Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Ausbau von Windkraft und Photovoltaik

Ein Monteur befestigt Solarpanele auf einem Dach.

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Kriterien der Regionalplanung

Mit der Raumplanung soll das richtige Gleichgewicht zwischen gesamtstaatlicher Planung (Landesentwicklung) und kommunaler Entwicklung (Gemeindeentwicklung) geschaffen werden. Außerdem stellt sie eine Planungssicherheit für Gemeinden und Planungsträger dar. Träger der Regionalplanung sind die Regionalverbände.

Schutz von Landmarken Boden / Fläche
Nutzungskonflikte lösen Denkmalschutz
Windhöffigkeit Luftverkehr
Artenschutz Straßenrecht
Naturschutz Militär
Landschaftsschutz EEG-Kulisse
Landwirtschaft Lärmschutz
Wasserwirtschaft Gesundheitsschutz

Was haben wir noch vergessen?

Sie konnten bis zum 30. September 2022, 17 Uhr, kommentieren.

Wir haben auf die Beiträge geantwortet, bei denen wir Anregungen für die Themenlandkarte übernommen haben. Ansonsten wurde auf Kommentare nur dann geantwortet, wenn Sachverhalte klargestellt oder vermittelt werden sollten. Wir bitten um Verständnis, dass nicht auf jeden Kommentar reagiert werden kann.

Kommentare : zu Kriterien der Regionalplanung

14. Kommentar von :Hans Schmeh

Landwirtschaftliche Flächen + PV-Anlagen

Landwirtschaftliche Fläche ist begrenzt und muss einen hohen Schutz vor anderen Nutzungen genießen. Gerade angesichts der aktuellen Krisen und Lieferkettenprobleme ist dies die beste Vorsorge un eine große Nah- und Eigenversorgung der baden-württembergischen Bevölkerung in Krisenzeiten zu gewährleisten. Daher sollte seitens des Landes den Planern

Landwirtschaftliche Fläche ist begrenzt und muss einen hohen Schutz vor anderen Nutzungen genießen. Gerade angesichts der aktuellen Krisen und Lieferkettenprobleme ist dies die beste Vorsorge un eine große Nah- und Eigenversorgung der baden-württembergischen Bevölkerung in Krisenzeiten zu gewährleisten.
Daher sollte seitens des Landes den Planern folgende verbindliche Rangfolge vorgegeben werden:
1. Grundsätzlich sollten zuerst die Potenziale in bereits überbauten Bereichen ausgeschöpft werden (bspw. Parkplätze, Dächer, ...) um das 2%-Ziel zu erreichen. Gerade bei großen Firmen-Parkplätzen hätte das beispielsweise den Vorteil, dass Erzeugung und Verbrauch sehr nah beieinander liegen (Stichwort: weniger Leitungsausbau erforderlich)
Wenn nur 40% der vom Statistischen Landesamt ausgewiesenen Wohnbauflächen (Schlüssel 11000), Industrie- und Gewerbeflächen (12101+12200+12300+12401) und Parkplätze (23020) mit PV überbaut werden, wäre das 2%-Ziel der Landesregierung mit 2,5% bereits um 0,5% der Landesfläche übererfüllt.
2. Agri-PV soll nur erlaubt werden, wenn das System weiterhin mindestens 90% Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche ermöglicht (bspw. über Apfelplantagen oder senkrecht wie in Donaueschingen-Asen)
3. Reine Flächen-PV sollten ausgeschlossen werden oder maximal nachrangig auf Flächen mit geringer Bodengüte (unter 20 Bodenpunkte) ermöglicht werden, wenn über die ersten beiden Punkte die Ziele nicht erreicht werden.

