Klimaschutz

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

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Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden. Weitere Schwerpunkte sind eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich und die kommunale Wärmeplanung.

Um den Klimaschutz im Land zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg zur Anhörung freigegeben. Dieses Gesetz enthält die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und eine Änderung des Landesreisekostengesetzes zur Klimaabgabe bei Flugreisen. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte.

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist engagierter Klimaschutz unabdingbar. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Juli 2013 in Kraft.

Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes

Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes

Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren.

Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

104. Kommentar von :Ohne Name

Forderung nach Realitätsnähe

Mich erstaunt, wie leichtfertig hier in vereinzelten Kommentaren realistische Ziele anstatt des aus wissenschaftlicher Sicht Notwendigen gefordert werden. Es geht um nicht weniger als das Überleben der Menschheit, die Unterlassung des Notwendigen wäre also ein Menschenrechtsverstoß (außerdem einer gegen Art. 20a GG, gegen die Menschenrechte auf

Mich erstaunt, wie leichtfertig hier in vereinzelten Kommentaren realistische Ziele anstatt des aus wissenschaftlicher Sicht Notwendigen gefordert werden. Es geht um nicht weniger als das Überleben der Menschheit, die Unterlassung des Notwendigen wäre also ein Menschenrechtsverstoß (außerdem einer gegen Art. 20a GG, gegen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheit, um nur ein paar zu nennen). Der Fokus muss sein, wie das Notwendige erreicht werden kann.

103. Kommentar von :ohne Name 9944

Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg

Die sogenannte "Weiterentwicklung des Klimaschutzes in BW" ist ein trauriges Beispiel für Politikversagen:
Nicht einmal so eine einfach Maßnahme wie die Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen bei Neubauten wurde verankert.
Eine mehr als billige PR-Aktion.

102. Kommentar von :Ohne Name

Angst um Wähler*innenstimmen

So sehr es mich beunruhigt, halte ich für nicht unwahrscheinlich, dass die Klimabewegung Extinction Rebellion Recht hat mit der Annahme, dass 80% der Bevölkerung ohnehin mitmachen, was ihnen die Politik vorsetzt, und sich davon kaum in ihrem Wahlverhalten beeinflussen lassen. Angst vor den nächsten Wahlen ist hier also nicht angebracht, Mut umso

So sehr es mich beunruhigt, halte ich für nicht unwahrscheinlich, dass die Klimabewegung Extinction Rebellion Recht hat mit der Annahme, dass 80% der Bevölkerung ohnehin mitmachen, was ihnen die Politik vorsetzt, und sich davon kaum in ihrem Wahlverhalten beeinflussen lassen. Angst vor den nächsten Wahlen ist hier also nicht angebracht, Mut umso mehr geboten.

101. Kommentar von :Ohne Name

Biomasse

Bitte vorsichtig mit dieser Energieform umgehen, da sie ziemlich große Anbauflächen benötigt und Monokulturen fördert.

100. Kommentar von :Hannah Greven

Nachhaltigkeit im KSG ernst nehmen und Ziele hinsichtlich Agenda 2030 anpassen

„Nachhaltigkeit bedeutet, heute so zu leben, dass auch die nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Welt vorfinden: Eine intakte Umwelt, eine starke soziale Gemeinschaft und solide Wirtschaftsstrukturen. Nachhaltigkeit ist damit die Aufforderung an uns alle, aktiv und gemeinsam die Zukunft zu gestalten. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat

„Nachhaltigkeit bedeutet, heute so zu leben, dass auch die nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Welt vorfinden: Eine intakte Umwelt, eine starke soziale Gemeinschaft und solide Wirtschaftsstrukturen. Nachhaltigkeit ist damit die Aufforderung an uns alle, aktiv und gemeinsam die Zukunft zu gestalten.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat es sich zum Ziel gesetzt, Nachhaltigkeit zum zentralen Entscheidungskriterium der Landespolitik zu machen.“
So steht es auf der Website der LUBW.
Klimaschutz ist dabei nur eine der 3 Säulen der Nachhaltigkeit. Und ohne Konzepte für die anderen beiden Säulen Soziales und Wirtschaft, ist auch nachhaltiger Klimaschutz unmöglich.

