Drei junge Mädchen sitzen an einem Laptop.

Strategiepapier Medienbildung

Schulische Medienbildung

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Den Schulen als wichtiger Ort der Sozialisation kommt bei einer modernen und zukunftsorientierten Medienbildung eine Schlüsselrolle zu. Medien sind mittlerweile nicht nur Mittel zur Veranschaulichung von Lerngegenständen, sondern können Bildungsprozesse adaptiver und individuell gestalten. Auch der Stellenwert von insbesondere digitalen Medien hat sich bei den Schülerinnen und Schülern im 21. Jahrhundert stark verändert. Ihr Alltag ist mehr und mehr von einer Kultur der Digitalität geprägt, die die Schule entsprechend abbilden und auch kritisch begleiten muss. In diesem Bereich hat die Landesregierung umfassende Maßnahmen beschlossen, um die Medienbildung strukturell und nachhaltig im Bildungssystem zu verankern.

Medienbildung als elementarer Bestandteil des Lehrens und Lernens

Mit dem Bildungsplan wurden entscheidende Weichenstellungen für die schulische Medienbildung der Zukunft gestellt: Medienbildnerische Inhalte sind mittlerweile in allen Fächern und Klassenstufen der allgemeinbildenden Schulen verankert. Baden-Württemberg bekennt sich damit zu einer systematischen Medienbildung, die beginnend mit der Grundschule alle Schülerinnen und Schüler zu einer verantwortlichen Nutzung der Medien und IT-Technologien qualifiziert. Ergänzt wird dies durch einen Basiskurs Medienbildung in Klasse 5. Auch die informatische Bildung hat die Landesregierung in den letzten Jahren verpflichtend im Bildungsplan verankert.

Eine moderne Medienbildung muss dabei auch mit der Zeit gehen und neuere Entwicklungen im digitalen Bereich aufnehmen. So genannte Zukunftstechnologien wie VR- und AR-Anwendungen, der – unter Beachtung der an Schulen geltenden arbeitsschutzrechtliche Regelungen – 3D-Druck und das Game-Based-Learning finden immer mehr Einzug in die Schulen des Landes.

Bund und Land fördern die digitale Infrastruktur der Schulen darüber hinaus durch den DigitalPakt Schule und seine weiteren Förderprogramme. Die Schulen und Träger werden dabei bei der Erstellung von eigenen Medienkonzepten (sog. Medienentwicklungspläne) durch das Landesmedienzentrum und den Medienzentrenverbund maßgeblich unterstützt. Weiterhin fördert die Landesregierung auf vielfältige Weise den Breitbandausbau im Land.

Duale Ausbildung

Die duale Ausbildung erfordert eine ständige Anpassung und Fortentwicklung der Lehrinhalte, wobei die Anforderungen je nach Branche unterschiedlich sind. Die Landesregierung fördert hierbei insbesondere den Erwerb der erforderlichen Kompetenzen für die zukünftige industrielle Arbeitswelt der sog. „Industrie 4.0“.

Umsetzungsschritte allgemeinbildende Schulen

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Umsetzungsschritte Duale Ausbildung

  • Weiterentwicklung des pädagogischen Gesamtkonzepts für die „Lernfabriken 4.0“
  • Entwicklung eines pädagogischen Konzepts und Erstellung von Umsetzungshilfen zum individualisierten Lernen in der Ausbildung im Rahmen des von der Baden-Württemberg Stiftung geförderten Forschungsprojekts „Ankommen und Dranbleiben“
  • Kontinuierlicher Ausbau der Ausstattung mit Industrie-4.0-Komponenten an der ZSL-Außenstelle Esslingen für die Lehrkräftefortbildung
  • Aufbau von Landesfachteams zu Themen wie KI oder auch „smartEnergy“ im Bereich des Handwerks

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Umsetzungsschritte Duale Ausbildung

  • Weiterentwicklung des pädagogischen Gesamtkonzepts für die „Lernfabriken 4.0“
  • Entwicklung eines pädagogischen Konzepts und Erstellung von Umsetzungshilfen zum individualisierten Lernen in der Ausbildung im Rahmen des von der Baden-Württemberg Stiftung geförderten Forschungsprojekts „Ankommen und Dranbleiben“
  • Kontinuierlicher Ausbau der Ausstattung mit Industrie-4.0-Komponenten an der ZSL-Außenstelle Esslingen für die Lehrkräftefortbildung
  • Aufbau von Landesfachteams zu Themen wie KI oder auch „smartEnergy“ im Bereich des Handwerks

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Sie konnten die Handlungsfelder bis zum 11. September 2023, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare : zur schulischen Medienbildung

