Im Vordergrund der Klimapolitik des Landes steht, dem Klimawandel entschlossen zu begegnen, in dem der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase schrittweise verringert wird. Baden-Württemberg hat dazu am 17. Juli 2013 ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Danach soll unter anderem bis zum Jahr 2050 gegenüber 1990 der Ausstoß von Treibhausgasen um 90 Prozent vermindert werden.
Gleichzeit müssen wir damit rechnen, dass sich das Klima bereits ändert und wir uns anpassen müssen. Dafür erarbeitet das Land eine Anpassungsstrategie. Das Dokument soll Maßnahmen empfehlen, Hinweise geben und Konsequenzen aufzeigen. Die Umsetzung der Anpassungsstrategie wird eine Geschmeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen. Es wendet sich in erster Linie an Entscheidungsträger der verschiedenen Verwaltungsebenen sowie Unternehmen. Neben einem Kongress zur Erarbeitung der Strategie führt das zuständige Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine Online-Umfrage durch, bei der Sie mitmachen können. Im Jahr 2015 folgen dann noch eine Anhörung der Verbände und eine Online-Kommentierung.
Temperaturanstieg begrenzen
Ein zentrales Ziel der Klimapolitik ist den globalen Temperaturanstieg auf zwei Grad zu begrenzen. Das setzt ein weltweites Handeln voraus. Große Erwartung wird dabei in die Weltklimakonferenzen 2014 in Lima und insbesondere 2015 in Paris gesetzt. Bei den Konferenzen soll es unter anderem gelingen, sich auf ein Nachfolgeabkommen für das so genannte Kyoto-Protokoll zu verständigen, das dann einen klaren und verbindlichen Pfad zur Minderung der Treibhausgasemissionen vorgibt. Doch selbst bei einer begrenzten weltweiten Erwärmung des Klimas um zwei Grad lassen sich für Mensch, Umwelt und Natur weitgehende Folgen in nahezu allen Lebensbereichen ableiten und teilweise schon heute erkennen.
Emissionen verringern - anpassen an den Klimawandel
Baden-Württemberg fährt deshalb in der Klimapolitik zweigleisig: Neben dem Klimaschutz durch eine konsequente Minderung der Treibhausgasemissionen soll dem Klimawandel durch gezielte Anpassung begegnet werden. Dabei sollen zu befürchtende Schäden abgewendet und ebenso etwaige Vorteile einer zunehmenden Erwärmung bestmöglich genutzt werden.
Das wissenschaftliche Gremium der UN Klimakonvention (UNFCCC) das „Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)“, legt der Anpassung bzw. Adaptation eine weit reichende Definition zu Grunde und fordert zugleich zum Handeln auf.
Der globale Klimaschutz und die regionalspezifische Anpassung an die sich verändernden Bedingungen sind zwei Seiten einer Medaille.