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Grenzwerteinhaltung für Feinstaub in Stuttgart

Umweltzonenschild mit grüner Plakette (Bild: Fotolia.com/ bluedesign)

Grenzwerteinhaltung

Warnstufe Feinstaub - Kamin- und Ofennutzung

Die Feinstaubemissionen aus der Quellgruppe kleine und mittlere Feuerungsanlagen haben durch den aus Klimaschutzgründen erwünschten verstärkten Einsatz des nachwachsenden Rohstoffes Holz im Bereich Hausbrand zugenommen, während die Feinstaubemissionen aller anderen Emissionsquellen teilweise deutlich abgenommen haben. Infolge dessen hat der Anteil der Hausfeuerungen von 2010 auf 2013 bei der lokalen Belastung um 15 Prozent und im städtischen Hintergrund um 27 Prozent deutlich zugenommen.

Eine überschlägige Abschätzung ergibt, dass durch eine Halbierung der Emissionen von Festbrennstoffen in Einzelraumfeuerungen in Stuttgart sich der Jahresmittelwert für Feinstaub PM10 um circa fünf Mikrogramm pro Kubikmeter mindern ließe.

Insbesondere an Tagen mit austauscharmer Wetterlage im Winter sollten Einzelraumfeuerungen in Wohnungen mit einer weiteren Heizung nicht zu zusätzlichen Belastungen führen.

Auch hier ist ein zeitlich gestuftes Vorgehen geplant.

Stufe 1

  • Appell bei austauscharmer Wetterlage (Warnstufe Feinstaub) in den Wintermonaten keine Kamine, Kaminöfen und Öfen für Festbrennstoffe zu betreiben; Verzicht auf die Verbrennung von Gartenabfällen

Stufe 2

  • Zeitlich befristetes Betriebsverbot für Festbrennstoffe in Einzelraumfeuerungen, die nicht als alleinige Wärmequelle dienen, bei austauscharmer Wetterlage in den Wintermonaten (Warnstufe Feinstaub).

    Die für lokale Verbrennungbeschränkungen erforderliche Rechtsgrundlage auf Landesebene wird vorbereitet. Die großräumige Hintergrundbelastung kann zudem durch eine Änderung des Bundesrechts (Absenkung der Grenzwerte der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) wirksam verringert werden.

Kommentare : zu Warnstufe Feinstaub - Kamin- und Ofennutzung

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3. Kommentar von :Ohne Name

Vorhandene Regelungen - fehlende Überprüfbarkeit - Klimadebatte

SCHON VORHANDENE REGELUNGEN: In Esslingen und Stuttgart wurden in den 90er Jahren Verbrennungsverbote von Festbrennstoffen (Holz und Kohle) aus Gründen der Luftreinhaltung beschlossen. 2004 hat die Stadt Stuttgart das Verbrennen von Holz und Kohle ohne Not wieder freigegeben. Seither erlebt die Einzelraumfeuerung einen enormen Boom, Thema

SCHON VORHANDENE REGELUNGEN:
In Esslingen und Stuttgart wurden in den 90er Jahren Verbrennungsverbote von Festbrennstoffen (Holz und Kohle) aus Gründen der Luftreinhaltung beschlossen. 2004 hat die Stadt Stuttgart das Verbrennen von Holz und Kohle ohne Not wieder freigegeben. Seither erlebt die Einzelraumfeuerung einen enormen Boom, Thema Gemütlichkeitsöfen. In Deutschland sind inzwischen mehr als 14 Mio. solcher Öfen installiert und belasten in Ballungsgebieten die Gesundheit der Menschen erheblich. Im Gegensatz zur alten strengeren Regelung beschränkt die hier vorgestellte Regelung das weitere Installieren solcher Öfen in keiner Weise, der Boom kann ungebrochen fortgesetzt werden. Im Winter werden die Emissionen von gefährlichen Luftschadstoffen weiter zunehmen.

FEHLENDE ÜBERPRÜFBARKEIT:
In Esslingen müssen wir erleben, dass auch das strenge Verbrennungsverbot von Festbrennstoffen einen entscheidenden Fehler aufweist: Die Überprüfbarkeit. In Esslingen dürfen bestimmte Öfen an maximal 8 Tagen zu je 5 Stunden im Monat betrieben werden. Nachbarn können sich bei der Stadtverwaltung beschweren, wenn sich jemand nicht an diese Regelungen hält. Das fördert nicht gerade die gute Nachbarschaft. Eine Aufsicht seitens der zuständigen Bauaufsichtsbehörden gibt es nicht. Das neu geplante Vorgehen in Stuttgart wiederholt diesen Fehler: die fehlende Exekutivgewalt.

