Wohnen Geltende Verordnung Berechne Lesezeit Teilen Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann. Landesrecht BW: Verordung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn Kontakt Kontakt Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Zur Pressestelle Kontaktformular