Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.
Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.
Kommentare
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Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags
Besetzung des Rundfunkrates
12. 8. vier zwei Mitglieder der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag, der Baden-Württembergische Handwerkstag, der Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie, die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände, der Verband Unternehmer Baden-Württemberg, der Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg
12. 8. vier zwei Mitglieder der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag, der Baden-Württembergische Handwerkstag, der Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie, die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände, der Verband Unternehmer Baden-Württemberg, der Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg und der Bund der Selbständigen – Landesverband Baden-Württemberg,
Oben genannter Wortlaut findet sich als vorgeschlagene Änderung zur Besetzung des Rundfunkrates im neuen Entwurf. Dies bedeutet eine Reduktion der Stimmenzahl um 50 %
Dies ist meiner Auffassung nach eine nicht hinnehmbare Reduktion der Stimmenzahl für genau diese Organisationen, deren Mitglieder durch Ihre Leistungen in der Wirtschaft die Steuergelder erwirtschaften, die die Aufgabendurchführung der Sender erst ermöglichen.
Ich empfinde es als Unternehmer als Schlag ins Gesicht und als Bevorzugung anderer Gruppierungen, wenn bspw. die Gewerkschaften mit höheren Stimmenanteilen im Gremium vertreten sein sollen.
Beteiligung Liga der freien Wohlfahrtspflege
Für mich ist die Sitzverteilung nicht nachvollziehbar. Sie ist willkürlich und bevorzugt zudem Mitglieder des Landtages. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege ist die Spitzenvertretung der 11 größten Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg. Ich verstehe nicht, warum die Liga keinen eigenen Sitz behält. Die Liga vertritt die MandantInnen von Caritas,
Für mich ist die Sitzverteilung nicht nachvollziehbar. Sie ist willkürlich und bevorzugt zudem Mitglieder des Landtages. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege ist die Spitzenvertretung der 11 größten Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg. Ich verstehe nicht, warum die Liga keinen eigenen Sitz behält. Die Liga vertritt die MandantInnen von Caritas, Diakonie, AWO, DRK, Parität und israelische Glaubensgemeinschaften aus Hans BaWü.
Kommentar des Bitkom e.V.
Bitkom bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Novelle des Staatsvertrages für den Südwestrundfunk (SWR) und möchte diesen zusammenfassend wie folgt bewerten: In politisch und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten sind starke, unabhängige und verlässliche Medien für den Erhalt der demokratischen
Bitkom bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Novelle des Staatsvertrages für den Südwestrundfunk (SWR) und möchte diesen zusammenfassend wie folgt bewerten:
In politisch und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten sind starke, unabhängige und verlässliche Medien für den Erhalt der demokratischen Gesellschaft unerlässlich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt eine wichtige Rolle in unserer Demokratie. Compliance, gute Unternehmensführung, Transparenz, Rechenschaft sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen deshalb grundlegende Werte darstellen. Der Entwurf für eine Novelle des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk zielt auf eine durchgreifende Modernisierung des SWR und die Sicherung seiner Zukunftsfestigkeit. Bitkom unterstützt den Ansatz, mehr Effizienz und Sparsamkeit in Verwaltung und Technik zu heben und die Direktionen und Gremiengrößen verkleinern. Einsparpotenziale sollte darüber hinaus insbesondere in jenen Bereichen ausgeschöpft werden, die bereits umfänglich vom privaten Markt bedient werden.
