Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1281. Kommentar von :Ohne Name

Promotion schützt vor "Irrtum" nicht

Mal abgesehen davon lieber Dr. Riedel, dass solche Aussagen wie diese "wobei der Jäger von heute meist als Tyrann faul, feige und technisch hochgerüstet auf einem Hochsitz oder in Deckung sitzt." einem (wirklich oder angeblich) promoviertem Menschen unwürdig und auf indiskutablem Niveau (so viel zu Charakter der reguliert gehört), ist Ihre Meinung […]

Mal abgesehen davon lieber Dr. Riedel, dass solche Aussagen wie diese "wobei der Jäger von heute meist als Tyrann faul, feige und technisch hochgerüstet auf einem Hochsitz oder in Deckung sitzt." einem (wirklich oder angeblich) promoviertem Menschen unwürdig und auf indiskutablem Niveau (so viel zu Charakter der reguliert gehört), ist Ihre Meinung dass "Förster, Landwirte, Naturschutzorganisationen das Naturmanagement prägen" bzw. Jäger nur 5.Rad am Wagen seien entweder auf schlichtes Unwissen oder gezielte Desinformation zurück zu führen. Wenn Sie die Diskussion der letzten Wochen verfolgt hätten wäre ihnen aufgefallen, dass es eine breite Front an Ablehnung gegen den Gesetzentwurf seitens derjenigen gibt die Betroffen und mit KnowHow versehen, nämlich Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechts, Bauern, Forst und Gemeinden. Neben den Jägern.

 

Wer hier 5.Rad am Wagen ist sind Funktionäre von sogenannten Naturschutzverbänden (nicht deren Mitglieder) und einer Jägerminderheit (ÖJV) die nicht nur mitreden sondern diktieren wollen und so wie sie auch die Jagd letztlich abschaffen. Dieser Gesetzentwurf ist ein "guter 1.Schritt". Das wird ihnen nicht gelingen.

 

Und zur öffentlichen Meinung über Jäger:

djv.newsroom.de/thementipps/dasimagederjagd/

Schlechtes Image der Jäger? Von wegen: Rund 80 Prozent der Deutschen sind überzeugt, dass die Jagd notwendig ist, um Wildbestände zu regulieren sowie Wildschäden in Wald und Feld vorzubeugen. Die Fütterung von Wild in Notzeiten befürworten 85 Prozent der Deutschen. Dass Jäger die Natur lieben, denken sogar fast 90 Prozent der Bundesbürger

 

Ihre Meinung in Ehren, aber mehr ist es auch nicht. Fakten ist anders, Mehrheit und Niveau auch.

1282. Kommentar von :Ohne Name

JA GENAU ... es kann sich was ändern

JA GENAU - es kann sich was ändern - die Gesetzesänderung steht im Koalitionsvertrag. Ich bin Jägerin - kein Titel, den ich stolz auf meiner Stirn trage, dazu gibts überhaupt keinen Grund - aber schämen tu ich mich auch nicht, ich lebe mein individuelles Leben mit Jägersmann, Jagdhund, Katz und Natur samt Wild. Gesetzmäßigkeiten bilden den Rahmen […]

JA GENAU - es kann sich was ändern - die Gesetzesänderung steht im Koalitionsvertrag. Ich bin Jägerin - kein Titel, den ich stolz auf meiner Stirn trage, dazu gibts überhaupt keinen Grund - aber schämen tu ich mich auch nicht, ich lebe mein individuelles Leben mit Jägersmann, Jagdhund, Katz und Natur samt Wild. Gesetzmäßigkeiten bilden den Rahmen in allen Lebensbereichen - so auch auf der Jagd, eben wie bisher schon. Die neue Begrifflichkeit "WILDTIER-MANAGEMENT" geht mir kaum über die Lippen - meines Erachtens widerspricht sich diese inhaltlich allein schon. In der Novelle wird Bundes- und Landesrecht angepasst und die europäischen Leitlinien fließen mit ein. Ich habe aufgehört zu zählen, wie oft sowohl im Vorblatt als auch in der Novelle selbst der Begriff "Management" fällt - ich tu mich deshalb in der Akzeptanz schwer. Was ist zu managen? Die Jagd , die Natur, das Wild - ich selbst ... aber ich soll gemäß der Novelle voraussichtlich die Wildtiermanagerin sein ... . Der wilde Süden ist topografisch gesehen sehr unterschiedlich - ich stelle mich gerne der weiteren Diskussion, wenn z. B. regionale Besonderheiten Beachtung finden. Die Novelle ist das eine, sich daraus ergebende Durchführungsverordnungen sind das andere. An alle Entscheidungsträger richte ich die Bitte: Treffen Sie keine Entscheidungen unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit an weit entfernten Schreibtischen. JA GENAU - es kann sich was ändern!

 

S. Knaupp/Römerstein

1283. Kommentar von :Ohne Name
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1284. Kommentar von :Ohne Name

Die Jagd ist sinnlos und grausam

…es gibt ausreichend Beweise, wie das in jagdfreien Gegenden gehandhabt wird…   Es wird eine Zeit kommen, ich hoffe bald, dann wird der Mord an Tieren genauso geahndet wie bei Menschen… fühlen Tiere etwa nicht den Schmerz? Woher nimmt sich der Mensch das Recht andere feinfühlige Lebewesen - oftmals nur aus Lust- Spass umzubringen… Haben wir nicht […]

…es gibt ausreichend Beweise, wie das in jagdfreien Gegenden gehandhabt wird…

 

Es wird eine Zeit kommen, ich hoffe bald, dann wird der Mord an Tieren genauso geahndet wie bei Menschen… fühlen Tiere etwa nicht den Schmerz? Woher nimmt sich der Mensch das Recht andere feinfühlige Lebewesen - oftmals nur aus Lust- Spass umzubringen…

Haben wir nicht durch Moses die 10 Gebote erhalten? Vom Gebot "Du sollst nicht töten" waren jedenfalls keine Ausnahmen auf der Moses Steintafel verzeichnet ...

1285. Kommentar von :Ohne Name

Praxistauglichkeit fraglich

Im Folgenden möchte ich einige Aspekte kommentieren, die meiner Zustimmung entgegenstehen. Die Einteilung in Managementklassen z.B. ist von der Idee her nachvollziehbar, in der Praxis meines Erachtens aber eine bürokratische Angelegenheit auf Kosten der antragstellenden Jäger. Selbstverständlich haben wir als praktizierende Jäger die […]

