Der Ministerrat hat am 29. Juli 2014 den Entwurf eines Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zur Anhörung und Beteiligung der interessierten Kreise freigegeben.
Der Klimawandel stellt eine sehr ernste Bedrohung unserer Lebensgrundlagen dar. Ziel der Landesregierung ist deshalb, dass Baden-Württemberg zu einer führenden Energie- und Klimaschutzregion wird. Im Zuge dessen soll das EWärmeG vom 20. November 2007 im Einklang mit den europäischen und nationalen Klimaschutzzielen sowie dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG-BW) und dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) weiterentwickelt werden. Ziel der Novellierung ist es, durch die verstärkte Einsparung fossiler Brennstoffe einen höheren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Gebäudesektor ist ein wichtiger Ansatzpunkt, da rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in Baden-Württemberg auf die Heizung und die Warmwasserbereitung in Gebäuden zurückzuführen sind. Konsequenterweise sollen deshalb künftig auch Nichtwohngebäude (zum Beispiel Bürogebäude) einen Beitrag leisten. Bisher betrifft das Gesetz nur Wohngebäude.
Die Neufassung des Gesetzes soll außerdem zum Anlass genommen werden, die bisherigen Erfahrungen für eine Flexibilisierung der Regelungen zu nutzen. Die Novellierung sieht daher eine breitere Auswahl und mehr Kombinationsmöglichkeiten bei den Erfüllungsoptionen, eine stärkere Betonung der Energieeffizienz und eine technologieoffene Ausgestaltung der Regelungen vor.
Was regelt das Gesetz?
Das EWärmeG sieht seit 1. Januar 2010 eine Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Alternativ kann die Vorgabe auch durch Dämmmaßnahmen oder die effiziente Nutzung der Energie erfüllt werden. Auslöser der Pflicht ist die Erneuerung einer zentralen Heizungsanlage. Das Gesetz findet nur für Bestandsgebäude Anwendung, für Neubauten gilt das Bundesgesetz, das EEWärmeG. Adressat der Pflicht ist der Gebäudeeigentümer.
Was sind die wesentlichen Änderungen durch die Novelle?
- Durch das Inkrafttreten des EEWärmeG sind die Regelungen für den Neubaubereich im EWärmeG hinfällig geworden. Das EWärmeG wird daher um diese Vorschriften bereinigt.
- Während bei Wohngebäuden die bisherige Nutzungspflicht fortgeschrieben und teilweise modifiziert wird, werden private und öffentliche Nichtwohngebäude erstmals in die Nutzungspflicht einbezogen.
- Der Pflichtanteil wird von 10 auf 15 Prozent angehoben. Anknüpfungspunkt bleibt der Austausch einer zentralen Heizanlage.
- Die Solarthermie ist nicht mehr „Ankertechnologie“. Die Palette der Erfüllungsoptionen wird ausgeweitet und die Kombination verschiedener Erfüllungsmöglichkeiten zugelassen. Eine schematische und vereinfachende Übersicht (unverbindlich, nicht Bestandteil des Gesetzes) über die geplanten Erfüllungsoptionen finden Sie hier Wohngebäude Nichtwohngebäude
- Es wird erstmals der Aspekt eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans in das Gesetz aufgenommen, um eine Verbindung zwischen dem gebäudebezogenen Wärmebedarf und einer energetischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes herzustellen. Dem Sanierungsfahrplan kommt eine wichtige Informations-, Beratungs- und Motivationsfunktion zu.
Bereits im Sommer 2013 wurden Eckpunkte für den Gesetzentwurf in das Beteiligungsportal der Landesregierung in der Rubrik MITMACHEN eingestellt. Bürgerinnen und Bürger hatten dort die Möglichkeit, sich zu den Eckpunkten für die Novelle zu äußern.
Das Umweltministerium hat auf Basis der Eckpunkte einen Referentenentwurf erstellt. Dieser Entwurf wurde am 29. Juli 2014 vom Ministerrat zur formellen Anhörung freigegeben. Über die Novelle wird am Ende des Gesetzgebungsverfahrens der Landtag beschließen.
