1. Erhaltung der Artenvielfalt
Anzustreben sind große Populationen mit großer genetischer Bandbreite an vielfältigen Standorten, so dass die Arten das gesamte Spektrum der für sie geeigneten Lebensräume besiedeln können. Dies schafft die Voraussetzungen für eine hohe Anpassungsfähigkeit und die Möglichkeit, neue Lebensräume in klimatisch geeigneten Räumen zu besiedeln. Mit neu einwandernden Arten (Neobiota) sollte differenziert umgegangen werden.
Ermittlung, Förderung und Schutz von Verantwortungsarten, für die sich die Gefährdung erhöht
Im Rahmen der Fortschreibung der Roten Listen soll der Klimawandel als potentieller Gefährdungsfaktor separat aufgeführt werden. Populationen von besonders gefährdeten Arten bzw. Unterarten sind zu stärken im Rahmen des Artenschutzprogramms des Landes, um deren Vorkommen zu sichern. Dabei sollen gezielte Maßnahmen umgesetzt werden, so dass ihr Gefährdungsgrad gemäß den Roten Listen des Landes um mindestens eine Gefährdungsstufe verringert wird oder der Erhaltungszustand (Natura 2000-Arten) in einen „günstigen“ Zustand überführt wird.
Zuständigkeit: Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände, Fachverbände
Betroffene Akteure: Landschaftserhaltungsverbände,. Forst-, Landwirtschafts-, Wasserwirtschaftsbehörden, Landnutzerverbände, Kommunen, Museen für Naturkunde o. ä. Einrichtungen mit Expertenwissen
Zeithorizont/Dringlichkeit: mittelfristig, hoch
Verbesserung der Überlebenschancen von klimasensitiven und gefährdeten Arten fördern
Der Erhaltungszustand von FFH-Arten soll verbessert und die Gefährdung durch den Klimawandel von Arten der Roten Listen verringert werden. Dazu müssen vor allem bestehende Beeinträchtigungen für Fläche und Qualität der Lebensräume reduziert werden, indem der Flächenverbrauch (für Siedlung und Infrastrukturmaßnahmen) reduziert wird und Räume, die nicht durch Verkehrswege zerschnitten sind, geschützt werden. Daneben sollen spezifische extensive Nutzungen wie kleinräumig differenzierte Nutzungen in Offenland und Wald gefördert werden, die den Fortbestand seltener oder hochgradig gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten.
Zuständigkeit: Naturschutzbehörden, Forst-, Landwirtschafts-, Straßenbau- und Wasserwirtschaftsbehörden
Betroffene Akteure: Landschaftserhaltungsverbände, Kommunen und Regionalverbände, Naturschutzverbände und Fachverbände für bestimmte Artengruppen, Landnutzer, Einrichtungen mit Expertenwissen
Zeithorizont/Dringlichkeit: mittelfristig, hoch
Schutzverantwortung bei neu einwandernden Arten prüfen und ggf. Schutzmaßnahmen ergreifen. Einbeziehung von Neobiota in das naturschutzfachliche Informationswesen
a) Arten des europäischen Natura 2000-Schutzgebietssystems sowie andere naturschutzfachlich wertgebende Arten, die bislang nicht in BW vorkommen und derzeit noch südeuropäisch verbreitet sind, können einwandern. Die neu entstehende Schutzverantwortung für diese Arten ist wahrzunehmen, das heißt diese Arten sind durch die Bereitstellung und Erhaltung bzw. Gestaltung von Lebensräumen zu fördern, bei Managementplanungen als Schutzgüter zu behandeln und bei Eingriffsverfahren zu berücksichtigen.
b) Da die verstärkte Ausbreitung von invasiven Arten voraussichtlich zu einer steigenden Gefährdung von heimischen Arten und Lebensräumen sowie von naturschutzfachlich wertvollen Gebieten führen wird, sind sowohl die Entscheidungsgrundlagen als auch die Handlungsmöglichkeiten zu verbessern, damit ein einzelfallbezogenes Management von neu einwandernden Arten möglich ist, das von gewähren lassen bis zu intensiver Bekämpfung reichen kann.
Zuständigkeit: Naturschutzbehörden
Betroffene Akteure: Kommunen, Regionalverbände, Forst-, Landwirtschafts-, Wasserwirtschaftsbehörden, Naturschutzverbände, Landnutzer, Museen für Naturkundeo. ä. Einrichtungen mit Expertenwissen
Zeithorizont/Dringlichkeit: kurzfristig, hoch
2. Maßnahmen zur Erhaltung der Lebensräume
Die Vielfalt der Arten kann nur über die Erhaltung der Vielfalt ihrer Lebensräume erreicht werden. Ziel muss es deshalb sein, die Vielfalt der Standorte zu erhalten.
