Soziales Geltende Verordnung Berechne Lesezeit Teilen Hier können Sie das aktuell geltende Gesetz abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesetz im Laufe der Zeit auch ändern kann. Landesrecht BW: Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die Mindestanforderungen an Pflegeschulen nach Paragraph 9 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes