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Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare : zu Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

187. Kommentar von :Ohne Name

Zu § 33 Fütterung, Notzeit, Kirrung

Wenn Grün-Rot in Baden-Württemberg die Fütterung von Wildtieren wie Rehen selbst in Notzeiten in extremen Lagen oder bei extremer Witterung tatsächlich verbietet, dann gibt es also nur zwei Möglichkeiten: 1. Das Wild verhungert qualvoll, oder 2. es wird schon vorher brutal auf winzige Restbestände zusammengeschossen. Ist das der neue politisch

Wenn Grün-Rot in Baden-Württemberg die Fütterung von Wildtieren wie Rehen selbst in Notzeiten in extremen Lagen oder bei extremer Witterung tatsächlich verbietet, dann gibt es also nur zwei Möglichkeiten:
1. Das Wild verhungert qualvoll, oder
2. es wird schon vorher brutal auf winzige Restbestände zusammengeschossen.
Ist das der neue politisch korrekte Tierschutz?
Auch dem Laien muß doch klar sein, daß die Tiere sich bei einem Fütterungsverbot eben verstärkt auf jene Felder begeben werden, welche den Landwirten als Lebensgrundlage dienen. Und wer schon einmal ein von Wildschweinen umgepflügtes Kartoffel-oder Maisfeld gesehen hat, der kann nicht bei vollem Verstand die Ablenkungsfütterung verbieten wollen.

186. Kommentar von :Ohne Name

Schonzeit für den Fuchs und Einschränkung der Baujagd

Jäger sind durch ihren Hege Auftrag aus dem Bundesjagdgesetz dem Tier- und Naturschutz verpflichtet. Sie sind allerdings weit ab jeglicher Ideologie, sondern Praktiker und Realisten. Aus diesem Grund lehnen sie eine weitere Schonzeit für den Fuchs genauso ab, wie die Einschränkung der Baujagd. Während der Aufzucht seiner Jungen wird der Fuchs

Jäger sind durch ihren Hege Auftrag aus dem Bundesjagdgesetz dem Tier- und Naturschutz verpflichtet. Sie sind allerdings weit ab jeglicher Ideologie, sondern Praktiker und Realisten. Aus diesem Grund lehnen sie eine weitere Schonzeit für den Fuchs genauso ab, wie die Einschränkung der Baujagd. Während der Aufzucht seiner Jungen wird der Fuchs geschont, ansonsten gehört er scharf bejagt, denn er dezimiert nicht nur Hasen und Vögel. Er überträgt auch Krankheiten auf Hunde und Wildtiere (Staupe, Räude), aber auch den heimtückischen, weil erst zu spät erkannten und für den Menschen tödlichen Fuchsbandwurm. Je nach Region sind bereits 50% der Füchse von diesem Parasiten befallen.
Die Jagd und auch die Ausbildung des Jagdhundes am Naturbau soll verboten werden. Begründung: ein im Bau steckender Dachs kann für den Hund tödlich sein. Stimmt. Grundsätzlich leben Jagdhunde sehr gefährlich. Man denke nur an die Saujagd. Aber ohne Hunde geht es nun einmal nicht und es ist Aufgabe des Jägers und Hundeführers hier Vorsorge zu treffen. Nicht die des Gesetzgebers! Man kann einem Hund schon in frühester Jugend beibringen, dass ein Dachs gefährlich und damit tabu ist. Außerdem kennt jeder Jäger die Unterscheidungsmerkmale eines vom Dachs oder Fuchs befahrenen Baus. Insofern kann auch hier schon die Gefahr im Vorfeld minimiert werden. Im übrigen gibt es felsige Gegenden, wo man mit einem Kunstbau gar nicht trainieren kann.
Die Realität ist komplizierter und differenzierter als der Wunschgedanke, Fuchs und Hund vor unnötigem Leid zu bewahren.
Dr. Susanne Seydel

