Handlungsfeld Verkehr
Ziel / Nutzen: Umsetzung der ökologischen Pflege
Beschreibung: Die vielen straßenbegleitenden Gras- und Gehölzflächen in Baden-Württemberg weisen ein großes Potential für die Artenvielfalt auf, da sie vielen Tier- und Pflanzenarten wichtige Lebensräume bieten und mit ihrer linearen Struktur und landesweiten Verbreitung zur Vernetzung von Lebensräumen beitragen.
Um dieses Potenzial zu erschließen hat das Ministerium für Verkehr im Jahr 2016 das Hinweispapier „Straßenbegleitgrün – Hinweise zur ökologisch-orientierten Pflege von Gras- und Gehölzflächen“ eingeführt. In den Jahren 2017 bis 2020 wurde in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) das Modellprojekt „Reduktion der Grünpflegekosten an Straßen bei gleichzeitiger Erhöhung der biologischen Vielfalt – ein Praxistest“ gestartet. Untersucht wurden unterschiedliche Pflegemaßnahmen zur Aushagerung von Böschungen sowie verschiedene Möglichkeiten zur Anlage mehrjähriger Blühflächen. Neben den untersuchten Maßnahmen wurde ermittelt, inwieweit eine an das Hinweispapier angepasste Regelpflege von Grasflächen des Extensivbereichs einen finanziellen Mehraufwand verursacht und inwiefern sich dies auf die naturschutzfachliche Wertigkeit der Flächen auswirkt.
Auf Basis der Ergebnisse des Modellprojektes und den Erkenntnissen aus anderen Projekten werden die Hinweise zur ökologischen Pflege des Straßenbegleitgrüns aktualisiert.
Beteiligung: Straßenmeistereien, Bauhöfe, Naturschutzverwaltung
Ziel / Nutzen:
- Stärkung der Artenvielfalt und Verbesserung der Funktion des Straßenbegleitgrüns im Biotopverbund
- Verhinderung/Reduktion der Ausbreitung invasiver oder gesundheitsschädlicher Arten
- Schutz von Entwässerungssystemen / Verhinderung von Wassereinstau
Beschreibung: Durch eine angepasste, ökologische Pflege und Anlage des Straßenbegleitgrüns können diese Flächen zur Stärkung der Artenvielfalt beitragen und die Funktion des Straßenbegleitgrüns im Sinne des Biotopverbunds verbessern. Aufgrund ihres Vernetzungspotentials bieten sie Arten die Möglichkeit zu wandern und somit auf klimatische Veränderungen ihrer Lebensräume zu reagieren. Durch den Klimawandel begünstigte, invasive Arten können durch angepasstes Management an der weiteren Ausbreitung gehindert werden.
Durch entsprechende Pflege wird zudem die Funktionsfähigkeit von Entwässerungssystemen im Falle von Extremwetterereignissen gewährleistet.
Diese Aspekte werden in den vom Verkehrsministerium veröffentlichten und eingeführten Hinweisen zur ökologischen Pflege dargestellt. Weiterhin ist die ökologische Pflege des Straßenbegleitgrüns fester Bestandteil der Lehrpläne der Straßenwärter- und Straßenmeisterausbildung und der Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenbetriebsdienstes.
Dabei ist das Auftreten von Arten zu berücksichtigen, die das Umfeld beeinträchtigen können. Das Mahdregime ist entsprechend anzupassen (zum Beispiel Jakobskreuzkraut, Ambrosie).
Zuständigkeit: Ministerium für Verkehr (Fachliche Grundlagen, Fachaufsicht), Straßenmeistereien in Baden-Württemberg (Umsetzung)
Beteiligung: Landwirtschaftliches Zentrum Aulendorf, Naturschutzverwaltung
Umsetzungbeginn (-abschluss): 2016; fortlaufend
Ziel / Nutzen: Mittelfristiger Ausbau eines Mindestanteils an Lebens- und Rückzugsräumen (Refugialflächen) für Tier- und Pflanzenarten im Offenland in Baden-Württemberg
Beschreibung: Aufbauend auf den Zielen der Landesregierung zur Realisierung einer „Grünen Infrastruktur“ und kongruent zur Naturschutzstrategie des Landes hat das Ministerium für Verkehr das Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen Baden-Württemberg erarbeitet. Es setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: prioritäre Abschnitte des Bundesprogramms Wiedervernetzung, Konfliktstellen auf Basis der Fachpläne des Landes zum Biotopverbund und Amphibienwanderstrecken an Straßen. Das im Jahr 2015 veröffentlichte Landeskonzept wird durch Planung und Bau von Querungshilfen an bestehenden Straßen nach und nach umgesetzt. Generell wird dem Erfordernis des Aufrechterhaltens der Wanderbeziehungen zwischen verschiedenartigen Lebensräumen sowie der Sicherung des landesweiten Biotopverbundes und der überregionalen Wildwanderwege bei Planung und Bau von Straßenverkehrsinfrastruktur Rechnung getragen, indem Querungshilfen in Form von Grünbrücken, Grünunterführungen und Kleintierdurchlässen errichtet werden.
In den Jahren 2018 und 2019 konnten Planung und Bau von Amphibienschutzanlagen an kommunalen Straßen über das Sonderprogramm des Landes zur Stärkung der biologischen Vielfalt gefördert werden, um auch an diesen Straßen das Landeskonzept Wiedervernetzung sukzessive umzusetzen. Diese Fördermöglichkeit wurde im Jahr 2020 abgelöst durch die Aufnahme des Tatbestandes der Wiedervernetzung in das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
Zur Stärkung des Biotopverbunds sollen weitere Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an Straßen umgesetzt werden. Im Sonderprogramm sind hierfür drei Projekte eingeplant: Aufwertung der Bereiche unter technischen Bauwerken zur Verbesserung der Nutzung durch Tiere, Optimierung bestehender Grünbrücken auf Basis des Evaluationsberichts bestehender Tierquerungshilfen aus 2020 sowie Optimierung der Vernetzungswirkung von Grünbrücken / Verbesserung der Hinterlandanbindung.
Die Umsetzung des Landeskonzeptes Wiedervernetzung, der Bau von Querungshilfen bei dem Aus- und Neubau von Straßen sowie die weiteren aufgeführten Projekte fördern die Möglichkeit von Arten, klimabedingte Wanderungen vorzunehmen und neue Lebensräume zu erschließen.
Beteiligung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Regierungspräsidien, Landkreise, Städte, Gemeinden, Biotopverbundbotschafter bei den Landschaftserhaltungsverbänden
Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.