Schulische Medienbildung
Umsetzungsschritte allgemeinbildende Schulen
Medien sind selbstverständlicher Teil der Lebenswelt von Kindern im Grundschulalter. Viele Grundschulen verfügen nicht zuletzt dank des DigitalPakt Schule über eine grundlegende Medienausstattung. In der Umsetzung der Leitperspektive Medienbildung stehen Unterstützungsleistungen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung, des Landesmedienzentrums und der Stadt- und Kreismedienzentren zur Verfügung, die auf die speziellen Anforderungen der Grundschule zugeschnitten sind. Die besonderen Bedürfnisse der Grundschule adressiert auch die Netzwerklösung paedML® für Grundschulen, ein eigenes Grundschul-Moodle des ZSL, sowie das Referenzschulmodell des LMZ, in dem sich Leuchtturmschulen im Bereich der Elementarbildung zusammengeschlossen haben. Der Vernetzungsgedanke im Bereich der Grundschulen wird zukünftig fortgesetzt und weiter ausgebaut.
Mehrere Elemente des Faches Informatik sind mittlerweile im Bildungsplan fest etabliert worden. Darüber hinaus bietet die Leitperspektive Medienbildung einen übergeordneten Rahmen und ist unmittelbar in den jeweiligen Fachplänen verankert.
Um gesellschaftliche und mediale Entwicklungen aufzugreifen, wurde mit der Einführung der Bildungspläne zum Schuljahr 2016/17 in Baden-Württemberg Medienbildung spiralcurricular und fächerintegrativ verankert. Schülerinnen und Schüler treten mit unterschiedlichen Vorkenntnissen, Kompetenzen und Befähigungen in die Klassen 5 der weiterführenden Schulen ein. Ein Basiskurs Medienbildung in Klasse 5 im Umfang von 35 Unterrichtsstunden schafft einheitliche Voraussetzungen für eine spätere Medienbildung für alle Schülerinnen und Schüler. Er übernimmt damit eine Brückenfunktion an der Schnittstelle zwischen Grundschule und weiterführender Schule. Der Basiskurs kann wöchentlich oder z.B. im Rahmen einer Kompaktwoche unterrichtet werden.
Neben dem in der Klassenstufe 5 vorgesehenen Basiskurs Medienbildung sind in der Sekundarstufe I weitere Unterrichtsfächer und -elemente in den Stundentafeln der jeweiligen Schularten festgeschrieben. Hierzu zählt das Fach Informatik (Aufbaukurs Informatik Klasse 7) in allen allgemeinbildenden Schularten, das Wahlfach Informatik an Hauptschulen, Werkrealschulen und Realschulen sowie das Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) an Gemeinschaftsschulen und den allgemeinbildenden Gymnasien.
Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ein Verständnis für Hintergründe, Mechanismen und Funktionsweisen von informatischen Systemen entwickeln. Dabei ist es von großer Bedeutung, nicht nur zu wissen, wie Anwendungen genutzt werden, sondern auch ihre Funktionsweise zu verstehen. Bei der Erstellung von informatischen Produkten erleben die Schülerinnen und Schüler, wie sie selbst gestalterisch tätig werden können und erfahren dabei ihre Selbstwirksamkeit. Ein Bewusstsein für die Existenz und Relevanz der Beeinflussungen durch informatische Systeme sowie die Erfahrung, informatische Systeme selbst mitgestalten zu können, tragen dazu bei, dass sie zukünftig als mündige Bürgerinnen und Bürger in der Gesellschaft verantwortungsvoll Entscheidungen treffen können.
In der gymnasialen Oberstufe können allgemeinbildende Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe, die sich an dem entsprechenden Schulversuch beteiligen, über den bereits seit längerem existierenden zweistündigen Kurs hinaus auch Informatik als dreistündiges Basisfach und als fünfstündiges Leistungsfach anbieten. Somit kann an diesen Schulen in Informatik eine mündliche bzw. schriftliche Abiturprüfung abgelegt werden.
Um die Digitalisierung der Schulen konsequent und flächendeckend umzusetzen, wird mit dem Innovationsprogramm Digitale Schule unter Einbezug des ZSL, des IBBW und des Medienzentrenverbunds die digitale Schulentwicklung an den Schulen mittelbar und unmittelbar in einem Rahmen von ca. 16 Millionen Euro bis 2026 gefördert. Dabei werden vor allem die Aspekte Diagnostik und Förderung, Kommunikation, Begabtenförderung, Schulentwicklung und Schulorganisation, auch mit Blick auf die Lehren aus der Corona-Pandemie, betrachtet und wichtige Transformationsimpulse in unterschiedlichen Handlungsfeldern gesetzt.