185. Kommentar von :Ohne Name

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Wer ein Revier gepachtet weiss in der Regel wie er sich zu verhalten hat. Auch was das sogenannte Füttern angeht. Die Freigabe der Rehwildbewirtschaftung ohne staatliche Abschussvorgabe zeigt doch am besten das dies in diesen Revieren auch sehr gut Funktioniert und diese Jäger das meiste richtig machen. Zur Jagd ruhe gibt es sicherlich auch

Wer ein Revier gepachtet weiss in der Regel wie er sich zu verhalten hat. Auch was das sogenannte Füttern angeht. Die Freigabe der Rehwildbewirtschaftung ohne staatliche Abschussvorgabe zeigt doch am besten das dies in diesen Revieren auch sehr gut Funktioniert und diese Jäger das meiste richtig machen.
Zur Jagd ruhe gibt es sicherlich auch wissenschaftlichere Ergebnisse wie meine Meinung aber eine ist unbestreitbar, ein Wildbestand der ständig und das ganze Jahr mit allen Waldbenutzern (Waldarbeiter, Hundebesitzer, Spaziergänger, Reiter, Radfahrer, Pilzsammler usw..) seinen Lebensraum teilen soll kann sich nicht in ausruhen. Darüber hinaus soll der Jäger nun auch für diese Zeit Pacht und den entstandenen Wildschaden bezahlen. Wenn der Natur- und Tierschutz so gerne mitbestimmen möchte soll er doch für diese Jagd freie Zeit sämtliche Kosten, selbst verständlich nicht aus staatlich geförderten Mittel sondern wie der Jäger auch, aus seiner Privatschatulle übernehmen.
Darum muss für diesen Zeitraum unbedingt ein absolutes Begehungsverbot für alle beschlossen werden, dies muss dann unter Strafandrohung auch ständig überwacht werden allerdings nur vom Waldrand aus den ein Begehungsverbot betrifft selbstverständlich nicht nur die Besucher sondern auch die Schützer und Überwacher.

184. Kommentar von :Ohne Name

Tierschutz ist nicht teilbar

Der Singvogel wird an allen Ecken oftmals mit problembehaftetem Futter (fremde Sämereien mit entsprechenden Auswirkungen auf die heimischen Arten) gefüttert und das Schalenwild soll speziell in Regionen mit harten Wintern verhungern ? Das passt nicht zusammen. Und selbst wenn dann irgend ein Beirat oder eine Behörde die Fütterung in einer Notzeit

Der Singvogel wird an allen Ecken oftmals mit problembehaftetem Futter (fremde Sämereien mit entsprechenden Auswirkungen auf die heimischen Arten) gefüttert und das Schalenwild soll speziell in Regionen mit harten Wintern verhungern ? Das passt nicht zusammen. Und selbst wenn dann irgend ein Beirat oder eine Behörde die Fütterung in einer Notzeit anordnen sollte, wie soll dann mit was gefüttert werden ? Im Winter wächst kein geeignetes Futter, das muss bereits im Herbst "angelegt" werden und da ist das Wetter im Winter nur schwer abzuschätzen.

183. Kommentar von :Ohne Name

Fütterung / Wildruhe

Man will dem Jäger seine Eigenentscheidung durch Gesetzesänderung entziehen. Wer als der Jäger selbst, soll entscheiden ob jetzt gerade die Wetterverhältnisse ein Füttern abverlangt. Durch unsere unterschiedliche Höhenlagen und Dauer der Wintermonate kann nicht von generellen Vergleichen ausgegangen werden. Im Schwarzwald, sowie auf der Schw.

Man will dem Jäger seine Eigenentscheidung durch Gesetzesänderung entziehen.
Wer als der Jäger selbst, soll entscheiden ob jetzt gerade die Wetterverhältnisse ein Füttern abverlangt.
Durch unsere unterschiedliche Höhenlagen und Dauer der Wintermonate kann nicht von generellen
Vergleichen ausgegangen werden.
Im Schwarzwald, sowie auf der Schw. Alb ist ein längerer und Schneereicherer Winter als um Stuttgart herum.
Daher muss die Fütterung und Kirrung in Eigenverantwortung der Jäger bleiben.

