatur senken und damit den Bedarf für Klimaanlagen und weitere Maßnahmen reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strub
Gas
Da das in den bisherigen Kommentaren nur schwach formuliert wurde: Gas ist keine Brückentechnologie, es braucht den direkten Übergang zu den erneuerbaren! Insbesondere sind Investitionen in Gas langfristig angelegt, das können wir uns 2020 einfach nicht mehr leisten.
Tierhaltung
Da es ohnehin keine wissenschaftliche (biologische) Grundlage gibt, im Umgang mit Tieren andere Maßstäbe anzulegen als im Umgang mit anderen Menschen (die Tötung gilt im einen Fall als natürlich, im anderen als Verbrechen), sind verbesserte Haltungsbedingungen das absolute Minimum!
Zuständigkeiten
Nachdem ich in einigen Kommentaren inhaltlich gute Forderungen gelesen habe, die vermutlich maximal teilweise in die Zuständigkeit des Landes fallen, eine Klarstellung: Das Land sollte immer alles in seiner Macht stehende tun, um Maßnahmen durchzusetzen, und dafür seine Mitwirkungsmöglichkeiten auf anderen Ebenen, insbesondere im Bund, nutzen.
Photovoltaik
In einem Zeitungsartikel habe ich gelesen, die CDU sei generell gegen Zwang und daher gegen die PV-Pflicht. In einer Autostellplatzpflicht (LBO) sehen Sie also keinen Zwang?