Intensivierung der Renaturierungsmaßnahmen für Hoch- und Niedermoore
Hoch- und Niedermoore sind zu erhalten bzw. dort, wo angesichts des Klimawandels Erfolgsaussichten bestehen, auch wiederherzustellen. Damit soll ihre besondere Naturschutz- und Klimaschutz-Funktion gefördert werden. Das Land wird das Thema Renaturierung von Mooren im Rahmen der bereits auf den Weg gebrachten Moorschutz-Konzeption systematisch aufbereiten. Bis 2020 soll die Wiedervernässung von 50 % der Hochmoore und 10 % der Niedermoore eingeleitet sein.
Zuständigkeit: Naturschutzbehörden, Wasserwirtschaftsbehörden, Forst-, Landwirtschafts-, Bodenschutz- und Flurneuordnungsbehörden, Behörden mit Zuständigkeit für Emissionen und Klimaschutz
Betroffene Akteure: Landnutzer, Kommunen, Wasserversorger, Wasser- und Bodenverbände, Naturschutzverbände und Fachverbände und Regionalverbände
Zeithorizont/Dringlichkeit: kurzfristig, hoch
Für wasserabhängige Lebensräume besteht das Ziel, Wasser in der Landschaft zurückzuhalten, indem Feuchtgebiete wie Feucht- und Nasswiesen, Feucht-, Sumpf-, Auen- und Bruchwälder geschützt und gefördert werden. Dafür ist zunächst eine landesweite Feuchtgebietskonzeption zu erstellen, die klimasensitive Lebensräume mit hoher Bedeutung für den Naturschutz (und ggf. auch für den Klimaschutz als CO2-Senke) systematisch ermittelt, verortet und ihre Bedeutung und Funktionsfähigkeit beurteilt sowie Möglichkeiten zu einer Wiederherstellung der naturschutzfachlichen Bedeutung und Funktionsfähigkeit beschreibt. Der naturnahe Wasserhaushalt in möglichst allen Feuchtgebieten ist zu sichern oder wiederherzustellen durch gezielte Förderprogramme zur extensiven Nutzung z.B. von Wiesen, zur Wiedervernässung, zur Stabilisierung der hydrologischen Verhältnisse oder zur Verringerung der Entwässerung im Grünland.
Zuständigkeit: Naturschutz-, Fischerei-, Wasserwirtschaftsbehörden, Forst-, Landwirtschafts- Straßenbau-, Bodenschutz- und Flurneuordnungsbehörden, Behörden mit Zuständigkeit für Emissionen und Klimaschutz
Betroffene Akteure: Landschaftserhaltungsverbände, Landnutzer, Wasserversorger, Wasser- und Bodenverbände, Kommunen, Naturschutzverbände und Fachverbände für bestimmte Artengruppen, Regionalverbände, Einrichtungen mit Expertenwissen
Zeithorizont/Dringlichkeit: kurzfristig, hoch
Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Auen und ihrer natürlichen morphodynamischen Prozesse
Ziel ist es, sensible und gefährdete Lebensräume und Arten der Gewässer und Auen gegenüber zunehmenden Risiken des Klimawandels widerstandsfähiger zu machen. Hierzu sollen Überschwemmungs- und Retentionsflächen erhalten, erweitert und wo möglich durch Vorlandabsenkung oder Deichrückverlegung zurückgewonnen werden. Außerdem sollen morphodynamischen Prozesse erhalten bzw. wiederhergestellt werden. sowie Gewässererwärmung, z.B. durch Kühlwassereinleitung, reduziert werden. Ökologische Flutungen sind nach Naturschutzgesichtspunkten zu optimieren. Dadurch sollen Gefahren durch eine Zunahme von extremen Hoch- oder Niedrigwasserständen sowie durch steigende Wassertemperaturen reduziert werden.
Zuständigkeit: Naturschutz-, Fischerei-, Wasserwirtschaftsbehörden, Forst-, Landwirtschafts- und Bodenschutzbehörden, Behörden mit Zuständigkeit für Emissionen und Klimaschutz
Betroffene Akteure: Landnutzer, Kommunen, Wasserversorger, Wasser- und Bodenverbände, Naturschutzverbände und Fachverbände für bestimmte Artengruppen, Regionalverbände
Zeithorizont/Dringlichkeit: langfristig, hoch
Förderung und Schutz weiterer gefährdeter Lebensraumtypen / Biotoptype
Ziel ist es, weitere Lebensraum- bzw. Biotoptypen, für die sich aufgrund des Klimawandels die Gefährdung in Baden-Württemberg erhöht, zu fördern und zu schützen. Dies sind neben den Mooren, den Feuchtgebieten und den Weichholz- und Hartholz-Auenwäldern in naturnahen Auen alle weiteren durch den Klimawandel gefährdeten Biotoptypen, insbesondere Schlucht- und Hangmischwälder, Moorwälder, Steppen-Kiefernwälder sowie natürliche montane Bodensaure Nadelwälder, nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer, temporäre Stillgewässer, dystrophe Seen oder Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Diese Lebensräume sind zu sichern, indem sie vor Nährstoffeintrag geschützt werden, ein naturnaher Wasserhaushalt erhalten oder wiederhergestellt und eine extensive Nutzung, welche die Lebensraumqualität erhält, gewährleistet wird.