§1 zum Zweck des Gesetzes: „Zweck dieses Gesetzes ist es, im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen.“
Als Rahmen fallen mir da unter anderem die Globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der UN ein, in Deutschland offiziell Agenda 2030 .

Ich schließe mich der Kritik von Fridays for Future an und möchte hier über SDG13 hinaus die Verbindung zu den SDGs aufzeigen, sowie einige weitere Ideen ergänzen.

SDG13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Ziel muss es sein, die im Pariser-Abkommen zu SDG 13 festgelegte 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit diesem Gesetz nicht erreicht. Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, blieben BaWü ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2e. Damit müsste BaWü bei linearer Senkung der Emissionen 2030 fast klimaneutral sein! Dem Monitoring-Bericht von 2018 zufolge wird das -25% Ziel für 2020 vermutlich verfehlt. Schwerpunkte müssen vor allem auf den Sektoren Verkehr und Kraftwerke liegen, da hier der Treibhausgasausstoß leider sogar wieder zunimmt.

Um dem gewünschten Vorbildcharakter gerecht zu werden, müssen auch die Ziele für die Landesverwaltung selbst ambitionierter sein. Die Klimaneutralität der Landesverwaltung darf nicht erst 2040 erreicht werden. Um bis 2030 tatsächlich Vorbildfunktion haben zu können, müsste die Landesverwaltung bereits 2025 klimaneutral sein.

Folgende SDGs sind neben SDG13 als Rahmen für diesen Gesetzesentwurf ebenfalls maßgeblich interessant und meiner Meinung nach in den Überlegungen nicht ausreichend bedacht worden.

SDG7: Bezahlbare und Saubere Energie
Zu §8a: PV-Ausbau sollte bei Neubau jeglicher Gebäude, nicht nur für Nicht-Wohngebäude, bei entsprechender Größe und Eignung verpflichtend sein. Bei bereits bestehenden Gebäuden ist die Eignung zu prüfen. Dies sollte spätestens ab 2021 gelten.
Auch für Windkraft sollten Konzepte verankert werden. Dies fehlt bisher im Gesetzesentwurf komplett.
Bei sämtlichen Energie- und Wärme-Konzepten ist ganzheitlich zu denken und Sektorkopplung als integraler Bestandteil der Planung zu betrachten.

SDG9: Industrie, Innovation, Infrastruktur
Die erforderlichen Reduktionsmaßnahmen sollen in Kooperation mit Unternehmen und Industrie umgesetzt werden. Die Landesregierung muss einen Großteil der in BaWü ansässigen Unternehmen davon überzeugen, bis 2030 klimaneutral zu sein. Allein auf freiwilliger Basis wird der Wandel nicht schnell genug vollzogen. Deshalb kann und muss das Land gesetzgeberisch aktiv werden. Für die Durchführung dieser Maßnahmen soll das Land durch Wettbewerbe, Steuervorteile oder Subventionen Anreize schaffen, um Innovation voranzutreiben. Umgekehrt sind Strafmaßnahmen beim Verfehlen der Ziele zu verhängen.

Zu §7g: Verpflichten sich Unternehmen zusätzlich darüber hinaus aktiv zu werden, könnte die Einführung eines spezifischen Nachhaltigkeitslabel für diesen Verdienst zum einen für mehr Awareness bei den Kunden sorgen und zudem eine Art „Shaming und Blaming“-Effekt auslösen, der seinerseits mehr Unternehmen zum Umdenken bewegen könnte.
Für Subventionen im Verkehrssektors sollte ein Primat des ÖV und Radverkehrs gelten.

SDG11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Zu §8 (2) Nicht nur das Bewusstsein für einen sparsamen Umgang mit Energie ist zu fördern, sondern allgemein das Bewusstsein für die Bedeutung des persönlichen nachhaltigen Handels. Nachhaltigkeit darf nicht länger eine leere Worthülse sein. Dazu müssen insbesondere konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Diese stehen in engem Zusammenhang mit SDG12.