Kommentare : der Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes
Sie hatten die Möglichkeit, bis zum 30. September 2014 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
sinnlos und an der Realität vorbei, dafür aber bevormundend und geldvernichtend
Nach einem von der Mehrheit der Bevölkerung in dieser Form ungewünschten Nationalparkgesetz, einem völlig unlesbaren verschwurbelten Hochschulrechtsänderungsgesetz, einem so etwas von unpraktikablem Jagdgesetzentwurf, kommt nun der nächste Paukenschlag von bevormundenden Besserwisser-Bürokraten in Form eines EWärmeG, das keiner braucht, weil
Nach einem von der Mehrheit der Bevölkerung in dieser Form ungewünschten Nationalparkgesetz,
einem völlig unlesbaren verschwurbelten Hochschulrechtsänderungsgesetz,
einem so etwas von unpraktikablem Jagdgesetzentwurf,
kommt nun der nächste Paukenschlag von bevormundenden Besserwisser-Bürokraten in Form eines EWärmeG, das keiner braucht, weil konkurrierend zu Bundesrecht und unsozial, da keinerlei Realitätsbezug.
Wie sonst erklärt sich die Verpflichtung zur energetischen (Voll-)Sanierung eines 20-jährigen Einfamilienhauses bei 60-jährigen Besitzern, wenn der Heizkessel getauscht werden muss, ansonsten aber der Heizölverbrauch irgendwo um die 1000 bis 1200 Liter im Jahr liegt? Das amortisiert sich für diese Besitzer niemals, sofern diese nicht mindestens 110 Jahre alt werden.
Aber vielleicht klappt das ja im Hirn eines Bürokraten mit der Lebenszeit bei gesetzlich verpflichtenden Veggie-Days. Ideen dazu sind ja schon genügend öffentlich gemacht.
Und wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit, wenn bei den gleichen Hausbesitzern bei einer Jahresfahrleistung von 30.000 km ein Jahreskraftstoffverbrauch von 2500 Litern entsteht, aber beim Heizen im Haus mit etwas Glück 300 Liter Heizöl pro Jahr gespart werden.
Oder ist der nächste Gesetzentwurf von grün-rot für ein Landes-Jahreskraftstoff-Kontingentierungsgesetz (LJKKG) schon in der Schublade, der ab getankten 200 Litern pro KFZ dann eine Fahrzeugstilllegungsverpflichtung vorschreibt?
Irgendwo vermisse ich in diesem Gesetzentwurf auch die Verpflichtung zur energetischen Sanierung der Hundehütte des Hofhundes und die Volldämmung des Kartoffelkellers. Ganz zu schweigen von der Rückgewinnung von Restwärme der Abluft aus Toiletten ...
Sinn macht das absolut gar keinen mehr und verhältnismäßig war das auch noch nie, aber Hauptsache, man hat uns eine weitere private Zwangs-Vermögensvernichtung in Ostblock-Manier auf's Auge gedrückt.
Wann hat dieser Unsinn endlich ein Ende?
Wenn auch die Vorgängerregierung durchaus viele Kritikpunkte hatte, aber scheinbar lässt die aktuelle Landesregierung absolut nichts mehr unversucht, das durch ständig neue Angriffe gegen die Bevölkerung noch zu unterbieten.
Da frage ich mich wirklich, in welcher abgehobenen Scheinwelt solche Entscheidungsträger leben.
Ich würde mir wünschen, dass endlich wieder mal Vernunft und Sachverstand im Landtag einkehrt!
Liebe SPD-Abgeordnete: Als langjähriger Wähler Ihrer Partei bin ich zwischenzeitlich absolut beschämt und entäuscht, für welchen Unsinn Sie sich hier wiederholt als Stimmvieh einspannen lassen. Da hätte ich von Ihnen absolut mehr Niveau erwartet!
Wo bleiben Ihre Prinzipien deutscher Sozialdemokratie, die diese Partei einst zu dem gemacht hat, was Sie leider schon seit einiger Zeit nicht mehr ist?
Daher ganz klares Fazit:
Weg mit diesem Gesetzentwurf, da unsinnig, einseitig und unsozial!
Heizungssanierung in BaWü rückläufig!
Sehr geehrte Damen und Herren unserer Landesregierung, ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass seit dem Inkrafttreten des EWärmeG in Baden-Württemberg die Sanierung von alten Heizungsanlage in Deutschland boomt - nur eben nicht (mehr) in Baden-Württemberg? Ich bin selbst Geschäftsführer eines Heizungsbaubetriebs und höre immer mehr die Aussage
Sehr geehrte Damen und Herren unserer Landesregierung,
ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass seit dem Inkrafttreten des EWärmeG in Baden-Württemberg die Sanierung von alten Heizungsanlage in Deutschland boomt - nur eben nicht (mehr) in Baden-Württemberg?
