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Grenzwerteinhaltung für Feinstaub in Stuttgart

Umweltzonenschild mit grüner Plakette (Bild: Fotolia.com/ bluedesign)

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Luftreinhalteplanung Stuttgart

In den vergangenen Jahren ist es bereits gelungen, die Luftbelastung in Baden-Württemberg mit Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) durch Maßnahmen wie beispielweise die Einführung der Umweltzonen, deutlich zu verringern. Auch die Stadtverwaltung Stuttgart hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Schadstoffsituation in der Stadt zu verbessern.

Diese Anstrengungen haben unter anderem dazu geführt, dass im Jahr 2014 an allen Messstationen in Baden-Württemberg die EU-Vorgaben für Feinstaub eingehalten worden sind – mit der Ausnahme eines Überschreitungswerts an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“. Die dortige Belastungssituation könnte einer groben Abschätzung zufolge auf weitere vielbefahrene Straßen von etwa acht Kilometer Länge in Stuttgart zutreffen.

Auch aufgrund der speziellen Kessellage von Stuttgart reichen die bisherigen Maßnahmen noch nicht aus. Bei den Feinstaub-Hauptemittenten „Straßenverkehr“ und „Feuerungsanlagen“ müssen die Emissionen weiter abnehmen. Die Partikelemissionen des Motors wurden bereits wirksam gemindert. Zukünftig muss verstärkt am Anteil „Aufwirbelung / Abrieb“ angesetzt werden. Eine spürbare Minderung ist nur durch eine Reduzierung der Verkehrsmenge zu erreichen.

Beim Schadstoff Stickstoffdioxid müssen weitere Maßnahmen beim Hauptemittenten Straßenverkehr umgesetzt werden. Ein wesentlicher Grund für die nur geringe Abnahme der NO2-Belastung an den städtischen Spotmessstellen liegt darin, dass die NOx-Emissionsminderungen bei Dieselfahrzeugen deutlich schwächer ausfallen, als dies die Kfz-Euro-Normen erwarten lassen. Die Einhaltung der Grenzwerte an vielbefahrenen Straßen bereitet europaweit große Probleme.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart arbeiten deshalb gemeinsam ein entsprechendes Maßnahmenkonzept zur Einhaltung der Grenzwerte beider Luftschadstoffe aus.

Die Grundzüge des Konzepts können Sie hier nachlesen. Die Maßnahmen konnten Sie bis zum 20. Juli 2015 kommentieren.

Die im Portal bis dahin bereits vorgenommenen Kommentierungen flossen in eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit ein, die am 14. Juli 2015 im Wanner-Saal des Linden-Museums stattfand. Dort bestand die Möglichkeit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, über die vorgesehenen Maßnahmen zu diskutieren sowie ergänzende Vorschläge einzubringen.

Dokumentation: Infoveranstaltung Luftreinhalteplanung Stuttgart – 14.07.2015 (PDF)

Maßnahmen

Emissionsarme Fahrzeuge und Maschinen20 Prozent Kfz-Verkehrsreduzierung in StuttgartWarnstufe Feinstaub – VerkehrWarnstufe Feinstaub – Kamin- und OfennutzungLuftreinhaltung bei der Stadtplanung und beim Bau

Weitere Informationen

Zusammenfassung der Stellungnahme des Bundes (PDF)

Auszug aus der Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 26. Januar 2015 (PDF)

LUBW: Luftreinhaltepläne für Baden-Württemberg

LUBW: Kenngrößen der Luftqualität (Jahresdaten 2016)

LUBW: Ergebnisse der Spotmessungen in Baden-Württemberg 2016

LUBW: Luftschadstoff-Emissionskataster Baden-Württemberg 2014

Regierungspräsidium Stuttgart: Luftreinhaltepläne

LUBW: Immissions- Vorbelastung für Baden-Württemberg 2010

Präsentationen vom 14. Juli 2015

Wirkungsabschätzung der TU Dresden (PDF)

Luftqualität in Stuttgart (PDF)

Bisherige Luftreinhaltepläne Stuttgart (PDF)

Vortrag Vertragsverletzungen der EU (PDF)

Zeitstrahl für die Umsetzung (PDF)

Bürgerinformation zur Luftreinhalteplanung Stuttgart: Überblick (PDF)