Ein zentrales Element ist hierbei das webbasierte Erhebungsinstrument „Tool Digitale Schule“, mit Hilfe dessen Schulen ihren Entwicklungsstand im Hinblick auf die Digitalisierung freiwillig erfassen und die Ergebnisse für die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung nutzen können.
Auf dem Weg in die digitale Zukunft bieten digitale Technologien zahlreiche neue pädagogische Chancen und Ansatzmöglichkeiten, um den Fachunterricht wirksamer zu gestalten, zu bereichern und individualisierte Lernprozesse zu unterstützen. Bei der Entwicklung und Umsetzung entsprechender Konzepte werden die Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien in vielfältiger Weise unterstützt und vernetzen sich in schulartspezifischen Projekten. So arbeiten im Rahmen des Digitalisierungsprojekts „Realschul-Trios“ inzwischen 66 Realschulen zusammen, um Schule und Unterricht systematisch und digitalisierungsbezogen voranzubringen. Zahlreiche Gemeinschaftsschulen sind im Rahmen des Referenzschulmodells des LMZs Teil eines Netzwerkes, in dem sie sich zu aktuellen Medienbildungs- und Digitalisierungsthemen austauschen, verschiedene Entwicklungsziele gemeinsam bearbeiten und gezielt vorantreiben.
Mit fortschreitender Entwicklung im digitalen Bereich werden auch „Zukunftstechnologien“ wie Virtual Reality, Augmented Reality und der – unter Beachtung der an Schulen geltenden arbeitsschutzrechtlichen Regelungen – 3D-Druck im schulischen Bereich immer wichtiger. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes Baden-Württemberg digital@bw und der Dachmarke „3D erleben“ von ZSL und LMZ wurde die Einrichtung von Makerspaces oder auch FABLabs an insgesamt 14 Medienzentren im Land mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gefördert.
Die Digitale Bildungsplattform (DBP) stellt Werkzeuge für den digital unterstützten Unterricht, die sichere Kommunikation und die Zusammenarbeit bereit. Über ein Identitäts- und Accessmanagement (IdAM) werden die Bausteine gebündelt und erschließbar. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler erhalten je nach Rolle und Rechten Zugriff darauf. Durch den modularen Aufbau wird die digitale Souveränität umgesetzt und die Abhängigkeit von einzelnen Lösungen oder Anbietern reduziert. Alle Bausteine der DBP werden auch hinsichtlich der Barrierearmut und der Usability betrachtet. Die Umsetzung der DBP erfolgt mit Unterstützung durch die BITBW als Technologiepartner.
Zentrale Bausteine der DBP sind bereits jetzt erfolgreich im Einsatz. Die Lernmanagementsysteme itslearning und Moodle werden an zahlreichen Schulen produktiv genutzt. Der sichere Messenger Threema ist bei über 52.000 Lehrkräften im Einsatz und kann von Schulen in eigener Zuständigkeit auf weitere Kommunikationsgruppen erweitert werden. Bei der landesweiten E-Mail für Lehrkräfte in Verbindung mit dem Digitalen Arbeitsplatz für Lehrkräfte arbeiten das KM und die BITBW intensiv an einer Lösung, welche den Lehrkräften flächendeckend zur Verfügung gestellt werden könnte. Das IdAM als zentraler Einstieg in die Digitale Bildungsplattform und zur Rechteverwaltung wird den Schulen im Laufe des Jahres 2023 schrittweise zur Verfügung gestellt werden. Mit der DBP werden die Schulen von administrativen, sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Aufgaben entlastet und erhalten Handlungssicherheit.
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Schulen und Kommunen im Land maßgeblich finanziell. Von den insgesamt circa 5 Milliarden Euro, die zur Verfügung gestellt wurden, fallen circa 650 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Aus diesem Budget können Schulen und Träger Fördermittel zur Verbesserung ihrer technischen Infrastruktur beantragen. Anfang 2023 waren hiervon bereits 98 Prozent der Mittel per Antrag gebunden.