Ich bin selbst Geschäftsführer eines Heizungsbaubetriebs und höre immer mehr die Aussage unserer Kunden: "wir würden unseren 20 Jahren alten Heizkessel gerne gegen einen neuen sparsameren Wärmeerzeuger tauschen aber wenn ich dann Biogas/ Bioöl, eine Solaranlage oder eine Ersatzmaßnahme ergreiffen muss, dann lasse ich es."
Das Einsparpotenzial an "Brennstoff" eines neuen Heizkessels liegt im Vergleich zu einem 25 Jahren alten Heizkessel durchaus bei bis zu 30%. Da aber viele Heizkessel wegen des EWärmeG nicht saniert werden bleibt diese Einsparungsmöglichkeit ungenutzt und die Energiefresser werden schön weiter betrieben - da freut sich die Umwelt!
Meiner Meinung nach ist das EWärmeG kontraproduktiv!
Es wäre bestimmt sinnvoller dem willigen Sanierer einen kleinen Bonus für das Austauschen seiner Heizung zu bieten als mit dem Holzhammer ihm vorzuschreiben was er tun muss! Mal abgesehn von der zusätzlichen Bürokratie für den Verbraucher, den Heizungbauer, den Energieberater und das Land selbst.
Ich empfehlen Ihnen sich einmal auch bei Heizkesselherstellern zu informieren wie denn die Absatzzahlen der einzelnen Bundesländer sind.
Ebenso lade ich die Verantwortlichen gerne zu uns in den Betrieb ein um die Berechnungen vorab durchzuführen und die Formulare für das EWärmeG nach dem Fertigstellen der Anlage auszufüllen (und dem Endkunden vor- und nachher diese zu erklären).
Marc Halter
Halter GmbH
Ziel und Wirkung - Bestrafung der Sanierungswilligen / am Markt vorbei
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin prinzipiell umweltfreundlicher Politik nicht abgeneigt - dieses Gesetz geht allerdings vollkommen an der Realität vorbei und grenzt schon an grünem Populismus ("Wir tun was für die Umwelt") für die eigene Klientel. Kommentar Nr. 12. und 11. bringen es auf den Punkt: mit diesem Gesetz wirft man allen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin prinzipiell umweltfreundlicher Politik nicht abgeneigt - dieses Gesetz geht allerdings vollkommen an der Realität vorbei und grenzt schon an grünem Populismus ("Wir tun was für die Umwelt") für die eigene Klientel. Kommentar Nr. 12. und 11. bringen es auf den Punkt: mit diesem Gesetz wirft man allen Kessel-Sanierungswilligen einen Stein vor die Füße, da man lieber umweltschädlich alte Kessel weiter arbeiten lässt, anstatt die hohen Zusatzkosten für mögliche alternative Energien zu schultern - welche sich nicht in absehbarer Zeit rentieren. Alle Heizungsbauer, mit denen ich geredet habe (ca. 10 Stück) halten von diesem Gesetz nichts, obwohl man meinen könnte, dass diese durch das Gesetz profitieren!
Darüber hinaus ist dieses Gesetz unsozial, macht es doch eine Heizungssanierung zum Luxusgut - statt 8-10 Tsd. Euro bei einem Einfamilienhaus für eine effiziente Kesselsanierung, die den Energiebedarf um ca. 20-30% senkt, müssen nun 15-20 Tsd. Euro ausgegeben werden. Dies sind Kosten, die nicht jedermann schultern kann und will, zumal sich die zusätzlichen Kosten (rein finanziell) nicht rentieren. Und eine einfache und kosteneffiziente Erfüllung durch Biogas ist auch nicht mehr möglich, da es aktuell (nach meinem Kenntnisstand) keinen Brenner gibt, der eine 15% Beimischung unterstützt.
Von daher: fördert lieber die Kesselsanierung mit einer Prämie, gebt für zusätzliche umweltfreundlichere Lösungen (z.B. Solar) eine höhere Prämie - damit würden positive Anreize zur Sanierung geschaffen werden. Der aktuelle Gesetzesentwurf mag positive Absichten haben, erreicht aber durch negative Anreize genau das Falsche und fördert nur die Suche nach Umgehungsmaßnahmen!
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Jahn
Erneuerbare Wärme Gesetz - wie umsetzen??