Zuständigkeit: Naturschutz-, Wasserwirtschaftsbehörden, Forst-, Landwirtschafts- und Bodenschutzbehörden, Behörden mit Zuständigkeit für Emissionen und Klimaschutz
Betroffene Akteure: Landnutzer, Kommunen, Wasserversorger, Wasser- und Bodenverbände, Naturschutzverbände und Fachverbände für bestimmte Artengruppen, Regionalverbände
Zeithorizont/Dringlichkeit: kurzfristig, hoch
Schutzgebiete als Kernflächen des Biotopverbunds erhalten, stärken und erweitern
Ziel ist es, das Schutzgebietsnetz und den Biotopverbund zu stärken, um die Durchgängigkeit der Landschaft zu erhöhen und die Ausbreitung von Arten in klimatisch zusagende Räume zu fördern. Der Zustand der Schutzgebiete ist rechtzeitig zu optimieren, damit sie die kommenden Herausforderungen des Klimawandels bewältigen können. Derzeit naturschutzfachlich wertvolle Flächen bleiben für den Schutz der Biodiversität wertvoll, auch wenn sich langfristig gesehen der Schutzzweck eines Schutzgebiets im Zusammenhang mit dem Klimawandel möglicherweise ändern wird. Wesentliche Elemente sind die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Schutzgebietsnetzes als Ganzes und von einzelnen Schutzgebieten, die Umsetzung von Pflegemaßnahmen sowie die wiederholte Überprüfung der Management- oder Pflegemaßnahmen und ihrer Wirkungen, und die ggf. erforderliche Optimierung von Maßnahmen.
Zuständigkeit: Naturschutzbehörden, Wasserwirtschafts-, Landwirtschafts-, Forst- und Straßenbau-Behörden, Forstbetrieb Staatswald, Kommunen und Regionalverbände
Betroffene Akteure: Kommunen, Landschaftserhaltungsverbände, Landwirtschafts- und Forstbehörden, Forstbetrieb Staatswald, Waldbesitzer, Landnutzer, Straßenbaubehörden, Wassergewinnungsverbände, Naturschutz- und Fachverbände für bestimmte Artengruppen
Zeithorizont/Dringlichkeit: kurz- und mittelfristig, hoch
Berücksichtigung des Klimawandels bei der landesweiten Biotopverbundplanung
Um die Durchgängigkeit der Landschaft zu erhöhen und die Ausbreitung von Arten in klimatisch zusagende Räume zu fördern, sollen auf der Basis des Fachplans „Landesweiter Biotopverbund“ regionale oder lokale Biotopverbundplanungen erstellt und umgesetzt werden. Die Biotopverbundplanung wird auf Grundlage der landesweiten Konzeption durch die Regionalverbände in den Landschaftsrahmenplänen konkretisiert und – soweit erforderlich und geeignet – planungsrechtlich über die Regionalplanung gesichert. Die Vernetzungen zu nördlich gelegenen Bundesländern oder in höhere Lagen durch Verbindungsflächen und Verbindungselemente im Biotopverbund sind ebenso zu berücksichtigen wie Talräume und Auen als großräumige Vernetzungsachsen. Empfehlenswert ist neben den schon realisierten Kulissen zu trockenen, mittleren und feuchten Standorten auch eine Standortkulisse „Fließgewässer und Auen“ zu erstellen.