SDG12: Verantwortungsvoller Konsum und Produktion
Setzen von Anreizen zum Umdenken von Linear- zur Kreislaufwirtschaft. Um hier einige Ideen zu nennen: Vorzug von Mehrwegverpackungen oder Produkten aus Sekundärrohstoffen unterstützen z.B. durch örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegprodukte sowie eine finanzielle Unterstützung von alternativen Mehrwegsystemen und „Unverpackt-Stationen“ in Lebensmittel-Geschäften und Supermärkten. Wegwerfstopp (Frankreich hat es 2015 vorgemacht). Reparatur stärken. Geplante Obsoleszenz verbieten. Recycling optimieren.

In Puncto verantwortungsvolle Produktion gehören entsprechende Themen dann auch an die Universitäten. Ein Beispiel aus meinem Studienfeld Informatik ist Green/Lean IT. Das Thema wird im IEKK auch mehrfach erwähnt. Ich würde mir wünschen, dass das an den Unis aber auch gelehrt wird. Jährlich nimmt der Energiehunger der digitalen Welt um etwa 9 Prozent zu (The Shift Project, https://theshiftproject.org/en/article/lean-ict-our-new-report/). Im Lehrplan ist das bei uns aber leider nicht verankert.

Fazit: Die Intention ist die richtige, aber die angestrebten Maßnahmen sind zu langsam, zu wenig und nicht ganzheitlich genug gedacht, um wirklich nachhaltig sein zu können! Wir brauchen gerade in den nächsten Jahren drastische Emissionssenkungen damit unser verbleibendes CO2-Budget langsamer schrumpft. Global stehen wir an einem Kipppunkt, der nicht nur Auswirkungen auf das Klima haben wird. Aber mit drastischeren, ambitionierteren Maßnahmen bleibt noch die Möglichkeit, eine Wende zu schaffen. Dass drastische Maßnahmen da durchaus effektiv sein können haben nicht zuletzt die Einschränkungen der Corona-Pandemie gezeigt, durch die das Klimaziel für 2020 vielleicht tatsächlich in Reichweite gekommen ist. Nutzen wir doch die Erkenntnisse aus der Krise um in eine neue Realität überzugehen. Dass schnelles Handeln möglich ist, haben wir ja in der letzten Zeit gesehen. Hier besteht mindestens genauso dringlicher Handlungsbedarf! Wir dürfen das 1,5° Ziel nicht verfehlen! 2030 sollen die SDGs erreicht sein. Beides geht Hand in Hand. Wenn Nachhaltigkeit das zentrale Entscheidungskriterium der Landespolitik ist, dann muss dieses KSG mehr fordern und ganzheitlicher sein! Haben Sie den Mut, das anzugehen!

99. Kommentar von :Manuel Oestringer

Kriegserklärung an die zukünftigen Generationen

Das Positive Vorweg: Es ist gut, dass das KSG fortgeschrieben wird. Aber in dem Gesetz wird bewusst wissenschaftlicher Konsens ignoriert und damit die Einhaltung der überlebenswichtigen 1,5 Grad Grenze unmöglich gemacht. Da dies ein Todesurteil für nachfolgenden Generationen ist, kann hier nur von einer Kriegserklärung an Junge Menschen gesprochen

Das Positive Vorweg: Es ist gut, dass das KSG fortgeschrieben wird. Aber in dem Gesetz wird bewusst wissenschaftlicher Konsens ignoriert und damit die Einhaltung der überlebenswichtigen 1,5 Grad Grenze unmöglich gemacht. Da dies ein Todesurteil für nachfolgenden Generationen ist, kann hier nur von einer Kriegserklärung an Junge Menschen gesprochen werden.
Damit das KSG seinen Namen verdient muss:
- Die Zielsetzung von aktuell 42% Red bis 2030 auf Klimaneutral bis 2030 verschärft werden
- Ein klarer Mechanismus bei Zielverfehlung implementiert werden

Darüber hinaus müssen wissenschaftliche Tatsachen anerkannt werden und gemeinsam mit Wissenschaftler*innen Maßnahmen ausgearbeitet werden, wie BW seinen Beitrag zur Einhaltung der 1,5 Grad Grenze einhalten kann.
Allgemein gilt, dass die nötigen Klimaschutzziele nicht durch freiwillige Selbstverpflichtungen erreicht werden können. Genauso wie in jedem anderen Bereich hat das Land die Aufgabe auch im Klimaschutz Ordnungspolitische Maßnahmen durchzuführen.

Darüberhinaus schlage ich folgende Ergänzungen vor:
Im Bereich Wärme:
- Anstatt einer verpflichtenden Wärmeplanung für 102 Kommunen, eine Wärmeplanung für alle Städte. Parallel dazu zusätzlich die Anfertigung von Klimaschutzkonzepten für die Kommunen.
- Die Einführung einer verpflichtenden Gebäudesanierung
- Wärmeversorgung stärker als kommunale Daseinsvorsorge definieren
- Einführung eines Verbots von Öl- und Gasheizungen
- Verbot das Gasnetzausbaus ohne die explizite Genehmigung der Kommunen
Im Bereich Strom:
- Einführung einer PV Pflicht für alle Neubauten und für Bestandsgebäude. Eine PV Pflicht für Nichtwohn- Neubauten ist bei weitem nicht ausreichend
- Die Festlegung der Zielsetzung bis 2025 2% der landwirtschaftlichen Fläche mit Agro PV zu bebauen
- Die Zielsetzung bis 2025 500 neue Windräder zu bauen
- Die verpflichtende Aufteilung von erneuerbaren Energiepotentiale auf Landkreise
- Den Kohleausstieg bis 2030
Im Bereich Verkehr:
- Die Festlegung der Zielsetzung den PKW Verkehr bis 2030 um 85% zu verringern.
- Die Streichung der Stellplatzpflicht
- Die Schaffung einer Nahverkehrsabgabe
Im Bereich Landwirtschaft:
- Ein Verbot des Trockenlegens von Mooren
- Einführung eines Meat Days (im Sinne eines Sonntagsbratens pro Woche) an landeseigenen Mensen
Im Bereich Sektorkopplung:
- Den Ausschluss von H2-Importen aus dem EU-Ausland
Im Bereich Kreditvergabe:
- Kopplung der Kreditvergabe der LBBW an gemeinwohlorientierte Kriterien und der Einhaltung der 1,5 Grad Grenze.
Im Bereich Bau:
- Verpflichtendes Bauen, wann immer möglich aus klimapositiven, kreislauffähigen Materialien

98. Kommentar von :Fridays for Future Konstanz

Zielsetzung Anpassen: 2030 Klimaneutral!

"Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist ein engagierter Klimaschutz unabdingbar. Dies ist unsere Verpflichtung gegenüber den aktuellen, jüngeren und künftigen Generationen.“ So heißt es in der Begründung für dieses Gesetz. Dann die neue und groß gefeierte Zielsetzung: 42% CO2

"Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist ein engagierter Klimaschutz unabdingbar. Dies ist unsere Verpflichtung gegenüber den aktuellen, jüngeren und künftigen Generationen.“ So heißt es in der Begründung für dieses Gesetz.
Dann die neue und groß gefeierte Zielsetzung: 42% CO2 Reduzierung bis 2030. Ein Schlag ins Gesicht. Und zwar ein fester.
2015 hat sich Deutschland verpflichtet die Erderhitzung unter 2 °C, wenn möglich 1.5 °C zu begrenzen. Spätestens seit dem Sonderbericht zur 1.5 °C Erderwärmung vom Weltklimarat in 2018 ist klar, dass alles Menschenmögliche getan werden muss um die Erderhitzung auf 1.5 Grad zu begrenzen.

