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Am einem ausgetrockneten Flussufer bilden sich Risse in der Erde. (Foto: dpa)

Wandel von Lebensräumen und Arten

Handlungsfeld Naturschutz

Folgende Anpassungsmaßnahmen sind für das Handlungsfeld „Naturschutz“ im Umgang mit dem Wandel von Lebensräumen und Arten vorgesehen:

Sie konnten die Maßnahmen bis Mittwoch, 3. Mai 2023, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare : zum Handlungsfeld Naturschutz

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2. Kommentar von :SuseS

Auch im Kleinen denken

Wie wäre es mit einer Förderung für Privatpersonen die einen naturnahen Garten haben? Und wenn die Förderung nur Ehre und Anerkennung ist, ist es schon ein grosses Zeichen. Gartenteiche, "wilde Ecken", heimische Pflanzen im Blumenbeet, Vogelhäuser, Insektenhotels... All das was gut und wichtig ist machen die Menschen aus der eigenen Tasche und

Wie wäre es mit einer Förderung für Privatpersonen die einen naturnahen Garten haben?
Und wenn die Förderung nur Ehre und Anerkennung ist, ist es schon ein grosses Zeichen.
Gartenteiche, "wilde Ecken", heimische Pflanzen im Blumenbeet, Vogelhäuser, Insektenhotels... All das was gut und wichtig ist machen die Menschen aus der eigenen Tasche und aus eigenem Antrieb. Leider machen es sehr viele nicht.

1. Kommentar von :ohne Name 50061

Handlungsfeld Naturschutz

Der Verknüpfung der div. genannten Maßnahmen mit dem Städtebaurecht, mit den Stadtentwicklungsämtern, mit den Regelungen bei Flächennutzungsplänen und mit der Öko-Punkt-Verordnung (oder Gesetz ?) ist ganz wichtig, damit die Kommunen diese unaufschiebbaren Klimaschutz- und Klimaanpassungsregeln nicht weiterhin unterlaufen können. Es ist sogar

Der Verknüpfung der div. genannten Maßnahmen mit dem Städtebaurecht, mit den Stadtentwicklungsämtern, mit den Regelungen bei Flächennutzungsplänen und mit der Öko-Punkt-Verordnung (oder Gesetz ?) ist ganz wichtig, damit die Kommunen diese unaufschiebbaren Klimaschutz- und Klimaanpassungsregeln nicht weiterhin unterlaufen können.
Es ist sogar notwendig, die seit einem bestimmten Datum in der Vergangenheit beschlossenen kommunalen Pläne (z.B. FNP, B-Pläne) einer neuen Prüfung gem. dem neuen Klimaschutzgesetz zu unterziehen, um krasse Widersprüche zu beseitigen. Oftmals sind diese Pläne ja immer noch Pläne, deren Umsetzung noch gar nicht oder nur sehr partiell erfolgt ist.
Wenn so eine neuerliche Prüfung und Korrektur der div. übergeordneten und Fachpläne bei den Kommunen oder Regionalverbänden nicht stattfindet, ist das Erreichen der beschlossenen Emissionsziele bis 2030 völlig unmöglich. Das ist doch jetzt schon deutlich erkennbar, da die beschlossenen Pläne eine langfristige Gültigkeitsdauer haben !
Fensterreden und "großartige" Gesetze schreiben, ist das Eine; die mangelnde Umsetzung (auch wenn das Geld dafür nicht fehlt) ist das Andere, was täglich in unserem Land passiert. (Der Klimawandel geschieht viel schneller und nachhaltiger!)