LUFTSCHADSTOFFE VS. KLIMADEBATTE
In der Klimadebatte sorgen die Behörden für erhebliche Verwirrung. Eine Unterscheidung zwischen Luftschadstoffen und Kohlendioxid findet nicht statt. Kohlendioxid ist ein wichtiger Bestandteil der Luft, ohne den es Leben auf der Erde so nicht geben würde. Luftschadstoffe hingegen schädigen alle Organismen dieser Erde. Dass sich die Zusammensetzung unserer Luft verändert und der Kohlendioxidanteil steigt, ist unstrittig. Die Ursache darin liegt offenkundig am Energiehunger der Industriestaaten. Wir müssen den Verbrauch von Energie deutlich senken, statt fossile Energieträger durch Biomasse zu ersetzen. Hier macht die Politik falsche Versprechungen. Das Verbrennen von Biomasse hat dramatische Folgen für den Welthunger, das Artensterben, die Ausrottung von Urwäldern und letztlich für die Luftqualität in Stuttgart und Esslingen. Betreiber von Pelletheizungen und Hackschnitzelanlagen werben damit, nur Restholz oder lokal anfallenden Grünschnitt zu verfeuern, treiben aber den Preis für Biomasse nach oben und emittieren erhebliche Mengen an Luftschadstoffen. Keine Frage, die Emissionen aus handbeschickten Gemütlichkeitsöfen übersteigen die Emissionen einer geregelten Feuerungen um ein Vielfaches. Trotzdem sind die Emissionen von Pellet-, Holzvergaser- und Hackschnitzelheizungen nicht zu unterschätzen. Das Feuerungsinstitut an der Uni Stuttgart hat nachgewiesen, dass z. B. Pelletheizung zwischen 400- und 1200-mal mehr Feinstaub emittieren als Ölheizungen. Der Gesetzgeber hat die Grenzwerte für den Feinstaubausstoß solcher Anlagen so festgelegt, dass diese ohne Filtersysteme betrieben werden können. Hochwirksame Filtersysteme machen ökonomisch nur in Großanlagen Sinn. Für Zentralheizungen oder Einzelraumfeuerungen wird es auch künftig nur mäßig wirksame Filtersystem geben können. Solche Feuerungen haben in einer Großstadt und in Ballungsgebieten deshalb nichts zu suchen.

LUFTSCHADSTOFFE NEBEN FEINSTAUB
Laut LUBW verursacht die Verbrennung von Holz darüber hinaus bei Fluorwasserstoff, Chlorwasserstoff, Benzol, Benzo(a)pyren, den Schwermetallen Cadmium, Blei, Chrom und Kupfer sowie den polychlorierten Dioxinen und Furanen hohe Emissionsfrachten.

Jörg Sanzenbacher, www.feinstaub-esslingen.de

2. Kommentar von :Ohne Name

Beim PM2,5 stammen 40 % der GESAMTEN Emissionen aus Holzfeuerungen

PM10 isoliert zu betachten macht keinen Sinn. PM10 schädigt hauptsächlich unsere Lungen und ist für eine Liste von Lungenerkrankungen verantwortlich. Feinstäube in den Größen PM2,5 und PM1 sind so klein, dass sie in die Blutbahn und in die Zellen gelangen. Ein Zusammenhang zwischen Herz- Kreislauferkrankungen und einer hohen PM2,5 Belastung ist