Weitere Unterstützung erhielten die Schulen durch das so genannte Sofortausstattungsprogramm für Schülerendgeräte. Die vom Bund zur Verfügung gestellten 65 Millionen Euro verdoppelte die Landesregierung aus eigenen Mitteln auf 130 Millionen Euro. Hiervon konnten rund 230.000 mobile Schülerendgeräte beschafft werden. Komplettiert wurden die schulischen Unterstützungsleistungen durch das 65 Millionen Euro schwere Förderprogramm „Lehrerendgeräte“, aus dem rund 100.000 mobile Lehrerendgeräte beschafft werden konnten, sowie das Admin-Förderprogramm im Rahmen von 65 Millionen Euro, das die Schulen und Träger bei der Administration der neu angeschafften technischen Infrastruktur unterstützt.
Ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz ist wesentliche Voraussetzung für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Die vermehrte Digitalisierung verschiedenster Bereiche macht die Breitbandverfügbarkeit zu einem maßgeblichen Faktor, der sich auf unsere gesamte Gesellschaft und unser wirtschaftliches, soziales und politisches Handeln erstreckt. Die Landesregierung hat die Wichtigkeit der Versorgung mit schnellem Internet erkannt und sich das Ziel gesetzt, bis 2025 flächendeckende Gigabitnetze im Land auf den Weg zu bringen. Derzeit verfügen bereits 57,75 Prozent aller Schulstandorte in Baden-Württemberg über einen gigabitfähigen Internetanschluss. Neben dem intensiven eigenwirtschaftlichen Ausbau werden im Rahmen der Breitbandförderprogramme von Bund und Land auch Glasfaseranschlüsse für Schulstandorte mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt.
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Medien sind längst ein elementarer Teil der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern aller Altersgruppen und die zunehmende Komplexität unserer multimedial geprägten Gesellschaft macht Medienbildung zu einer Schlüsselqualifikation und somit zu einem Kernbereich schulischer Bildung mit Schulen als zentrale Orte der Bildung und Wissensvermittlung.
Mit der Digitalisierung der Schulen einher geht auch eine Veränderung des Lehrens und Lernens insgesamt: Durch neue technische Möglichkeiten können der Unterricht adaptiv gestaltet und Schülerinnen und Schüler differenziert und individuell gefördert werden. Das beschreibt nicht zuletzt einen Wandel hin zu einer Kultur der Digitalität. Dieser Wandel ist als umfassender Transformationsprozess zu verstehen, der das gesamte System Schule nachhaltig verändert.
Das Ziel von zeitgemäßer Medienbildung muss sein, Kinder und Jugendliche zu kritischen, souveränen Nutzerinnen und Nutzern und Gestalterinnen und Gestaltern ihrer eigenen Welt werden zu lassen und sie so zur aktiven und selbstbestimmten Teilhabe in der digitalen Welt zu befähigen. Neben basalen Bedienkompetenzen nimmt vor allen Dingen der Jugendmedienschutz und die informatische Bildung eine immer wichtigere Rolle in der schulischen Medienbildung ein. Fehlentwicklungen wie Hate Speech, Fake News, Verschwörungstheorien, problematische Schönheitsbilder und sexualisierte Gewalt stehen vielen Vorteilen wie einer besseren Vernetzung, Möglichkeiten des kreativen Ausdrucks und vielfältigen Informationsformen gegenüber. Als wichtige Orte der Sozialisation haben Schulen hier den Auftrag, den Schülerinnen und Schülern eine Richtschnur und einen moralischen Kompass in einer bereits weit fortgeschrittenen digitalisierten Welt des 21. Jahrhunderts mitzugeben. Darüber hinaus hat Medienbildung auch einen Beitrag zu all jenen Qualifikationen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien zu leisten, die später in Ausbildung und Beruf gefordert werden.
Die Vermittlung von Medienkompetenz erfolgt in den allgemein bildenden Schulen sowohl in konkret ausgewiesenen Unterrichtsfächern, wie zum Beispiel dem Grundkurs Informatik, als auch fächerintegriert. In allen weiterführenden, allgemeinbildenden Schularten gibt es darüber hinaus spezifische Wahl- und Profilfächer, die eine vertiefte Auseinandersetzung und vertiefte Kenntnisse mit der digitalen Welt von heute bieten. Die Landesregierung hat darüber hinaus die Medienbildung in den Bildungsplänen als eine von sechs Leitperspektiven fest verankert. Durch den spiralcurricularen Aufbau werden in jeder Jahrgangsstufe die erworbenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen und altersspezifisch erweitert.
Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung in allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
Bei der schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen sind moderne Informations- und Kommunikationstechnologien ebenso relevant wie in den anderen Schularten. Der Einsatz digitaler Medien ist auch in den Bildungsplänen für die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren verankert. Digitale Medien sind für diese Kinder darüber hinaus wesentliche Lern- und Übungsmedien sowie prothetisches Hilfsmittel, indem sie die Möglichkeiten zum schulischen Lernen grundlegend erweitern. Die Nutzung digitaler Medien wird somit in allen Unterrichtsfächern im Alltag eingeübt. Auch bei der Konzeption der Digitalen Bildungsplattform werden Aspekte der Barrierefreiheit fortlaufend mitgedacht.
Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren auch diverse Projekte durchgeführt, wie z.B. sonderpädagogische Multimedia Lernwerkstätten, die Entwicklung der lernunterstützenden Multimedia Software „Lernkiste“ für Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung bzw. Lernbeeinträchtigung, die Informationsinitiative „Besondere Kinder – Besondere Wege“, der Arbeitskreis Computergestütztes Lernen für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen (CLUKS-Forum) und die Entwicklung der blindenspezifischen Umsetzung des ECDL (Europäischer Computer Führerschein). Des Weiteren stehen Schulen und Eltern so genannte Medienberatungszentren zur Verfügung, die in den Bereichen assistive Hilfsmittel und digitale Barrierefreiheit für Schülerinnen und Schülern mit Behinderung Beratungsangebote vorhalten.
Schulartübergreifende medienpädagogische Maßnahmen
Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) mit Sitz in Stuttgart bildet den institutionellen Rahmen für ein wissenschaftsbasiertes, zentral gesteuertes und auf Unterrichtsqualität fokussiertes Ausbildungs-, Fortbildungs- und Unterstützungssystem für alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Baden-Württemberg. Das ZSL und seine sechs Regionalstellen bieten neben den jährlich gut 2000 schulart- und fächerübergreifenden Fortbildungen im Bereich der Digitalisierung und Medienbildung auch Fortbildungen zum konkreten fachspezifischen Einsatz digitaler Medien für alle Fächer und Schularten an. Dazu passende qualitätsgeprüfte Unterrichts- und Fortbildungsmaterialien sind auf dem Landesbildungsserver und dem Lehrerfortbildungsserver zu finden. Bei allen Fortbildungs- und Unterstützungsangeboten des ZSL stehen didaktisch-pädagogische Aspekte im Mittelpunkt. Das ZSL entwickelt auch das Softwarepaket für das Lernmanagementsystem MoodleBW, das den Schulen als Landeslösung zur Verfügung gestellt wird und eng mit dem Fortbildungs- und Unterstützungsangebot verzahnt ist. Auf dem Portal „lernen über@ll“ werden Informationen bereitgestellt, die sich mit dem Thema „Lehren und Lernen in einer digitalen Welt“ in all seinen verschiedenen Facetten auseinandersetzen.
Schulartübergreifend sind auch das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) sowie die landesweit 38 Stadt- und Kreismedienzentren wichtige Stützpfeiler in der Vermittlung der Medienbildung. Hiermit verfügt Baden-Württemberg über das bundesweit dichteste Netz an medienpädagogischer Beratung. Das Thema zukunftsorientiertes Lernen fördert das LMZ durch Beratungen und Workshops zu Themen wie Extended Reality, Künstliche Intelligenz, Design & Future Thinking sowie weiteren Trends mit Bezug auf das Bildungswesen. Im Bereich Game-based Learning bietet das Projekt BLOCKALOT vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für den daten-schutzkonformen Einsatz von Minetest in der Schule. Gemeinsam im Verbund mit den Medienzentren erreicht das LMZ u.a. über das „Schüler-Medienmentoren-Programm“, das „Eltern-Medienmentoren-Programm“ und das Programm „101 Schulen“ jährlich rund 40.000 Personen mit etwa 1.500 Veranstaltungen. In der SESAM Mediathek stehen außerdem ca. 350.000 pädagogisch und lizenzrechtlich geprüfte Medien zur Verfügung, welche Lehrkräfte und Lernende kostenfrei nutzen können.
