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Grenzwerteinhaltung für Feinstaub in Stuttgart

Umweltzonenschild mit grüner Plakette (Bild: Fotolia.com/ bluedesign)

Grenzwerteinhaltung

Luftreinhaltung bei der Stadtplanung und beim Bau

Hohe Partikelbelastungen entstehen dort, wo Feinstaub und seine Vorläufersubstanzen nicht aus dem Straßenraum abtransportiert oder durch Pflanzen gebunden werden. Die auch wegen der Erwärmung des Klimas gebotene Öffnung von Frischluftschneisen ist daher auch zur Luftreinhaltung notwendig.

Wo dies nicht möglich ist und enge Straßenschluchten bestehen bleiben, kann eine konsequente Begrünung von Fassaden und Dächern zu einer Reduzierung der Luftschadstoffkonzentrationen führen, weil sich Schadstoffe an Oberflächen absetzen und teils an Pflanzenoberflächen abgebaut werden können. Während die Konzentration unter Laborbedingungen und in Modellrechnungen um bis zu 30 Prozent gesenkt werden konnten, wird der mögliche Beitrag hier in einer Größenordnung von ein bis zwei Mikrogramm pro Kubikmeter angenommen.

Das gestufte Vorgehen bedeutet:

Stufe 1

Appell zur verstärkten Begrünung von Fassaden entlang der belasteten Hauptverkehrsstraßen, bereits eingeführte Begrünungspflicht bei Neubauten im Rahmen der Landesbauordnung, Vorbildfunktion der Stadt- und Landesverwaltung an eigenen Immobilien an der B14, Pilotprojekte mit innovativen Begrünungsverfahren wie durchlüfteten und bewässerten Bausteinen.

Stufe 2

Systematische Begrünung der Gebäude an belasteten Hauptverkehrsstraßen mit Hilfe von Förderprogrammen sowie Stärkung des Stellenwerts des Frischluftschneisenkonzepts bei der Stadtplanung in Stuttgart. Falls notwendig, Sicherung von Frischluftschneisen.

Darüber hinaus werden bei der Stadtplanung die Auswirkungen von großen Bauvorhaben auf die Luftreinhaltung stärker berücksichtigt.

Kommentare : zu Luftreinhaltung bei der Stadtplanung

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2. Kommentar von :Ohne Name

Bäume und Hecken

Begrünungen an Fassaden haben eine sehr geringe Wirkung auf die Feinstaubbelastung. Bäume und Hecken binden Feinstaub hingegen in großem Umfang und sollten deshalb bevorzugt werden. Die Baubehörden können auf der Emmissionsseite deutlich einwirken und sogenannte Gemütlichkeitsöfen in Ballungsgebieten verbieten. Auch Pellet-, Holzvergaser- und

Begrünungen an Fassaden haben eine sehr geringe Wirkung auf die Feinstaubbelastung. Bäume und Hecken binden Feinstaub hingegen in großem Umfang und sollten deshalb bevorzugt werden. Die Baubehörden können auf der Emmissionsseite deutlich einwirken und sogenannte Gemütlichkeitsöfen in Ballungsgebieten verbieten. Auch Pellet-, Holzvergaser- und Hackschnitzelheizungen sollten spürbar eingeschränkt, in Ballungsgebieten möglichst verboten werden. Weil beim Feinstaub PM2,5 Holzöfen die größte Emmissionsfracht, 40 %, verursachen (laut LUBW), könnte mit solchen Regelungen eine deutliche Entlastung erzielt werden. Frischluftschneisen sind ebenfalls eine wichtige Maßnahme. Frischluftschneisen bei hohen Immobilienpreise durchzusetzen erfordert Mut von den Behörden.

1. Kommentar von :Ohne Name

Feuerwerk = Feinstaub

Auswertungen des Umweltbundesamtes zeigen: Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht. PM10-Stundenwerte über 1000 µg/m3 sind in der ersten Stunde des neuen Jahres in Großstädten keine Ausnahme. Ein Verbot von privatem Feuerwerk an Silvester würde

Auswertungen des Umweltbundesamtes zeigen: Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht. PM10-Stundenwerte über 1000 µg/m3 sind in der ersten Stunde des neuen Jahres in Großstädten keine Ausnahme.
Ein Verbot von privatem Feuerwerk an Silvester würde zuverlässig einer der massivsten Feinstaubpeaks des Jahres und dazu noch riesige Müllmengen (gut 17 Tonnen entsprechend 80 Kubikmeter!) vermeiden.

Quellen:
http://www.umweltbundesamt.de/themen/feinstaub-durch-silvesterfeuerwerk
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.silvestermuell-rund-17-tonnen-abfall-bleiben-uebrig.a6921412-b51b-4a12-9484-f12a95557f10.html

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