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Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

Der Ministerrat hat am 29. Juli 2014 den Entwurf eines Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zur Anhörung und Beteiligung der interessierten Kreise freigegeben.

Der Klimawandel stellt eine sehr ernste Bedrohung unserer Lebensgrundlagen dar. Ziel der  Landesregierung ist deshalb, dass Baden-Württemberg zu einer führenden Energie- und Klimaschutzregion wird. Im Zuge dessen soll das EWärmeG vom 20. November 2007 im Einklang mit den europäischen und nationalen Klimaschutzzielen sowie dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG-BW) und dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) weiterentwickelt werden. Ziel der Novellierung ist es, durch die verstärkte Einsparung fossiler Brennstoffe einen höheren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Gebäudesektor ist ein wichtiger Ansatzpunkt, da rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in Baden-Württemberg auf die Heizung und die Warmwasserbereitung in Gebäuden zurückzuführen sind. Konsequenterweise sollen deshalb künftig auch Nichtwohngebäude (zum Beispiel Bürogebäude) einen Beitrag leisten. Bisher betrifft das Gesetz nur Wohngebäude.

Die Neufassung des Gesetzes soll außerdem zum Anlass genommen werden, die bisherigen Erfahrungen für eine Flexibilisierung der Regelungen zu nutzen. Die Novellierung sieht daher eine breitere Auswahl und mehr Kombinationsmöglichkeiten bei den Erfüllungsoptionen, eine stärkere Betonung der Energieeffizienz und eine technologieoffene Ausgestaltung der Regelungen vor.

Was regelt das Gesetz?

Das EWärmeG sieht seit 1. Januar 2010 eine Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Alternativ kann die Vorgabe auch durch Dämmmaßnahmen oder die effiziente Nutzung der Energie erfüllt werden. Auslöser der Pflicht ist die Erneuerung einer zentralen Heizungsanlage. Das Gesetz findet nur für Bestandsgebäude  Anwendung, für Neubauten gilt das Bundesgesetz, das EEWärmeG. Adressat der Pflicht ist der Gebäudeeigentümer.

Was sind die wesentlichen Änderungen durch die Novelle?

  • Durch das Inkrafttreten des EEWärmeG sind die Regelungen für den Neubaubereich im EWärmeG hinfällig geworden. Das EWärmeG wird daher um diese Vorschriften bereinigt.
  • Während bei Wohngebäuden die bisherige Nutzungspflicht fortgeschrieben und teilweise modifiziert wird, werden private und öffentliche Nichtwohngebäude erstmals in die Nutzungspflicht einbezogen.
  • Der Pflichtanteil wird von 10 auf 15 Prozent angehoben. Anknüpfungspunkt bleibt der Austausch einer zentralen Heizanlage.
  • Die Solarthermie ist nicht mehr „Ankertechnologie“. Die Palette der Erfüllungsoptionen wird ausgeweitet und die Kombination verschiedener Erfüllungsmöglichkeiten zugelassen. Eine schematische und vereinfachende Übersicht (unverbindlich, nicht Bestandteil des Gesetzes) über die geplanten Erfüllungsoptionen finden Sie hier  Wohngebäude Nichtwohngebäude
  • Es wird erstmals der Aspekt eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans in das Gesetz aufgenommen, um eine Verbindung zwischen dem gebäudebezogenen Wärmebedarf und einer energetischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes herzustellen. Dem Sanierungsfahrplan kommt eine wichtige Informations-, Beratungs- und Motivationsfunktion zu.

Bereits im Sommer 2013 wurden Eckpunkte für den Gesetzentwurf in das Beteiligungsportal der Landesregierung in der Rubrik MITMACHEN eingestellt. Bürgerinnen und Bürger hatten dort die Möglichkeit, sich zu den Eckpunkten für die Novelle zu äußern.