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6. Kommentar von :Mutter zweier Schulkinder

Für Rechte und Gefahren sensibilisieren

Super, dass Medienbildung im Bildungsplan steht. Noch besser, wenn Kita- und Lehrpersonal bei der Umsetzung aktiv unterstützt und gefördert würden, nicht nur mit Material. Meine Kinder hatten in der 5. Klasse erstmals Medienbildung, zu spät für manches Kind, das bereits in der Grundschule ein eigenes Smartphone oder Tablet hat und von den Eltern

Super, dass Medienbildung im Bildungsplan steht. Noch besser, wenn Kita- und Lehrpersonal bei der Umsetzung aktiv unterstützt und gefördert würden, nicht nur mit Material.
Meine Kinder hatten in der 5. Klasse erstmals Medienbildung, zu spät für manches Kind, das bereits in der Grundschule ein eigenes Smartphone oder Tablet hat und von den Eltern nicht begleitet wird.
Beide Kinder hatten unterschiedliche Lehrer und daher scheinbar auch Inhalte. Warum ist der Inhalt nicht einheitlich? Eine Powerpoint erstellen ist schon einmal guter Inhalt. Wenn dann noch das Thema "Quellenangaben" und "Bildrechte" dabei wäre, wäre das sehr sinnvoll.
Vor Game-Based-Learning, Challenges etc. sollten die Rechte am eigenen Bild, sichere und weniger sichere Messenger, Urheberrechte etc. thematisiert werden.
Und dann wäre es großartig, wenn Familien nicht in WhatsApp genötigt werden, damit die Kinder keine Außenseiter sind. Wenn ich lese, dass Threema an allen Schulen möglich wäre, dann frage ich mich, warum das kein Standard für die Kinder ist. Das sollte das Kultusministerium - im Sinne der Medienbildung - stärker fördern und fordern.

5. Kommentar von :Bibliosenior

Schulbibliotheken

Eine besondere Rolle kommt Schulbibliotheken zu: gut aufgestellte Schulbibliotheken können einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung der Schülerinnen und Schüler leisten, da Unterricht und Bibliotheksangebot durch die räumliche Nähe und die enge Zusammenarbeit innerhalb der Schule optimal aufeinander abgestimmt werden können. Als zusätzlicher Lernraum

Eine besondere Rolle kommt Schulbibliotheken zu: gut aufgestellte Schulbibliotheken können einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung der Schülerinnen und Schüler leisten, da Unterricht und Bibliotheksangebot durch die räumliche Nähe und die enge Zusammenarbeit innerhalb der Schule optimal aufeinander abgestimmt werden können. Als zusätzlicher Lernraum ist die Schulbibliothek idealerweise in den Schulalltag integriert, ihre vielseitigen Ressourcen können kurzfristig und während des ganzen Schultages durch die Schülerschaft und die Lehrerinnen und Lehrer genutzt werden.

Der Ausbau eines leistungsfähigen und zeitgemäßen Schulbibliothekssystems entsprechend fachlicher Standards und zeitgemäßer bibliothekspädagogischer Konzepte ist vorzusehen.

4. Kommentar von :1. Vorsitzende Landesverband Baden-Württemberg VBS (Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V.)

Eine Anmerkung des VBS (Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V.), Landesverband Baden-Württemberg

Guten Tag, die Formulierungen zur Barrierefreiheit der Bildungsplattform Baden-Württemberg im vorliegenden Dokument erachten wir als unzureichend und bitten daher um Änderungen: Barrierefreiheit muss, ebenso wie Datenschutz, von Beginn an bei der Entwicklung, der Bewertung und beim Einsatz von digitalen Systemen und Technologien mitgedacht

Guten Tag,

die Formulierungen zur Barrierefreiheit der Bildungsplattform Baden-Württemberg im vorliegenden Dokument erachten wir als unzureichend und bitten daher um Änderungen:

Barrierefreiheit muss, ebenso wie Datenschutz, von Beginn an bei der Entwicklung, der Bewertung und beim Einsatz von digitalen Systemen und Technologien mitgedacht und implementiert werden. Dies gilt auch und vor allem in Hinblick auf die Bildungsplattform - wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen.

Anmerkung zu Kapitel 3.2.1.5: „Schritte zur Umsetzung“. Hier steht: „Alle Bausteine der Digitalen Bildungsplattform werden auch hinsichtlich der Barrierearmut und der Usability betrachtet.“ Sie verwenden den Begriff „Barrierearmut“, hier muss eindeutiger formuliert werden. Wenn bei einem Produkt wie der digitalen Bildungsplattform BW auch nur an einem zentralen Punkt keine barrierefreie Nutzung möglich ist, kann dies einem auf Hilfsmittelsoftware angewiesenen Kind oder Jugendlichen die Verwendung unmöglich machen.

