Hochschulen

Online-Kommentierung

Mit einer ganzen Reihe von Neuerungen und Änderungen möchte das Wissenschaftsministerium das Landeshochschulgesetz an aktuellen Bedürfnissen neu ausrichten.

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Mit diesem Gesetzentwurf wird im Schwerpunkt die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) durch eine Neustrukturierung weiterentwickelt. Zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandorts Baden-Württemberg verbessert. Die Hochschulen erhalten die Möglichkeit, für den Zugang von ausländischen Studieninteressierten eine hochschulindividuelle Prüfung durchzuführen. Für den Zugang beruflich Qualifizierter und ausländischer Studieninteressierter zu zulassungsfreien Studiengängen können die Hochschule außerdem ein Probestudium vorsehen. Es erfolgen weitere Flexibilisierungen im Hinblick auf die Digitalisierung.

Kommentare : zur Änderung des Landeshochschulgesetzes

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1. Kommentar von :Algayer Salete
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22. Kommentar von :Young Investigator Network am KIT

(KIT-)Spitzenberufung auch für W1

Baden-Württembergische Universitäten verlieren viele Spitzennachwuchskräfte – wie Emmy-Noether-Gruppenleitende, ERC StGrantees oder Preisträger/-innen, etwa des Heinz Maier-Leibnitz Preises – weil sie ihnen nicht schnell genug attraktive, verlässliche Karriereoptionen bieten können. Damit verlassen gerade die jungen Talente das Land, die exzellente

Baden-Württembergische Universitäten verlieren viele Spitzennachwuchskräfte – wie Emmy-Noether-Gruppenleitende, ERC StGrantees oder Preisträger/-innen, etwa des Heinz Maier-Leibnitz Preises – weil sie ihnen nicht schnell genug attraktive, verlässliche Karriereoptionen bieten können. Damit verlassen gerade die jungen Talente das Land, die exzellente Forschung auf innovativen Gebieten leisten. Bayern hat dies erkannt und adressiert mit Artikel 66 des Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) Professorinnen, Professoren, Juniorprofessorinnen, Juniorprofessoren, Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren gleichermaßen. In BW hingegen bleiben die in LHG §51 behandelten Junior- und Tenure-Track-Professoren/-innen von den geplanten Änderungen des LHG §48,1 bzw. KITG 14a ausgenommen. Das Land muss hier dringend nachjustieren, wenn es im Wettbewerb um die besten Spitzennachwuchskräfte kompetitiv werden möchte. Insbesondere die Tenure-Track-Professur ist als Instrument zu begreifen, um exzellente, extern begutachtete Nachwuchskräfte für strategisch relevante Themen der Universität zu gewinnen und zu halten.