Guten Tag, ich habe ein Wohnhaus in einem Seitental im Schwarzwald. Das Haus steht auf felsigen Untergrund und ist umgeben von Wäldern. Nun ist es so, dass wir von Mitte Mai bis Mitte August direkte Sonne haben. Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, muss ich wohl eine Photovoltaik o. ä. installieren, da Erdwärme definitiv nicht möglich ist. Aber:
Guten Tag, ich habe ein Wohnhaus in einem Seitental im Schwarzwald. Das Haus steht auf felsigen Untergrund und ist umgeben von Wäldern. Nun ist es so, dass wir von Mitte Mai bis Mitte August direkte Sonne haben. Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, muss ich wohl eine Photovoltaik o. ä. installieren, da Erdwärme definitiv nicht möglich ist. Aber: weshalb soll in meinem Fall eine Hohe Investition in Sonnenenergie getätigt werden, wenn diese nur 3-4 Monate genutzt werden kann?!? In meinem Fall ist hier die Kosten-Nutzenrechnung total abwegig. Wenn mir die Regierung dazu verhilft, dass durch angeordnete Baumfällarbeiten (das wäre möglich) zukünftig für einen längeren Zeitraum die Sonnenenergie nutzen kann, bin ich bereit eine neue Heizung einzubauen. Ansonsten wird die bisherige nur repariert bis gar nichts mehr geht.
Auch sollte die Regierung überlegen, wer in Baden-Württemberg ein älteres Haus besitzt - können Rentner (hier sind nicht Beamte oder Politiker der Landesregierung gemeint) sich eine solch Hohe Investition mit einer kleinen Rente, oft nur knapp über Harz IV, leisten?
Freundliche Grüße
Schrempp
Die Novellierung des EEG zeigt
dass mangelnde technische Verständnis der Politiker. Bei meinem Bestandsgebäude aus 1972 wurde durch den Austausch der Fenster der Erneuerung der Umwälzpumpe vom Typ A+ der Energiebedarf um 40% gesenkt, ohne dass die Fassade gedämmt wurde oder eine sonstige Dämmmaßnahme stattfand. Auch wurde keine neue Maßnahme in Richtung erneuerbare Energien
dass mangelnde technische Verständnis der Politiker. Bei meinem Bestandsgebäude aus 1972 wurde durch den Austausch der Fenster der Erneuerung der Umwälzpumpe vom Typ A+ der Energiebedarf um 40% gesenkt, ohne dass die Fassade gedämmt wurde oder eine sonstige Dämmmaßnahme stattfand. Auch wurde keine neue Maßnahme in Richtung erneuerbare Energien vorgenommen.
Dumm nur dass die Großkonzerne damit nichts verdienen, sondern lediglich die örtlichen Fenster- und Heizungsbauer und der Pumpenhersteller.
Diese Großlobbyisten sollen die Nutznießer sein. Das ist das erklärte Ziel der grünen Politik. Daum auch diese Novelle.
Wer wissen will wie es geht: Im Buch "Die neue Währung - Energie" ist es beschrieben.
Oder sollen doch die Banken die Nutznießer sein? Wer keinen Kredit für die neue Heizung bekommt, weil er zu alt ist und sich sonst die Heizungsmodernisierung nicht leisten kann - weil die Heizung halt nicht mehr instandgesetzt werden kann - wo soll der/die alte Person denn hin? Im kalten Häuschen wohnen und sterben? Ist dass das Ziel der grünen Politik? Die alten Menschen kalt enteignen?
Mit dieser kalten und herzlosen Politik ist klar wer bei der nächsten Wahl nicht gewählt werden kann. Alle Parteien im Landtag, die dieser kalten Enteignung zustimmen und das Gesetz in Kraft treten lassen.
PS: Zu dem Thema Steuern auf selbsterzeugten und verbrauchten Solarstrom (Dopplebesteuerung?) hatte Herr Untersteller anläßlich der Energiemesse im Februar 2014 nur den Kommentar "Damit müssen die Entwicklungskosten (der Solarindustrie) bezahlt werden. Dazu merke ich an, dass 1. sollten staatliche Entwicklungsgelder geflossen sein, wurde diese aus meinen bereits bezahlten Steuern bezahlt. Kaufe ich dann dieses steuerlich subventionierte Produkt, hat der Verkäufer, die Entwicklungskosten bereits in den Produktpreis einfließen lassen. Somit wäre der Kreislauf geschlossen. Darauf jetzt nocheinmal einen Steuer zu erheben wäre eine weitere steuerliche unzumutbare Mehrfachbelastung.
