Digitalisierung Justiz

Elektronischer Rechtsverkehr

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Wann kann die elektronische Kommunikation den Brief an das Gericht ersetzen?

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) wird in der gesamten Justiz in Baden-Württemberg flächendeckend zum 1. Januar 2018 eröffnet. Damit können Prozessbeteiligte künftig rechtsverbindlich und sicher ihre Schriftsätze und Akten jedem Gericht im Land ausschließlich elektronisch übermitteln. Ab 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts und weitere professionelle Prozessbeteiligte nach bundesgesetzlichen Vorgaben sogar verpflichtet, ausschließlich elektronisch mit den Gerichten zu kommunizieren. Papierpost ist dann formunwirksam! Zeitgleich wird in Baden-Württemberg die elektronische Gerichtsakte pilotiert und eingeführt. Damit gehören Aktenberge der Vergangenheit an und ein durchgängig medienbruchfreier und effizienter Geschäftsablauf wird ermöglicht.

Sie konnten bis zum 5. Juni 2017 Ihre Ideen und Meinung einbringen und mitdiskutieren.

Kommentare : zu „Elektronischer Rechtsverkehr“

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1. Kommentar von :ohne Name 3803

Wenn Post- und Briefgeheimnis auch im Internet gilt

Erst wenn die elektronische Kommunikation den gleichen oder gleichartigen Schutz genießt, wie ein normaler Brief!