Zwischen dem 28. Juli und dem 5. September 2015 konnte die Bevölkerung auf dem Beteiligungsportal Kommentare zum Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg abgeben. Das Sozialministerium nimmt nun Stellung zu den eingegangenen Kommentaren. Im Kommentierungszeitraum sind zwei textliche Kommentare eingegangen, die insgesamt sechs Mal bewertet wurden (Unterstützung oder Ablehnung). Das Sozialministerium hat die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger ausgewertet.
Zu den eingegangenen Kommentaren im Beteiligungsportal zum Gesundheitsdienstgesetz nimmt das Sozialministerium wie folgt Stellung:
1. Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenzen
Über das Beteiligungsportal wurde angemerkt, dass der Gesetzentwurf in die organisatorische Zuständigkeit der Städte und Landkreise eingreift und dadurch in die kommunale Organisationshoheit eingegriffen wird.
Bewertung Sozialministerium:
Im Ergebnis wurden die Anregungen aufgegriffen, so dass in der in Kraft getretenen Fassung des Gesundheitsdienstgesetzes keine Regelung mehr enthalten ist, dass die Geschäftsführungen der Kommunalen Gesundheitskonferenzen eine Dienstaufgabe der Gesundheitsämter sei. Der Einwand des Eingriffs in die kommunale Organisationshoheit war insofern erfolgreich.
2. Voraussetzungen zur Ausübung der Leitung eines Gesundheitsamts
Über das Beteiligungsportal wurde die vermeintliche Ausweitung der Amtsleitung auf Nicht-Medizinerinnen und Nicht-Mediziner kritisiert.
Bewertung Sozialministerium:
Im Ergebnis wurde diese Regelung des Gesetzentwurfs im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen unverändert belassen. Der Kommentar wurde daher nicht aufgegriffen bzw. umgesetzt. Vor allem da auch schon nach der bisherigen Rechtslage und Verwaltungspraxis im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung andere Berufsgruppen neben Humanmedizinerinnen und Humanmedizinern eine Leitungsfunktion übernehmen können.