Als Partner der Lehrkräftefortbildung unterstützt das LMZ in den Bereichen Innovation, grundlegende technische und medienpädagogische Kompetenzen sowie Jugendmedienschutz. Zu den Angebotsformaten zählen neben landesweiten Großveranstaltungen auch individuelle schulinterne Fortbildungen sowie Basisschulungen und Selbstlernkurse. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zur Fortbildung gibt es auch mit der LFK. Das Netzwerk „Referenzschulen – Entwicklungsnetzwerk digitaler Transformation“ vernetzt schulische Akteure und Entwicklungsvorhaben landesweit und schulartübergreifend anhand Schwerpunktthemen der Digitalisierung.
Unter dem Motto #RespektBW tritt die vom Kultusministerium geförderte Landeskampagne „Bitte Was?! – Kontern gegen Fake und Hass“ des LMZ mit Mitmach-Challenges, einer Informationskampagne, Unterrichtsmaterialien und Fortbildungen für Lehrkräfte sowie öffentlichkeitswirksamen Events und Workshops für ein gutes gesellschaftliches Miteinander und einen respektvollen Umgang im Netz ein.
Das LMZ ist zudem wichtiger Akteur zur Förderung der Medienkompetenz. So zählt das LMZ für sein Online-Portal und dessen Informationsangebote jährlich mehr als eine Million Besucherinnen und Besucher. Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg eine Vielzahl an weiteren Projekten und Angeboten verschiedenster Träger und Bildungseinrichtungen (z.B. LFK, MFG, ajs, SWR, etc.), die sich alle für eine Stärkung der Medienbildung einsetzen.
Medienbildung und Digitalisierung sind mittlerweile grundlegende, umfassende und systematische Daueraufgaben im gesamten schulischen Bildungswesen. Insgesamt lassen sich hierbei vier Handlungsfelder identifizieren:
- Infrastruktur und Ausstattung: Die Herstellung der technischen Voraussetzungen für einen gelingenden Unterricht im 21. Jahrhundert;
- Aus-, Fort- und Weiterbildung: Die Qualifizierung von Lehrkräften für einen zeitgemäßen Unterricht (siehe Kapitel 3.3);
- Lernen und Lehren: Die didaktisch-methodische Verankerung von (digitalen) Medien im Unterricht;
- Prozesse und Organisation: Die Digitalisierung und Optimierung von schulischen Prozessen und Kommunikationsformen.
Hierzu gehört auch die Stärkung des Verständnisses für Hintergrundprozesse im Bereich der Informatik sowie allgemeine IT-Kenntnisse. Weiterhin sind auch Zukunftstechnologien wie 3D-Druck (unter Beachtung der an Schulen geltenden arbeitsschutzrechtlichen Regelungen), VR- und AR-Anwendungen sowie die Möglichkeiten des Game-based, KI- und datengestützten Lernens weiter zu reflektieren. Auch Modellprojekte zur besseren Vernetzung und Best-Practice-Beispiele spielen zukünftig eine immer größere Rolle bei der Vermittlung von Medienkompetenz.
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An den beruflichen Vollzeitschulen haben die Vermittlung von Medienkompetenz und der verantwortungsvolle Umgang mit Medien eine zunehmende Bedeutung. Die Art und der Umfang der Medienbildung hängen von den jeweiligen Schularten und den unterschiedlichen Bildungsgängen ab.
Schülerinnen und Schülern wird an den beruflichen Vollzeitschulen eine grundlegende Medienkompetenz vermittelt, die diesen sowohl für ihre private Lebensgestaltung als auch für ihre berufliche Weiterentwicklung eine solide Grundlage gibt, auf welche jederzeit weiter aufgesetzt werden kann.
In den informationstechnischen Fächern steht Medienbildung als verbindliches Element im Curriculum der Beruflichen Gymnasien und in den Stundentafeln. Gegenstand des Unterrichts sind u.a. gesellschaftliche, ethische und rechtliche Problemfelder der Informationstechnik. Hierbei werden die Schülerinnen und Schüler auch mit Konzepten vertraut gemacht, die den Missbrauch elektronischer Daten verhindern sollen.
Die Ausbildung an den Berufskollegs ermöglicht neben einer profilbezogenen beruflichen Qualifizierung auch den Erwerb von Kompetenzen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien.
Schülerinnen und Schüler der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule werden insbesondere durch die Lehrplaneinheiten „Informationsbeschaffung und Urheberrecht“ sowie „Datenschutz“ auf den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien sowie mit Suchmaschinen vorbereitet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Wahlpflichtfach „Präsentation und Medien“ zu belegen.