Eine Wildruhe würde man schon erzielen, wenn die Freizeitsuchende Bevölkerung ab der Dämmerungszeit den Wald meiden würden, was aber immer weniger der Fall ist.
 

182. Kommentar von :Ohne Name

Sachliche Verbote

Sehr geehrte Damen und Herren, Wir Jäger haben alle eine staatliche Schiessprüfung absolviert, wo bleibt die viel besagte Entbürokratissierung.Es entstehen nur noch mehr Kosten.Wir gehen aus freier Entscheidung auf den Schiessstand. Und zwischen "echter Jagd" und Schiessstand bestehen meilenweite Unterschiede.Darüber hinaus würden wir Waidmänner

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir Jäger haben alle eine staatliche Schiessprüfung absolviert, wo bleibt die viel besagte Entbürokratissierung.Es entstehen nur noch mehr Kosten.Wir gehen aus freier Entscheidung auf den Schiessstand. Und zwischen "echter Jagd" und Schiessstand bestehen meilenweite Unterschiede.Darüber hinaus würden wir Waidmänner nie in Vogelgruppen schiessen.
Geben Sie uns Jägern das Vertrauen!!

181. Kommentar von :Ohne Name

Fütterung/Abschussplan

§33 Fütterung...: Hierzu ist folgendes anzumerken: Ich möchte nicht beurteilen, ob eine Fütterung bei uns in Baden Württemberg notwendig ist, oder nicht. Nur muss man konsequenterweise dann auch die Fütterung von z.B. Vögeln verbieten. Es kann nicht angehen, dass man es dem Jäger verbietet (der für den damit evtl. verursachten Schaden aufkommen

§33 Fütterung...:
Hierzu ist folgendes anzumerken: Ich möchte nicht beurteilen, ob eine Fütterung bei uns in Baden Württemberg notwendig ist, oder nicht. Nur muss man konsequenterweise dann auch die Fütterung von z.B. Vögeln verbieten. Es kann nicht angehen, dass man es dem Jäger verbietet (der für den damit evtl. verursachten Schaden aufkommen muss) und anderen Personen erlaubt. Egal wie niedlich die lieben Vögelein sind. Gleiches Recht für alle. Auch wenn das den selbsternannten Natur- und Tierschützern nicht gefällt.
§35 Abschussplan:
Roba ins Gesetz aufzunehmen ist letztendlich konsequent und in Ordnung.
§38 Vermeidbare Leiden:
Hier möchte ich nur das Thema "bleifrei" nennen. Nach meiner Erfahrung ist die Tötungswirkung vor allem beim Reh deutlich schlechter, als mit bleihaltiger Munition. Wie verträgt sich so etwas?

180. Kommentar von :Ohne Name

bleifreie Munition

Die tatsächlichen Ursachen für die Umweltbelastungen bzw. Belastungen von Wildtieren mit Blei sind ganz andere und nicht von Jagdmunition bzw. bleihaltigen Geschossen hervorgerufen.  Bleihaltige Abgase unserer Industrie, die flächenmäßig Verseuchung unserer Böden durch Blei, das noch bis vor ca. 20 Jahren in hoher Konzentration unserem Benzin

Die tatsächlichen Ursachen für die Umweltbelastungen bzw. Belastungen von Wildtieren mit Blei sind ganz andere und nicht von Jagdmunition bzw. bleihaltigen Geschossen hervorgerufen.

Bleihaltige Abgase unserer Industrie, die flächenmäßig Verseuchung unserer Böden durch Blei, das noch bis vor ca. 20 Jahren in hoher Konzentration unserem Benzin beigemischt worden ist und das auf diesem Weg in Tausenden von Tonnen in die Landschaft emittiert wurde.

Außerdem das etliche Jahre lange Ausbringen von Millionen von Tonnen bleibelasteter Klärschlämme auf landwirtschaftliche Flächen.