Teilt man das verbleibende CO2-Budget (um die 1.5 Grad Grenze mit einer 2/3 Wahrscheinlichkeit nicht zu überschreiten)gleichmäßig und gerecht auf die Weltbevölkerung auf bleiben BW ab 1.1.2020 noch 420 Mt CO2-Äq. Das klingt viel, ist es aber nicht. Bei einer linearen Treibhausgasreduktion bedeutet dies ein Erreichen der Treibhausgasneutralität im Jahr 2030.
Dieses Ziel, die Einhaltung der überlebenswichtigen 1.5 Grad Grenze, ist nicht annähernd in der Vorlage des Klimaschutzgesetzes zu erkennen. Die wissenschaftlichen Tatsachen sind schon lange bekannt und seit 2018 ist klar, dass 1.5 Grad das Maximum dessen ist, was wir als Menschheit ertragen können. Die Gesetzesvorlage zerstört damit bewusst unsere Chance auf eine Zukunft und kommt einem Todesstoß für einen Großteil der Menschheit gleich.
Um die völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, muss daher die Zielsetzung dringend auf 2030 Nettonull angepasst werden. Außerdem muss, parallel zu dem IEKK und weiteren Maßnahmen, eine Studie angefertigt werde, wie die 1.5 Grad Grenze (bzw. das dazu noch verbleibende CO2 Budget) in BW eingehalten werden kann.


Weiterhin müssen folgende Maßnahmen dringend im KSG ergänzt werden:

Einführung eines CO2-Schattenpreises von mindestens 180 € pro Tonne CO2-Äquivalent.

Kohleausstieg in BW bis spätestens 2030. Dies ist besonders nötig als Signalwirkung nach der katastrophalen Abstimmung des sogenannten "Kohleausstiegsgesetz", dass einem "KohleeEINstiegsgesetzt" gleichkommt. Wenn BW mutig voran geht und Erneuerbare Energien (EE) ausbaut, kann BW eine Vorreiterrolle für ganz Deutschland einnehmen.
Um EE im nötigen Tempo auszubauen ist es nötig, AgroPV zu fördern. Dafür muss sich BW zum einen auf Bundesebene für den Abbau von Hindernissen (wie zB. der Direktzahlungsdurchführungsverordnung) einsetzen, und zum anderen mindestens 30 AgroPV-Pilotprojekten innherhalb von BW aufsetzen. Durch diese Pilotprojekte werden Vorteile (oft höherer Ertrag + Doppeltnutzung des Landes) in die Bevölkerung getragen und die Akzeptanz gesteigert.
Auch der Windradausbau muss wieder gesteigert werden. Als Zielsetzung muss im KSG ein Zubau von 500 Windrädern bis 2025 festgesetzt werden. Dafür würde sich eine verpflichtende Zuweisung des Windzubaus auf Landkreisebene eigenen. Generell muss eine Aufteilung der EE Potentiale verpflichtend auf die Landkreise aufgeteilt werden. Diese Verpflichtung muss im KSG mit Zwischenzielen festgeschrieben werden.

Um auch die Wärme- und Verkehrswende zu schaffen muss das Thema Sektorkopplung im KSG erwähnt werden. Hier müssen groß angelegte Pilotprojekte gestartet werden. Außerdem muss im KSG aufgenommen werden, dass H2-Importe aus Herkunftsländern mit einem höheren CO2-Fußabdruck pro Kopf oder mit höheren CO2-Emissionen pro Kilowattstunde Strom als Deutschland ausgeschlossen werden, um keine Emissionsverlagerung ins Ausland zu betreiben.
Im Verkehrsbereich muss ab 2022 das ÖPV für den Endverbraucher das wirtschaftlichste Verkehrsmittel sein.
Die Wärmewende muss mit verpflichtenden Wärme- und Kälteplänen für ALLE Kommunen voran getrieben werden. Das Ziel dieser Wärmepläne muss "2030 Klimaneutral" sein. Teil der Pläne muss eine Umsetzungsstrategie sein, die auch verfolgt wird.
Um die Gebäudesanierung voranzutreiben ist Contracting sinnvoll und sollte daher im KSG verankert werden.

