Online-Kommentierung
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden.
Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050. Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach Paragraph 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt.
Bei einer drohenden Verfehlung von Klimaschutzzielen soll ein Mechanismus ausgelöst werden, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen der Zielpfad wieder erreicht werden soll.
Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gestärkt.
Mit dem Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und insbesondere die Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben, erfassen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen über eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (Klimaschutzpakt) bei dem freiwilligen Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 unterstützt werden.
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, durch eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich aufzuzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Stadtkreise und Große Kreisstädte werden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet.
Das Instrument der Klimamobilitätspläne soll auf Ebene der Kommunen ein Handlungskonzept zur dauerhaften und erheblichen Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Unternehmen sollen auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen können. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt verstärkt werden. Die hieran angelehnte Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen soll darüber hinaus eine effiziente Nutzung offener Stellplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes gewährleisten und einen Anreiz zur weitergehenden Sektorkopplung setzen.
Die Regierungspräsidien sollen bei bestimmten Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz beteiligt werden.
Im Bereich Klimawandelanpassung wird festgelegt, dass die Anpassungsstrategie, die 2015 erstmalig erstellt wurde, in fünfjährigem Turnus erarbeitet wird.
Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes
Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.


Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Forderung nach Realitätsnähe
Mich erstaunt, wie leichtfertig hier in vereinzelten Kommentaren realistische Ziele anstatt des aus wissenschaftlicher Sicht Notwendigen gefordert werden. Es geht um nicht weniger als das Überleben der Menschheit, die Unterlassung des Notwendigen wäre also ein Menschenrechtsverstoß (außerdem einer gegen Art. 20a GG, gegen die Menschenrechte auf
Mich erstaunt, wie leichtfertig hier in vereinzelten Kommentaren realistische Ziele anstatt des aus wissenschaftlicher Sicht Notwendigen gefordert werden. Es geht um nicht weniger als das Überleben der Menschheit, die Unterlassung des Notwendigen wäre also ein Menschenrechtsverstoß (außerdem einer gegen Art. 20a GG, gegen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheit, um nur ein paar zu nennen). Der Fokus muss sein, wie das Notwendige erreicht werden kann.
Mikroklima nicht berücksichtigt
Hallo,
mir fehlt ein Verweis auf das Mikroklima. Städte heizen sich im Sommer deutlich stärker als die Umgebung auf. Jedem Radfahrer fällt das auf, wenn er von einer bewaldeten Stelle in den Bereich großer Kreuzungen oder Bebauung fährt.
Hier wäre ein Ziel, dass sich zukünftige Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht deutlich schlechter als
Hallo,
mir fehlt ein Verweis auf das Mikroklima. Städte heizen sich im Sommer deutlich stärker als die Umgebung auf. Jedem Radfahrer fällt das auf, wenn er von einer bewaldeten Stelle in den Bereich großer Kreuzungen oder Bebauung fährt.
Hier wäre ein Ziel, dass sich zukünftige Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht deutlich schlechter als vergleichbare Naturflächen verhalten dürfen.
Bedeutet:
- Einer Aufheizung über eine Temperatur von X °C soll vermieden werden.
- Flächen sollten den in der Nacht gesammelten Tau tagsüber wieder abgeben.
Diese Maßnahmen würden lokal schnell 2-3 °C Spitzentemperatur senken und damit den Bedarf für Klimaanlagen und weitere Maßnahmen reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strub
Das kleinere Übel
Es ist unverständlich, dass nicht das kleinere Übel gewählt wird: Harte Maßnahmen oder unaufhaltbare und irreversible Zerstörung durch die Natur? Sind Euch Menschenleben so unwichtig, dass ihr letzteres wählt? Krankheit, Flucht, Armut und Tod sind die Folgen der Klimakrise! Euer bestes zu geben reicht nicht.
Auswirkung
Das Problem ist ganz simpel: 2060 wird der Meeresspiegel 1m über heutigem Niveau liegen: www.atmos-chem-phys.net/16/3761/2016/acp-16-3761-2016.pdf (Seite 3774] - findet heute kein Umdenken statt kann sich die nächste Generals (mit oder ohne Strom) gleich auf atomare Verteilungskriege einstellen.
Vielen Dank an die Regierung
Schlechtes Krisenmanagement
Huhu, aufgewacht, wir befinden uns in der Klimakrise.
Doof gelaufen. Politiker haben nach über 30 Jahren Warnungen verstanden, dass wir was unternehmen müssen. Die minimalsten Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, um die Klimakatastrophe zu mildern, sind im Pariser Klimaabkommen unterzeichnet worden. Aber das juckt ja keinen mehr. Voll uncool,
Huhu, aufgewacht, wir befinden uns in der Klimakrise.
Doof gelaufen. Politiker haben nach über 30 Jahren Warnungen verstanden, dass wir was unternehmen müssen. Die minimalsten Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, um die Klimakatastrophe zu mildern, sind im Pariser Klimaabkommen unterzeichnet worden. Aber das juckt ja keinen mehr. Voll uncool, die selbstgebauten Spielregeln mitten im Spiel über den Haufen zu werfen.
Aber das wart ja nicht ihr. Ihr habt daraus gelernt, und alles besser gemacht:
Ihr habt einen Gesetzentwurf geschrieben, an den man sich halten könnte, ohne jegliche wirksamen Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Na, dann könnt ihr ja nur gewinnen.
Ne, das ist einfach nur panne. Das ist menschenunwürdig, respekt- und verantwortungslos gegenüber Menschen im globalen Süden, gegenüber zukünftigen Generationen in Baden-Württemberg und gegenüber der gesamten Menschheit. Not ok boomer!
Nun sagt bitte nicht "die anderen machen ja auch nichts"! Ihr habt mit diesem Entwurf gezeigt, dass ihr Verantwortung übernehmen wollt, und seid bei dem Versuch leider mächtig gescheitert.
Bitte überarbeitet den Entwurf, sodass er Pariskonform ist.
Ergänzungen
§1 Zweck des Gesetzes
Hinzufügen eines zusätzlichen Artikels:
Neuer Artikel Abs 3) Zweck des Gesetzes ist die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und damit die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze.
§4 Zielsetzung
Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht.
Um die 1,5
§1 Zweck des Gesetzes
Hinzufügen eines zusätzlichen Artikels:
Neuer Artikel Abs 3) Zweck des Gesetzes ist die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und damit die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze.
§4 Zielsetzung
Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht.
Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, bleiben BW ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2-Äq. Dies entspricht der Klimaneutralität ab 2030!
Die klimaneutrale Landesverwaltung als Vorbild darf nicht erst 2040 erreicht werden. Dies ist viel zu spät. Um dem gewünschten Vorbildcharakter gerecht zu werden muss sie 2025 erreicht werden.
Kompensation außerhalb BWs sind auszuschließen.
§7 VORBILDFUNKTION DER ÖFFENTLICHEN HAND
§7a: Grundsätze des nachhaltigen Bauens
Ein reines Förderprogramm reicht nicht aus. Das Land sollte durchaus von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen. Daher sollte folgende Ergänzung beschlossen werden:
Alle Bauprojekte des Landes müssen ab sofort, wo immer möglich, aus kreislauffähigen und klimapositiven Materialien geplant werden. Abriss und Downcycling muss vermieden und der Einsatz an grauer Energie (einschl. Transportwege) minimiert. Zusätzlich müssen landeseigene Bauvorhaben ab sofort so ausgeführt werden, dass sie zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Bis Ende 2020 sind rechtliche Maßnahmen umzusetzen, die diese Vorgaben auch auf alle privaten und privatwirtschaftlichen Bauvorhaben ausdehnen. Auch in allen anderen Sektoren müssen bei öffentlichen Ausschreibungen kreislauffähige Produkte bevorzugt werden. Darüber hinaus soll das Land ein Programm erarbeiten das Unternehmen dazu bringt Produkte reparierbar, recyclebar und langlebig zu gestalten.
§7b Energieverbrauch der Gemeinden
Zeitgleich mit der Erfassung der Energieverbräuche und der Wärmepläne müssen alle Kommunen Klimaschutzkonzepte erstellen.
Außerdem muss das Land gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag Vorgaben festsetzen, dass sich alle Kommunen das Ziel setzen bis 2030 klimaneutral zu werden. Das Klimaschutzkonzept der Kommunen muss darauf abzielen und umgesetzt werden.
§7c-e Wärmewende
- Wärmeplanung
Anstatt der 100 größten Kommunen müssen alle Kommunen Wärme- und Kältepläne erstellen. Die Wärmeplanung sollte von den Landkreisen koordiniert werden, dabei sollte zuerst ein grober Plan für den ganzen Landkreis erstellt werden, der anschließend verfeinert wird.
Teil der Planung muss auch eine Umsetzungsstrategie sein. Es muss klar aufgezeigt werden, an welchen Punkten eine mögliche Umsetzung mangelt und wo Unterstützung benötigt wird. Kommunen sollten anschließend im Stande sein die Wärmepläne umzusetzen und müssen dies dann auch tun.
Ziel der Wärmepläne muss es sein, einen landesweiten klimaneutralen Gebäudebestand bis 2030 zu erreichen.
Zusätzliche Ideen, die auch gesetzlich geregelt werden müssen, und die bislang vom Land nicht ausreichend adressiert werden:
- Wärmeversorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge definieren.
- Verbot Gasnetz-neu- und -ausbau mit Inkrafttreten des KSG einführen. Erweiterung, Neu- und Ausbau sind dann nur noch zulässig, wenn die Genehmigung der Gemeinde durch Satzung (Gemeinderat) vorliegt.
- Verbot von Ölheizungen ab sofort und ab 2030 Verbot von Gasheizungen bei neuen Heizungen
Ein weiterer Punkt der nicht adressiert wird ist das Thema der Gebäudesanierung:
Massiver Ausbau von Contracting für Privatpersonen. Dadurch Einführung eine verpflichtenden Gebäudesanierung für Privatbesitzer mit möglicher Kostenübernahme durch einen staatlichen Träger, wobei im folgenden die Einsparungen an den staatlichen Träger gehen müssen, bis die Kosten abbezahlt sind.
Ziel der Gebäudesanierung ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2030.
§ 7g Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen: auf freiwilliger Basis
Das Land kann und muss gesetzgeberisch aktiv werden.
Das Land sollte Klimaschutz ambitionierter angehen, wie:
Der Treibhausgasausstoß der landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen muss bis 2030 um 75 % reduziert werden, bis 2030 müssen sie klimaneutral sein. Die erforderlichen Reduktionsmaßnahmen können in Kooperation mit Unternehmen umgesetzt werden. Darüber hinaus muss die Landesregierung einen Großteil der in BW ansässigen Unternehmen davon überzeugen, bis 2030 klimaneutral zu sein. Für die Durchführung dieser Maßnahmen kann das Land Anreize, wie Wettbewerbe, Steuervorteile oder Subventionen schaffen und umgekehrt Strafmaßnahmen beim Verfehlen der Ziele verhängen.
§8 Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen
Eine PV Pflicht auf Nichtwohn-Neubauten ist sinnvoll aber bei weitem nicht ausreichend. Darüber hinaus ist eine PV Pflicht ab 2022 deutlich zu spät. Die Klimakrise erfordert rasches Handeln, eine PV Pflicht sollte ab spätestens Anfang 2021 gelten.
Darüber hinaus ist eine PV Pflicht bei allen Neubauten und im Bestand nötig.
Im Bestand braucht es einen massiver Ausbau von PV-Contractingangeboten, mit dem Ziel bis 2030 alle geeigneten Dachflächen mit PV bebaut zu haben.
Mithilfe des Solaratlases kann strukturiert vorgegangen werden um zuerst die besser geeigneten Dachflächen zu bebauen.
Außerdem ist die Förderung von Agro PV (APV) sehr wichtig. Hier muss sich das Land auf Bundesebene dafür einsetzen, dass hemmende Regelungen zur APV wie die Direktzahlungsdurchführungsverodnung gestrichen werden.
Auf BW Ebene, muss sich BW an mindestens 30 Pilotprojekten beteiligen um APV mehr in die Breite zu tragen. Bis 2030 müssen 2% der landwirtschaftlich genutzten Fläche mit APV bebaut werden.
WICHTIGE PUNKTE DIE FEHLEN
Wind Ausbau
Dieses elementare Thema ist im KSG komplett ausgelassen.
Ideen wie der Ausbau in BW vorangetrieben werden kann:
- Verpflichtende Zuweisung des Windzubaus auf Landkreisebene.
- Finanzzuweisungen müssen an den Erfolg beim Windradausbau gekoppelt werden.
- Eine Zielsetzung von 500 Windrädern bis 2030
- Zentralisierung der Zulassungsverfahren
- Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren.
- Einsetzen auf Bundesebene für eine Reformierung des EEG
Landwirtschaft
Auch dieses elementare Thema wird im KSG komplett ausgelassen.
Eine Landwirtschaft, die Klima- und Artenschutz gewährleistet, muss angemessen gefördert werden. Dazu ist eine Umschichtung der Fördermittel im Agrarbereich von flächenbezogenen Direktzahlungen hin zur Honorierung umweltschonender Landbewirtschaftung sowie Bürokratieabbau erforderlich. Die Trockenlegung von Mooren muss beendet und geschädigte Moore renaturiert werden. Es muss untersucht werden inwieweit die Landwirtschaft möglichst rasch zu einer CO2-Senke werden kann und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.
Im Allgemeinen gilt: Weg von der industriellen Landwirtschaft: Fruchtwechsel mit Leguminosen statt Stickstoffdünger, Rinderhaltung, wenn überhaupt nur noch als extensivste Hutewald/Waldweide Methode im Ökolandwirtschaftsmodus.
Gesteigerte Wertschätzung für Lebensmittel durch faire Preise für Landwirt*innen und eine Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen.
Zudem muss ein bewussterer Umgang mit Nahrungsmitteln geschaffen werden. Hier kann die Landesregierung mit der schrittweisen Einführung eines “Meat Days” (im Sinne eines “Sonntagsbratens”) pro Woche an landeseigenen Mensen (Schulen, Universitäten, Verwaltung etc.) bei der Reduktion von klimaschädlichen Lebensmitteln vorausgehen.
Auch das Thema Lebensmittelverschwendung wird nicht aufgegriffen. Hier entstehen vermeidbare Emissionen. Ohne Lebensmittelverschwendung könnten allein in Deutschland 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten eingespart.
Der Entwurf zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) enthält bisher keine Maßnahmen, um dieses Problem zu bekämpfen. Wir fordern eine Reduktion der Lebensmittelverschwendung von 50 Prozent bis 2030, die verbindlich festgesetzt werden muss. Zur Zielerreichung braucht es vor allem Gesetze (z. B. einen Wegwerfstopp) und Anpassungen von bestehenden Regulierungen im Lebensmittelbereich, um die Abfallhierarchie konsequent umzusetzen.
Verkehr
Wird ebenfalls vollständig ignoriert.
Es ist wichtig, dass wir jetzt den gesetzlichen Rahmen für eine schnelle Verkehrswende schaffen:
Ziel muss ein flächendeckender Ausbau von Bus- und Bahninfrastruktur im Land sein; dabei müssen sämtliche Maßnahmen auf den Deutschlandtakt abgestimmt werden. Konkret muss ab 2022 der Öffentliche Personenverkehr (ÖPV) für den Endverbraucher stets das wirtschaftlichste Verkehrsmittel sein (z.B. über eine Nahverkehrsabgabe in Verbindung mit einer City-Maut). Mittel für den Neubau von Landes- und Kreisstraßen müssen vollständig in den Ausbau des ÖPV, den Radwegeausbau und fußgängerfreundlichere Kommunen umgeleitet werden. Gleichzeitig müssen nachhaltige Verkehrsmittel gefördert werden und neue Mobilitätsangebote entstehen (Bsp. Kopenhagen). Zudem muss in den Städten der Individualverkehr mit PKW verringert werden. Die dadurch entstehenden Freiräume können dann wieder der Bevölkerung zu Gute kommen, z.B. durch Grünflächen.
Zusätzlich:
- Streichung der Pflicht zum Auto Stellplatzbau in der Stellplatzverordnung
- Ziel einer 85-%-igen PKW Reduktion bis 2035 wie es die Studie Mobiles BW festgestellt hat.
Zum Fliegen: Kurzstrecke bis 1.000 km wenn überhaupt nur noch elektrisch (Bsp.: Eviation Alice wird dieses Jahr die Flugerprobung aufnehmen, maximal 1.000 km Reichweite, 9 Passagiere, eine halbe Stunde laden reicht für eine Stunde Flug), Mittelstrecke perspektivisch mit Wasserstoff/Brennstoffzelle (H4 Erprobungsträger DLR mit 4 Personen an Bord bis 1.500 km aktuell) und Langstrecke entweder streichen (mehr Zwischenlandungen gehen auch), mit nachhaltigem Biosprit wie aus Jatropha-Pflanzen oder mit klimaneutralen Treibstoff aus Power-to-X-Anlagen, betreiben.
Was das Klimaschutzgesetz braucht:
Kurzfristig wirksame konkrete Maßnahmen statt vager Langfrist-Ziele
Mehr Geld und Raum für sicheren Radverkehr, vor allem in den Städten, aber auch für mittlere Entfernungen
Klimaorientierte Parkraumbewirtschaftung, die eine deutliche Reduzierung des Autoverkehrs und Autobesitzes befördert
Förderung von Lastenrädern zur Belieferung im innerstädtischen Verkehr, verbunden mit Auflagen für motorisierten Zulieferverkehr
Generelles Tempolimit
Klare Minderungsvorgaben für Dienstwagen (!!!auch und gerade für die Fahrzeuge der Ministerien!!!)
Überprüfung aller landesspezifischer Förderprogramme mit Blick auf Einhaltung der Klimaschutzvorgaben auf Basis des vom Sachverständigenrat für Umweltfragen berechneten noch verfügbaren Emissionsbudgets Deutschlands
Nicht nur regelmäßiges Monitoring, sondern auch klare verbindliche Vorgaben zur unmittelbaren Nachsteuerung
Klare Vorgaben für die umfassende Elektrifizierung von Schienenwegen zur Steigerung von Kapazitäten, verbunden mit einer langfristigen Steigerung der Mittel für öffentlichen Personennahverkehr (Schiene und Straße)
Einführung eines bundesweiten 365-Euro-Tickets für ÖV zur Steigerung der Attraktivität des ÖV
Überprüfung der in Landeshoheit geplanten Ausbaumaßnahmen für den Straßenverkehr mit Blick auf Einhaltung der verbindlichen Klimaziele
Kohleausstieg
Die Landesregierung muss, in Absprache mit EnBW, MVV, den betroffenen Städten bzw. Stadtwerken und ggf. weiteren relevanten Akteuren, vereinbaren, bis spätestens 2030 die Verfeuerung von Kohle in Kraftwerken und Heizkraftwerken zu beenden.
Sektorkopplung
Sektorkopplung muss massiv vorangetrieben werden: Die Kopplung von Strom, Wärme, Industrie und Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für eine klimaneutrale Versorgung.
Dafür müssen jetzt die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Sektorkopplung muss in allen Klimaschutkonzepten mitgedacht werden und insbesondere in den überregionalen Konzepten wie dem IEKK enthalten sein.
H2-Importe aus Herkunftsländer mit einem höheren CO2-Fußabdruck pro Kopf oder mit höheren CO2-Emissionen pro Kilowattstunde Strom als Deutschland sind auszuschließen.
Einführung eines CO2 - Schattenpreises von mindestens 180 € pro Tonne CO2 -Äquivalent
Alle landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen müssen bei sämtlichen Entscheidungen und Ausgaben mit einem CO2-Preis von 180 € pro Tonne CO2 -Äquivalent rechnen. Bei allen Ausschreibungen muss das Land fordern, dass sich bewerbende Firmen ebenso mit diesem Schattenpreis kalkulieren. Darüber hinaus muss sich die Landesregierung auf Bundesebene für einen CO2 -Preis einsetzen, der so hoch ist, wie die Kosten, die uns und zukünftigen Generationen durch THG-Emissionen entstehen (laut UBA Stand 2016 mindestens 180 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent).
Gemeinwohlorientierte Kreditvergabe
Kredite die das Land, landeseigene Betriebe oder Banken an denen das Land Anteilseigner ist (z.B. LBBW) vergeben, müssen sich an Kriterien des Gemeinwohls orientieren und in Einklang mit der Einhaltung der 1,5 °C Grenze stehen. Bis Mitte 2020 müssen klare Ausschlusskriterien implementiert sein. Bestehende Investitionen in klima- und umwelt-schädliche Unternehmen (z.B. fossile Energien, Rüstung etc.) müssen bis spätestens Anfang 2022 komplett beendet werden.
Kreislaufwirtschaft
Das baden-württembergische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes verkennt die Klimaschutzpotenziale der Kreislaufwirtschaft. Durch die Vermeidung unnötiger Abfälle, die Wiederverwendung von Verpackungen und Produkten, sowie Recycling könnten in Baden-Württemberg jährlich tausende Tonnen des klimaschädlichen Gases CO2 eingespart werden. Eine Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, etwa bei Bioabfällen, kann das Klima ebenso massiv entlasten. Keine dieser Maßnahmen findet in dem Gesetzestext Berücksichtigung.
Deutschlandweit könnte der konsequente Einsatz von Mehrwegflaschen für alkoholfreie Getränke im Vergleich zum ausschließlichen Einsatz von Einwegplastikflaschen mehr als 1,35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr einsparen.
Maßnahmen die beschlossen werden müssen:
Festlegung verbindlicher Vermeidungsziele für Restabfall und Verpackungen im kommunalen Abfallvermeidungskonzept
Mehrweggebot auf öffentlichen Veranstaltungen sowie in öffentlichen Einrichtungen sollte umgesetzt sowie Maßnahmen zur grünen öffentlichen Beschaffung wie die Nutzung von Mehrwegverpackungen und der Vorzug von Produkten mit Sekundärrohstoffen festgelegt werden
Durch Bundesratsinitiativen des Landes Baden-Württemberg sollen Lebensmittelabfälle reduziert, Reparatur gestärkt und Fälle von geplanter Obsoleszenz verhindert werden
Die Erfassung von Wertstoffen auf Wertstoffhöfen sollte in Anlehnung an das RAL GZ 950 auf ein exzellentes Niveau angehoben und die Wiederverwendung verstärkt in den Fokus genommen werden
Örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegprodukte für den Außer-Haus-Konsum sowie eine finanzielle Unterstützung von alternativen Mehrwegsystemen in diesem Bereich sollte wie nach dem Beispiel Tübingen für ganz Baden-Württemberg eingeführt werden
Flächendeckende Umsetzung der Biotonne sowie der Sammlung von Elektroschrott im Handel
Der Vollzug von Umweltgesetzen muss deutlich verbessert werden. Insbesondere Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten (fast jedes zweite zur Entsorgung anfallende Kühlgerät enthält noch immer besonders umweltschädliche FCKW) müssen unangekündigt und häufiger als bislang kontrolliert werden. Auch die getrennte Wertstofferfassung von Gewerbeabfall muss durch anspruchsvolle quantitative und qualitative Vorgaben vorangebracht werden.
Nicht zu Ende gedacht
Um das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum "Sustainable Development Goal Nr. 13 - Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung" zu zitieren:
"Der Klimawandel stoppt nicht an Ländergrenzen und seine Auswirkungen beschränken sich nicht auf einzelne Politikfelder, Wirtschaftszweige oder soziale Gruppen. Auch
Um das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum "Sustainable Development Goal Nr. 13 - Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung" zu zitieren:
"Der Klimawandel stoppt nicht an Ländergrenzen und seine Auswirkungen beschränken sich nicht auf einzelne Politikfelder, Wirtschaftszweige oder soziale Gruppen. Auch die internationalen Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels müssen die zahlreichen Wechselwirkungen berücksichtigen, die sich zwischen diesen Bereichen ergeben.
Deutschland ist Vorreiter im Bereich Energiewende und möchte diese Rolle im Sinne der nachhaltigen Entwicklung weltweit weiter stärken."
Dieser Entwurf wird dieser Aussage in keinster Weise gerecht. Wie sollen die SDGs global bis 2030 umgesetzt werden, wenn die Ziele nicht einmal über Landesgrenzen Deutschlands, ja nicht einmal innerhalb dieser erfüllt werden?
Der Entwurf ist ein guter Anfang. Der Anfang ist jedoch schon lange überfällig. Es muss hier in diesem Entwurf über viel mehr nachgedacht werden!
Der Beschluss der FFÖ-VO im März 2017 hat zusätzliche Fläche für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nach sich gezogen. Jedoch sorgen sogenannte harte Restriktionen wie Siedlungsflächen nach sich, dass die Potentiale nicht erschlossen werden. Hier liegt es nun an Ihnen, den Ausbau der PV auch auf diesen Flächen voranzutreiben, da Baden-Württemberg ein idealer Standort für Photovoltaik ist. Hier ist viel mehr Ambition gewünscht!
Die PV Pflicht muss viel früher als 2022 in Kraft treten und auch ALLE Neubauten betreffen. Bereits verfügbare Dachflächen müssen ebenfalls erschlossen und mit PV versehen werden. Baden-Württemberg hat laut LUBW eine mittlere jährliche Sonneneinstrahlung von 1048 bis 1197 kWh auf den Quadratmeter pro Jahr sowie mehr als genug als "sehr gut" geeignete Dachflächen für Energiegewinnung aus Photovoltaik-Anlagen.
Zudem muss dafür gesorgt werden, dass der Energieverbauch im Allgemeinen sinkt. Gerade in Zeiten des Internet of Things ist es notwendig, sich über den Energieverbrauch des Internets und der sprechenden Dusche nicht nur Gedanken zu machen, sondern auch Maßnahmen zu ergreifen. Hier ist nichts dergleichen im Entwurf zu sehen. Sektorkopplung wird hier übrigens ebenfalls außer Acht gelassen, muss aber deutlich vorangetrieben werden.
Zu einer Energiewende gehört auch eine Verkehrswende - und ich spreche nicht von E-Rollern, sondern vom Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel und der Fahrradwege. Innerhalb von Städten soll der Individualverkehr mittels PKW zunehmend reduziert werden (um 85% bis 2030) und sich in Richtung Individualverkehr mittels nachhaltigen Verkehrsmitteln wandeln (z.B. Fahrräder und Lastenfahrrädern). Hier könnte sich an Dänemark orientiert werden. Der Radverkehr soll zudem auch über Städtegrenzen hinaus gedacht werden.
Weiterhin wurden in der Vergangenheit mit Recycling und Mülltrennung Grundlagen für eine Kreislaufwirtschaft geschaffen, jedoch werden sie nun nicht weiter gedacht. Hier ist in diesem Entwurf ebenfalls nichts zu sehen. Hier wären Maßnahmen wie flächendeckende Umsetzung der Biotonne, finanzielle Unterstützung von alternativen Mehrwegsystemen und Bundesratsinitiativen zur Reduktion von Lebensmittelabfällen zu nennen.
Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen sollen nicht "auf freiwilliger Basis" durchgeführt werden. Hier kann und muss das Land durch Ausschreibung von Wettbewerben, durch Subventionen und Steuervorteilen, aber auch durch Strafmaßnahmen bei Missachtung der neuen Ziele gesetzgeberisch aktiv werden.
Der Gesetzesentwurf muss auf die 1,5 Grad Grenze gerichtet entworfen werden, was ich hier leider nicht sehe. Es sind viel mehr und stärkere Maßnahmen erforderlich, denn sonst ist dieser Entwurf absolut unzureichend!
Kein Vorbild - zu wenig ambitioniert und konkret
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Gesetzesvorlage verpasst die grün-schwarze Landesregierung die Gelegenheit eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz zu übernehmen. Der Vorschlag hinkt den eigenen Ansprüchen, dem Bund, den europäischen Vorschlägen (Green New Deal) und schließlich den Forderungen des Pariser Klimaabkommens hinterher. Ich
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Gesetzesvorlage verpasst die grün-schwarze Landesregierung die Gelegenheit eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz zu übernehmen. Der Vorschlag hinkt den eigenen Ansprüchen, dem Bund, den europäischen Vorschlägen (Green New Deal) und schließlich den Forderungen des Pariser Klimaabkommens hinterher. Ich vermisse viele Themen:
- Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (§7 des Gesetzes) muss aggressiver umgesetzt werden. Die Reduktionsziele müssen mit einer konkreten Projektion für die nächsten 10 Jahre begleitet werden.
- Förderung von Fußgängern/Radfahrern und eines klimaneutralen und gut ausgebauten ÖPNV. §7f ist bestenfalls eine freundliche Anregung, enthält aber keine Zielvorgaben und Anreize für die Umstellung. Unabhängig von der Verminderung von Treibhausgasemissionen können hier auch andere wichtige Themen wie Reduktion von Lärmemissionen, menschenfreundliche Stadtgestaltung, Reduktion von Feinstaub adressiert werden.
- Flächenversiegelung muss reduziert werden und (staatliche) Land- und Forstwirtschaft muss auf die sich bereits jetzt ändernden klimatischen Gegebenheiten reagieren. Kommunen, Privatpersonen und Firmen sollten bei der Bewahrung und Wiederherstellung von Biodiversität unterstützt werden.
- Der Weg von einer linearen in eine zirkuläre Wirtschaft sollte durch entsprechende Landesinitiativen gefördert und beschleunigt werden. Verschwendung von Ressourcen (Land, Wasser, Lebensmittel) muss stark reduziert werden.
- Förderung von klimaschonenden Landwirtschaftsmethoden, d.h. extensive Tierhaltung, Verbesserung/Reduktion der Nutztierhaltung durch Förderung entsprechender Initiativen (e.g. Slow Food, BESH, lokal adaptierte Landwirtschaft, Tierrassen).
In den Kommentaren sind noch eine Reihe weiterer Forderungen formuliert, denen ich mich anschließen möchte.
