Soziales Geltende Verwaltungsvorschrift Berechne Lesezeit Teilen Hier können Sie die aktuell geltende Verwaltungsvorschrift abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verwaltungsvorschrift im Laufe der Zeit auch ändern kann. Landesrecht BW: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Bereitstellung von notwendigen Schulräumen an Pflegeschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ohne Krankenhausanbindung