Digitalisierung Justiz

Einheitliche elektronische Kommunikation

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100 Dolmetscher oder eine Muttersprache? Wege zur Verständigung auf eine einheitliche elektronische Kommunikation.

Die Digitalisierung der Justiz ist eng mit der Digitalisierung der Verwaltung verknüpft und muss daher Hand-in-Hand mit dieser gehen. Knapp 3.000 Kommunikationsschnittstellen bestehen zwischen der Justiz und ihren Partnern, wie der Anwaltschaft und den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. Eine erfolgreiche Kommunikation erfordert einheitliche Standards nach den Vorgaben des IT-Planungsrats.

Diese fußen auf zwei Säulen:

  • sicherer, rechtsverbindlicher Transportweg über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und
  • ein einheitlicher Aktenstrukturstandard (XJustiz).

Die sensiblen Daten der Justiz sind ein hohes Gut. Daher werden EGVP-Nachrichten nicht nur einfach verschlüsselt, sondern unterliegen einem zweistufigen kryptographischen Sicherheitsmechanismus. Damit wird der sogenannte OSCI-Standard gewahrt (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).

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