13. Kommentar von :Carlos Weinstadt

Regionalverbände als Bremser

Die Regionalverbände mit ihren Regionalversammlungen haben sich als Bremser der Energiewende erwiesen. Soweit es nicht am guten Willen fehlt, führen langwierige Verfahren zu Verzögerungen. Ein Beispiel sind Festlegungen von regionalen Grünzügen beim VRS, die im Einzelfall nur über Zielabweichungsverfahren des Regierungspräsidiums überwunden werden

Die Regionalverbände mit ihren Regionalversammlungen haben sich als Bremser der Energiewende erwiesen. Soweit es nicht am guten Willen fehlt, führen langwierige Verfahren zu Verzögerungen. Ein Beispiel sind Festlegungen von regionalen Grünzügen beim VRS, die im Einzelfall nur über Zielabweichungsverfahren des Regierungspräsidiums überwunden werden können. Das ist unnötiger bürokratischer Aufwand.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Herr Meier,

die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände antwortet auf Ihren Kommentar wie folgt:

„Die Regionalverbände nehmen in enger Abstimmung mit der Landesregierung und den zugehörigen Ministerien mit der regionalen Planungsoffensive die Ausgestaltung der Energiewende als prioritär an. Entsprechende Beschlüsse sind bereits

Sehr geehrter Herr Meier,

die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände antwortet auf Ihren Kommentar wie folgt:

„Die Regionalverbände nehmen in enger Abstimmung mit der Landesregierung und den zugehörigen Ministerien mit der regionalen Planungsoffensive die Ausgestaltung der Energiewende als prioritär an. Entsprechende Beschlüsse sind bereits gefasst oder in Vorbereitung. So verantworten sie die Bereitstellung von ausreichend Fläche, um das Landesflächenziel für Erneuerbare Energien zu erreichen. Mit dem novellierten Landungsplanungsgesetz Baden-Württemberg wird der eng gefasste Zeitrahmen für die Aufstellung von Teilregionalplänen weiter konkretisiert. An der Umsetzung wird mit hoher Priorität gearbeitet.“

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

12. Kommentar von :ohne Name 41038

Windkraft: Anlagenhöhe und optische Beeinträchtigung

Die schlechte Akzeptanz von Windkraftanlagen (im Gegensatz zu PV) hat primär mit den optischen Gesichtspunkten für das gesamte Landschaftsbild zu tun. Auch hier haben wir einen Auftrag, unser besonderes Landschaftsbild (Albtrauf, etc) für Nachfolgegenerationen zu bewahren.

Keiner möchte in der Nähe eines oder mehrerer (sehr!) hohen Bauwerke

Die schlechte Akzeptanz von Windkraftanlagen (im Gegensatz zu PV) hat primär mit den optischen Gesichtspunkten für das gesamte Landschaftsbild zu tun. Auch hier haben wir einen Auftrag, unser besonderes Landschaftsbild (Albtrauf, etc) für Nachfolgegenerationen zu bewahren.

Keiner möchte in der Nähe eines oder mehrerer (sehr!) hohen Bauwerke leben, bzw. solche stets im Sichtfeld haben. Wir würden niemals auf die Idee kommen, das Land mit anderen Bauwerken (Schornsteine, Türme, Antennen, hohe Masten, ....) flächendeckend zu übersäen.

Mir fehlen daher in der Erstellung der Planhinweiskarten klare Regeln für maximale Gesamthöhen von Windkraftanlagen in Bezug auf Abständen zur Wohnbebauung:

Bei geringen Abständen (<5km) zur Wohnbebauung dürfen auch nur kleine Anlagen (<100m Gesamthöhe) genehigungsfähig sein. Das Argument der Wirtschaftlichkeit darf hier das Bürgerinteresse nicht ausstechen.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,

es gibt genügend Beispiele für hohe Türme, hohe Schornsteine, hohe Strommasten oder andere Bauten. Insofern bauen wir unsere Landschaft schon immer auch mit hohen Dingen zu. Es gibt für Windkraftanlagen Vorgaben zur Entfernung von Wohngebieten.

Die neuartigen Windkraftanlagen können aufgrund ihrer Höhe

Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,

es gibt genügend Beispiele für hohe Türme, hohe Schornsteine, hohe Strommasten oder andere Bauten. Insofern bauen wir unsere Landschaft schon immer auch mit hohen Dingen zu. Es gibt für Windkraftanlagen Vorgaben zur Entfernung von Wohngebieten.

