Klimaschutz

Klima-Maßnahmenregister 2023

Das Klima-Maßnahmen-Register enthält viele dezentrale Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen (vor allem Kohlenstoffdioxid) senken sollen. Es ist jederzeit erweiterbar, wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt.

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Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)

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Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)

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Betrachtet werden hier die Kategorien Wald, Ackerland, Grünland, Feuchtgebiete und Siedlungen. Für Baden-Württemberg wurde 2020 in Summe eine Netto-Senkenleistung des Sektors von -5,9 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2)-Äquivalenten ausgewiesen. Für diesen Bereich wird als Sektorziel für 2030 eine Senkenleistung in Höhe von -4,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten angestrebt.

Sie konnten den Themenbereich bis Montag, 8. Mai 2023, 17 Uhr, kommentieren.

: Stellungnahme des Ministeriums

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sowie das Verkehrsministerium haben zu den eingegangenen Kommentaren zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft eine Stellungnahme verfasst.

Kommentare : zu Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft

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1. Kommentar von :ohne Name 49971

Streuobst und Bäume, die blühen.

Ich beobachte, daß an den Ackerrändern, immer mehr Bäume abgeholzt werden und keine Neuen gepflanzt werden! 1. spendet so ein Baum Schatten; 2. wo Schatten ist, kann die Sonne nicht den Boden austrocknen; 3. der Wind kann hier dann auch nicht einfach über‘s Feld pfeifen und den Boden trocknen; 4. es fehlt im Frühjahr Nist und Rastmöglichkeit

Ich beobachte, daß an den Ackerrändern, immer mehr Bäume abgeholzt werden und keine Neuen gepflanzt werden!
1. spendet so ein Baum Schatten;
2. wo Schatten ist, kann die Sonne nicht den Boden austrocknen;
3. der Wind kann hier dann auch nicht einfach über‘s Feld pfeifen und den Boden trocknen;
4. es fehlt im Frühjahr Nist und Rastmöglichkeit der Vögel;
5. die Hummeln und Bienen haben keine Blüten mehr!
Es sollte Jeder verpflichtet werden, wenn er einen Baum fällt, auch wieder einen in der unmittelbaren Nähe, neu zu pflanzen!
Wenn man einem Tier das Haus nimmt, muss auch wieder ein Neues her!
Ich würde gerne an den Ackerrändern einige Bäume setzen, bin kein Landwirt, doch keiner ist bereit, auch nur einen Meter seines Ackers ab zu geben! Sehr traurig!
Mit freundlichen Grüßen
S. Wirblich

2. Kommentar von :Ohne Name
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3. Kommentar von :Ohne Name

Grünflächen

Ich beobachte wie rücksichtlos regelmässig grünflächen gemäht werden. Das sind in der Regel immer unbenutze grünflächen zwischen Häusern oder Grünsteifen neben den Straßen...das Mähen dient ja nur der Optik. Es sollte ein Verbot geben solche Flächen zu mähen. Die Erde trocknet enorm schnell aus und alles Insekt und Kleintier hat keinen Schutz mehr.

Ich beobachte wie rücksichtlos regelmässig grünflächen gemäht werden. Das sind in der Regel immer unbenutze grünflächen zwischen Häusern oder Grünsteifen neben den Straßen...das Mähen dient ja nur der Optik. Es sollte ein Verbot geben solche Flächen zu mähen. Die Erde trocknet enorm schnell aus und alles Insekt und Kleintier hat keinen Schutz mehr.

4. Kommentar von :ohne Name 50055

Grünflächenpflege Infrastrukturachsen

Sie waren wieder unterwegs, die Fäll- und Pflegetrupps an Straßen und Autobahnen. Mit grösstmöglich wirtschaftlichem Nutzen werden quadratkilometerweise Gehölze und Gehölzsäume bodeneben beseitigt. Alle reden vom Klima- und Biotopschutz, von Förderung der Biodiversität. So kann das nicht klappen, weniger wäre mehr. Urs Müller-Meßner, Vorsitzender

Sie waren wieder unterwegs, die Fäll- und Pflegetrupps an Straßen und Autobahnen. Mit grösstmöglich wirtschaftlichem Nutzen werden quadratkilometerweise Gehölze und Gehölzsäume bodeneben beseitigt. Alle reden vom Klima- und Biotopschutz, von Förderung der Biodiversität. So kann das nicht klappen, weniger wäre mehr.
Urs Müller-Meßner, Vorsitzender bdla bw

5. Kommentar von :ohne Name 50061

Senkungsziele erreichen

Der Verknüpfung der div. genannten Maßnahmen mit dem Städtebaurecht, mit den Stadtentwicklungsämtern, mit den Regelungen bei Flächennutzungsplänen und insbesondere mit der Öko-Punkt-Regelung ist ganz wichtig, damit die Kommunen diese unaufschiebbaren Klimaschutz- und Klimaanpassungsregeln nicht weiterhin unterlaufen können. Es ist sogar notwendig,

