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Ausbau von Windkraft und Photovoltaik

Ein Monteur befestigt Solarpanele auf einem Dach.

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Neuerungen

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, hat auch die Bundesregierung zahlreiche Neuerungen beschlossen. Dazu gehört unter anderem das Zwei-Prozent-Flächenziel, welches vorgibt, dass zwei Prozent der Landesfläche für Erneuerbare Energien bereitgestellt werden müssen.

  • § 4b Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW): Zwie Prozent der Landesfläche für Erneuerbare Energien pro Regionalverband (Flächenbeitragswerte)
  • Bundesvorgaben („Oster-“ und „Sommerpaket“)
  • Artenschutz: Kein Einzelschutz, sondern Populationsschutz
  • Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Schutzpflichten des Staaten beim Klimaschutz, auch zu Erneuerbaren Energien

Haben wir noch etwas vergessen?

Sie konnten bis zum 30. September 2022, 17 Uhr, kommentieren.

Wir haben auf die Beiträge geantwortet, bei denen wir Anregungen für die Themenlandkarte übernommen haben. Ansonsten wurde auf Kommentare nur dann geantwortet, wenn Sachverhalte klargestellt oder vermittelt werden sollten. Wir bitten um Verständnis, dass nicht auf jeden Kommentar reagiert werden kann.

Kommentare : zu Neuerungen

5. Kommentar von :ohne Name 40549

Artenschutz

Mit den Neuerungen soll der Artenschutz ausgehebelt werden und die über Jahrzehnte als wichtig erarbeiteten Werte werden ignoriert. Glücklicherweise gibt es noch sehr engagierte Naturschützer, die weder Aufwand noch Kosten scheuen, gegen solche unsäglichen Vorgehensweisen zu klagen.

4. Kommentar von :ohne Name 39066

Artenhilfsprogramme für windkraftsensible Arten

Zum Artenschutz und Schutz der Populationen haben sowohl Bundesregierung (Koalitionsvertrag) als auch Landesregierung Artenhilfsprogramme für windkraftsensible Arten angekündigt. Leider sind dazu noch keine konkreten Festlegungen erfolgt - und in welchen Haushaltsjahren dafür welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen ist auch noch offen.

Zum Artenschutz und Schutz der Populationen haben sowohl Bundesregierung (Koalitionsvertrag) als auch Landesregierung Artenhilfsprogramme für windkraftsensible Arten angekündigt.

Leider sind dazu noch keine konkreten Festlegungen erfolgt - und in welchen Haushaltsjahren dafür welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen ist auch noch offen. Das sollte auch im Sinne der Beschleunigung von Plan- und Genehmigungsverfahren schnell klargestellt werden.

Da Anlagen zur Energieerzeugung auch im Wald realisiert werden (müssen), ist im Staatswald ein Bann- und Schonwaldkonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

3. Kommentar von :Bobr

Artenschutz: Kein Einzelschutz, sondern Populationsschutz.

Ich hoffe, diese pragmatische Linie wird in Zukunft generell angewendet, nicht nur bei Themen, hinter denen starke Interessen stehen. Wir haben ja aktuell in Walldorf einen behördlich verfügten Katzenlockdown wegen ein paar Haubenlerchen; vielen Bürgern empfinden das als unangemessen.

2. Kommentar von :ohne Name 8615

Zwei Prozent regelbasiert festlegen

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung die Verantwortung für die Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels and die Regionalverbände weiterreicht. Unterschiedliche Regionen, auch in BW, weisen unterschiedliche Potenziale in Bezug auf die Nutzung der Solar- und Windenergie auf. Dazu kommen regional unterschiedliche Bevölkerungsdichten usw.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung die Verantwortung für die Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels and die Regionalverbände weiterreicht.
Unterschiedliche Regionen, auch in BW, weisen unterschiedliche Potenziale in Bezug auf die Nutzung der Solar- und Windenergie auf. Dazu kommen regional unterschiedliche Bevölkerungsdichten usw. Der Plan der 2 % der Landesfläche festlegt sollte deshalb von der Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Regionen für ganz BW aufgestellt werden. Als Grundlage sollten einheitliche, nachvollziehbare Regeln dienen. Eine Regel könnte z.B sein: "Eine Lage, die zu den besten 10% der Windlagen gehört ist als Fläche für Windkraftanlagen auszuweisen, es sei denn im Umkreis von 1000m wohnen mehr als 100 Menschen oder sie befindet sich im Kerngebiet eines Nationalparks." Klar ist, dass diese Verhandlungen schwierig würden, aber mit der jetzigen Regelung bei der sich die Landesregierung der Verantwortung entledigt, werden Regionalverbände die gleichen schweren Entscheidungen treffen müssen, und das vermutlich ohne überhaupt das Know-How zu haben, um geeignete Flächen zu identifizieren.

Ich prognostiziere, dass das so enden wird, dass sich die Bürgermeister*innen in der Regionalversammlung so lange über die Lage der Flächen streiten, bis sie beschließen, dass es in ihrer Region für Windkraftanlagen gar keine Flächen gibt, und sich alle auszuweisenden PV-Flächen auf abgeschatteten Flächen und Nordhängen befinden.
Ich kann deshalb Herrn Kretschmann nur dazu auffordern, dass er die Festlegung der 2% zur „Chefsache“ macht statt sich wegzuducken.

1. Kommentar von :ohne Name 37234

Lockerung der Abstandsregeln in den Bauordnungen für PV-Anlagen

Es gibt immer noch viele Abstandsregelungen in den LBOen die auf den Prüfstand gehören, da hier viel Potenzial für PV-Anlagen unnötig vergeudet wird, wie z.B. die, dass auch eine PV-Anlage ein Bauwerk darstellt und nicht bis an die Grundstücksgrenze heranreichen darf, wenn nicht gerade die Garagenregel gilt.