Das bedeutet konkret: Voller Zugang zu digitalen Bildungsangeboten ist unbedingte Voraussetzung für die Verwirklichung des Rechts auf Bildung (vgl. § 1 SchG B-W), welches sowohl Verfassungsrang hat, wie auch eines der tragenden Menschenrechte ist.

Die UN-BRK fordert dies in ihrer Präambel sowie in Artikel 24 explizit ein. Laut Schulgesetz § 3 (3) muss „allen Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Erziehung ermöglicht“ werden.

Im Landesbehindertengleichstellungsgesetz und in der BITV wird die digitale Barrierefreiheit weiter konkretisiert, nämlich barrierefrei nach EN-Norm 301549. Deswegen muss aus unserer Sicht in der Bildungsplattform BW mindestens Barrierefreiheit nach EN-Norm 301549 eingehalten werden. Barrierearmut reicht nicht aus. Darüber hinaus sollten weitere Barrieren, die in Bildungsmedien enthalten sind und für das Lernen von Menschen mit Behinderung relevant sind, identifiziert und berücksichtigt werden.

Gerne stehen wir hier mit unserer Expertise zur Verfügung. Wir bitten dringend um die Überarbeitung der Ausführungen, die auch das Thema Usability berücksichtigt und den barrierefreien Zugang sicherstellt.

Besten Dank für die Berücksichtigung unseres Anliegens.

Anne Reichmann
1. Vorsitzende Landesverband Baden-Württemberg VBS
(Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V.)

3. Kommentar von :Michael Hehn / Nikolauspflege – Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen
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2. Kommentar von :Michael Hehn / Nikolauspflege – Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen
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1. Kommentar von :Michael Hehn / Nikolauspflege – Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen

Barrierefreiheit statt Barrierearmut

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Dokument und die Möglichkeit zur Kommentierung, die wir als Nikolauspflege, Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen und schulischer Träger, gerne nutzen. Die Analyse, dass Medienkompetenz den Schlüssel zur Teilhabe darstellt, ist genau richtig (vgl. Kapitel 3.7.2). Sehr positiv auch,

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für das Dokument und die Möglichkeit zur Kommentierung, die wir als Nikolauspflege, Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen und schulischer Träger, gerne nutzen.

Die Analyse, dass Medienkompetenz den Schlüssel zur Teilhabe darstellt, ist genau richtig (vgl. Kapitel 3.7.2). Sehr positiv auch, dass in der Strategie der Ausbau elektronisch unterstützter Lehre „als Baustein der Inklusion“ gesehen wird (vgl. Kapitel 3.6.2).

Jedoch ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die digitalen Bildungsangebote des Landes dem Anspruch von Inklusion gerecht werden und niemanden ausschließen.

Deshalb ist die Formulierungen zur Barrierefreiheit der Bildungsplattform Baden-Württemberg im vorliegenden Dokument unzureichend. Wir bringen folgende Änderungswünsche ein:

Im Kapitel 3.2.1.3.2 „Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung in allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren“ wird der Status quo wie folgt beschrieben: „Auch bei der Konzeption der Digitalen Bildungsplattform werden Aspekte der Barrierefreiheit fortlaufend mitgedacht“. Dies ist nicht ausreichend. Sie muss von Beginn an mitgedacht werden - und auch die Implementierung sichergestellt sein.

„Im Kapitel 3.2.1.5 „Schritte zur Umsetzung“ muss deshalb die formulierte Zielsetzung des Landes in Sachen Barrierefreiheit eindeutiger werden. Dort heißt es derzeit „Alle Bausteine der Digitalen Bildungsplattform werden auch hinsichtlich der Barrierearmut und der Usability betrachtet.“

Diese kann für einen blinden Schüler den Ausschluss bei der Nutzung bedeuten: Hat eine Software an einer entscheidenden Stelle eine Barriere, ist sie als Ganzes für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung nicht nutzbar – selbst wenn das Programm ansonsten keine Barriere hat.

Wir bitten dringend um die Überarbeitung der Ausführungen und schlagen folgende Formulierung vor: „Bei allen Bausteinen der Digitalen Bildungsplattform wird Barrierefreiheit von vorneherein berücksichtigt und konsequent umgesetzt. Auch die Usability wird betrachtet.“

Für die Nikolauspflege

Michael Hehn, Vorstandsreferent für Digitalisierung