Das Umweltministerium hat auf Basis der Eckpunkte einen Referentenentwurf erstellt. Dieser Entwurf wurde am 29. Juli 2014 vom Ministerrat zur formellen Anhörung freigegeben. Über die Novelle wird am Ende des Gesetzgebungsverfahrens der Landtag beschließen.

Sie hatten die Möglichkeit, bis zum 30. September 2014 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : der Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

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35. Kommentar von :Ohne Name
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34. Kommentar von :Ohne Name

Baden-Württemberg verhindert damit die Klima Katastrophe?

Nein, sie kommt vielleicht 20m später, falls überhaupt. Ich denke die Bürger haben heute andere Sorgen, durch dieses Gesetz werden diese Sorgen vergrössert weil sie das Leben spürbar verteuern, für Hausbesitzer und für Mieter. Das Gesetz ist sicherlich präzise, "gerecht" und umfassend formuliert, was es aber komplex macht. Ich lehne diese tiefe

Nein, sie kommt vielleicht 20m später, falls überhaupt.
Ich denke die Bürger haben heute andere Sorgen, durch dieses Gesetz werden diese Sorgen vergrössert weil sie das Leben spürbar verteuern, für Hausbesitzer und für Mieter.
Das Gesetz ist sicherlich präzise, "gerecht" und umfassend formuliert, was es aber komplex macht.
Ich lehne diese tiefe Einmischung des Staates ab, auch dass dies auf Länderebene versucht wird.
Manchmal denke ich es wäre besser, die Länder Parlamente abzuschaffen, da könnten wir viel sparen.
Eine Alternative wäre eine noch höhere Besteuerung der Energie und eine Subvention von ansonsten unrentablen Energiesparmassnahmen.
Dann wäre die Umstellung durch Einsparungen getrieben.
Wenn es keine Einsparungen gibt, dann sollte man auch nichts machen, es gibt wichtigere Investitionen in unsere Zukunft.
Leider rechnen sich viele Energiesparmassnahmen nicht oder führen zu Risiken wie Brand oder Schimmel bei Vollwärmeschutz und Erdhebungen bei Geothermie.
Hinzu kommt, dass der Strom für Wärmepumpen durch die Öko Abgabe den Business Case verschlechtert und sich auch kleine KWK Anlagen nicht rentieren.
Mein Haus dürfte die Vorgaben bereits erfüllen, ich habe ca. 16qm Flachkollektoren zur Heizungsunterstützung meiner erneuerten Ölheizung.
Dieses Gesetz wird, wie von anderen Kommentatoren bereits beschrieben, dazu führen, dass Hausbesitzer die Heizung NICHT erneuern, damit sie dieses Gesetz nicht erfüllen müssen.
Dieser Schaden wird eventuellen Nutzen dieses Gesetzes stark beeinträchtigen.

33. Kommentar von :Ohne Name

EWärmeG

Muss B-W eigentlich immer Vorreiter sein und sich päpstlicher als der Pabst darstellen, oder meint die Landesregierung, dass die Haus-und Wohnungseigentümer in B-W höher belastet werden können, als in anderen Bundesländern? Die Strom - und Energiepreise steigen überproportional, aber die Kosten trägt der Bürger und nicht ALLE! Eine gerechte

Muss B-W eigentlich immer Vorreiter sein und sich päpstlicher als der Pabst darstellen, oder meint die Landesregierung, dass die Haus-und Wohnungseigentümer in B-W höher belastet werden können, als in anderen Bundesländern?
Die Strom - und Energiepreise steigen überproportional, aber die Kosten trägt der Bürger und nicht ALLE! Eine gerechte Verteilung auf alle Schultern gibt es nicht.
Außerdem ist bisher jeder Politiker den Beweis schuldig geblieben, dass solche Maßnahmen erfolgreich sein werden. Man verabschiedet schnell mal ein Gesetz und dann wird man sehen was in einigen Jahren daraus wird ( s. Verbot Nachtspeicheröfen). In de Zwischenzeit wurden Milliarden Euro regelrecht verbrannt.
Ich sehe dieses Gesetz als eine "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme " für das Handwerk an.
Der Staat sollte nicht alles regulieren wollen. Auch die Beteuerungen , dass diese hohen Kosten für neue Heizungsanlagen sich in gerechtfertigten Zeiträumen amortisieren, sind eine Milchmädchenrechnung.
Es reicht uns Bürgern andauernd weiter belastet zu werden, aber bei den Einkommen immer weiter zurück zu fallen. Wer soll denn das alles bezahlen Herr Untersteller?

