Flächenmanagement
Zur Erreichung der gesteckten Flächensparziele sind weitere Anstrengungen erforderlich, so insbesondere durch Fortführung und ggf. Ausbau von Förderprogrammen zur effizienteren Nutzung innerstädtischer Flächen, einer verstärkten Innenentwicklung und Flächenrecycling (z. B. Städtebauförderung, Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“, Förderrichtlinien Altlasten) sowie im Straßenbau durch Erhaltung und Ausbau statt Neubau. Solche Maßnahmen reduzieren den Bedarf für Flächenneuinanspruchnahme im Außenbereich und verhindern somit den teilweise unwiederbringlichen Verlust natürlicher Bodenfunktionen und der Klimaschutzfunktion von Böden. Im Zusammenhang mit dem Leitbild der Innenentwicklung ist, soweit diese durch Nachverdichtung vorgenommen wird, auf den Konflikt mit der Reduktion der baulichen Dichte zur thermischen Entlastung hinzuweisen (s. Stadt- und Raumplanung). Die Abwägung zwischen den divergierenden Ansätzen bedarf innovativer Konzepte, die beide Ziele miteinander verbinden.
Zuständigkeit: Landesministerien, Planungsebene Landesplanung; Baurecht; flächenrelevante Fachplanungen, Planungsebene kommunale Bauleitplanung
Betroffene Akteure: Land, Kommunen, Bauherren, Wohnungsbaugesellschaften, Investoren
Zeithorizont/Dringlichkeit: kurzfristig, hoch
Stärkere Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit von Böden bei Planungsverfahren
Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit von Böden bestehen große Unterschiede. Bei der Inanspruchnahme von Böden müssen weiterhin insbesondere deren natürliche Funktionen mit dem Ziel beachtet werden, leistungsfähige Böden als natürliche Lebensgrundlage zu schützen und zu erhalten. Daher sind die Ergebnisse der Flurbilanz als Maß für die Ertragsfähigkeit in Planungsprozessen zu berücksichtigen.
Zuständigkeit: Planungsebene Landesplanung, Planungsebene Bauleitplanung, relevante Fachplanungen
Betroffene Akteure: Bauherren, Wohnungsbaugesellschaften, Investoren
Zeithorizont/Dringlichkeit: kurzfristig, hoch
Nach § 7 (3) Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) können Bodenschutzflächen festgesetzt werden, wenn kleinräumig besonders schutzwürdige Böden die Bodenfunktionen nach Bundes-Bodenschutzgesetzes im besonderen Maße erfüllen. Zum Schutz von Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung (Wertstufe 4 nach Leitfaden der LUBW „Bodenschutz 23“) sollte die Möglichkeit zur Ausweisung von Bodenschutzflächen stärker genutzt werde.
Zuständigkeit: Bodenschutz- und Altlastenbehörden
Betroffene Akteure: Kommunen, Bauherren, Wohnungsbaugesellschaften, Investoren
Zeithorizont/Dringlichkeit: mittelfristig, hoch
Kommentare : Boden
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Anpassungziele und Maßnahmen
Es wird sehr begrüsst, dass unseren Vorschlägen aus der Anhörung im November 2014 folgend, in der nun vorliegenden Version der Anpassungsstrategie auch Anpassungsziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld Boden aufgenommen wurden. Insofern kann die Formulierung auf Seite 44, 2. Abs., 2. Satz gestrichen werden. In Ergänzung zu den Formulierungen
Es wird sehr begrüsst, dass unseren Vorschlägen aus der Anhörung im November 2014 folgend, in der nun vorliegenden Version der Anpassungsstrategie auch Anpassungsziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld Boden aufgenommen wurden.
Insofern kann die Formulierung auf Seite 44, 2. Abs., 2. Satz gestrichen werden.
In Ergänzung zu den Formulierungen auf S. 53 letzter Absatz schlagen wir vor, noch auf die besondere Evidenz der Wasserhaushaltsfunktion der Böden im Hinblick auf die Klimaszenarien hinzuweisen. Vor diesem Hintergrund sollte auch ein unbedingter Erhalt solcher Standorte als zentrale Anpassungsmassnahme aufgenommen werden.
Im Abschnitt "Stärkere Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit von Böden bei Planungsverfahren" auf Seite 54 ist im 3. Satz zu ergänzen "... Flurbilanz als Maß für die Ertragsfähigkeit und/oder die Ergebnisse der Bodenfunktionsbewertung nach 'Bodenschutz 23 LUBW'..... zu berücksichtigen."
Im Abschnitt "Ausweisung von Bodenschutzflächen" wäre es zu begrüssen, wenn alternativ zur Formulierung "...sollte die Möglichkeit...stärker genutzt werden." "... ist die Möglichkeit ... stärker zu nutzen." gewählt werden würde.
Kommentar - J. Schneider, stellv. Vorsitzender Bundesverband Boden, Regionalgruppe Süd