PM10 isoliert zu betachten macht keinen Sinn. PM10 schädigt hauptsächlich unsere Lungen und ist für eine Liste von Lungenerkrankungen verantwortlich. Feinstäube in den Größen PM2,5 und PM1 sind so klein, dass sie in die Blutbahn und in die Zellen gelangen. Ein Zusammenhang zwischen Herz- Kreislauferkrankungen und einer hohen PM2,5 Belastung ist wissenschaftlich zweifelsfrei belegt. Bei einer hohen PM2,5 Belastungen ist die Sterblichkeitsrate signifikant erhöht .
Mit 40% sind Holzfeuerungen die wichtigsten Einzelemittenten beim PM2,5, gefolgt vom Straßenverkehr mit rund 25%, laut LUBW. In Esslingen besteht ein Verbrennungsverbot von Holz und Kohle seit 1997. Darüber wird in Esslingen nur halbherzig informiert, Kontrollen finden von den Behörden überhaupt nicht statt. Die Stadt selbst hält sich nicht an das Verbrennungsverbot und installiert munter Pelletheizungen und Holzhackschnitzelheizungen vor allem in Schulen und Grundschulen. Die Stadt Stuttgart geht gleich vor. Die Stadt Stuttgart rühmt sich auf ihrer Homepage ihren Grünschnitt mitten in der Stadt in einer Hackschnitzelanlage zu verbrennen. Zwar emittieren diese Anlagen weniger Feinstaub und Schadstoffe als handbeschickte Gemütlichkeitsöfen, allerdings sind die Emissionen deutlich und belasten die Gesundheit der Menschen. Gemütlichkeitsöfen in Ballungsgebieten wie Stuttgart oder Esslingen zu betreiben sollte komplett verboten und das Verbot überwacht werden. Ganz gleich wie gut der Verbrennungsprozess ist, werden in großen Mengen Luftschadstoffe freigesetzt. Holzöfen gehören zu den wichtigsten Kohlenmonoxidquellen, emittieren PAKs, Dioxine und Schwermetalle. Damit wohlhabende Bürger an den Hanglagen Stuttgarts ein gemütliches Wohnzimmer haben, müssen die Kinder weniger wohlhabender Menschen in den Tallagen deren Dreck einatmen und die gesundheitlichen Folgen trage.
Jörg Sanzenbacher von www.feinstaub-esslingen.de

1. Kommentar von :Ohne Name

Appell, Verbot? - Andere Ansätze möglich

Ein Appell nützt nichts - Die Problematik ist jedem der ein Feuer macht bekannt. Verbrennen von Gartenabfällen - ist halt einfacher als wegfahren und dann noch Geld dafür zahlen. Und der Kamin - Luxus den ich gerade im Winter haben will. Betriebsverbot auch weniger sinnvoll: Was soll ein Verbot wenn es nicht streng kontrolliert wird? Das wird

Ein Appell nützt nichts - Die Problematik ist jedem der ein Feuer macht bekannt. Verbrennen von Gartenabfällen - ist halt einfacher als wegfahren und dann noch Geld dafür zahlen. Und der Kamin - Luxus den ich gerade im Winter haben will.
Betriebsverbot auch weniger sinnvoll: Was soll ein Verbot wenn es nicht streng kontrolliert wird? Das wird doch nur ein Papiertiger.
Besser:
1) Informieren und den Menschen zeigen wie man ein Feuer macht das weniger Emissionen hat.
Gilt für Gartenabfälle aber insbesondere für Kamine.
2) Wer zeigt einem mit welchem Holz man wie ein Feuer macht. Ich als Besitzer haber bis jetzt nocht keine (echt) zuverlässige Quelle gefunden über den richtigen Betrieb eines Kamins. Auch die typischen Verbands- oder Verbraucherbroschüren sind nur oberflächlich und teilweise widersprüchlich)
3) Hersteller und Installateure einbinden. Sowohl Hersteller als auch Installateure haben die Problematik noch nicht verstanden (oder wollen nicht). Installateure sind einfache Handwerker (sorry - keine Abwertung) eine Einbauoptimierung erfolgt definitv nicht. Dazu fehlt Backgroudinfo wie eine Strömungssimulation etc.
4) Markttrends Bedarf einer Regulierung. Da werden in Baumärkten Billigöfen vertickt die können nicht richtig betrieben werden oder werden sogar falsch installiert. (Das könnte man auf EU, Nationaler Ebene regulieren)
5) Schulung des Handwerks. Hier müsste die Innung viel stärker aktiv werden und quasi Handwerker hinsichtlich des Einbaus schulen (wissenschaftlich vorbereitet).
6) Schulung der Anwender. Das sollte eine Pflichtveranstaltung werden. Gesteuert durch die Innungen (Auch wenn ich da noch nicht die volle Kompetenz sehe)
7) ... Ach ja ... wie wärs mit einer Brennholzsteuer - keine 7% mehr!!
Das ist keine singuläres BW Problem - National, EU-weite Regelung notwendig - sonst wird das nichts!

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