Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

Geltende Verwaltungsvorschrift

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Hier können Sie die aktuell geltende Verwaltungsvorschrift abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verwaltungsvorschrift im Laufe der Zeit auch ändern kann.

Landesrecht BW: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Bereitstellung von notwendigen Schulräumen an Pflegeschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ohne Krankenhausanbindung