Mit Blick auf den Rundfunkrat begrüßt Bitkom insbesondere die in nun vorgesehene Benennung einer Vertretung aus dem Bereich der digitalen Gesellschaft und Digitalwirtschaft (§14 Abs. 4 Nr. 8). Die veränderten Nutzungsgewohnheiten und die zunehmende Nutzung digitaler Angebote, sowie die technische Expertise der Digitalwirtschaft rechtfertigen trotz der vorgesehenen Verkleinerung des Rundfunkrats die Benennung eines Mitglieds aus dem Kreis der Digitalwirtschaft. Gleichzeitig begrenzt der vorgesehene Ausschluss von Bennungen von Personen, die für Anbieter einer Medienplattform, einer Benutzeroberfläche, eines Medienintermediärs oder eines Video-Sharing-Dienstes tätig sind (§13 Abs. 7 Nr. 3), den Kreis der in Frage kommenden Expertinnen und Experten erheblich und ohne dass für alle aus diesem Kreis stammenden Personen per se der Aussichtsfunktion widersprechende immanente Interessenkonflikte bestünden. Wir regen daher an, auf allgemeine Kriterien, unabhängig einzelner Anbieterkategorien abzustellen. Klarstellungsbedürftig erscheinen uns indes die entsendenden Verbände aus dem Bereich der digitalen Gesellschaft und der Digitalwirtschaft. Gerne stehen wir hierfür als Bitkom e.V. bereit, oder auch gemeinsam mit anderen Verbänden analog zu den Regelungen im WDR-Gesetz, welches für Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich praktikable Regelungen gefunden hat. Ohne Konkretisierung, wie sie auch in anderen Bereichen für die Entsendung von Mitgliedern des Rundfunkrats im Entwurf des SWR-Staatsvertrags vorgesehen sind, erscheint die praktische Umsetzung ohne die Definition von Auswahlkriterien schwer praktikabel.
Der SWR macht sich überflüssig
Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich wären die ganzen Spartenprogramme im Radio und Fernsehen überflüssig, wenn der SWR ein wirklich öffentlich-rechtliches Angebot machen würde. Früher liefen im Ersten und auf Südwest 3 anspruchsvolle und tiefgründige Sendungen, auch um 20:15 Uhr, heute nur noch einen Wettbewerb um die anspruchsloseste
Sehr geehrte Damen und Herren,
eigentlich wären die ganzen Spartenprogramme im Radio und Fernsehen überflüssig, wenn der SWR ein wirklich öffentlich-rechtliches Angebot machen würde. Früher liefen im Ersten und auf Südwest 3 anspruchsvolle und tiefgründige Sendungen, auch um 20:15 Uhr, heute nur noch einen Wettbewerb um die anspruchsloseste Rentnerbelustigung. Eigentlich bleiben einem, wie annodazumal, nur drei Programme: arte, 3sat, Phoenix. Im Radio läuft auf SWR1, SWR3 und SWR4 die ewig gleiche Popmusik, und auf SWR2 läuft inzwischen auch Popmusik, nur etwas anspruchsvoller. Das gleiche Prinzip hat man auch auf die Nachrichten übertragen, die werden immer kürzer, dafür aber inzwischen alle 30 Minuten wiederholt. Bulimie-Journalismus! Der Südfunk aus Stuttgart hatte früher nur drei oder vier Programme, dafür aber tatsächliche Inhalte. Das bräuchten wir heute wieder: Ein Programm für Informationen, ein Programm für Kultur, und von mir aus zwei Programme für Unterhaltung, die dann aber auch die Breite der Unterhaltung abdecken. Jugendkultur ins Dritte; Swing, Jazz, echte volkstümliche Musik ins Vierte. DAS wäre ein öffentlich-rechtliches Angebot.
Ich bin ein Verfechter der öffentlich-rechtlichen Idee im Rundfunk, aber vor allem der SWR macht es mir immer schwerer. Und nein, das ist keine Zwangsläufigkeit. Der Bayerische Rundfunk bietet heute ein Programm für Information, eines für Kultur, eines für Klassik, eines für Volkskultur, eines für Jugendkultur, eines für Schlager. Der SWR kann nur bumm-bumm-bumm. Ich verstehe nicht, wie die GESELLSCHAFTLICHEN Vertreter in der Politik dem so einfach zuschauen können. Wenn ich hier die anderen Kommentare lese, dann sind hier vor allem lauter Verbandsvertreter besorgt, dass sie ihren Sitz verlieren könnten. Einen Grund in der Sache, mit welcher inhaltlicher Arbeit sie ihren Sitz eigentlich verdient hätten, bringen sie nicht vor.