In den berufsvorbereitenden Bildungsgängen erweitern die Schülerinnen und Schüler integrativ in allen Kompetenzbereichen die digitale Kompetenz und stärken in der Vorbereitung auf eine Ausbildung insbesondere im Fach „Computeranwendungen“ ihre Medienkompetenz.
Neben den curricular verankerten Bildungsinhalten im Bereich der digitalen Medien und der Informationstechnik wird in den beruflichen Schulen auch die Bildung mit Medien gefördert.
Die meisten beruflichen Schulen verfügen über eine leistungsfähige Infrastruktur für digital unterstützte Lernformate.
Vor diesem Hintergrund soll der Einsatz von Tablets vor allem für die individuelle Förderung noch viel stärker als bisher genutzt werden.
Die Digitalisierung soll helfen, das Lernen anschaulicher, vielfältiger und individueller zu gestalten. Dazu sollen die Lehrerinnen und Lehrer für neue Unterrichtskonzepte und das digitale Lernen noch besser aus- und fortgebildet werden. Zudem sollen landesweit Moodlekurse an den beruflichen Vollzeitschulen aufgebaut werden. Die Kurse sollen als fachspezifische Informations- und Kommunikationsplattform und als Portalseite für Kooperationen etabliert werden.
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Die duale Ausbildung in Deutschland ist durch ihre enge Verzahnung von Betrieb und beruflicher Schule ein weltweit beachtetes Erfolgsmodell. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft führt einerseits zu anderen Berufsbildern mit neuen Anforderungen, andererseits sind Medien- und IT-Kenntnisse heutzutage aber auch in den klassischen Berufen unerlässlich. Die digitale Revolution erfordert im Bereich der dualen Ausbildung eine ständige Anpassung und Fortentwicklung der Lehrinhalte, um das hohe Innovationspotential voll ausschöpfen zu können. Durch die Digitalisierung entstehen neue örtliche und zeitliche Möglichkeiten in der Arbeitswelt, die auch entsprechende Kompetenzen verlangen.
Die Auszubildenden sollen die Kompetenzen erlangen können, die für eine zunehmend digitalisierte Arbeitswelt erforderlich sind. Die Anforderungen verändern sich ständig, weshalb der Kompetenzerwerb entwicklungsoffen sein muss. Dabei ist klar, dass die Erwartungen an die Auszubildenden je nach Branche verschieden sind. Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass die erforderlichen Kompetenzen gerade in der Phase des Übergangs in den Arbeitsmarkt auch für die Auszubildenden von besonderer Bedeutung sind. Neue Entwicklungen wie die Vernetzung von Produktion, Vertrieb und Dienstleistungen („Industrie 4.0“) gewinnen zunehmend an Bedeutung und erfordern eine bedarfsgerechte Ausbildung der Fachkräfte.
Die duale Ausbildung erfolgt an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule. Der Berufsschulunterricht erfolgt dabei i.d.R. nach Lernfeldern, die berufstypische Handlungssituationen abbilden. In den Lernfeldern der gemeinsam von den Ländern erstellten fachspezifischen Rahmenlehrplänen der Berufsschule - ebenso wie in den erst kürzlich überarbeiteten Landeslehrplänen der Fachschulen - sind die zu erwerbenden Kompetenzen technikoffen formuliert. So ist gewährleistet, dass aktuelle technische Entwicklungen zeitnah und ohne fortlaufende Überarbeitung der Lehrpläne in den Unterricht einfließen können. Durch eine kontinuierliche Anpassung der aus den Lernfeld-Lehrplänen für den Unterricht abgeleiteten Lernsituationen kann so der Unterricht der Berufsschule an aktuelle technologische Entwicklungen angepasst werden.
Zudem werden digitale Lehr-Lern-Settings für die Berufsschule entwickelt. Durch ortsunabhängige, synchrone und asynchrone Unterrichtsorganisationsformen sollen die Potentiale des digital-gestützten Lehrens und Lernens erschlossen werden.
Um den zukünftigen Anforderungen an die duale Ausbildung gerecht zu werden, bedarf es einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Schulausstattung und der Qualifizierung der Lehrkräfte. Das Land hat daher zusammen mit der Wirtschaft in ein nahezu flächendeckendes Netz an „Lernfabriken 4.0“ investiert. In einem ergänzenden Förderaufruf wurden neue Themenbereiche rund um Künstliche Intelligenz und Augmented sowie Virtual Reality erschlossen. Darüber hinaus gilt es, die Lehrkräfte und Ausbilderinnen und Ausbilder entsprechend zu qualifizieren.
