Fokusgruppen
Themen der Fokusgruppen
Ämter und Behörden sind in ihrem Handeln an die Diskriminierungsverbote und an den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes gebunden. Dennoch erfahren Bürgerinnen und Bürger auch auf Ämtern und durch Behörden Diskriminierungen. Im Mittelpunkt des Handlungsfeldes „Staatliches Handeln“ stehen diskriminierende Erfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen wie beispielsweise Ministerien, Jobcentern, Einwohnermeldeämtern, der Polizei und der Justiz. Daher stellen sich folgende Fragen: Wie kann Betroffenen von Diskriminierung durch staatliche Stellen wirksam geholfen werden? Was braucht es, um Diskriminierung im Bereich des staatlichen Handelns entgegenzuwirken?
Im Handlungsfeld „Bildungsbereich“ wird Diskriminierung im Rahmen folgender Kontexte thematisiert: frühkindliche Bildung, Schulen, Hochschulen und anderer Bildungseinrichtungen wie Berufsfachschulen und Weiterbildungsakademien (beispielsweise Benachteiligung bei der Verteilung von KiTa-Plätzen, Reproduktion rassistischer Stereotype durch Erziehungspersonal, Diskriminierung zwischen Lehrenden und Schülerschaft, innerhalb der Lehrerschaft, innerhalb der Schülerschaft, in der Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten, Benachteiligung bei der Studienplatzvergabe).
Das Handlungsfeld „Alltagsgeschäfte“ umfasst Diskriminierungserfahrungen in verschiedenen Kontexten des alltäglichen Lebens beziehungsweise der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (beispielsweise Zugang zu Diskotheken, Einrichtungen des ÖPNV, Supermärkten, Banken, Hotels), insbesondere der Zugang zum Wohnungsmarkt (beispielsweise Wohnungssuche), zu Einrichtungen des Gesundheitswesens (beispielsweise Arztpraxen), sowie Freizeit-, Sport- (beispielsweise Fitnessstudios) und Kultureinrichtungen (beispielsweise Museen).
Das Handlungsfeld „Arbeitsleben“ setzte Diskriminierung im Erwerbsleben in den Mittelpunkt. Dabei geht es unter anderem um Diskriminierung im Bewerbungs- und Besetzungsverfahren, aber auch während bestehender Arbeitsverhältnisse oder am Ende einer Beschäftigung. Im Handlungsfeld spielen Erwerbsbiografien und Verfahren im öffentlichen sowie im privaten Sektor eine Rolle.
Im Mittelpunkt dieses Handlungsfeldes steht die Organisation und Arbeit von Beratungsstellen und Beschwerdestrukturen im Bereich Antidiskriminierung in Baden-Württemberg. Im Austausch mit den im Land bestehenden Beratungsstellen gegen Diskriminierung und community-basierten Beratungsangeboten sowie internen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen wie Beschwerdestellen nach §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), Antidiskriminierungsbeauftragte nach §4a Viertes Hochschulrechtsänderungsgesetz, Diversity-Beauftragte und so weiter soll die Zusammenarbeit der angesprochenen Stellen zukunftsfähig gemacht und Synergien der jeweiligen Arbeitsschwerpunkte analysiert werden. Für Betroffene von Diskriminierung und Rassismus ist die Stärkung vorhandener sowie der flächendeckende Ausbau interner sowie externer Beratungs- und Beschwerdestrukturen unabdingbar, um niedrigschwellig, unkompliziert und möglichst wohnortnah Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.
Das Handlungsfeld „Diskriminierungssensible Organisationsentwicklung“ beschäftigt sich mit den Strukturen und Angeboten innerhalb der öffentlichen Stellen, die den Schutz vor Diskriminierung für Mitarbeitende sicherstellen sollen. Das Handlungsfeld adressiert Maßnahmen, die sich an die öffentliche Verwaltung und staatliche Stellen sowie deren Personal- und Organisationsentwicklung richten.
Im Fokus des Handlungsfeldes „Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit“ stehen Maßnahmen, die die Antidiskriminierungsarbeit in die Fläche tragen, um die Menschen in Baden-Württemberg für das Thema Antidiskriminierung zu sensibilisieren. Hierzu können beispielsweise Antidiskriminierungskampagnen, Aufklärungsarbeit, Materialien der Öffentlichkeitsarbeit oder anders gelagerte Sensibilisierungszugänge wie beispielsweise Workshop- und Fortbildungsangebote zählen.