Bei der Festlegung ruhiger Gebiete auf Landesebene verfolgt das Ministerium für Verkehr den Ansatz, auf bestehende Festlegungen und die damit verbundenen, bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen aufzubauen. Diese tragen zu einem verbindlichen Schutz vor einer Zunahme des Lärms innerhalb des geschützten Gebiets bei. So wird auch vermieden, dass Festlegungen in diesem Plan zu ruhigen Gebieten in die örtliche Planungshoheit der Städte und Gemeinden eingreifen.
Unter „Potenzialflächen für ruhige Gebiete“ werden ergänzend Hinweise auf Potenzialflächen gegeben, die sich für eine Prüfung und mögliche Festlegung als ruhige Gebiete in Lärmaktionsplänen durch Städte und Gemeinden anbieten.
Der Nationalpark Schwarzwald eignet sich in besonderem Maße als ruhiges Gebiet. Es handelt sich um ein überwiegend leises Gebiet mit hoher Erholungsfunktion. Gleichzeitig ist der Nationalpark bereits umfassend und verbindlich über das Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald (Nationalparkgesetz – NLPG) geschützt, wodurch auch sichergestellt ist, dass keine zunehmende Verlärmung erfolgen kann.
Das Verkehrsministerium legt deshalb in Abstimmung mit dem Umweltministerium den Nationalpark Schwarzwald als ruhiges Gebiet auf Landesebene fest. Das Gebiet ist in Abbildung 8 (PDF) dargestellt.
Beim Nationalpark Schwarzwald handelt es sich um ein landschaftlich reizvolles Gebiet, das nach Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 4 NLPG ausdrücklich auch der Erholung dienen soll. Der Nationalpark Schwarzwald liegt fernab der kartierten Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken und ist damit in großen Bereichen weitgehend frei von menschengemachtem Lärm. Darüber hinaus ist der Nationalpark Schwarzwald durch das Nationalparkgesetz umfassend und verbindlich vor Lärm geschützt. So ist im Park unter anderem ausdrücklich verboten, Straßen neu anzulegen oder zu erweitern oder ganz allgemein zu lärmen (Paragraf 9 Absatz 2 Nummer 10 und 17 NLPG). De facto handelt es sich beim Nationalpark Schwarzwald um ein ruhiges Gebiet im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie, das aufgrund der Festlegungen des Nationalparkgesetzes vor einer Zunahme des Umgebungslärms geschützt ist.
Bei der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken bestehen Kartierungsschwellen, nach denen nur Verkehrswege mit einem bestimmten Verkehrsaufkommen in die Kartierung einbezogen werden (Bundesfern- und Landesstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr beziehungsweise Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr). Die Lärmkartierung ist daher als alleiniger Indikator für die Betrachtung ruhiger Gebiete nicht überall geeignet.
Ein geeigneter Indikator für das Vorhandensein unverlärmter Bereiche ist der Grad der Zerschneidung von Freiräumen durch Siedlungs- und Verkehrsinfrastrukturflächen. Unzerschnittene Räume liefern Anhaltspunkte für Gebiete unterschiedlicher Größe, für die gegebenenfalls die Ausweisung als ruhiges Gebiet in Betracht kommt. Den Städten und Gemeinden wird empfohlen, diese Gebiete im Rahmen der ihrer Lärmaktionsplanung in die Prüfung und mögliche Festlegung als ruhige Gebiete einzubeziehen. Auch kleinräumige unzerschnittene Räume können für die wohnortnahe Erholung der Menschen von Bedeutung sein.
Die Karte in Abbildung 9 (PDF) vermittelt anhand eines Beispiels einen Einblick über unzerschnittene Räume unterschiedlicher Größenordnungen (Stand 2013). Berücksichtigte Zerschneidungsgeometrien sind linien- und flächenhafte Infrastrukturdaten des Amtlich Topographisch Kartographischen Informationssystems (ATKIS DLM25) mit den trennenden Objekten Straßen (Bundesautobahnen, Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen), Schienen, größeren Flüssen, Seen und Siedlungen. Im Kartendienst der LUBW ist das Thema Landschaftszerschneidung für ganz Baden-Württemberg als interaktive Darstellung enthalten.