Mit solchen Vertretern, mit solchen Programmen, mit solchen Verantwortlichen braucht man keine AfD, um den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Das schafft die ARD ganz alleine.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Weinberger
60 Prozent Plus – Eine starke Filmbranche für einen starken Sender im Südwesten (Stellungnahme Filmverband Südwest e.V. und IHK Reutlingen)
Die Filmkonzeption der Landesregierung 2020 und die Studie „Medienproduktion der Zukunft“ der Uni Tübingen, der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart und der Film Commission Region Stuttgart von 2022 kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass der SWR mehr seiner Produktionen an in Baden-Württemberg ansässige Filmproduzentinnen und –produzenten
Die Filmkonzeption der Landesregierung 2020 und die Studie „Medienproduktion der Zukunft“ der Uni Tübingen, der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart und der Film Commission Region Stuttgart von 2022 kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass der SWR mehr seiner Produktionen an in Baden-Württemberg ansässige Filmproduzentinnen und –produzenten abgeben sollte, um den Standort zu stärken und nachhaltig zu entwickeln. Diese Einschätzung teilt die lokale Filmbranche mit Nachdruck. Doch die Realität sieht seit Jahren anders aus.
Der Anteil der vom SWR vergebenen Produktionsaufträge, die an Unternehmen im eigenen Sendegebiet (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) gehen, lag im Jahr 2023 unter 30 Prozent, präzise bei 28,85 Prozent. Somit sind mehr als 70 Prozent der Aufträge des für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zuständigen ARD-Senders an Produktionsfirmen außerhalb des SWR-Sendegebiets vergeben worden.
Laut Produzentenbericht des SWR für 2023 sind dies mehr als 65 Mio. Euro, die in anderen Bundesländern und im Ausland ausgegeben wurden. Auch im Jahr 2022, als der SWR noch 38,75 Prozent im eigenen Sendegebiet ausgab, war dies keine gute Quote. Denn bei keiner anderen der großen ARD-Anstalten wurde prozentual so wenig Geld vor der eigenen Haustür investiert wie beim SWR, der zweitgrößten Landesrundfunkanstalt.
Zum Vergleich: Der WDR, die größte Landesrundfunkanstalt der ARD, vergab 2022 64 Prozent seiner Aufträge und damit 63,6 Mio. Euro an regionale Produzenten im eigenen Sendegebiet. Beim NDR, der drittgrößten Landesrundfunkanstalt, waren es 50 Prozent (41,7 Mio Euro). Selbst beim MDR, dessen Intendant Ralf Ludwig zum Amtsantritt Ende 2023 ein deutlich verstärktes Investment in die Senderregion ankündigte, lag die Quote mit 41,4 Prozent (26,4 Mio. Euro) höher als beim SWR.
Es stellt sich die Frage, warum es im Südwesten – Heimat einer international erfolgreichen Animations- und VFX-Industrie, einer beachtlichen Anzahl von Dokumentarfilmproduktionsfirmen, von potenten Film- und Serienproduzentinnen und -produzenten, der Filmakademie Baden-Württemberg, der HdM in Stuttgart sowie vieler weiterer Institutionen und Firmen – kein Bekenntnis des SWR zu substanzieller, nachhaltiger und strategischer Zusammenarbeit mit der regionalen Branche gibt.
Die vielen seit mehr als zwanzig Jahren durchgeführten Runden Tische, die verabschiedeten Filmkonzeptionen der Landesregierung, in denen jeweils sauber analysiert wurde, was auch der SWR für die Branche tun könnte, haben bisher nichts erbracht, was zu mehr Zusammenarbeit zwischen Sender und Branche im Land geführt hätte.
Deswegen schlagen wir die verbindliche Einführung einer Quote zur Vergabe von Aufträgen durch den SWR an konzernunabhängige Firmen mit Sitz und Mitarbeitern im Sendegebiet des SWR in Höhe von 60 Prozent vor. Dabei sind insbesondere für die Bereiche Film, Serie, Dokumentarfilm, Fernsehjournalismus und Animationsfilm und -serie – also die Bereiche, die unter anderem an der Filmakademie Baden-Württemberg ausgebildet werden – Aufträge des SWR bevorzugt an Firmen im Sendegebiet zu vergeben.
Eine verpflichtende Quote für regionale Produktionen des SWR wäre nicht mit Mehrkosten verbunden. Es geht somit nicht um Mehrausgaben oder Budgeterhöhungen, sondern um eine Kanalisierung der ohnehin budgetierten Ausgaben ins Sendegebiet. Davon würde die Kreativ- und Filmwirtschaft in hohem Maße profitieren, wie die Zukunftsstudie und Filmkonzeption des Landes dargelegt haben.
Im Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ist zum Beispiel bereits in der Präambel festgehalten, dass „bei dieser Angebotsrealisierung regionale Produzentinnen und Produzenten zu berücksichtigen“ sind. Dies sollte auch im Staatsvertrag des SWR festgehalten werden.
Die Stärkung lokaler Produktionen durch den SWR wird sich mittel- bis längerfristig auch positiv auf die Programmqualität des SWR auswirken, indem sie dazu beiträgt, vielfältigere, authentischere und lokal relevantere Inhalte zu produzieren. Der Aufbau einer stabilen und vielfältigen lokalen Produktionslandschaft wird auch andere Sender dazu veranlassen, in Baden-Württemberg ansässige Produktionsfirmen zu beauftragen, was den gesamten Kreativstandort substantiell stärken wird.
Die Branche hat bereits eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, wie man zu dieser Quote von 60 Prozent kommen könnte. Diese umfassen beispielsweise den Abbau der internen Produktionskapazitäten zu Gunsten der heimischen Produzierenden. Die Tatortreihen des SWR, die Vorabendserie „Die Fallers“, Magazinbeiträge und Dokumentationen, die bislang im Sender selbst produziert werden, können nach dem Beispiel anderer Sendeanstalten auch an freie Produzentinnen und Produzenten gegeben werden. Die budgetäre Umwandlung eines typischen SWR-Mittwochsfilms in drei Kinokoproduktionen, die noch dazu Fördermittel auf Bundesebene einwerben würde, wäre ein weiterer äußerst starker Hebel für die Produktionslandschaft im Südwesten.
Viele weitere Maßnahmen wären möglich, die im Übrigen die Programmplanung und die Inhalte des SWR nicht beeinträchtigen. Die Filmschaffenden im Südwesten fordern Sender und Politik hiermit im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der heimischen Filmlandschaft auf, konkrete Schritte zu unternehmen, um von den derzeit 28,85 Prozent auf mindestens 50 Prozent (NDR) und langfristig 64 Prozent (WDR) zu kommen. Ein starker Sender im Südwesten braucht eine starke Branche – die Quote 60 Prozent plus wird dies möglich machen.
Die Stärkung lokaler Produktionsfirmen bringt mehr…
1. Kulturelle Vielfalt: Lokale Produzenten haben oft einen tieferen Einblick in die lokale Kultur und können Inhalte erstellen, die die kulturelle Vielfalt und Identität einer Region besser widerspiegeln. Dies kann dazu beitragen, dass das Programm für das lokale Publikum relevanter und ansprechender wird.
2. Authentizität: Lokale Produzenten sind oft mit den örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten vertraut, was zu authentischeren und glaubwürdigeren Inhalten führen kann. Dies kann dazu beitragen, dass das Publikum eine stärkere Bindung zu den Programmen entwickelt.
3. Wirtschaftliche Förderung: Die Beauftragung lokaler Produzenten unterstützt die lokale Wirtschaft und die Entwicklung der Medienbranche vor Ort. Dies kann dazu beitragen, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wachstum des lokalen Kreativsektors zu fördern.
4. Nähe zum Publikum: Lokale Produzenten haben oft eine engere Verbindung zum lokalen Publikum und können besser auf dessen Bedürfnisse und Interessen eingehen. Dies kann dazu beitragen, dass das Programm relevanter und zugänglicher wird und eine loyalere Zuschauerschaft aufbaut.
BWIHK-Stellungnahme zur SWR-Staatsvertragsnovelle
Im Namen der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (BWIHK) bedanken wir uns für die Möglichkeit, zum Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrages Stellung nehmen zu können. Aus Sicht der Wirtschaft möchten wir insbesondere folgende Aspekte kommentieren: Wirtschaftswissen Gemäß § 3 Abs. 2 hat das Angebot des SWR der
Im Namen der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (BWIHK) bedanken wir uns für die Möglichkeit, zum Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrages Stellung nehmen zu können.
Aus Sicht der Wirtschaft möchten wir insbesondere folgende Aspekte kommentieren:
Wirtschaftswissen
Gemäß § 3 Abs. 2 hat das Angebot des SWR der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen (vgl. S. 5). Hier würden wir eine explizite Erwähnung der Wirtschaft als Rückgrat der Gesellschaft begrüßen. Neben allgemeinbildenden Inhalten sollten auch solche eine Rolle spielen, die wirtschaftliche Zusammenhänge erklären und das fernab von investigativen Dokumentationen, die Wirtschaftsskandale oder ähnliches aufarbeiten. Wir empfehlen eine Ergänzung der Aufzählung durch: „Bildung, insbesondere über das Verständnis von Wirt-schaft und Unternehmertum […]“.
Auftragsvergabe
Die IHKs in Baden-Württemberg fordern seit Jahren eine verstärkte Auftragsvergabe des SWR an regionale Filmproduzierende. Daher begrüßen wir grundsätzlich die Formulierung in der Präambel: „Die regionale Filmvielfalt soll zudem durch Produktionen in den beiden staats-vertragschließenden Ländern, im angemessenen Umfang gefördert werden“ (S.3).
Die Frage nach der Angemessenheit sollte jedoch klar und direkt benannt werden. Auch in § 3a Abs. 4 heißt es: „Die Angebote des SWR sollen auch einen angemessenen Anteil von Werken regionalen und europäischen Ursprungs enthalten. Dabei sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz besonders zu berücksichtigen“ (S. 9).
Die BWIHK-Federführung Medienpolitik schließt sich der Stellungnahme des Filmverbandes Südwest e.V. und der IHK Reutlingen an, die eine Quote zur Vergabe von Aufträgen durch den SWR an konzernunabhängige Firmen mit Sitz und Mitarbeitenden im Sendegebiet des SWR in Höhe von 60 Prozent vorschlagen. Eine entsprechende Formulierung sollte in den SWR-Staatsvertrag aufgenommen werden. Die Stärkung lokaler Produzierender durch den SWR wird sich mittel- bis langfristig positiv auf die Programmqualität auswirken, indem sie dazu beiträgt, vielfältigere, authentischere und lokal relevantere Inhalte zu produzieren. Die Branche hat bereits eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, wie der SWR zu dieser Quote von 60 Prozent kommen könnte. Diese haben der Filmverband Südwest und die IHK Reutlingen in ihrer Stellungnahme ebenfalls veröffentlicht. Die BWIHK-Federführung Medienpolitik unter-stützt diesen Vorschlag ausdrücklich.
Kooperationen zwischen SWR und privatwirtschaftlichen Medienunternehmen
Der §5 Abs. 1 wurde in der Synopse geändert zu „Der SWR soll in Erfüllung seines Auftrags mit anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften zusammenarbeiten.“ (S. 12) Aus Sicht der Vermeidung von Doppelstrukturen und im Sinne von sinnvollen Einsparungen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ist diese Formulierung aus Sicht der Wirtschaft begrü-ßenswert.
Der neue § 5 Abs. 2 lautet nun: „Der SWR kann darüber hinaus mit Dritten zusammenarbei-ten und sich an anderen Unternehmen oder Programmen beteiligen.“ (S. 13) Das ist aus Sicht der Wirtschaft differenziert zu betrachten. Die Zusammenarbeit des SWR mit privaten Me-dienunternehmen ist keine Kann-Option, sondern ein Muss, um die Zukunftschancen der Branche zu nutzen. Der BWIHK spricht sich für eine kooperationsorientierte Weiterent-wicklung der Medienbranche in Baden-Württemberg aus, um im wachsenden internationalen Wettbewerb und der zunehmenden Digitalisierung auch zukünftig die Vielfalt und Qualität der medialen Berichterstattung zu gewährleisten. Das kann in der Berichterstattung passieren oder bei organisatorischen/infrastrukturellen Themen wie dem gemeinschaftlichen Betrieb von Mediatheken. Wir empfehlen daher eine „Soll“-Formulierung und eine prozentuale Vorga-be zur Zusammenarbeit mit Dritten unter Berücksichtigung der von der Filmwirtschaft gefor-derten 60 Prozent-Quote.
