Medienbildung in der Kriminalprävention
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Auch für den kriminalpräventiven Bereich lässt sich eine steigende Relevanz für digitale Angebote und gleichzeitig auch solche, die die Gefahren in der digitalen Welt in den Fokus rücken, konstatieren. Teilweise lässt die gefühlte Anonymität des Netzes Hemmschwellen sinken oder rechtliche Grenzen für die Nutzerinnen und Nutzer scheinbar verblassen. Im Internet gelten wie in der analogen Realität unsere Rechtsnormen. Um damit nicht – wissentlich oder ungewollt – in Konflikt zu geraten, bedarf es der Wissens- und Sensibilitätsvermittlung, vor allem an unbedarfte Internetnutzerinnen und -nutzer. Das Thema Mediensicherheit und Medienkompetenz ist daher wichtiger Bestandteil der polizeilichen Präventionsarbeit in Baden-Württemberg. Dabei wird zwischen unterschiedlichen Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene, ältere Menschen, Eltern, pädagogische Fachkräfte und Institutionen mit Erziehungs- bzw. Bildungsauftrag unterschieden. Im Fokus stehen jedoch Kinder und Jugendliche.
Der sichere Umgang im Gebrauch von Informationstechnologien (Mediensicherheit) steht im Mittelpunkt der kriminalpolizeilichen Präventionsarbeit; insbesondere soll Straftaten vorgebeugt und eine Opferwerdung verhindert werden. Zudem sollen Täterinnen und Täter die Folgen strafbaren Handelns aufgezeigt werden. Themenschwerpunkte sind dabei Cybermobbing und der Umgang mit Hass und Hetze, Passwortsicherheit und Passwort-Sharing, Persönlichkeits- und Urheberrechte, Identitätsdiebstahl und Fake-Profile sowie Kostenfallen und illegale Downloads.
Polizeiliche Präventions- und Informationsangebote werden fortwährend zielgruppenspezifisch geprüft und um aktuelle Themen, wie beispielsweise Sicherheit bei Smart Home-Lösungen, ergänzt.
Ein besonderer Schwerpunkt der polizeilichen Präventionsarbeit steht traditionell im schulischen Kontext und basiert auf der im Jahr 2015 zwischen dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport geschlossenen und bundesweit einzigartigen Kooperationsvereinbarung „Prävention auf dem Stundenplan“. Ausgehend vom polizeilichen Auftrag der Gefahrenabwehr und Normverdeutlichung ergeben sich vielfältige Schnittmengen mit schulischer Prävention. Daher bieten speziell geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte landesweit Unterrichts- und Informationsveranstaltungen zu jugendspezifischen Themenfeldern an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte, das Lehrpersonal sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an. Dieses Angebot umfasst unter anderem auch den Themenbereich Digitale Medien. Das langjährige Präventionsprogramm „Verklickt“ wurde im Jahr 2022 vom Programm „Klasse im Netz“ abgelöst. In die Entwicklung des modularen Konzepts flossen auch externe medien- und sexualpädagogische Expertisen ein. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 werden über einen sicheren Umgang mit Neuen Medien informiert; dazu gibt es Material zu digitaler Gewalt, Cybergrooming und Verhaltenstipps zum verantwortungsvollen Umgang mit Sozialen Medien. Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere den Unterschied zwischen legalem und problematischem – mitunter strafbarem – Verhalten bei der Nutzung digitaler Medien erkennen. Des Weiteren bietet die Polizei auch den Vortrag „Zivilcourage im Netz“ für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 an. Durch Bewertung medialer Beispiele soll den Jugendlichen hierbei die Grenze zwischen erlaubter Meinungsäußerung und unerwünschter sowie teilweise strafrechtlich relevanter Hasskommentare vermittelt werden. Durch die Erläuterung von Möglichkeiten zur Meldung oder Anzeige entsprechender Äußerungen oder Darstellungen soll ein couragierter Umgang junger Menschen im Netz und mit den Sozialen Medien erreicht werden. Zudem fördert das Landeskriminalamt Baden-Württemberg auch theaterpädagogische Maßnahmen wie das interaktive Jugendtheaterstück „Total vernetzt – und alles klar!?“. Spielszenen zu den Themen Handy-Videos, Filmen im Unterricht, Bilder im Netz, Kostenfalle Internet, Chatregeln, Downloads etc. werden jeweils moderiert und die Inhalte reflektiert. So ermöglichen interaktive Theaterformate Kindern und Jugendlichen, alternative Verhaltensweisen selbständig zu entwickeln und auszuprobieren.
Außerdem stellt die Polizei Baden-Württemberg sowohl digital als auch analog vielseitige Informationen rund um das Thema Mediensicherheit für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung.
Die Polizei ist und bleibt ein wichtiger Kooperationspartner der Schulen im Bereich der Prävention. Ziel dieser Zusammenarbeit ist, möglichst viele Kinder und Jugendliche mit entsprechenden präventiven Angeboten und Botschaften nachhaltig zu erreichen. Schülerinnen und Schülern soll damit sicherheitsbewusstes Verhalten in ihrer digitalen Alltagswelt vermittelt, Straftaten vorgebeugt und die Opferwerdung verhindert werden.
Aufgrund der hohen dynamischen Entwicklungen und der zunehmenden Konvergenz der Medien ist die kontinuierliche Schulung der Präventionsbeamtinnen und –beamten in Sachen Mediensicherheit und Medienkompetenz erforderlich.
Auch immer mehr ältere Menschen nutzen die Möglichkeiten des Internets und sind somit ebenfalls mit den damit einhergehenden Gefahren konfrontiert. Sie bilden zum Thema Mediensicherheit eine weitere Zielgruppe, die die polizeiliche Kriminalprävention mit angepassten Präventionsaktivitäten integriert.
Kommentare : zur Medienbildung in der Kriminalprävention
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Prävention in der Schul-Laufbahn/ im Lehrplan verpflichtend verankert?
Das Strategiepapier nennt vielfälltige Angebote und Kooperationen. Es ist sehr wichtig, dass es diese gibt - Im Papier wird jedoch nicht deutlich, ob jede Klasse eines dieser Angebote (z. B. die drei Unterrichtsstunden umfassende Veranstaltung "Prävention Mediengefahren" für Klasse 5 - 7) verpflichtend wahrnehmen muss. Sprich, idealerweise sollte
Das Strategiepapier nennt vielfälltige Angebote und Kooperationen. Es ist sehr wichtig, dass es diese gibt - Im Papier wird jedoch nicht deutlich, ob jede Klasse eines dieser Angebote (z. B. die drei Unterrichtsstunden umfassende Veranstaltung "Prävention Mediengefahren" für Klasse 5 - 7) verpflichtend wahrnehmen muss. Sprich, idealerweise sollte sichergestellt werden, dass die Prävention alle Schüler erreicht und nicht davon abhängt, wie sehr sich eine konkrete Schule oder ein bestimmter Lehrer dafür einsetzt.