Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)
Mittel-bis langfristig; Erhalt der Walsökosysteme als wichtige Speicher im biogenen CO2-Kreislauf
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Angebote zur Bildung im Wald verstärken. Ziel ist die Sensibilisierung der Gesellschaft, die Leistungen des Waldes für den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu stärken, auch durch die Weiterentwicklung der Waldpädagogik (zum Beispiel Kooperation mit Schulen ausbauen, Lern- und Schulwälder).
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Ziel: Förderung von Innovation in der Holzverwendung, Technologietransfer und Stärkung der regionalen Wertschöpfung aus Holz, in den Fördertatbeständen Holzbauten, Forschung und Entwicklung sowie Projekte aus dem Cluster Forst und Holz.
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Mit der Holzbau-Offensive fördert die Landesregierung das klimagerechte Bauen mit Holz. Das Projekt umfasst wirkungsvolle Maßnahmen und zielgerichtete Impulse zur nachhaltigen Entwicklung des Bausektors, der aktuell für erhebliche Umweltbelastungen verantwortlich ist. Allein ca. 40 Prozent der globalen CO2-Emissionen (Vergleich der globale Flugverkehr verursacht circa drei Prozent) und 50 Prozent des bundesdeutschen Müllaufkommens gehen auf das Konto des Bausektors. Das Ziel ist es daher, Baden-Württemberg als Trendsetter für eine klimagerechte Baukultur mit Holz zu etablieren.
Ziele und Aufgaben der Holzbau-Offensive sind:
1. vorbildlich vorausgehen,
2. informieren und bilden,
3. fördern,
4. forschen und entwickeln,
5. regeln
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Ziel: Information und Bildung zum Planen und Bauen auf allen Ebenen
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Ziel: Verschiedene Förderinstrumente sind etabliert und in Erarbeitung
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Ziel: Forschung und Entwicklung des modernen Holzbaus im Bereich der Universitäten und Hochschulen sowie die innerbetriebliche Entwicklung der Unternehmen.
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Ziel: Die Hemmnisse und Diskriminierungstatbestände in den Rahmenbedingungen für den Holzbau sind möglichst holzbaufreundlich weiterzuentwickeln.
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Forschung und Entwicklung im Bereich innovative Holzprodukte. Erhöhung der stofflichen Nutzung Holz und dessen Wertschöpfung, insbesondere von Laubholz. Das breite Spektrum der stofflichen Laubholzverwendung, die im TLH erforscht wird, lässt eine enorme Wirkung durch Substitution herkömmlicher Materialien erwarten. Mittel- bis langfristig sollen auf Laubholz basierende Holzprodukte die CO2-mindernde Nutzung des regenerativen Rohstoffs Holz sicherstellen.
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Die Naturparke Schwarzwald Mitte/Nord, Südschwarzwald und Obere Donau führen ein Pilotprojekt zur regionalen Kompensation in der Landwirtschaft durch. Ziel ist, Beratungs- und Bildungsangebote für Landwirte zu schaffen, um das Eigeninteresse für die Bodenpflege zu stärken und das dafür notwendige Wissen zu vermitteln.
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Gefördert werden soll die Neu- und Nachpflanzung von Streuobstbäumen zur extensiven Obsterzeugung
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Das Bodenschutzrecht kann in der derzeitigen Ausgestaltung allein keinen hinreichenden Schutz der Bodenfunktionen beziehungsweise Erhalt der C-Senkenfunktion der Böden gewährleisten, da zum Klimaschutz keine spezifischen bodenschutzrechtlichen Instrumente vorhanden sind. Um die bedeutende Rolle des Bodens für den Klimaschutz klarzustellen, sollte die natürliche Funktion des Bodens „für den Klimaschutz, insbesondere als Speicher für Kohlenstoff“ in § 2 BBodSchG aufgenommen werden.
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Förderung zur Begründung standortangepasster Mischwälder auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Förderung von Maßnahmen zur Eingrenzung der Waldverluste insbesondere durch Insektenschäden. Zum Beispiel Förderung des Borkenkäfermonitorings und der Aufarbeitung käferbefallener Bäume (Schadholzaufarbeitung).
