Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Weiterentwicklung des ÖPNVG und des FAG

Schüler an Haltestelle

Nahverkehr

ÖPNV-Finanzierungsreform Stufe 2

Die ÖPNV-Finanzierungsreform vom 1. Januar 2018 löste die bisherige Finanzierungspraxis im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab und ordnete diese grundlegend neu. Ziel der Stufe 2 ist es, die Status Quo-Verteilung der Mittel zwischen den Aufgabenträgern ab 2021 schrittweise bis 2024 durch einen neuen Verteilschlüssel zu ersetzen. Zudem werden Funktion und Aufgaben der Verbünde transparent im Gesetz verankert.

Zum 1. Januar 2018 trat die ÖPNV-Finanzierungsreform Stufe 1 in Kraft. Die ÖPNV-Finanzierungsreform Stufe 2 sieht ab dem Jahr 2021 eine Neuverteilung der Mittel nach einem weiterentwickelten Verteilungsschlüssel vor. Zugleich werden die Verbundförderung und ihre Voraussetzungen gesetzlich geregelt.

Die Funktion und Aufgaben der Verbünde, sowie die Förderbedingungen werden erstmals im Gesetz verankert und damit vereinheitlicht und transparent geregelt.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, das Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Finanzierungsausgleichsgesetzes anzupassen.

Sie konnten den Gesetzesentwurf bis zum 8. September 2020 kommentieren.

Kommentare : zur Weiterentwicklung ÖPNVG und FAG

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

2. Kommentar von :Bürger(in)2020

Gut

Die Verbundföderung und weiterer Ausbau in Bezug auf Mitnahme von Rädern,parken von Rädern udgl. ist zu begrüßen

1. Kommentar von :dietmarferger.de

Kleinteilige Verkehsverbünde auflösen, Kommunale Entscheidung sicherstellen

Die Größe der Verkehrsverbünde in BW variiert stark. Neben einigen großen existieren viele kleine Verbünde, oftmals auf Landkreisgrenzen beschränkt. Diese kleinen Verbünde haben es schwer, innvative und funktionierende Konzepte aufzubauen. Ähnlich wie bei der Gemeindereform, sollten in BW maximal 10 leistungsfähige und

Die Größe der Verkehrsverbünde in BW variiert stark.
Neben einigen großen existieren viele kleine Verbünde, oftmals auf Landkreisgrenzen beschränkt. Diese kleinen Verbünde haben es schwer, innvative und funktionierende Konzepte aufzubauen.
Ähnlich wie bei der Gemeindereform, sollten in BW maximal 10 leistungsfähige und landkreisgrenzen-überschreitende Verkehrsverbünde gebildet werden, die einerseits noch einen regionalen Bezug haben, andererseits aber groß genug sind, um innovative Konzepte und Strategien entwickeln und zeitnah umsetzen zu können.
Dabei sollten das ÖPNV-Angebot innerhalb einer Stadt bzw. Kommune immer unter der Regie der Kommune bleiben, die dieses innerhalb des zuständigen Verkehrsverbundes und in Abstimmung mit diesem gestalten kann.
Fördermittel sollten einerseits über die Verkehrsverbünde, andererseits über die Kommunen mit eigenem ÖPNV-Angebot nach einem festen Schlüssel, d.h nach einem festen Betrag pro Personenkilometer, verteilt werden. Dazu wird landesweit ein einheitliches Ein- und Auscheck-System eingeführt, das die gefahrenenen Personenkilometer zeitnah automatisch erfasst ohne aber einen Rückschluss auf einzelne Personen bieten zu können (Beispiel: Amsterdam).

// //