Blei ist somit überall in der Umwelt schon überaus reichlich vorhanden und daher reichert es sich in der Nahrungskette zu immer höheren Konzentrationen an. Das ist also ein Vorgang, der schon seit Jahrzehnten in der Natur vor sich geht und wohl auch nicht aufzuhalten ist.

Am Ende der Nahrungskette stehen nun einmal die Beutegreifer und auch wir Menschen.
Bleibelastung, das wird leider in diesem Zusammenhang völlig unerwähnt gelassen, findet man in jedem Beutegreifer, in jedem Fuchs, Hund, Dachs, auch in jedem Seeadler und eben auch beim Menschen. Unter anderem auch bei Menschen, die nie Wildbret, geschweige denn Aufbruch essen.
Bei Menschen, die regelmäßig Wildbret essen, ist nachweislich die Bleibelastung auch nicht höher als bei nicht Wildbret essenden.

Das heißt, jedes Lebewesen in der Natur, vor allem in den Industrieländern, auch solche, die nie in ihrem Leben einem Bleigeschoss auch nur in die Nähe gekommen sind, sind bleibelastet !!!

Von NABU, BUND und Grünen hört man natürlich kein Wort davon, natürlich nicht, die Jäger und die Jagd sind die Schuldigen an der Bleibelastung in der Umwelt.

Wer jetzt meint, mit keineswegs ausgereiften und genügend in ihrer Tötungswirkung getesteten, bleilosen Geschoßkonstruktionen, quasi hoppla-hopp per Gesetzesänderung, die Umwelt vor Bleiverseuchung zu retten, der nimmt, wieder besseres Wissen, Tierleid in kauf, macht unsere Wildtiere zu Versuchskaninchen und die freie Natur zum Versuchslabor.

179. Kommentar von :Ohne Name

Fütterungsverbot!

Wo bleibt denn hier der so hoch angesiedelte Tierschutz? Jetzt kommen wieder die Argumente wie: "Die Natur regelt sich selber" oder " Natürliche Auslese".....! Klar tut sie das, aber zu welchem Preis? Warum soll denn der Jäger nicht schützend eingreifen wenn er dadurch das Verhungern von Wildtieren in einem harten Winter verhindern kann?!?

Wo bleibt denn hier der so hoch angesiedelte Tierschutz?
Jetzt kommen wieder die Argumente wie: "Die Natur regelt sich selber" oder " Natürliche Auslese".....!
Klar tut sie das, aber zu welchem Preis?
Warum soll denn der Jäger nicht schützend eingreifen wenn er dadurch das Verhungern von Wildtieren in einem harten Winter verhindern kann?!?
Jeder darf in seinem Garten im Winter die Vögel füttern, aber beim Wild soll ein Fütterungsverbot gelten!
Widersprüchlich, der? 

178. Kommentar von :Ohne Name

Sachliche Verbote

„Ich bin ein freier Wildbretschütz.“ So beginnt ein altes Jäger- und Soldatenlied. Für den Jäger in Deutschland galt dieser Satz schon bisher nur sehr bedingt; seine Freiheit wurde durch eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen beschnitten, deren Sinn vielfach im Dunkeln blieb, wie das seit 1979 geltende Verbot der jahrhundertealten Frühjahrsjagd

„Ich bin ein freier Wildbretschütz.“ So beginnt ein altes Jäger- und Soldatenlied. Für den Jäger in Deutschland galt dieser Satz schon bisher nur sehr bedingt; seine Freiheit wurde durch eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen beschnitten, deren Sinn vielfach im Dunkeln blieb, wie das seit 1979 geltende Verbot der jahrhundertealten Frühjahrsjagd auf Waldschnepfen (Schnepfenstrich), bei der im Gegensatz zur - noch erlaubten - Suchjagd im Herbst männliche und weibliche Vögel gut unterschieden werden konnten. Der Hinweis auf EU-Richtlinien (Vogelschutzrichtlinien) entbindet den Gesetzgeber nicht von einer rationalen Begründung.

Würde der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Gesetz, wäre es um die Freiheit des Jägers vollends geschehen. Er würde zum von den Behörden gegängelten Schalenwildbekämpfer degradiert.