Zuständigkeit: Naturschutz-, Wasserwirtschaftsbehörden, Forst-, Landwirtschafts-, Flurneuordnungs- und Straßenbaubehörden, Forstbetrieb Staatswald, Kommunen und Regionalverbände
Betroffene Akteure: Kommunen, Waldbesitzer, Wassergewinnungsverbände, Naturschutz
Zeithorizont/Dringlichkeit: kurzfristig, hoch
Das Landeskonzept zur Wiedervernetzung erleichtert die klimabedingte Wanderung
Aufbauend auf den Zielen der Landesregierung zur Realisierung einer „Grünen Infrastruktur“ und kongruent zur Naturschutzstrategie des Landes steht das Landeskonzept zur Wiedervernetzung auf drei Säulen: erstens werden auf der Grundlage der Biotopverbundplanung notwendige Verbindungsstellen konkret identifiziert und priorisiert; zweitens erfolgt eine landesweite Erhebung der Wanderbewegungen an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen mit einer Reihung nach Dringlichkeit und Bedeutung; drittens werden die im Bundesprogramm Wiedervernetzung vorgesehenen Maßnahmen bewertet und klassifiziert. Die Umsetzung des Landeskonzeptes dient auch dem klimabedingten Wanderungsbedarf. Sie erfolgt entsprechend den Vorgaben der Naturschutzstrategie. Generell wird der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Wanderbeziehungen zwischen verschiedenartigen Lebensräumen, sowie der Sicherung des landesweiten Biotopverbundes und der überregionalen Wildwanderwege bei der Planung und der Errichtung von Straßenverkehrsinfrastruktur Rechnung getragen, indem Querungshilfen in Form von Grünbrücken, Grünunterführungen sowie Kleintierdurchlässen errichtet werden.
Bis zum Jahr 2020 sollen außerdem zum Beispiel zusätzlich sechs Wiedervernetzungsmaßnahmen in prioritären Abschnitten von Bundesfernstraßen gemäß Bundesprogramm Wiedervernetzung realisiert, bzw. mit deren Bau begonnen werden.
Zuständigkeit: Naturschutz-, Forst- und Straßenbaubehörden, Kommunen
Betroffene Akteure: Straßenbaubehörde, Kommunen, Waldbesitzer, Naturschutz
Zeithorizont/Dringlichkeit: kurzfristig, hoch
Entwicklung und aktive Förderung von Wald-Lebensraumtypen
Um die Vielfalt der Standorte zu erhalten, erscheint es sinnvoll, die west- und südwest-europäischen Wald-Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie zu entwickeln und aktiv zu fördern. Zur Sicherung der Lebensräume von gefährdeten Wald-Arten sollte zum Beispiel ein Alt- und Totholzkonzept nicht nur im Staatswald, sondern auch im Kommunal-, Körperschafts- und Privatwald verwirklicht und die klimarelevanten Ziele der Waldnaturschutzstrategie umgesetzt werden. In Teilen Mittel- und Süd(west)frankreichs ist eine potenziell natürliche Vegetation vorhanden, die aus einer Vielzahl von Buchen- und Eichen-Waldtypen besteht und die mit den Klimabedingungen in Einklang steht, die für Baden-Württemberg erwartet werden. Das natürliche Vorbild für zukunftsfähige Waldentwicklungstypen stellen artenreiche Buchenmischwälder, z. T. auch Eichenmischwälder, dar: Solche Waldbilder sind bereits aktuell sinnvoll, durch den ablaufenden Klimawandel wird ihre beschleunigte Entwicklung vordringlich.
Zuständigkeit: Naturschutzbehörden, Forstbehörden, Waldbesitzer, forstliche Betriebe
Betroffene Akteure: Kommunen, Wassergewinnungsverbände, Naturschutz- und Fachverbände, Bodenschutz- und Wasserwirtschaftsbehörden
Zeithorizont/Dringlichkeit: langfristig, mittel
Kommentare : Naturschutz und Biodiversität
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Naturnahe Auen
Die Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Auen und ihrer natürlichen morphodynamischen Prozesse ist absolut zu begrüßen! Beispielsweise im Zuge des IRP besteht die Chance dies zu realisieren, so z.B. bei der Konzeption des Rückhalteraumes Elisabethenwört. Intakte Auen fungieren als Biokorridore, insofern besteht hier eine Schnittstelle
Die Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Auen und ihrer natürlichen morphodynamischen Prozesse ist absolut zu begrüßen! Beispielsweise im Zuge des IRP besteht die Chance dies zu realisieren, so z.B. bei der Konzeption des Rückhalteraumes Elisabethenwört.
Intakte Auen fungieren als Biokorridore, insofern besteht hier eine Schnittstelle zu den Bemühungen der Biotopverbundplanungen.
Durch den Klimawandel erhöhen sich auch die Wassertemperaturen unserer Oberflächengewässer. Daher müssen anthropogene Kühlwassereinleitungen reduziert werden, um diesem Prozess entgegen zu wirken.
Biotopverbundplanung
Die angesprochene Standortkulisse „Fließgewässer und Auen“ muss unbedingt erstellt werden, schließlich sind die diese Lebensräume ganz wichtige regionale Verbindungsachsen. Die im Zuge der EU-WRRL herzustellende Durchgängigkeit greift dieses Thema ja ebenso auf, insofern können hier Synergieeffekte genutzt werden.