Kommentare : zur schulischen Medienbildung
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Für Rechte und Gefahren sensibilisieren
Super, dass Medienbildung im Bildungsplan steht. Noch besser, wenn Kita- und Lehrpersonal bei der Umsetzung aktiv unterstützt und gefördert würden, nicht nur mit Material. Meine Kinder hatten in der 5. Klasse erstmals Medienbildung, zu spät für manches Kind, das bereits in der Grundschule ein eigenes Smartphone oder Tablet hat und von den Eltern
Super, dass Medienbildung im Bildungsplan steht. Noch besser, wenn Kita- und Lehrpersonal bei der Umsetzung aktiv unterstützt und gefördert würden, nicht nur mit Material.
Meine Kinder hatten in der 5. Klasse erstmals Medienbildung, zu spät für manches Kind, das bereits in der Grundschule ein eigenes Smartphone oder Tablet hat und von den Eltern nicht begleitet wird.
Beide Kinder hatten unterschiedliche Lehrer und daher scheinbar auch Inhalte. Warum ist der Inhalt nicht einheitlich? Eine Powerpoint erstellen ist schon einmal guter Inhalt. Wenn dann noch das Thema "Quellenangaben" und "Bildrechte" dabei wäre, wäre das sehr sinnvoll.
Vor Game-Based-Learning, Challenges etc. sollten die Rechte am eigenen Bild, sichere und weniger sichere Messenger, Urheberrechte etc. thematisiert werden.
Und dann wäre es großartig, wenn Familien nicht in WhatsApp genötigt werden, damit die Kinder keine Außenseiter sind. Wenn ich lese, dass Threema an allen Schulen möglich wäre, dann frage ich mich, warum das kein Standard für die Kinder ist. Das sollte das Kultusministerium - im Sinne der Medienbildung - stärker fördern und fordern.
Schulbibliotheken
Eine besondere Rolle kommt Schulbibliotheken zu: gut aufgestellte Schulbibliotheken können einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung der Schülerinnen und Schüler leisten, da Unterricht und Bibliotheksangebot durch die räumliche Nähe und die enge Zusammenarbeit innerhalb der Schule optimal aufeinander abgestimmt werden können. Als zusätzlicher Lernraum
Eine besondere Rolle kommt Schulbibliotheken zu: gut aufgestellte Schulbibliotheken können einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung der Schülerinnen und Schüler leisten, da Unterricht und Bibliotheksangebot durch die räumliche Nähe und die enge Zusammenarbeit innerhalb der Schule optimal aufeinander abgestimmt werden können. Als zusätzlicher Lernraum ist die Schulbibliothek idealerweise in den Schulalltag integriert, ihre vielseitigen Ressourcen können kurzfristig und während des ganzen Schultages durch die Schülerschaft und die Lehrerinnen und Lehrer genutzt werden.
Der Ausbau eines leistungsfähigen und zeitgemäßen Schulbibliothekssystems entsprechend fachlicher Standards und zeitgemäßer bibliothekspädagogischer Konzepte ist vorzusehen.
Eine Anmerkung des VBS (Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V.), Landesverband Baden-Württemberg
Guten Tag, die Formulierungen zur Barrierefreiheit der Bildungsplattform Baden-Württemberg im vorliegenden Dokument erachten wir als unzureichend und bitten daher um Änderungen: Barrierefreiheit muss, ebenso wie Datenschutz, von Beginn an bei der Entwicklung, der Bewertung und beim Einsatz von digitalen Systemen und Technologien mitgedacht
Guten Tag,
die Formulierungen zur Barrierefreiheit der Bildungsplattform Baden-Württemberg im vorliegenden Dokument erachten wir als unzureichend und bitten daher um Änderungen:
Barrierefreiheit muss, ebenso wie Datenschutz, von Beginn an bei der Entwicklung, der Bewertung und beim Einsatz von digitalen Systemen und Technologien mitgedacht und implementiert werden. Dies gilt auch und vor allem in Hinblick auf die Bildungsplattform - wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen.
Anmerkung zu Kapitel 3.2.1.5: „Schritte zur Umsetzung“. Hier steht: „Alle Bausteine der Digitalen Bildungsplattform werden auch hinsichtlich der Barrierearmut und der Usability betrachtet.“ Sie verwenden den Begriff „Barrierearmut“, hier muss eindeutiger formuliert werden. Wenn bei einem Produkt wie der digitalen Bildungsplattform BW auch nur an einem zentralen Punkt keine barrierefreie Nutzung möglich ist, kann dies einem auf Hilfsmittelsoftware angewiesenen Kind oder Jugendlichen die Verwendung unmöglich machen.