Von herausragender Bedeutung als wertvolle Potenzialflächen für die Ausweisung als ruhige Gebiete in den Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden, aber auch im Hinblick auf die Landesentwicklungsplanung sind großräumige unzerschnittene verkehrsarme Räume. Die Kartendarstellung in Abbildung 10 (PDF) umfasst unzerschnittene verkehrsarme Räume mit einer Größe über 100 Quadratkilometer (UZVR100 – Stand 2017). Im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans ist auch eine Neuberechnung der UZVR100 vorgesehen.
Dem Ministerium für Verkehr ist es ein großes Anliegen, den Schutz ruhiger Gebiete weiterzuentwickeln, um die Menschen im Land auch abseits der Siedlungsflächen besser vor Lärm schützen zu können. Für die Festlegung ruhiger Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurde den kommunalen Planungsträgern ein Leitfaden (PDF) an die Hand gegeben, der Hinweise für die Auswahl und Erhaltung ruhiger Gebiete gibt.
Das Ministerium für Verkehr setzt sich dafür ein, dass neben der Festlegung ruhiger Gebiete in Lärmaktionsplänen der Schutz vor Lärm auch in der räumlichen Planung in angemessener Weise berücksichtigt wird. Ziel sollte dabei sein, die Qualität von Ruhe- und Erholungsräumen zu erhalten und vor Lärm zu schützen.
Der Landesentwicklungsplan ist ein Instrument, um lärmintensive und lärmempfindliche Nutzungen zu trennen. Der Landesentwicklungsplan macht Vorgaben, welche Fläche wie genutzt werden soll und setzt den Rahmen, wo und wie sich das Land in den kommenden Jahren entwickeln soll. Am Landesentwicklungsplan haben sich alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen zu orientieren.
Derzeit wird der Landesentwicklungsplan neu aufgestellt. Der neue Landesentwicklungsplan soll alle denkbaren Raumnutzungen (Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Verkehr, erneuerbare Energien und Naturerhalt und so weiter) klug und nachhaltig in Balance bringen. Das Ministerium für Verkehr setzt sich dafür ein, dass der Schutz vor Lärm besser verankert wird.
Kommentare : zu den laufenden Maßnahmen zu Ruhige Gebiete
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B 500
Ich begrüße es, den Nationalpark als ruhiges Gebiet festzulegen. Ich bin auch schon gespannt, wie die Umsetzung gelingen soll. Ist doch der Verkehrslärm durchaus bis weit in das Gebiet hinein zu hören. Wird das Gebiet des ruhigen Gebietes bei der Erweiterung des Nationalparks mit einbezogen? Und was ist mit der Nationalparkregion / den anliegenden
Ich begrüße es, den Nationalpark als ruhiges Gebiet festzulegen. Ich bin auch schon gespannt, wie die Umsetzung gelingen soll. Ist doch der Verkehrslärm durchaus bis weit in das Gebiet hinein zu hören. Wird das Gebiet des ruhigen Gebietes bei der Erweiterung des Nationalparks mit einbezogen?
Und was ist mit der Nationalparkregion / den anliegenden Zufahrtstrassen zur B500? Auch die Bewohner dort haben ja einen Anspruch auf Lärmminderung / Massnahmen.
Ruhiges Gebiet Schluchsee-Region
Bei den Ruhigen Gebieten sollten auch das erweiterte Schluchseegebiet mitsamt seiner Uferregionen einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere die Belastung durch Motorräder und Sportwagen am Wochenende. Während der Woche (Mo-Fr) beweist diese Region, dass es dort ruhig und idyllisch ist. An Wochenenden mit schönem Wetter dagegen ist es am
Bei den Ruhigen Gebieten sollten auch das erweiterte Schluchseegebiet mitsamt seiner Uferregionen einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere die Belastung durch Motorräder und Sportwagen am Wochenende. Während der Woche (Mo-Fr) beweist diese Region, dass es dort ruhig und idyllisch ist. An Wochenenden mit schönem Wetter dagegen ist es am Schluchsee so laut wie am Nürburgring (wobei dort tatsächlich strengere Lärmvorschriften gelten als im Straßenverkehr). Siehe https://www.rettet-die-stille.de/2021/02/04/nuerburgring-aehnliche-Verhaeltlnisse-im-suedschwarzwald.html