30. Kommentar von :DRD

Argumentationsweisen

Wer den Vorgaben der Landesregierung gefolgt ist und sich eine neue Ölheizung hat einbauen lassen, wird schnell feststellen, dass der prognostizierte Einspareffekt verpufft. Zwar benötige ich jetzt 10 Prozent weniger Heizöl, die Einsparung wird aber durch den höheren Preis für Bioöl aufgefressen. Leider hatten wir keine Möglichkeit, unsere Heizung

Wer den Vorgaben der Landesregierung gefolgt ist und sich eine neue Ölheizung hat einbauen lassen, wird schnell feststellen, dass der prognostizierte Einspareffekt verpufft. Zwar benötige ich jetzt 10 Prozent weniger Heizöl, die Einsparung wird aber durch den höheren Preis für Bioöl aufgefressen. Leider hatten wir keine Möglichkeit, unsere Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen.

Aus Überzeugung haben wir seit Kurzem eine Solaranlage auf dem Dach. Unsere Investition amortisiert sich, wenn überhaupt, nur mühsam. Durch die Senkung der Einspeisevergütung verdient der Netzbetreiber an unserem erzeugten Strom und profitiert somit von unserer Investition in die Anlage.

Wir hätten die Modernisierungen auch ohne die Aussicht auf Rentabilität durchgeführt. Es wäre aber wünschenswert, Politik würde sich von der Argumentation der Amortisation verabschieden. Sie trägt nicht und verschleiert die tatsächliche „Denke“: „Es ist uns egal, was es Euch kostet und ob es sich rentiert, wir wollen, dass Ihr in unsere Ideale investiert.“ Der eine kann sich diesen Idealismus leisten, manch anderer nicht.


29. Kommentar von :ohne Name 2482

Erneuerbare - Wärme- Gesetz

Hat denn der Gesetzgeber das Augenmaß verloren ? Macht er sich überhaupt Gedanken wie das die Bürger finanzieren können ? Für Rentenbezieher und das sind nicht wenige, ist das nicht finanzierbar. Die enorm gestiegenenEnergiekosten, betrachtet über einen Zeitraum von 20 Jahren, sind schon jetzt grenzwertig ! Die Steigerungen wurden und werden von

Hat denn der Gesetzgeber das Augenmaß verloren ? Macht er sich überhaupt Gedanken wie das die Bürger finanzieren können ? Für Rentenbezieher und das sind nicht wenige, ist das nicht finanzierbar. Die enorm gestiegenenEnergiekosten, betrachtet über einen Zeitraum von 20 Jahren, sind schon jetzt grenzwertig ! Die Steigerungen wurden und werden von der politischen Klasse immer schön geredet.
Mit der heutigen Rente und den heutigen Lebenshaltungskosten, bleibt für solche Sanierungsmassnahmen wie es das Gesetz vorsieht, keine Manövriermasse . Es ist schlicht unsozial !

