Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Kommentare : zur Änderung des Landeshochschulgesetzes
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(KIT-)Spitzenberufung auch für W1
Baden-Württembergische Universitäten verlieren viele Spitzennachwuchskräfte – wie Emmy-Noether-Gruppenleitende, ERC StGrantees oder Preisträger/-innen, etwa des Heinz Maier-Leibnitz Preises – weil sie ihnen nicht schnell genug attraktive, verlässliche Karriereoptionen bieten können. Damit verlassen gerade die jungen Talente das Land, die exzellente
Baden-Württembergische Universitäten verlieren viele Spitzennachwuchskräfte – wie Emmy-Noether-Gruppenleitende, ERC StGrantees oder Preisträger/-innen, etwa des Heinz Maier-Leibnitz Preises – weil sie ihnen nicht schnell genug attraktive, verlässliche Karriereoptionen bieten können. Damit verlassen gerade die jungen Talente das Land, die exzellente Forschung auf innovativen Gebieten leisten. Bayern hat dies erkannt und adressiert mit Artikel 66 des Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) Professorinnen, Professoren, Juniorprofessorinnen, Juniorprofessoren, Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren gleichermaßen. In BW hingegen bleiben die in LHG §51 behandelten Junior- und Tenure-Track-Professoren/-innen von den geplanten Änderungen des LHG §48,1 bzw. KITG 14a ausgenommen. Das Land muss hier dringend nachjustieren, wenn es im Wettbewerb um die besten Spitzennachwuchskräfte kompetitiv werden möchte. Insbesondere die Tenure-Track-Professur ist als Instrument zu begreifen, um exzellente, extern begutachtete Nachwuchskräfte für strategisch relevante Themen der Universität zu gewinnen und zu halten.