Kommerzielle Tätigkeiten des SWR sollten jedoch aufgrund der Beitragsfinanzierung auf be-stimmte Fälle beschränkt werden und insbesondere dort ausgeschlossen werden, wo sie me-dialen Mitbewerbern den Marktauftritt erschweren. Die Beteiligung des SWR an anderen Un-ternehmen oder Programmen sollte aus unserer Sicht jedoch klarer geregelt sein, als es im § 5 Abs. 2 der Fall ist. In der Präambel heißt es: „Hierbei sollen auch Möglichkeiten zu Koopera-tionen mit privaten Medien in den Blick genommen werden.“ (S.3). Statt „sollen“ empfehlen wir hier die Formulierung „müssen“.
Regionalität: Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
Eine Umfrage des BWIHK zur Zufriedenheit mit dem SWR-Rundfunkprogramm und -auftrag im Frühjahr 2024 ergab, dass sich die Unternehmen der Region eine verstärkte Berichterstattung über regionale Ereignisse mit landesweiter Bedeutung wünschen. Dies sollte aus Sicht der BWIHK-Federführung Medienpolitik insbesondere von den privaten Rundfunkanbietern abgedeckt werden. § 3 Abs. 3 besagt, dass der SWR neben internationalen, europäischen und bundesweiten Themen „im Schwerpunkt über das länder- und regionenbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen“ (S. 6) einen Überblick geben soll. Wir emp-fehlen, im Kontext der Berichterstattung über regionale Inhalte insbesondere die Zusammenarbeit mit den regionalen Privatsendern verpflichtend zu regeln. Eine solche Regelung wird den Schulterschluss zwischen SWR und regionalen privaten Medienunter-nehmen begünstigen und den Qualitätsjournalismus in der Region zukunftsfähig aufstellen.
Im Sinne der Sparsamkeit begrüßen wir die Zusammenführung der Fernsehprogramme unter § 4 Abs. 1 sowie die klare Regelung zur landesspezifischen Ausgestaltung des Fernsehprogramms. Dies kommt dem in unserer BWIHK-Umfrage artikulierten Wunsch der Wirtschaft nach einer starken regionalen Berichterstattung entgegen. Gleichzeitig widerspricht diese Zusammenlegung dem Wunsch nach mehr Regionalität. Wir empfehlen auch in diesem Kontext die bessere Abstimmung mit den privaten Rundfunkanbietern, die in Baden-Württemberg vor allem mittelständisch geprägt sind und lokale und regionale Informationen prädestiniert verbreiten können.
Werbung und Sponsoring
Die Regelung unter § 8 Werbung und Sponsoring orientiert sich an dem Medienstaatsvertrag. Aus Sicht der Wirtschaft sollte Werbung jedoch aufgrund der Beitragsfinanzierung auf ein Minimum beschränkt werden und den privaten Rundfunkanbietern überlassen werden. Eine entsprechende Ausführung dazu wäre aus Sicht der Wirtschaft wünschenswert.
Rundfunk- und Verwaltungsrat
Aus Sicht des BWIHK ist die Verkleinerung des Rundfunks- und Verwaltungsrates begrüßenswert. Die neue Zusammensetzung gemäß § 14 Abs. 8 (S. 25ff) bietet sicherlich Anlass für Diskussionen und Erwartungshaltungen. Aus unserer Sicht erscheint insbesondere die Wirtschaft in ihrer Breite nicht ausreichend berücksichtigt. Neun Prozent der Rundfunkbeiträge werden von Unternehmen gezahlt. In dem Entwurf der neuen Zusammensetzung des Rundfunkrates ist die Wirtschaft jedoch nur noch mit ca. fünf Prozent berücksichtigt. Wir empfehlen, mindestens drei, besser vier Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft unter 8. zuzulassen.