28. Kommentar von :Ohne Name
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27. Kommentar von :Ohne Name

sinnvoller Ansatz

Mit etwas Abstand betrachtet ist die Novelle sehr sinnvoll: wir brauchen zum Erreichen der Energiewende mehr erneuerbare Energien und müssen den Energieverbrauch senken, beides sieht die Novelle vor. Sehr gut sind auch die zunehmenden Kombinationsmöglichkeiten, was allerdings die Suche nach der richtigen Lösung erschwert. Das gibt reichlich

Mit etwas Abstand betrachtet ist die Novelle sehr sinnvoll:
wir brauchen zum Erreichen der Energiewende mehr erneuerbare Energien und müssen den Energieverbrauch senken, beides sieht die Novelle vor.
Sehr gut sind auch die zunehmenden Kombinationsmöglichkeiten, was allerdings die Suche nach der richtigen Lösung erschwert. Das gibt reichlich Arbeit für Energieberater!
Raus gehört in meinen Augen das für den Klimaschutz nutzlose Bioöl und eigentlich auch Biogas
Weiterhin ist es nicht nachvollziehbar, dass Nichtwohngebäude mit dem Sanierungsfahrplan davon kommen sollen, da sollten auch Maßnahmen gefordert werden!

Energieberater aus Karlsruhe

26. Kommentar von :Ohne Name

Erneuerbare-Wärme-Gesetzes hat uns dazu bewegt nicht zu investieren!!!

Die Wirren in den Köpfen von Nichtfachleuten in unsere Regierung zum EWärmeG Es ist eine Unglaublichkeit in Welcher Form der Staat zwischenzeitlich in unser Privatleben eindringt, uns drangsaliert, bevormundet und mich zu Ausgaben zwingen will die ich mir einfach nicht mehr leisten kann und die sich in meiner Leb zeit nicht mehr amortisieren


Die Wirren in den Köpfen von Nichtfachleuten in unsere Regierung zum EWärmeG

Es ist eine Unglaublichkeit in Welcher Form der Staat zwischenzeitlich in unser Privatleben eindringt, uns drangsaliert, bevormundet und mich zu Ausgaben zwingen will die ich mir einfach nicht mehr leisten kann und die sich in meiner Leb zeit nicht mehr amortisieren können.

Eigentlich wollte ich getrieben von meinem ureigenen Instinkt und Veranlagung das Beste aus dem eben erworbenen 3 Familienhaus machen.
Das Haus ist mit einem Kessel/Brenner Bj 2000 ausgerüstet, ein 10.000 Liter Öltank steht im Keller. Gesamte Wohnfläche ca. 350 qm.

Um Energie einzusparen hatte wir geplant Fenster und Türen zu erneuert, und……..einen neuen Brennwertkessel einzubauen.

Die Fenster und Haustüren werden wir weiterhin erneuern aber wir werden unter keine Umständen einen neuen Kessel/Brenner einbauen

Das Auswechseln des Kessels/Brenners hätte dazu geführt das wir eine Solaranlage für 350 qm Wohnfläche auf unser Dach hätten bauen müssen. Ganz zu schweigen von dem 1000 Liter Speicher tank der dazukommt, die notwendigen zusätzlichen Pumpen, Regler, Leitungen usw. gar nicht in Betracht gezogen. Allein die Verbindungsleitungen der Solarpanels mit dem Speicher-tank, die dazu noch an der Außenwand entlang in einer Spezialisolationsbox über etwa 30 geführt werden müssen, hätten mehr als 5000€ gekostet und dazu noch die Ansicht des Hauses verschandelt.
Die Zusatzkosten die zusätzlich zum Kessel/Brenner angefallen wären, hätten 20.000 überschritten.

Um eine sinnvollen Betrieb der Solaranlage zu gewährleisten hätte unser Hausbaum, eine etwa 50 jährige Catalpa bignonioides von etwa 10 m Höhe der die Beschattung des Hause im Sommer übernimmt, gefällt werden müssen!

Die 4 anbietenden Heizungsbauer, alles renommierte Firmen aus dem Umkreis, haben mir abgeraten den Kessel/Brenner auszuwechseln(Ich habe mich am Anfang gefragt ob das wohl keine Geschäftsleute sind) Ein Fünfter der mir geraten hatte Vakuum Röhrenkollektoren zu installieren, Heizungsunterstützung per Solar und noch ein paar andere Grüne Spezialitäten kam auf Gesamtkosten von 50.000 € Plus??????

