Online-Kommentierung
Mit dem Gesetzentwurf soll das Rettungsdienstgesetz grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere geht es darum, die bisherige gesetzliche Regelung zur Hilfsfrist klarer zu fassen. Die Planungsfrist beträgt nach dem Gesetzentwurf maximal zwölf Minuten in 95 Prozent der Fälle von der Alarmierung bis zum Eintreffen des Rettungswagens.
Kommentare : zur Neufassung des Rettungsdienstgesetzes
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Besetzung Notarzteinsatzfahrzeug
Wieso geht man nicht her, bei Personalmangel der Notsans jeglicher Art, dass alt erfahrene Rettungssanitäter das NEF besetzen können? In anderen Bundesländern ist das normal. Ich bin seit 2003 RS meine Ausbildung damals war fast ne RA Ausbildung nur in kurz. Meine Fortbildungen sind die gleichen wie für ein NotSan.
Smartphonebasiert alarmierte Ersthelferinnen und Ersthelfer § 24
Nachdem seitens der Krankenkassen in der Vergangenheit leider mit Verweis auf § 10 RD-Plan 2022 eine Übernahme der Kosten für ein App-Alarmierungssystem abgelehnt wurde, ist es sehr bedauerlich, dass nun im Gesetzentwurf in § 24 Abs. 2 keine Finanzierung geregelt wurde und "ein App-Alarmierungssystem als weitere Aufgabe" der Integrierten
Nachdem seitens der Krankenkassen in der Vergangenheit leider mit Verweis auf § 10 RD-Plan 2022 eine Übernahme der Kosten für ein App-Alarmierungssystem abgelehnt wurde, ist es sehr bedauerlich, dass nun im Gesetzentwurf in § 24 Abs. 2 keine Finanzierung geregelt wurde und "ein App-Alarmierungssystem als weitere Aufgabe" der Integrierten Leitstellen bezeichnet wird. Die Übernahme weiterer Aufgaben erfordert gemäß § 11 Abs. 8 die Kostenerstattung für Personal & Technik durch eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber, sowie einen Nachweis der Vereinbarkeit mit den Aufgaben nach Abs. 1 bis 3 sowie 5 und 6.