Die neuartigen Windkraftanlagen können aufgrund ihrer Höhe wirtschaftlich eingesetzt werden. Ihre Höhe zu begrenzen, würde einen wirtschaftlichen Einsatz verhindern oder zumindest den Ertrag reduzieren. Um dies auszugleichen, müsste man dann mehr kleine Windräder bauen. Insofern sollten man die effizientesten Windräder bauen, nicht die niedrigsten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

11. Kommentar von :ohne Name 41038
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10. Kommentar von :ohne Name 41038
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
9. Kommentar von :ohne Name 40549

Gesundheitsschutz

Was nützt es, wenn in der Regionalplanung Gesundheitsschutz, Lärmschutz, Artenschutz, usw. berücksichtigt wird und die dafür herangezogenen Richtlinien nicht mehr dem Stand der Wissenschaft/Technik entsprechen: - TA-Lärm ist nicht für aktuelle Windindustrieanlagen ausgelegt - Helgoländer Papier wird ignoriert - anerkannte Gesundheitsschäden

Was nützt es, wenn in der Regionalplanung Gesundheitsschutz, Lärmschutz, Artenschutz, usw. berücksichtigt wird und die dafür herangezogenen Richtlinien nicht mehr dem Stand der Wissenschaft/Technik entsprechen:
- TA-Lärm ist nicht für aktuelle Windindustrieanlagen ausgelegt
- Helgoländer Papier wird ignoriert
- anerkannte Gesundheitsschäden durch Windturbinensyndrom
Der RVNA hat nach ausgiebiger Prüfung die Ausweisung von Windvorranggebieten unterlassen. Heute ist plötzlich bis an den Ortsrand eine Bebauung möglich.

8. Kommentar von :Ohne Name

Prioritäten der Planung

Regenerative Energie ist unbedingt nötig, um unsere Energieversorgung in Zukunft klimaneutral und krisensicherer zu gestalten. Wir sollten dabei aber nicht ähnlichen Fehlern verfallen wie beim Aufbau der fossilen und nuklearen Energieversorgung vor Jahrzehnten, als primär vor allem das Ziel der Energieversorgung verfolgt wurde und Nebeneffekte

Regenerative Energie ist unbedingt nötig, um unsere Energieversorgung in Zukunft klimaneutral und krisensicherer zu gestalten. Wir sollten dabei aber nicht ähnlichen Fehlern verfallen wie beim Aufbau der fossilen und nuklearen Energieversorgung vor Jahrzehnten, als primär vor allem das Ziel der Energieversorgung verfolgt wurde und Nebeneffekte vernachlässigt oder untergeordnet wurden.
Es wäre deshalb sinnvoll, z.B. klare Prioritäten zu setzen wie
1. Eindeutige Priorität für PV auf bebauten Flächen (Dächern, Lärmschutzwänden, Hauswänden etc.) statt auf Naturräumen und landwirtschaftlichen Flächen
2. Eindeutige Priorität für Windenergieanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen oder in der Nähe von Verkehrsinfrastruktur vor Anlagen im Wald.
Zu 1)
Nur ein Beispiel: In Heidelberg z.B. haben in dem großen Universitätsgebiet Neuenheimer Feld (alle naturwissenschaftlichen Institute der Uni Heidelberg, alle Unikliniken, DKFZ und Max-Planck-Institute) alle Gebäude Flachdächer, auf denen PV gut nutzbar wäre. Heute im Jahr 2022 wird PV allerdings lediglich auf 1,2% dieser Dachflächen genutzt !
Zu 2)
Die Favorisierung von Standorten für Windenergieanlagen im Wald würde zu erheblichen Eingriffen in den Naturhaushalt führen:
• Pro Windenergieanlage müssen dauerhaft ca. 5 000 bis 6 000 Quadratmeter Wald vernichtet werden. Hinzu kommt der notwendige Ausbau der Waldwege zur Beförderung der Anlagekomponenten mit Baumrodungen bei Kurven.
• Für den Bau und die Wartung der Anlagen muss am Standort eine ebene Fläche von 5 000 bis 6 000 Quadratmetern pro Windenergieanlage zur Verfügung stehen oder neu geschaffen werden. Dies bedeutet bei Standorten in Mittelgebirgen meist eine aufwändige Geländemodellierung im Waldboden mit entsprechenden Schäden für die Natur. Auf landwirtschaftlichen Flächen oder z.B. entlang von Autobahnen sind solche ebenen Flächen viel leichter zu finden oder zu modellieren.
• In der Regel ist die Windgeschwindigkeit auf Bergen zwar höher als in tiefer gelegenen Gebieten, dies wird jedoch teilweise durch die leicht geringere Dichte der Luft in der Höhe und durch die höhere Bodenreibung durch Bäume bei Waldstandorten relativiert. So liegt der Windenergieertrag z.B. auf Bergen des Odenwalds nur 23% und auf mit altem Mischwald bestandenen Bergen des Odenwalds nur 15% höher als in der Rheinebene.
• Der technische und finanzielle Aufwand sowohl für die Zuwegung als auch für den Bau der Stromleitungen ist im Wald in der Regel höher als außerhalb von Naturgebieten.
• Falls Standorte in der Nähe von Straßen in Mittelgebirgen gewählt würden, könnte wenigstens ein Teil dieser Nachteile verringert werden.
• Eine größere Zahl von Windenergieanlagen im Wald jedoch würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung unserer Wälder führen. Diese Beeinträchtigung wäre dauerhaft, da sowohl der Ausbau der Wege als auch die großen gerodeten Flächen bleiben würden, da sie zur Wartung incl. Austausch von Rotoren benötigt werden.