Die Liste könnte noch lange weiter gehen. Weitere Anregungen sind in den Forderungen von Fridays for Future Baden-Württemberg zu finden: fffbw.de
Wichtig sind unter anderem: Betonstop ab sofort (Bauen aus kreislauffähigen und klimapositiven Materialen), sofortige Pflicht klimaneutral zu bauen oder mindestens eine sofortige PV Pflicht auf allen Bauten! Sowie Contracting Angebote um den Ausbau von PV auf Bestandsgebäude zu beschleunigen. Außerdem muss die Landwirtschaft von einer Treibhausgasquelle zu einer Treibhausgasssenke entwickelt werden.

Im Allgemeinen muss das Ziel so angepasst werden, dass der jüngeren Generation eine Chance auf eine Zukunft ermöglicht wird. Alle davon abgeleiteten Zielsetzungen müssen daher angepasst und verschärft werden.

97. Kommentar von :Fridays for Future Konstanz
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96. Kommentar von :ohne Name 9923

Lebensqualität in BW für die Zukunft sichern

Um in Zukunft auch wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben, ist es wichtig diesen Gesetzentwurf nachzubessern. Die Coronakrise hat dies nochmal deutlich gezeigt. Die politische Ausrichtung auf einige wenige, zunehmend an Bedeutung verlierende Betriebe mit veralteten Mobilitätsvorstellungen wird uns sonst auf die Füße fallen. Bitte stellen Sie

Um in Zukunft auch wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben, ist es wichtig diesen Gesetzentwurf nachzubessern. Die Coronakrise hat dies nochmal deutlich gezeigt. Die politische Ausrichtung auf einige wenige, zunehmend an Bedeutung verlierende Betriebe mit veralteten Mobilitätsvorstellungen wird uns sonst auf die Füße fallen. Bitte stellen Sie sicher, dass die 1,5° eingehalten werden und stärken sie gleichzeitig die Innovationskraft unseres Bundeslandes. Diese beiden Ziele können und müssen gekoppelt werden!

95. Kommentar von :Greenpeace Baden Württemberg

Baden Württemberg fällt im Klimaschutz zurück

Das Ziel des Klimaschutzgesetzes sollte die Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze sein, wie sie im Pariser Klimaschutzabkommen beschlossen wurde. Die hier vorgeschlagenen Reduzierungsetappen sind zu spät und zu schwach. Der "Klimaschutzplan 2050" der Bundesregierung sieht vor bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase um 55% anzustreben, bis 2040 mind. 70%

Das Ziel des Klimaschutzgesetzes sollte die Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze sein, wie sie im Pariser Klimaschutzabkommen beschlossen wurde. Die hier vorgeschlagenen Reduzierungsetappen sind zu spät und zu schwach. Der "Klimaschutzplan 2050" der Bundesregierung sieht vor bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase um 55% anzustreben, bis 2040 mind. 70% und weitgehende Klimaneutralität bis 2050 vor. Hinter diese Ziele darf Baden Württemberg nicht zurückfallen.
Siehe Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung:
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_bf.pdf

Weiterhin werden viele klimarelevante Bereiche zu kurz oder überhaupt nicht bedacht. Diese sind:
1. Landwirtschaft
2. Forstwirtschaft
3. Ausweitung der Naturschutzgebiete, sowie Aufforstung und Renaturierung von Waldflächen
4. Im Verkehrssektor speziell die Verkehrswende
5. Ausbau der EE, speziell der Ausbau der Windkraft
6. Verpflichtende Klimaschutzmaßnahmen, auch für Unternehmen

Ziele und Maßnahmen für die einzelnen Sektoren können dieser Kurzstudie vom NewClimate Institute im Auftrag von Greenpeace entnommen werden:
https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/160222_klimaschutz_paris_studie_02_2016_fin_neu.pdf