Die Beziehungen des Landes Baden-Württemberg zur Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg sollen in einem gemeinsamen Vertrag fortgeführt werden.
Das Gesetz dient der Zustimmung nach Artikel 50 Satz 2 der Landesverfassung zu dem mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. vereinbarten Vertrag. Ziel ist es, die Beziehungen des Landes Baden-Württemberg zur Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg in einem gemeinsamen Vertrag fortzuführen. Der bisherige Vertrag, der 2014 in Kraft getreten ist, wurde zunächst auf fünf Jahre geschlossen und läuft am 31.12.2018 aus.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum5. September 2018 kommentieren.
Verbände und Organisationen, die von der nebenstehenden Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.
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