7. Kommentar von :Ohne Name

Verhältnismäßigkeit wahren und Schutzpflicht wahrnehmen

Die Regionalplanung sollte sich an der Verhältnismäßigkeit dieser Energiegewinnung aus unseren Naturräumen orientieren. Werden die Grundsätze des Naturschutzgesetzes gewahrt. Welcher Nutzen steht am Ende für die Energieversorgung der Bevölkerung aus Wind und Sonne. Welche Kosten, auch immaterieller Art stehen dem gegenüber. Eigentlich sollte das

Die Regionalplanung sollte sich an der Verhältnismäßigkeit dieser Energiegewinnung aus unseren Naturräumen orientieren. Werden die Grundsätze des Naturschutzgesetzes gewahrt. Welcher Nutzen steht am Ende für die Energieversorgung der Bevölkerung aus Wind und Sonne. Welche Kosten, auch immaterieller Art stehen dem gegenüber. Eigentlich sollte das Regionalparlament als Kontrollorgan zu den Planungen diese kritisch begleiten und die Aufgabe für den Schutz der Naturräume und dem Wert der Landschaft in der Gesellschaft wahrnehmen.

6. Kommentar von :ohne Name 39066

Kriterien der Regionalplanung

Ergänzungsvorschlag: Grundwasserschutz Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist auch mit Versiegelung und dem Einsatz von Wassergefährdenden Stoffen verbunden. Wie damit in umgegangen werden kann, sollte grundsätzlich geklärt werden und wie beim anderen Eingriffsplanungen gehandhabt und abgearbeitet werden. (zumindest in Wasserschutzgebieten und

Ergänzungsvorschlag: Grundwasserschutz

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist auch mit Versiegelung und dem Einsatz von Wassergefährdenden Stoffen verbunden. Wie damit in umgegangen werden kann, sollte grundsätzlich geklärt werden und wie beim anderen Eingriffsplanungen gehandhabt und abgearbeitet werden. (zumindest in Wasserschutzgebieten und in Vorranggebieten für den Grundwasserschutz)

5. Kommentar von :R.Friedrich

Freiflächenphotovoltaik

Bessere und gute Äcker dürfen nicht mit Photovoltaikanlagen überbaut werden. Die Sicherstellung einer regionalen Lebensmittelerzeugung darf nicht länger vernachlässigt werden. Zunächst sollten Parkplätze und Industrie- und Bürogebäude flächendeckend herangezogen werden. Schlechtere Böden sind oft in Landschaftsschutz- und FFH- Gebieten. Hier ist

Bessere und gute Äcker dürfen nicht mit Photovoltaikanlagen überbaut werden. Die Sicherstellung einer regionalen Lebensmittelerzeugung darf nicht länger vernachlässigt werden. Zunächst sollten Parkplätze und Industrie- und Bürogebäude flächendeckend herangezogen werden. Schlechtere Böden sind oft in Landschaftsschutz- und FFH- Gebieten. Hier ist die Politik und die Naturschutzverbände gefordert, auch dort solche Anlagen zu ermöglichen.
Nachdem immer wieder berichtet wird wie toll sich die Artenvielfalt unter solchen Anlagen entwickelt, kann das auch kein Problem sein.

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