An dieser Stelle erhalten Sie einen kurzen Überblick über die derzeitige Situation in Stuttgart. Es wird erläutert, warum Stuttgart den bestehenden Luftreinhalteplan fortschreiben muss.
Geltende EU-Richtlinien legen für verschiedene Luftschadstoffe anspruchsvolle und verbindliche Grenzwerte sowie Leit- und Zielwerte fest, die eine für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt unbedenkliche lufthygienische Situation gewährleisten sollen. Diese Vorgaben sind im Jahr 2004 in deutsches Recht umgesetzt worden.
Für ein Gebiet, in dem die Summe von Grenzwert und Toleranzmarge für einen oder mehrere Schadstoffe überschritten wird, muss die zuständige Behörde (Regierungspräsidium Stuttgart) einen Luftreinhalteplan aufstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen beinhaltet, um eine Einhaltung der Grenzwerte ab dem jeweiligen Stichtag auf Dauer sicherzustellen.
In Stuttgart wird der Tageswert für Feinstaub (PM10) von 50 µg/m³ jedoch häufiger als an den erlaubten 35 Tagen überschritten. Das geht aus Messungen aus den letzten Jahren hervor, wo an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen zum Teil sehr hohe Werte ermittelt wurden.
Bei Stickstoffdioxid (NO²) ist der gültige Kurzzeitgrenzwert zum Teil überschritten. Die Überschreitungen treten an stark verkehrsbelasteten Orten auf. Bei NO² wird auch der seit 2010 gültige Langzeitgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel an stark verkehrsbeeinflussten Standorten überschritten.
Der dringende Handlungsbedarf zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart wird durch die Stellungnahme der Europäischen Kommission zum EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Überschreitung der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte vom 15. Februar 2017 und das beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängigen Gerichtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart unterstrichen. Hauptverursacher von den lokal begrenzten Grenzwertüberschreitungen sind der Straßenverkehr und danach der die Brennstoffe für Kleinfeuerungen in Privathaushalten, der sogenannte „Hausbrand“. Vorrangiges Ziel muss es sein, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, beispielsweise indem er auf den öffentlichen Personennahverkehr oder hin zu anderen nachhaltigen Formen der Mobilität (Radfahren, zu Fuß gehen, Elektromobilität, Carsharing) verlagert wird.
Der vom Regierungspräsidium erstellte Luftreinhalteplan wurde am 16. Dezember 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt. Er wurde zum 1. Januar 2006 wirksam. Da die eingeleiteten Maßnahmen nicht ausreichen, alle gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaubpartikel und Stickstoffdioxid überall im Stadtgebiet von Stuttgart einzuhalten, erarbeitet das Regierungspräsidium Stuttgart derzeit die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart.