Handlungsfeld Naturschutz
Ziel / Nutzen:
- Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Feuchtgebiete
- Verbesserung / Stabilisierung Landschaftswasserhaushalt
Beschreibung: Für wasserabhängige Lebensräume besteht das Ziel, Wasser in der Landschaft zurückzuhalten, indem Feuchtgebiete wie Feucht- und Nasswiesen, Feucht-, Sumpf-, Auen- und Bruchwälder geschützt und gefördert werden. Dafür soll in einem zukünftigen Schritt eine landesweite Feuchtgebietskonzeption erstellt werden, die klimasensitive Lebensräume mit hoher Bedeutung für den Naturschutz (und gegebenenfalls auch für den Klimaschutz als Kohlenstoffdioxid-Senke) systematisch ermittelt, verortet und ihre Bedeutung und Funktionsfähigkeit beurteilt sowie Möglichkeiten zu einer Aufwertung bestehender Feuchtgebiete der naturschutzfachlichen Bedeutung und Funktionsfähigkeit beschreibt. Der naturnahe Wasserhaushalt in möglichst allen Feuchtgebieten ist zu sichern und bei Bedarf aufzuwerten durch gezielte Förderprogramme und Maßnahmenumsetzung zur feuchten Nutzung zum Beispiel von Wiesen, zur Wiedervernässung, zur Stabilisierung der hydrologischen Verhältnisse oder zur Verringerung der Entwässerung im Grünland.
Zuständigkeit: Naturschutz-, Wasserwirtschaftsbehörden, Forst-, Landwirtschafts- Straßenbau-, Bodenschutz- und Flurneuordnungsbehörden, Behörden mit Zuständigkeit für Emissionen und Klimaschutz
Beteiligung: Landschaftserhaltungsverbände, Landnutzer, Wasserversorger, Wasser- und Boden-verbände, Kommunen, Naturschutzverbände und Fachverbände für bestimmte Artengruppen, Regionalverbände, Einrichtungen mit Expertenwissen, Fischereibehörden
Umsetzungsbeginn(-abschluss): Fortlaufend
Ziel / Nutzen:
- Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Moorökosysteme zur Resilienzsteigerung gegenüber klimatischen Veränderungen mit den zwei Hauptzielen Erhaltung der biologischen Vielfalt und Klimaschutz (Kohlenstoffspeicher, auch in Form erzeugter Bau- und Dämmstoffe)
- Moorangepasste Nutzung zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen
Beschreibung: Zur Erhaltung naturnaher Moore sind Maßnahmen vorgesehen, die darauf abzielen, den Wasserhaushalt zu schützen, zu stabilisieren und Schutz vor Nährstoffeinträgen zu gewährleisten. Bei Bedarf sind Offenhaltungsmaßnahmen vorgesehen.
Darüber hinaus ist eine großflächige Wiedervernässung und Renaturierung von Hoch- und Niedermoore vorgesehen durch Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts, Anbau von Paludikulturen, Schutz vor Nährstoffüberschüssen sowie, gegebenenfalls bei Bedarf Landschaftspflege für Offenhaltung und Nährstoffentzug.
Zudem sollen moorschonende Nutzungsweisen auf Moorflächen mit vorrangiger Produktionsfunktion etabliert werden wie zum Beispiel durch den Anbau von Paludikulturen und gegebenenfalls Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion.
Zuständigkeit: Naturschutzbehörden, Wasserwirtschaftsbehörden, Forst-, Landwirtschafts-, Bodenschutz- und Flurneuordnungsbehörden, Behörden mit Zuständigkeit für Emissionen und Klimaschutz
Beteiligung: Flächeneigentümer, Landnutzende, Kommunen, Wasserversorger, Wasser- und Bodenverbände, Naturschutzverbände und Fachverbände und Regionalverbände
Umsetzungsbeginn(-abschluss): Fortlaufend
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