Das bedeutet konkret: Voller Zugang zu digitalen Bildungsangeboten ist unbedingte Voraussetzung für die Verwirklichung des Rechts auf Bildung (vgl. § 1 SchG B-W), welches sowohl Verfassungsrang hat, wie auch eines der tragenden Menschenrechte ist.
Die UN-BRK fordert dies in ihrer Präambel sowie in Artikel 24 explizit ein. Laut Schulgesetz § 3 (3) muss „allen Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Erziehung ermöglicht“ werden.
Im Landesbehindertengleichstellungsgesetz und in der BITV wird die digitale Barrierefreiheit weiter konkretisiert, nämlich barrierefrei nach EN-Norm 301549. Deswegen muss aus unserer Sicht in der Bildungsplattform BW mindestens Barrierefreiheit nach EN-Norm 301549 eingehalten werden. Barrierearmut reicht nicht aus. Darüber hinaus sollten weitere Barrieren, die in Bildungsmedien enthalten sind und für das Lernen von Menschen mit Behinderung relevant sind, identifiziert und berücksichtigt werden.
Gerne stehen wir hier mit unserer Expertise zur Verfügung. Wir bitten dringend um die Überarbeitung der Ausführungen, die auch das Thema Usability berücksichtigt und den barrierefreien Zugang sicherstellt.
Besten Dank für die Berücksichtigung unseres Anliegens.
Anne Reichmann
1. Vorsitzende Landesverband Baden-Württemberg VBS
(Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V.)
Barrierefreiheit statt Barrierearmut
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Dokument und die Möglichkeit zur Kommentierung, die wir als Nikolauspflege, Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen und schulischer Träger, gerne nutzen. Die Analyse, dass Medienkompetenz den Schlüssel zur Teilhabe darstellt, ist genau richtig (vgl. Kapitel 3.7.2). Sehr positiv auch,
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für das Dokument und die Möglichkeit zur Kommentierung, die wir als Nikolauspflege, Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen und schulischer Träger, gerne nutzen.
Die Analyse, dass Medienkompetenz den Schlüssel zur Teilhabe darstellt, ist genau richtig (vgl. Kapitel 3.7.2). Sehr positiv auch, dass in der Strategie der Ausbau elektronisch unterstützter Lehre „als Baustein der Inklusion“ gesehen wird (vgl. Kapitel 3.6.2).
Jedoch ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die digitalen Bildungsangebote des Landes dem Anspruch von Inklusion gerecht werden und niemanden ausschließen.
Deshalb ist die Formulierungen zur Barrierefreiheit der Bildungsplattform Baden-Württemberg im vorliegenden Dokument unzureichend. Wir bringen folgende Änderungswünsche ein:
Im Kapitel 3.2.1.3.2 „Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung in allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren“ wird der Status quo wie folgt beschrieben: „Auch bei der Konzeption der Digitalen Bildungsplattform werden Aspekte der Barrierefreiheit fortlaufend mitgedacht“. Dies ist nicht ausreichend. Sie muss von Beginn an mitgedacht werden - und auch die Implementierung sichergestellt sein.
„Im Kapitel 3.2.1.5 „Schritte zur Umsetzung“ muss deshalb die formulierte Zielsetzung des Landes in Sachen Barrierefreiheit eindeutiger werden. Dort heißt es derzeit „Alle Bausteine der Digitalen Bildungsplattform werden auch hinsichtlich der Barrierearmut und der Usability betrachtet.“
Diese kann für einen blinden Schüler den Ausschluss bei der Nutzung bedeuten: Hat eine Software an einer entscheidenden Stelle eine Barriere, ist sie als Ganzes für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung nicht nutzbar – selbst wenn das Programm ansonsten keine Barriere hat.
Wir bitten dringend um die Überarbeitung der Ausführungen und schlagen folgende Formulierung vor: „Bei allen Bausteinen der Digitalen Bildungsplattform wird Barrierefreiheit von vorneherein berücksichtigt und konsequent umgesetzt. Auch die Usability wird betrachtet.“
Für die Nikolauspflege
Michael Hehn, Vorstandsreferent für Digitalisierung