Verordnung

Geltende Verordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann.

Landesrecht BW: Verordnung der Landesregierung über die Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch