Digitalisierung Justiz

Die Justiz wird digital

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Die Gerichtsverfahren werden künftig ausschließlich elektronisch betrieben: mit einer verbindlichen elektronischen Gerichtsakte sowie rechtssicherem elektronischem Rechtsverkehr mit allen Prozessbeteiligten. Sie konnten sich bis zum 5. Juni an der Online-Diskussion zur Digitalisierung der Justiz beteiligen.

Kommt es zum Prozess über die Richtigkeit behördlicher Entscheidungen, so landeten bislang Behördenakten und Schriftsätze in großen Papier- und Aktenbergen bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten im Land. Dies wird sich im Rahmen des eJustice-Programms grundlegend ändern. Die baden-württembergische Justiz wird digital! 2,5 Millionen Gerichtsverfahren pro Jahr, die bislang papierhaft abgewickelt wurden, werden künftig ausschließlich elektronisch betrieben: mit einer verbindlichen elektronischen Gerichtsakte sowie rechtssicherem elektronischem Rechtsverkehr mit allen Prozessbeteiligten.

Gerade in der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht ein großes Potential bei der Digitalisierung des Geschäftsablaufs, da in diesen Verfahren charakteristischerweise eine Vielzahl an Akten der Landratsämter, Städte und Gemeinden dem Gericht vorgelegt werden. Eine medienbruchfreie elektronische Übermittlung bringt neben den komfortableren Möglichkeiten der Aktenbearbeitung durch Such- und Strukturierungsfunktionen auch zeitliche Vorteile: Die Aktenübermittlung geschieht sekundenschnell. Die Akte selbst bleibt trotz Übermittlung weiterhin auch für den Absender lesbar.

Der Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, hatte daher Vertreter der Justiz, der Verwaltung, der kommunalen Landesverbände und der Landkreise am 10. April 2017 zu einem Runden Tisch „eJustice und eKommunikation“ eingeladen. Die Teilnehmer haben eine gemeinsame Abschlusserklärung zur elektronischen Kommunikation zwischen Justiz, Verwaltung und Kommunen verabschiedet. Danach soll der elektronische Rechtsverkehr mit ausgewählten Partnern exemplarisch pilotiert werden. Den Anfang macht der Landkreis Karlsruhe, der mit dem Sozialgericht Karlsruhe ab Juli 2017 rechtsverbindlich elektronisch kommunizieren wird. Es folgt der Landkreis Biberach, der seine Akten dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ab September 2017 papierlos übersenden wird.

Sie konnten Ihre Meinung zu den folgenden drei Bereichen abgeben:

  1. Elektronischer Rechtsverkehr – oder: Wann kann die elektronische Kommunikation den Brief an das Gericht ersetzen?
  2. „Zu Beweiszwecken faxe ich ihnen das Radarfoto in schwarz-weiß.“ – Welche Chancen bietet die Digitalisierung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens?
  3. 100 Dolmetscher oder eine Muttersprache? Wege zur Verständigung auf eine einheitliche elektronische Kommunikation.

Sie konnten sich bis zum 5. Juni 2017 online in den unten stehenden Bereichen beteiligen:

Digitale Justiz: Zahl der Beiträge und Bewertungen

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