Der Verknüpfung der div. genannten Maßnahmen mit dem Städtebaurecht, mit den Stadtentwicklungsämtern, mit den Regelungen bei Flächennutzungsplänen und insbesondere mit der Öko-Punkt-Regelung ist ganz wichtig, damit die Kommunen diese unaufschiebbaren Klimaschutz- und Klimaanpassungsregeln nicht weiterhin unterlaufen können.
Es ist sogar notwendig, die seit einem bestimmten Datum in der Vergangenheit beschlossenen kommunalen Pläne (z.B. FNP, B-Pläne) einer neuen Prüfung gem. dem neuen Klimaschutzgesetz zu unterziehen, um krasse Widersprüche zu beseitigen. Oftmals sind diese Pläne ja immer noch Pläne, deren Umsetzung noch gar nicht oder nur sehr partiell erfolgt ist.
Wenn so eine neuerliche Prüfung und Korrektur der div. übergeordneten und Fachpläne bei den Kommunen oder Regionalverbänden nicht stattfindet, ist das Erreichen der beschlossenen Emissionsziele bis 2030 völlig unmöglich. Das ist doch jetzt schon deutlich erkennbar, da die beschlossenen Pläne eine langfristige Gültigkeitsdauer haben !
Fensterreden und "großartige" Gesetze schreiben, ist das Eine; die mangelnde Umsetzung (auch wenn das Geld dafür nicht fehlt) ist das Andere, was täglich in unserem Land passiert. (Der Klimawandel geschieht viel schneller und nachhaltiger!)

6. Kommentar von :ohne Name 37263

Wald

Es sollte Vorgaben für privat genutzte Wälder geben wie klimagerechte Waldbewirtschaftung funktioniert. Deutschland hat viele fachkompetente Förster die sich dem Klimaschutz verschrieben haben. An diese Vorgaben muss man sich halten, sonst Strafe bzw. Enteignung, wenn nichts hilft. Staatliche Wälder sollten nach ebendiesen Kriterien behandelt

Es sollte Vorgaben für privat genutzte Wälder geben wie klimagerechte Waldbewirtschaftung funktioniert. Deutschland hat viele fachkompetente Förster die sich dem Klimaschutz verschrieben haben.
An diese Vorgaben muss man sich halten, sonst Strafe bzw. Enteignung, wenn nichts hilft.
Staatliche Wälder sollten nach ebendiesen Kriterien behandelt werden.
Natürlich sollten diese Vorgaben das absolute Mindestmaß an Klimaschutz im Wald darstellen.

Wald betrifft uns alle, da dieser kühlende Effekte hat und CO2 bindet.

Viel mehr Waldfläche müsste unter Naturschutz gestellt werden und überhaupt keine menschlichen Maßnahmen darin mehr vollzogen werden. Die Natur hat viele Millionen Jahre ohne uns sich sehr erfolgreich gehalten und weiterentwickelt.

7. Kommentar von :Jugendrat für Klima und Nachhaltigkeit der jungen Plattform der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg

Nachhaltige Waldnutzung

Während die Landesregierung bereits klare Ziele für die ökologische Landwirtschaft gesteckt hat (30 - 40 % der landwirtschaftliche Fläche sollen 2030 biologisch bewirtschaftet werden), fehlen solche Ziele für die Forstwirtschaft. Wir schlagen deshalb ein Flächenziel für ökologisch bewirtschaftete Wälder vor, die z.B. mit dem FSC-Siegel

Während die Landesregierung bereits klare Ziele für die ökologische Landwirtschaft gesteckt hat (30 - 40 % der landwirtschaftliche Fläche sollen 2030 biologisch bewirtschaftet werden), fehlen solche Ziele für die Forstwirtschaft. Wir schlagen deshalb ein Flächenziel für ökologisch bewirtschaftete Wälder vor, die z.B. mit dem FSC-Siegel ausgezeichnet sind.
Zum Maßnahmenbündel “Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder” möchten wir anmerken, dass hier Mischwälder mit Bäumen verschiedenen Alters geeignet sind. Je vielfältiger die Pflanzen sind, desto vielfältiger sind auch die Tierarten, die in dem Wald leben. Es entstehen Mikrohabitate, die Biodiversität wird gefördert. Der Wald ist so auch besser gegen Störungen geschützt als die vielerorts üblichen Fichten-Monokulturen.
Zudem wünschen wir uns eine Ausweitung des Nationalparks Schwarzwald z.B. durch (Verbinden von Nord- und Südteil), sodass geschützte Arten einen besseren Rückzugsort haben und ein gesunder Wald erhalten bleibt.

8. Kommentar von :ohne Name 51373

Verwaltungsvorschrift Förderung von Nach- und Neupflanzungen von Streuobstbäumen

Streuobstwiesen dienen dem Artenschutz nur wenn sie nicht extensiv genutzt werden. Besuchen sie doch bitte die extensive Obstbewirtschaftung und zählen die Insekten.