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder: zum Beispiel Förderung der standortsangepassten und baumartenreichen Wiederbewaldung und von Pflegemaßnahmen zur Förderung vitaler Einzelbäume.
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Finanzielle Förderung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und organisatorische Unterstützung durch die Landesforstverwaltung bei der Durchführung regenerationsorientierter Bodenschutzkalkung. Effekt: Stärkung der Resilienz der Waldbestände. Reduzierung der Anfälligkeit für klimawandelbedingte Schäden. Dadurch wird der Waldspeicher stabilisiert und weitere Handlungsspielräume für den zielgerichteten Waldumbau werden eröffnet. Zudem wird die stabile CO2-Fixierung im Boden unterstützt.
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse werden Handlungsempfehlungen für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erarbeitet, die auf eine Förderung klimaanpassungsfähiger, resilienter und resistenter Wälder abzielen (Stabilisierung des Waldspeichers).
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Ankauf naturschutzrelevanter Grundstücke, zum Beispiel Moorböden
Ressort: Ministerium für Finanzen
Seit Januar 2022 arbeitet eine ressortübergreifende Arbeitsgemeinschaft (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) an der Entwicklung einer umfassenden Moornutzungsstrategie, die die Aufgabenfelder Moornutzungsstrategie und Moorschutzkonzeption für die Land- und Forstwirtschaft vereint und sowohl dem Klima- als auch Naturschutz gerecht wird.
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Die seit 2015 bestehende Moorschutzkonzeption wird sukzessive durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) umgesetzt und die darin geforderten Instrumente entwickelt. Für den Bereich Forstwirtschaft der Moorschutzkonzeption entwickelt die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg die Instrumente und arbeitet der LUBW zu. Die Instrumente sollen Umsetzenden im Moorschutz (Behörden, Planungsbüros) die Arbeit erleichtern und Hilfestellungen anbieten beziehungsweise bei der Priorisierung der Gebiete helfen.
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Auch durch die Reduzierung des Ausstoßes an Treibhausgas-Emissionen durch organische Böden ist ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen zu leisten. Die Quantifizierung CO2-Bindungswirkung wiedervernässbarer Moore in Baden-Württemberg ist kurzfristig nicht möglich. Die CO2-Bindungswirkung entwickelt sich außerdem erst im Laufe der Zeit aus und hängt vom weiteren Verlauf des Klimawandels ab. Die klimatische Hauptwirkung ist zu sehen in der Vermeidung oder Verlangsamung von weiteren CO2-Nettoemissionen, die durch die Wiedervernässung entwässerter Moorböden erreicht werden kann. Der Moorschutz kann dabei unterteilt werden in naturschutzbasierten Moorschutz / Renaturierungen (hier), sowie Moorbodenschutz in Land- und Forstwirtschaft (separate Zeilen und unterschiedliche Zuständigkeiten).
Ressort: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Klimaschutz auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden durch kooperativen Ansatz mit den Landbewirtschaftern
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Durch die Kampagne wird unter anderem die Verwendung von Holz als nachhaltigem, klimaneutralem Rohstoff beworben. Zudem wird die Öffentlichkeit für allgemeine Maßnahmen, die im Alltag im Sinne des Klimaschutzes umgesetzt werden können, sensibilisiert und aktiviert. Außerdem wird die Bevölkerung über klimabedingte Waldschäden informiert und sensibilisiert. Es entsteht eine Breitenwirkung, die über das fachlich versierte Klientel des Waldbesitz hinausreicht.
Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Kommentare : zu Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft
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Nachhaltige Waldnutzung
Während die Landesregierung bereits klare Ziele für die ökologische Landwirtschaft gesteckt hat (30 - 40 % der landwirtschaftliche Fläche sollen 2030 biologisch bewirtschaftet werden), fehlen solche Ziele für die Forstwirtschaft. Wir schlagen deshalb ein Flächenziel für ökologisch bewirtschaftete Wälder vor, die z.B. mit dem FSC-Siegel
Während die Landesregierung bereits klare Ziele für die ökologische Landwirtschaft gesteckt hat (30 - 40 % der landwirtschaftliche Fläche sollen 2030 biologisch bewirtschaftet werden), fehlen solche Ziele für die Forstwirtschaft. Wir schlagen deshalb ein Flächenziel für ökologisch bewirtschaftete Wälder vor, die z.B. mit dem FSC-Siegel ausgezeichnet sind.
