Die Regelungsänderung betrifft das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Baden-Württemberg (KiTaG). Mit der der Änderung des KiTaG soll die Zahl der Rückstellungen und späterer Klassenwiederholungen gesenkt werden. Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen und ein Jahr vor ihrer Einschulung stehen, sollen bis zu ihrer Einschulung eine Schulvorbereitungsgruppe in ihrer Einrichtung besuchen müssen.
Die Aufgabe der Schulvorbereitungsgruppen besteht in der Herstellung der Grundschulfähigkeit ohne Vorwegnahme der Lerninhalte der Grundschule. Zum Abschluss der Schulvorbereitungsgruppe soll eine Prüfung erfolgen, in der Lernerfolg, Verhalten und Mitarbeit benotet werden. Im Orientierungsplan Erziehung und Bildung soll die Schulvorbereitung als Schwerpunkt verankert werden.
Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der AfD-Fraktion über die Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (PDF)
Kommentare : zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes
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Kritik an verpflichtender Schulvorbereitung
Die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Schulvorbereitungsgruppe kritisiere ich sehr! Vor allem einen Test am Ende finde ich schwachsinnig. Erzieher:innen machen bspw. mit "Lubo" einen tollen Job und stärken damit im letzten Kita-Jahr vorrangig das Selbstwertgefühl der Kinder. Ob die Kinder mit 5, 6 oder 7 "schulreif" sind, können sie im Gespräch
Die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Schulvorbereitungsgruppe kritisiere ich sehr! Vor allem einen Test am Ende finde ich schwachsinnig.
Erzieher:innen machen bspw. mit "Lubo" einen tollen Job und stärken damit im letzten Kita-Jahr vorrangig das Selbstwertgefühl der Kinder. Ob die Kinder mit 5, 6 oder 7 "schulreif" sind, können sie im Gespräch mit den Eltern am besten selbst und ohne Test beurteilen!