Mit besten Grüßen
S.Wortmann
Kriegserklärung an die zukünftigen Generationen
Das Positive Vorweg: Es ist gut, dass das KSG fortgeschrieben wird. Aber in dem Gesetz wird bewusst wissenschaftlicher Konsens ignoriert und damit die Einhaltung der überlebenswichtigen 1,5 Grad Grenze unmöglich gemacht. Da dies ein Todesurteil für nachfolgenden Generationen ist, kann hier nur von einer Kriegserklärung an Junge Menschen gesprochen
Das Positive Vorweg: Es ist gut, dass das KSG fortgeschrieben wird. Aber in dem Gesetz wird bewusst wissenschaftlicher Konsens ignoriert und damit die Einhaltung der überlebenswichtigen 1,5 Grad Grenze unmöglich gemacht. Da dies ein Todesurteil für nachfolgenden Generationen ist, kann hier nur von einer Kriegserklärung an Junge Menschen gesprochen werden.
Damit das KSG seinen Namen verdient muss:
- Die Zielsetzung von aktuell 42% Red bis 2030 auf Klimaneutral bis 2030 verschärft werden
- Ein klarer Mechanismus bei Zielverfehlung implementiert werden
Darüber hinaus müssen wissenschaftliche Tatsachen anerkannt werden und gemeinsam mit Wissenschaftler*innen Maßnahmen ausgearbeitet werden, wie BW seinen Beitrag zur Einhaltung der 1,5 Grad Grenze einhalten kann.
Allgemein gilt, dass die nötigen Klimaschutzziele nicht durch freiwillige Selbstverpflichtungen erreicht werden können. Genauso wie in jedem anderen Bereich hat das Land die Aufgabe auch im Klimaschutz Ordnungspolitische Maßnahmen durchzuführen.
Darüberhinaus schlage ich folgende Ergänzungen vor:
Im Bereich Wärme:
- Anstatt einer verpflichtenden Wärmeplanung für 102 Kommunen, eine Wärmeplanung für alle Städte. Parallel dazu zusätzlich die Anfertigung von Klimaschutzkonzepten für die Kommunen.
- Die Einführung einer verpflichtenden Gebäudesanierung
- Wärmeversorgung stärker als kommunale Daseinsvorsorge definieren
- Einführung eines Verbots von Öl- und Gasheizungen
- Verbot das Gasnetzausbaus ohne die explizite Genehmigung der Kommunen
Im Bereich Strom:
- Einführung einer PV Pflicht für alle Neubauten und für Bestandsgebäude. Eine PV Pflicht für Nichtwohn- Neubauten ist bei weitem nicht ausreichend
- Die Festlegung der Zielsetzung bis 2025 2% der landwirtschaftlichen Fläche mit Agro PV zu bebauen
- Die Zielsetzung bis 2025 500 neue Windräder zu bauen
- Die verpflichtende Aufteilung von erneuerbaren Energiepotentiale auf Landkreise
- Den Kohleausstieg bis 2030
Im Bereich Verkehr:
- Die Festlegung der Zielsetzung den PKW Verkehr bis 2030 um 85% zu verringern.
- Die Streichung der Stellplatzpflicht
- Die Schaffung einer Nahverkehrsabgabe
Im Bereich Landwirtschaft:
- Ein Verbot des Trockenlegens von Mooren
- Einführung eines Meat Days (im Sinne eines Sonntagsbratens pro Woche) an landeseigenen Mensen
Im Bereich Sektorkopplung:
- Den Ausschluss von H2-Importen aus dem EU-Ausland
Im Bereich Kreditvergabe:
- Kopplung der Kreditvergabe der LBBW an gemeinwohlorientierte Kriterien und der Einhaltung der 1,5 Grad Grenze.
Im Bereich Bau:
- Verpflichtendes Bauen, wann immer möglich aus klimapositiven, kreislauffähigen Materialien
Eine Frechheit! Verstößt gegen Internationale Abkommen
Der vorgebrachte Vorschlag hält nichtmals die Pariser Klimaziele noch die der Bundesregierung ein! Eine Klimaneutralität muss bis 2030 etabliert werden - egal was es kostet. Bei der Corona Pandemie wurde auch alle nötige getan. Die Klimakrise läuft noch langsamer ab und ist für uns Menschen noch bedrohlicher. Das KSG wird dieser Notlage bei weitem
Der vorgebrachte Vorschlag hält nichtmals die Pariser Klimaziele noch die der Bundesregierung ein! Eine Klimaneutralität muss bis 2030 etabliert werden - egal was es kostet. Bei der Corona Pandemie wurde auch alle nötige getan. Die Klimakrise läuft noch langsamer ab und ist für uns Menschen noch bedrohlicher. Das KSG wird dieser Notlage bei weitem nicht gerecht!