Zum Maßnahmenbündel “Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder” möchten wir anmerken, dass hier Mischwälder mit Bäumen verschiedenen Alters geeignet sind. Je vielfältiger die Pflanzen sind, desto vielfältiger sind auch die Tierarten, die in dem Wald leben. Es entstehen Mikrohabitate, die Biodiversität wird gefördert. Der Wald ist so auch besser gegen Störungen geschützt als die vielerorts üblichen Fichten-Monokulturen.
Zudem wünschen wir uns eine Ausweitung des Nationalparks Schwarzwald z.B. durch (Verbinden von Nord- und Südteil), sodass geschützte Arten einen besseren Rückzugsort haben und ein gesunder Wald erhalten bleibt.
Verwaltungsvorschrift Förderung von Nach- und Neupflanzungen von Streuobstbäumen
Streuobstwiesen dienen dem Artenschutz nur wenn sie nicht extensiv genutzt werden. Besuchen sie doch bitte die extensive Obstbewirtschaftung und zählen die Insekten.
Wald
Es sollte Vorgaben für privat genutzte Wälder geben wie klimagerechte Waldbewirtschaftung funktioniert. Deutschland hat viele fachkompetente Förster die sich dem Klimaschutz verschrieben haben. An diese Vorgaben muss man sich halten, sonst Strafe bzw. Enteignung, wenn nichts hilft. Staatliche Wälder sollten nach ebendiesen Kriterien behandelt
Es sollte Vorgaben für privat genutzte Wälder geben wie klimagerechte Waldbewirtschaftung funktioniert. Deutschland hat viele fachkompetente Förster die sich dem Klimaschutz verschrieben haben.
An diese Vorgaben muss man sich halten, sonst Strafe bzw. Enteignung, wenn nichts hilft.
Staatliche Wälder sollten nach ebendiesen Kriterien behandelt werden.
Natürlich sollten diese Vorgaben das absolute Mindestmaß an Klimaschutz im Wald darstellen.
Wald betrifft uns alle, da dieser kühlende Effekte hat und CO2 bindet.
Viel mehr Waldfläche müsste unter Naturschutz gestellt werden und überhaupt keine menschlichen Maßnahmen darin mehr vollzogen werden. Die Natur hat viele Millionen Jahre ohne uns sich sehr erfolgreich gehalten und weiterentwickelt.
Grünflächen
Ich beobachte wie rücksichtlos regelmässig grünflächen gemäht werden. Das sind in der Regel immer unbenutze grünflächen zwischen Häusern oder Grünsteifen neben den Straßen...das Mähen dient ja nur der Optik. Es sollte ein Verbot geben solche Flächen zu mähen. Die Erde trocknet enorm schnell aus und alles Insekt und Kleintier hat keinen Schutz mehr.
Ich beobachte wie rücksichtlos regelmässig grünflächen gemäht werden. Das sind in der Regel immer unbenutze grünflächen zwischen Häusern oder Grünsteifen neben den Straßen...das Mähen dient ja nur der Optik. Es sollte ein Verbot geben solche Flächen zu mähen. Die Erde trocknet enorm schnell aus und alles Insekt und Kleintier hat keinen Schutz mehr.