Aktuell ist das Verhältnis von staatlicher Behörde und Jägerschaft noch von Vertrauen geprägt. Man setzt auf die Eigenverantwortung der Jäger, insbesondere wenn es um die jagdliche Nutzung selten gewordener Tierarten geht. Dieses Vertrauen hat sich bewährt, wie man an den jährlichen Jagdstrecken erkennen kann: Tierarten, die aufgrund unterschiedlicher Faktoren in ihrem Bestand (bzw. Besatz) abgenommen haben (Waldhühner, Rebhühner, Fasanen, Waldschnepfen u. a.), werden grundsätzlich sehr moderat bejagt oder vollkommen geschont. Kein Jäger beschießt z. B. eine Kette aufstehender Rebhühner, die nur aus drei oder vier Vögeln besteht. Auch der Feldhase wurde in der Vergangenheit nur sehr zurückhaltend bejagt, obwohl der Besatz in Waldgebieten seit Jahrzehnten stabil ist.
Nähme man die erwähnten Tierarten aus dem Jagdrecht heraus und stellte sie stattdessen unter Naturschutz, kann man von den Jägern auf Dauer keine Hegemaßnahmen erwarten. Der Pächter eines Niederwildreviers, der weiß, dass er das Rebhuhn n i e m e h r bejagen darf, ist irgendwann nicht mehr bereit, für diese Tierart Nistgelegenheiten zu schaffen oder Äsungsflächen und Schüttungen anzulegen. Vielmehr würde er die Durchführung dieser Maßnahmen den Naturschützern überlassen, die jedoch allein schon wegen der geringen Zahl aktiver Mitglieder dazu nicht in der Lage wären. Hinzu kommt, dass zur Hege des Niederwilds auch das Kurzhalten des Raubwildes, einschließlich der Rabenvögel, mit Flinte und Falle gehört, was nur vom Jäger geleistet werden kann.

Die Änderungswünsche der Landesregierung lassen sich nicht mit gesellschaftlichen Entwicklungen erklären, auf die der Gesetzgeber reagieren müsste. Sie sind vielmehr durch ein abgrundtiefes Misstrauen motiviert, das die aktuell regierenden linksgrünen Politiker den Jägern entgegenbringen. Außerdem möchten viele radikale Tierschützer aus der Tatsache, dass die grün-rote Landesregierung große Teile der bisherigen Jagdpraktiken in Frage stellt, Kapital schlagen und fordern vom Umweltminister weitere Einschränkungen der Jagd, bis hin zu einem Totalverbot. Selbst eher besonnen auftretende Naturschutzverbände, wie der NABU, wittern jetzt Morgenluft und kommen mit dem Totschlagargument „Tierschutz“ daher. Nach deren Meinung müssten noch viel mehr Verbote ausgesprochen werden.

Ich appelliere an die Landesregierung, lediglich solche Änderungen zu beschließen, die die Jagdausübung erleichtern und die Bürokratie abbauen. Alle weiteren Einschränkungen oder gar Verbote lehne ich in Übereinstimmung mit dem Landesjagdverband entschieden ab. Zur Verdeutlichung zähle ich noch einmal auf, welche „Neuerungen“ ich auf keinen Fall akzeptieren kann:

Der Nachweis von Schussleistungen mit der Flinte.
Jeder Jäger hat so viel Verantwortungsbewusstsein, dass er seine Jagdinstrumente beherrscht und sicher treffen kann. Ein als schlechter Schütze bekannter Jäger hätte auch gar keine Chance auf Jagdeinladungen. Ich selbst bin z. B. auf solche angewiesen, da ich z. Z. weder über ein eigenes Revier noch über einen Pirschbezirk (im Staatswald) verfüge. Der Erhalt der Schießfertigkeit gehört zu den Grundpflichten - und zum Stolz - eines jeden Jägers.