Nun werde ich genau dasselbe tun so wie viele andere in meinem Wohngebiet….Ich tue einfach NICHTS!!!!! und hoffe auf Einsicht und Regierungswechsel und verschiebe alle Maßnahmen erstmals bis zur 30 Jahr Frist zur Erneuerung des Kessels LAUT GESETZ im Jahr 2030..Und wer weiß. Ich bin nun 55, vielleicht entkomme ich dem EWärmeG ganz einfach dadurch das der Herr mich abberuft in die ewigen Jagdgründe

Die Umwelt Dank und unser Regierung Jubelt nun denke ich!!

PS: Keine der etablierten Parteien repräsentiert mich, meine Bedürfnisse, meine Überzeugungen mehr. Alle etablierten Parteien kümmern sich um eine Wähler matsch in der Mitte und vergessen mehr und mehr wer Ihre Mitglieder sind und was diese von Ihnen erwarten
Das Fängt schon damit an das Gemeinde-fürsten, auch Bürgermeister genannt, die Hauptdurchgangsstraße zu 30 km Zonen erklären und diese danach an Privatfirmen verleasen um Bussgelder abzuernten und dann die Erträge mit diesen Privatfirmen zu teilen. Vergeblich sucht man Geschwindigkeitsmessanlagen an Krankenhäusern, Kindergärten und Schulen da an diesen die ERTRÄGE nicht lohnend sind. Vielmehr werden nun 50 km/h Schilder 300 m vor dem Ortsschild installiert und dann wird gezielt in diesem 300 m Korridor jagt auf Verkehrsteilnehmer gemacht.
Dabei fällt mir noch das Wassergesetz ein, das dem Land/Gemeinden das Recht einräumt je 10 Gelände Links und Rechts von Fließ und stehenden Gewässern einraümt sobald das Grundstück verkauft wird. Haben die denn noch alle beisammen? Ich habe mich gefragt warum die das machen. Der einzige Grund auf den ich letztlich nach Recherchen kam ist, das z.B. Bodenseegemeinden, billig uns zwangsvollstreckt an Seegrundstücke kommen um Ihre ausartenden Pläne für Tourismus, der natürlich als Landschafs und Naturschutz getarnt ist, umzusetzen.

Genug der Litanei…… Ich bin müde der Dinge die mir ständig über den Kopf gestülpt werden und es interessiert die Regierenden nicht im Geringsten was der Bürgen will und denkt…..Stuttgart 21 ist ein herausragendes Beispiel bei dem der Bürgen einmal zum Zuge kam!!!! Es wird Gebaut!!!!

25. Kommentar von :Ohne Name

EWärmeG ein Erfolg ???????

Vieles ist schon gesagt, ich spare mir Wiederholungen. Nur einer Frage: Warum muß ein Gesetz, dessen Wirkungslosigkeit augenfällig ist, verschärft werden. (Die Statistiken zur Heizungserneuerungen zeigen, daß in BW weniger Heizungen erneuert werden als in der restlichen Bundesrepublik). Ein Erfolgsmodell ist das EWärmeG nicht, denn dann

Vieles ist schon gesagt, ich spare mir Wiederholungen.
Nur einer Frage:
Warum muß ein Gesetz, dessen Wirkungslosigkeit augenfällig ist, verschärft werden.
(Die Statistiken zur Heizungserneuerungen zeigen, daß in BW weniger Heizungen erneuert werden als in der restlichen Bundesrepublik).

Ein Erfolgsmodell ist das EWärmeG nicht, denn dann hätten es andere Bundesländer übernommen.
Kein anderes Bundesland drangsaliert Haus- und Wohnungseigentümer mehr als Baden-Württemberg.

24. Kommentar von :Ohne Name
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