Die IHKs haben den gesetzlichen Auftrag, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden zu eruieren und ausgleichend und abwägend in Entscheidungsprozesse einzubringen. Der BWIHK vertritt das Interesse von 650.000 Unternehmen in Baden-Württemberg, vom Solo-selbstständigen bis zum DAX-Konzern. Damit ist er prädestiniert, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden auch medienpolitischer und gesamtgesellschaftlicher Art zu vertreten. Das Gewicht des BWIHK sollte angemessen berücksichtigt werden, idealerweise auch mit einem festen Sitz im Rundfunkrat.
Eine Vorgabe zur inhaltlichen Kenntnis und Eignung oder/und regelmäßigen Weiterbildung der Mitglieder der Räte in medienrechtlichen Fragen wäre begrüßenswert, um die Qualität der inhaltlichen Arbeit des Rundfunkrats sicherzustellen. Die Möglichkeit der Weiterbildung ist unter § 15 Abs. 5 mit „auf Wunsch von mindestens zehn seiner Mitglieder“ (S. 36) gegeben. Wir empfehlen stattdessen verpflichtende Weiterbildungsformate. Die Verkürzung der ehren-amtlichen Tätigkeit auf maximal drei Amtsperioden unter § 13 Abs. 4 begrüßen wir.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Dr. Wolfgang Epp
Hauptgeschäftsführer
IHK Reutlingen
Änderungen des Staatsvertrages SWR
Das Gremium zu verkleinern ist zwingend notwendig. Aber eine Verkleinerung sollte demokratisch korrekt immer proportional stattfinden, denn es kann nicht sein dass der Anteil aus der Wirtschaft von über 10% auf unter 6% schrumpft. Wenn das Gremium um 30 % reduziert werden soll, darf sich der Wirtschaftsanteil auch nur um maximal 30%
Das Gremium zu verkleinern ist zwingend notwendig.
Aber eine Verkleinerung sollte demokratisch korrekt immer proportional stattfinden, denn es kann nicht sein dass der Anteil aus der Wirtschaft von über 10% auf unter 6% schrumpft.
Wenn das Gremium um 30 % reduziert werden soll, darf sich der Wirtschaftsanteil auch nur um maximal 30% reduzieren.
Änderung des Staatsvertrags
Ein Gremium zu verkleinern finde ich im groben und ganzen eher von Vorteil.
Aber eine Verkleinerung sollte proportional stattfinden, denn es kann nicht sein dass der Anteil aus der Wirtschaft von über 10% auf unter 6% schrumpft.
Wenn das Gremium um 30 % reduziert werden soll, darf sich der Wirtschaftsanteil auch nur um maximal 30% reduzieren.
Änderung des Staatsvertrags
Ein Gremium zu verkleinern finde ich im groben und ganzen eher von Vorteil.
Aber eine Verkleinerung sollte proportional stattfinden, denn es kann nicht sein dass der Anteil aus der Wirtschaft von über 10% auf unter 6% schrumpft.
Wenn das Gremium um 30 % reduziert werden soll, darf sich der Wirtschaftsanteil auch nur um maximal 30% reduzieren.
Änderung zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
Ein Gremium etwas kleiner zu gestalten kann mitunter sinnvoll und auch effektiv sein. Bei der Verkleinerung sollte man jedoch die Relation beibehalten. Bei einer Reduzierung des Gremiums um 30 % darf eine so wichtige Gruppe wie die Wirtschaft nicht überproportional reduziert werden, in diesem Fall von acht auf drei Personen. Dies entspicht einer
Ein Gremium etwas kleiner zu gestalten kann mitunter sinnvoll und auch effektiv sein.
Bei der Verkleinerung sollte man jedoch die Relation beibehalten. Bei einer Reduzierung des Gremiums um 30 % darf eine so wichtige Gruppe wie die Wirtschaft nicht überproportional reduziert werden, in diesem Fall von acht auf drei Personen. Dies entspicht einer Verminderung um über 62 %, während das Gremium nur um 30 % verkleinert wird.
In einer dermaßen prekären wirtschaftlichen Situation, in der wir uns zur Zeit befinden, würde dies defacto bedeuten, der Wirtschaft die Stimme zu entziehen.
Dies kann und darf nicht sein!
Korrekt wäre bei einer Reduzierung um 30 % ein Anteil am Gremium von 5,6 Personen d.h. sechs Vertreter der Wirtschaft.