Herausnahme von Tierarten aus dem Jagdrecht und die Herabstufung mit Hilfe eines „Schalenmodells.“ (Solche Wortneuschöpfungen dienen dazu, die Ziele der Reformer zu verschleiern.) Für Tierarten, die unter Naturschutz stehen, entfällt für den Jäger die Hegeverpflichtung, so dass diese Tiere trotz des Totalschutzes immer seltener werden und z. T. aussterben.

Verkürzung der Jagdzeiten, z. B. für Schwarzwild. Die bisher geltenden Jagdzeiten sind beizubehalten bzw. zu verlängern. Für Baummarder und Iltis können die Jagdzeiten unverändert bleiben, da keine Änderungen der Populationsdichte festzustellen sind.

Verbot der Fangjagd mit Totschlagfallen.
Schwanenhälse töten Füchse zuverlässig und liefern unversehrte Bälge. Dies gilt auch für die Abzugeisen, in denen Marder gefangen werden. Der erfahrene und speziell geschulte Fallenjäger weiß, wo er die Fallen aufstellen kann, ohne andere Tierarten zu gefährden. Daher sind die vorgebrachten Tierschutzgründe nicht stichhaltig.

Verbot der Wildfütterung.
Für deren Beibehaltung sprechen triftige Gründe, wie der LJV darlegt.

Schaffung von Stellen für Wildtierbeauftragte.
Auch dieser Vorschlag ist abzulehen; die bisherigen Strukturen haben sich bewährt. Welche Kompetenzen soll der Wildtierbeauftragte bekommen? Ob Hasen bejagt werden können oder nicht, kann nur der Revierinhaber entscheiden, nicht ein Bürokrat in der warmen Amtsstube. Nur der Jäger weiß, „wie der Hase läuft.“

Mehr Bürokratie, insbesondere durch das Hin-und Herschieben von Tierarten von einer „Schale“ in die andere.
Auch hier teile ich die Befürchtungen des LJV.

Verbot der Baujagd.
Warum ausgerechnet diese faszinierende und effektive Jagdart abgeschafft werden soll, bleibt das Geheimnis der Urheber des Entwurfs. Will hier der Umweltminister den militanten Jagdgegnern in den Natur- und Tierschutzverbänden einen Gefallen tun?
Kein Jäger wird den Fuchs im und am Bau bejagen, wenn er nicht absolut sicher ist, dass in dem Bau kein Dachs, sondern nur ein Fuchs bzw. mehrere Füchse stecken. Doch selbst wenn der Bau wider Erwarten von einem Dachs bewohnt wäre, würden die Schützen nur auf die gesprengten Füchse schießen, doch niemals auf den (möglicherweise geschonten) Dachs, der sich überdies nur selten vom Hund sprengen lässt, sondern meist im Bau bleibt und sich dort gerne „verklüftet“, so dass ein Einschlag notwendig wird (Dachsgraben). Würde man die Jagdzeit auf den Dachs wieder bis zum 15.01. verlängern, was angesichts der Populationsdichte duchaus gerechtfertigt wäre, wäre die Baujagd im Spätherbst oder Winter auf Fuchs und Dachs gleichermaßen möglich. Die Verletzungsgefahr für den Hund ist zwar gegeben, doch ist diese auch bei anderen Jagdarten, insbesondere bei der Jagd auf Schwarzwild, nie ganz auszuschließen.
Die Baujagd ist Bestandteil der jahrhundertealten deutschen und europäischen Jagdkultur. Sie führte übrigens auch zur Züchtung spezieller Hunderassen (Teckel, Terrier). Es gehört schon eine gehörige Portion Unverfrorenheit dazu, ein solches Kulturgut mit einem Federstrich abzuschaffen. Es handelt sich ja nicht um eine besonders grausame oder barbarische Jagdmethode. Andere Kulturvölker, wie die Franzosen, halten noch an ganz anderen (lokalen) Bräuchen fest (z. B. am Fangen von Drosseln mit Leimruten), mit der Begründung, es handele sich um ein kulturelles Erbe (patrimoine culturel). Derartige Methoden sind bei uns schon lange verpönt.