Deswegen sollten Politiker eigentlich abgeschafft werden, die Begründungen sind zu durchsichtig.
§10 (3) Entwurf EWärmeG
Die Ersatzmaßnahme nach §10(3) EWärmeG ist zu begrüßen. Durch die verbesserte Anrechnung der Photovoltaikanlage ist zu wünschen, dass die Ein- und Zweifamilienhäuser verstärkt die Strahlungsenergie ausnützen, obwohl die Einspeisevergütung gesunken ist. Ich nehme an, dass sich die Forderung 0,02 kWp/m² Wohnfläche bei Photovoltaikanlagen schneller
Die Ersatzmaßnahme nach §10(3) EWärmeG ist zu begrüßen. Durch die verbesserte Anrechnung der Photovoltaikanlage ist zu wünschen, dass die Ein- und Zweifamilienhäuser verstärkt die Strahlungsenergie ausnützen, obwohl die Einspeisevergütung gesunken ist. Ich nehme an, dass sich die Forderung 0,02 kWp/m² Wohnfläche bei Photovoltaikanlagen schneller amortisiert als 0,06 m² Aperturfläche / m² Wohnfläche für Solarthermie.
Wenn möglich, würden mich von Ihnen durchgeführte Vergleichsberechnungen interessieren.
Dem Entwurf fehlt die Einbeziehung der Wirtschaftlichkeit
Guten Tag, im Gesetz wird nur von "Unzumutbarkeit" gesprochen. Aber es sollte auch die Wirtschaftlichkeit einbezogen werden: Für meine 105 qm große Wohnfläche verbraucht meine Gas-Heizwert-Therme 12.000 bis 13.000 kWh Gas ... derzeit zu Kosten von 600 - 700 EUR. Bei diesem geringen Verbrauch lohnt sich doch nichts von dem, was in dem
Guten Tag,
im Gesetz wird nur von "Unzumutbarkeit" gesprochen. Aber es sollte auch die Wirtschaftlichkeit einbezogen werden:
Für meine 105 qm große Wohnfläche verbraucht meine Gas-Heizwert-Therme 12.000 bis 13.000 kWh Gas ... derzeit zu Kosten von 600 - 700 EUR.
Bei diesem geringen Verbrauch lohnt sich doch nichts von dem, was in dem Gesetz vorgeschrieben werden soll !!
Der einzige Effekt den das Gesetz hat, ist der, dass ich meine Heizwert-Therme bis zum Geht-Nicht-Mehr reparieren lasse, anstatt sie sinnvoller Weise durch eine Brennwert-Therme zu ersetzen. Und das nur wegen dem Gesetz ...
Und auch wenn die Politik diesen Effekt immer verneint, bin ich sicher, dass noch viele andere so handeln ...
Daher sollte dem Gesetz doch mindestens eine Wirtschaftlichkeitsklausel beigefügt werden: Nur wenn sich die vorgeschriebenen Maßnahmen mit einer Amortisationszeit von 20 Jahren rechnen, sollen sie gemacht werden müssen.
MfG
Energieeffizienz ist das Maß aller Dinge
Dass Energiesparen sinnvoll ist wird wohl niemand ernsthaft in Frage stellen. Durch geringeren Energieeinsatz profitiert die Umwelt und gleichzeitig auch der Geldbeutel des Verbrauchers. Darum darf es durch dieses Gesetz keine Bevorzugung von bestimmten Technologien geben. Jede eingesparte Kwh Wärmeenergie ist gleichviel Wert, egal ob sie durch
Dass Energiesparen sinnvoll ist wird wohl niemand ernsthaft in Frage stellen. Durch geringeren Energieeinsatz profitiert die Umwelt und gleichzeitig auch der Geldbeutel des Verbrauchers.
Darum darf es durch dieses Gesetz keine Bevorzugung von bestimmten Technologien geben. Jede eingesparte Kwh Wärmeenergie ist gleichviel Wert, egal ob sie durch Solar, Photovoltaik, Bioöl, Biogas, Pellets oder Stückholz oder Dämmung usw. erreicht wird.
Darum empfehle ich ein "Wärmegesetz", das ausschließlich auf Modernisierung und Energieeffizienz setzt und die Möglichkeiten der Erfüllung den Bürgern völlig offenlässt. Besser wäre es noch durch steuerliche Anreize Effizienzmaßnahmen zu fördern und nicht durch ständige Verschärfungen von Gesetzen durch "Bestrafung" Druck aufzubauen.