Senkungsziele erreichen
Der Verknüpfung der div. genannten Maßnahmen mit dem Städtebaurecht, mit den Stadtentwicklungsämtern, mit den Regelungen bei Flächennutzungsplänen und insbesondere mit der Öko-Punkt-Regelung ist ganz wichtig, damit die Kommunen diese unaufschiebbaren Klimaschutz- und Klimaanpassungsregeln nicht weiterhin unterlaufen können. Es ist sogar notwendig,
Der Verknüpfung der div. genannten Maßnahmen mit dem Städtebaurecht, mit den Stadtentwicklungsämtern, mit den Regelungen bei Flächennutzungsplänen und insbesondere mit der Öko-Punkt-Regelung ist ganz wichtig, damit die Kommunen diese unaufschiebbaren Klimaschutz- und Klimaanpassungsregeln nicht weiterhin unterlaufen können.
Es ist sogar notwendig, die seit einem bestimmten Datum in der Vergangenheit beschlossenen kommunalen Pläne (z.B. FNP, B-Pläne) einer neuen Prüfung gem. dem neuen Klimaschutzgesetz zu unterziehen, um krasse Widersprüche zu beseitigen. Oftmals sind diese Pläne ja immer noch Pläne, deren Umsetzung noch gar nicht oder nur sehr partiell erfolgt ist.
Wenn so eine neuerliche Prüfung und Korrektur der div. übergeordneten und Fachpläne bei den Kommunen oder Regionalverbänden nicht stattfindet, ist das Erreichen der beschlossenen Emissionsziele bis 2030 völlig unmöglich. Das ist doch jetzt schon deutlich erkennbar, da die beschlossenen Pläne eine langfristige Gültigkeitsdauer haben !
Fensterreden und "großartige" Gesetze schreiben, ist das Eine; die mangelnde Umsetzung (auch wenn das Geld dafür nicht fehlt) ist das Andere, was täglich in unserem Land passiert. (Der Klimawandel geschieht viel schneller und nachhaltiger!)
Grünflächenpflege Infrastrukturachsen
Sie waren wieder unterwegs, die Fäll- und Pflegetrupps an Straßen und Autobahnen. Mit grösstmöglich wirtschaftlichem Nutzen werden quadratkilometerweise Gehölze und Gehölzsäume bodeneben beseitigt. Alle reden vom Klima- und Biotopschutz, von Förderung der Biodiversität. So kann das nicht klappen, weniger wäre mehr. Urs Müller-Meßner, Vorsitzender
Sie waren wieder unterwegs, die Fäll- und Pflegetrupps an Straßen und Autobahnen. Mit grösstmöglich wirtschaftlichem Nutzen werden quadratkilometerweise Gehölze und Gehölzsäume bodeneben beseitigt. Alle reden vom Klima- und Biotopschutz, von Förderung der Biodiversität. So kann das nicht klappen, weniger wäre mehr.
Urs Müller-Meßner, Vorsitzender bdla bw
Streuobst und Bäume, die blühen.
Ich beobachte, daß an den Ackerrändern, immer mehr Bäume abgeholzt werden und keine Neuen gepflanzt werden! 1. spendet so ein Baum Schatten; 2. wo Schatten ist, kann die Sonne nicht den Boden austrocknen; 3. der Wind kann hier dann auch nicht einfach über‘s Feld pfeifen und den Boden trocknen; 4. es fehlt im Frühjahr Nist und Rastmöglichkeit
Ich beobachte, daß an den Ackerrändern, immer mehr Bäume abgeholzt werden und keine Neuen gepflanzt werden!
1. spendet so ein Baum Schatten;
2. wo Schatten ist, kann die Sonne nicht den Boden austrocknen;
3. der Wind kann hier dann auch nicht einfach über‘s Feld pfeifen und den Boden trocknen;
4. es fehlt im Frühjahr Nist und Rastmöglichkeit der Vögel;
5. die Hummeln und Bienen haben keine Blüten mehr!
Es sollte Jeder verpflichtet werden, wenn er einen Baum fällt, auch wieder einen in der unmittelbaren Nähe, neu zu pflanzen!
Wenn man einem Tier das Haus nimmt, muss auch wieder ein Neues her!
Ich würde gerne an den Ackerrändern einige Bäume setzen, bin kein Landwirt, doch keiner ist bereit, auch nur einen Meter seines Ackers ab zu geben! Sehr traurig!
Mit freundlichen Grüßen
S. Wirblich