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Minderheiten

Vertrag Sinti und Roma

Die Beziehungen des Landes Baden-Württemberg zur Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg sollen in einem gemeinsamen Vertrag fortgeführt werden.

Das Gesetz dient der Zustimmung nach Artikel 50 Satz 2 der Landesverfassung zu dem mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. vereinbarten Vertrag. Ziel ist es, die Beziehungen des Landes Baden-Württemberg zur Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg in einem gemeinsamen Vertrag fortzuführen. Der bisherige Vertrag, der 2014 in Kraft getreten ist, wurde zunächst auf fünf Jahre geschlossen und läuft am 31.12.2018 aus.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 5. September 2018 kommentieren.

Gesetzentwurf zum Vertrag mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma (PDF)

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.

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