Im Folgenden möchte ich einige Aspekte kommentieren, die meiner Zustimmung entgegenstehen. Die Einteilung in Managementklassen z.B. ist von der Idee her nachvollziehbar, in der Praxis meines Erachtens aber eine bürokratische Angelegenheit auf Kosten der antragstellenden Jäger. Selbstverständlich haben wir als praktizierende Jäger die Besatzesänderungen z.B. des Feldhasen in unserem Revier mitverfolgt. So haben wir, wie im Übrigen die allermeisten Jäger, bei niedrigem Besatz den Feldhasen gar nicht oder nur äußerst zurückhaltend bejagt (z.B. 2 Hasen in einem 250 ha Revier (50 % Wald, 50 % Weinberge geschossen). Warum ich für einen Küchenhasen zukünftig ein bürokratisches Monster mit m.E. wenig Aussicht auf Erfolg anstrengen soll (ich meine damit eine Antragstellung auf Bejagung des Hasen ("Entwicklungsmanagement")), kann sich mir hinsichtlich unseres verantwortlichen Handelns nicht erschließen. Baummarder und Iltis kommen selten vor und werden entsprechend selten geschossen. Dies war bisher so und wird auch zukünftig so sein. Die Jagd hat hier keinen besatzschwächenden Einfluß. Warum der Kormoran, der z.B. an Nutzteichen regelrecht eine Fütterung vorfindet bzw. von die besatzstärkenden Maßnahmen der Angler profitiert, nicht mehr über das Jagdrecht bejagt werden soll, ist ebenso nicht nachvollziehbar. Die Vita des Kormoran in Deutschland wirft ohnehin Fragen auf. Eine Bejagung über das Naturschutzrecht ist eine Möglichkeit des Naturschutzes, Jäger und Angler zu bevormunden. Ebenso verhält es sich mit Fütterungsverboten. Hier werden zwei Klassen geschaffen. Das liebliche Vögelein im Hausgarten etc. darf gefüttert werden, weil ein Verbot unpopulär wäre, das verbeißende, böse Reh im Wald und hier insbesondere in den Hochlagen, muß hungern. Die Bejagung des Schwarzwildes in den Monaten März und April stellt sicherlich allgemein kein Bejagungsschwerpunkt dar. Dennoch gilt das Gesetz des Örtlichen und warum soll nicht ein Jäger, wenn er hier z.B. besonders gute Chancen in seinem Revier hat, Schwarzwild erlegen. Bis zu 20 % der Jahresstrecke in den Monaten März/April, kann nicht einfach wegdiskutiert werden, schon gar nicht vor dem Hintergrund der hohen Bestände und der Afrikanischen Schweinepest. Aus wildbiologischen Gründen wäre ein Ende der Jagdzeit auf wiederkäuendes Schalenwild Ende Dezember oder Mitte Januar nachvollziehbar gewesen. Diesem Ansatz wird nicht nachgegangen, weil man sich Drückjagden zur Bestandsreduzierung bis Ende Januar vorbehalten will. Ebenso die Jagdzeit auf den Bock bis Ende Januar. Dies dient lediglich der Enthemmung motivierter Schützen. Ansprechen muß man hier nicht mehr - die Rehe sehen auch entsprechend schlecht geschossen aus. Das Kulturgut und Handwerk Jagd leidet hierbei. Das Reviersystem muß sich dem europäischen Recht unterwerfen, sodass einzelne Flurstücke aus Gewissensgründen des Eigentümers nicht mehr bejagt werden dürfen. Warum diese Möglichkeit ohne Not auf juristische Personen ausgedehnt wird, ist ein Hinweis auf die Intentionen anderer beteiligter Gruppen. Schon heute sind Jagden schwerer verpachtbar als früher. Vor diesem Hintergrund wird abermals eine Erschwernis zu ungunsten der Kommunen geschaffen. Das Gesetz stärkt unnötigerweise Naturschutzverbände, etc. In der Praxis läuft die Zusammenarbeit zwischen Jägern und Naturschützern in der Regel gut. Dies ist auch notwendig, weil auf beiden Seiten die Resourcen für praktizierte Naturschutzarbeit begrenzt sind. Vielmehr müßten die gemeinsamen Kräfte gebündelt werden. Durch die systematische Benachteiligung der Jäger in diesem Verfahren, wird aber eher eine Spaltung, als eine Zusammenführung erreicht. Lasst die Jäger über die Belange der Jagd mitentscheiden - sie sind es nachher, die die praktische Jagd ausüben und die sonstigen Naturschutzverbände sollen über deren Belange bei Fragen des Naturschutzes mitreden. Im derzeitigen Gesetzentwurf sehe ich leider mehr Nach- als Vorteile und lehne die Fassung deshalb ab.

1286. Kommentar von :Ohne Name

Das neue Gesetz verdient den Namen nicht!

Dieses Gesetz ist derart praxisfremd, dass es auch Brotbackverordnung heißen könnte.

Es hat mit Brot backen so wenig zu tun, wie mit der Jagd.

Ich frage mich wirklich, wie wenig Fachwissen man haben darf, um so etwas allen Ernstes zum Gesetz machen zu wollen.

Setzen, Sechs!

1287. Kommentar von :Ohne Name
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1288. Kommentar von :Ohne Name

überflüssiges Gesetz!

Warum muss ein altbewehrtes Gesetz, dass auch von anderen Staaten begehrt und nachgeahmt wird, durch ein völlig unsinniges ersetzt werden? Das alte Gesetz hat sich doch über viele Jahre bewährt. Warum muss diese Eigenverantwortung der Jäger jetzt durch solch einen UNSINN verloren gehen? Die Jäger machen eine fast einjährige Ausbildung mit […]

Warum muss ein altbewehrtes Gesetz, dass auch von anderen Staaten begehrt und nachgeahmt wird, durch ein völlig unsinniges ersetzt werden?

Das alte Gesetz hat sich doch über viele Jahre bewährt.

Warum muss diese Eigenverantwortung der Jäger jetzt durch solch einen UNSINN verloren gehen?

Die Jäger machen eine fast einjährige Ausbildung mit einer knallharten Prüfung, die man auch das grüne Abitur nennt. Diese Prüfung beinhaltet u. a. auch Natur- und Tierschutz, Hygiene, Krankheiten sowie Acker- und Landbau – somit die besten Fach- und Sachkenntnisse.

Noch dazu verpflichten wir uns selbstverständlich zur Hege und Waidgerechtigkeit. Die Jäger zahlen vieles aus eigener Tasche um den Tieren einen guten Lebensraum zu ermöglichen.

Welche Prüfung legt ein Naturschützer oder Tierschützer ab??????

Man trägt sich ins Vereinsregister ein und man darf sich schon Natur- oder Tierschützer nennen. HAHA!

Wie wäre es mit „ keiner Pacht, keine Wildschäden oder sonstige Abgaben“

Darüber spricht keiner!!!! Das bleibt uns weiterhin!

Wir brauchen kein neues Gesetz, sondern Vernünftige Sach- und Fachkundige Verhandlungspartner!!

1289. Kommentar von :Ohne Name

weltweite Jagd

In Kenia z.B. ist die Jagd nicht komplett abgeschafft..... Botswana denkt bereits wieder über Teilfreigaben für Auslandsjäger nach....   In Europa, Nord- und Südamerika, Australien/Neuseeland, in nahezu allen afrikanischen Ländern, in Russland (europäischer Teil und asiatischer), in Grönland, in nahezu ganz Asien also quasi auf der ganzen Welt […]

In Kenia z.B. ist die Jagd nicht komplett abgeschafft.....

Botswana denkt bereits wieder über Teilfreigaben für Auslandsjäger nach....

 

In Europa, Nord- und Südamerika, Australien/Neuseeland, in nahezu allen afrikanischen Ländern, in Russland (europäischer Teil und asiatischer), in Grönland, in nahezu ganz Asien also quasi auf der ganzen Welt (mit, im Vergleich, unbedeutenden Ausnahmen) wird überall nachhaltig gejagt, ferner findet ein weltweiter, nachhaltiger, Washingtoner-Artenschutz-Abkommen konformer Jagdtourismus statt.

 

Nur, damit hier kein falsches Bild entsteht!

 

JAGD findet weltweit statt und das ist auch gut so und notwendig!

1290. Kommentar von :Ohne Name

Wildtierökologische Erkenntnisse?

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg,   Während die Presse über den Referentenentwurf zum neuen "Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetz" bereits berichtete, erhielten ihn Landesjagdverband und Kreisjägervereinigungen erst rund anderthalb Wochen später! Eine bemerkenswerte Vorgehensweise des zuständigen […]

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg,

 

Während die Presse über den Referentenentwurf zum neuen "Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetz" bereits berichtete, erhielten ihn Landesjagdverband und Kreisjägervereinigungen erst rund anderthalb Wochen später! Eine bemerkenswerte Vorgehensweise des zuständigen Ministeriums und Herrn Minister Bonde, der nach eigener Aussage doch auf die konstruktive Mitarbeit der Jägerschaft großen Wert gelegt hatte! Gerade diejenigen, die mit dem neuen Gesetz täglich umgehen müssen, wurden also erst einmal im Unklaren gelassen! Doch abgesehen von diesem etwas irritierenden "Formfehler" enthält der Entwurf noch immer viele Änderungen, die ich nicht nachvollziehen kann.

 

Verkürzt gesagt sollen die Jäger offenbar nur noch "Schädlinge", wie vor allem Rehwild und Wildschweine kurz halten, da diese in Land- und Forstwirtschaft für Einbußen sorgen. Daß Jagd eine an Grund und Boden gebundene, legitime Nutzungsform natürlich nachwachsender Resoursen ist, wurde zwar auch von Ministeriumsseite hervor gehoben, spiegelt sich aber de facto nicht im Referentenentwurf wider! Auch Feldhase und Baummarder werden seit Jahren in etwa konstanter Größenordnung, also NACHHALTIG genutzt, ohne die Bestandszahlen zu gefährden.

 

Die künftige geplante Einteilung der Wildarten im 3-Schalenmodell scheint zunächst sinnvoll. Tatsächlich entscheiden aber nicht die Jäger oder das Kreisjagdamt darüber, welche Art wie genutzt werden kann, sondern die Naturschutzbehörde. Die Erstgenannten verfügen über Erfahrungswerte und die Jagdstrecken zeigen ungefähre Bestandsentwicklungen. Letztgenannte Behörde wird aber ohne Bejagung (mittlere Schale) keine Bestandszahlen zur Verfügung haben - eine legitime Abschöpfung im Zuwachs einzelner Arten wird daher "aus Sicherheitsgründen" wohl eher nicht gestattet werden!?

 

Die Jagdpächter engagieren sich schon jetzt - freiwillig und bereits seit Jahren - bei Wildzählungen durch die Wildforschungsstelle. Ein weitergehendes Wildtiermonitoring, das den Jägern aufgebürdet werden soll, generiert Unmengen weiterer Daten. Wer soll diese sinnvoll auswerten, ohne den Verwaltungsaufwand zu erhöhen? Noch völlig offen ist auch die Frage, was denn die objektiven Kriterien sind, die ggf. zur Aufnahme einer Wildart in die erste Schale führen könnten?

 

Die bisher bewährte Bejagung in Eigenverantwortung des Jägers wird abgeschafft. Stattdessen kommt kurioser Weise der Jäger in die Beweispflicht - er soll die exakte Höhe des Bestandes dokumentieren und nachweisen! => zeigt sich hier die angündigte verringerte Bürokratie?

 

Jäger übernutzen aber keine Art oder rotten sie gar aus, so lange sie sie eigenverantwortlich bejagen dürfen. Im Gegenteil: sie werden mit zeitlichem und monetärem Aufwand dafür sorgen, die Lebensbedingungen für die zu nutzende Wildart - und damit nebenbei für etliche andere Tier und Pflanzenarten(!) - zu erhalten oder zu verbessern. Im englischsprachigen Ausland bringt man diesen logischen Zusammenhang auf den einfachen Nenner: "Use it, or lose it" ("Nutze (die Art), oder verliere sie"). Das ganz oder teilweise Entnehmen einzelner Arten aus der Bejagung, mit dem Ziel, deren Population zu stärken, hat in den vergangenen Jahrzehnten weder Auer- noch Birkhuhn gerettet! Auch Rebhuhn und Bekassine sind auf dem absteigenden Ast. Also funktioniert dieses als kausal verkaufte Rettungsprinzip nicht (wozu es bereits wissenschafltiche Untersuchungen gibt! Wenn Ihnen andere Untersuchungen bekannt sind, die ein Populationswachstum lediglich aufgrund fehlender Bejagung durch den Menschen nachweisen, bitte ich Sie mir die Quellenangaben zukommen zu lassen) Denn bloßes unter Schutz stellen hilft am meisten dem Anschein, doch "etwas getan" zu haben! Einen deutlich größeren Einfluß auf eine Population haben, wie Sie wissen, Klima, Nahrungsverfügbarkeit und geeigneter Lebensraum. Durch den stark veränderten Waldbau der letzten Jahre ist Rehwild, aufgrund der vermehrten Äsung und Deckung, immer schwieriger zu bejagen. Die nur scheinbar logische Folgerung: Der Jäger beherrscht sein Handwerk nicht!

 

Ähnlich verhält es sich mit den Wildschweinen: Die Klimaerwärmung sorgt für mildere Winter und dadurch deutlich weniger Frischlingssterblichkeit aber auch für mehr Mastjahre bei Eiche und Buche. Wenn diese Bäume mittlerweile fast jährlich Samen im Überfluss produzieren, was früher etwa alle 5 Jahre einmal passierte, profitiert das Wild davon. Die Folge ist eine erhöhte Reproduktion, verbunden mit weniger Winterverlusten! Zudem ist in der Landwirtschaft der Mais seit Jahren auf dem Vormarsch. Nicht weil er so schön grün ist, den Boden auslaugt und mangels Wildkräutern für viele Arten eine Nahrungswüste darstellt, sondern weil WIR ALLE, oder die Politik, erneuerbare Energie wollen und der Maisanbau entsprechend gefördert wird. Dichte, kaum zu bejagende Sommereinstände mit reichlich Nahrung für die Wildschweine sind die Folge. Die angewachsene Sauenpopulation geht natürlich auch proportional immer mehr zu Schaden. Ginge es nach dem Verursacherprinzip (Klimaerwärmung & Bioenergiegewinnung) müssten aber wir alle für die Wildschäden aufkommen, z.B. durch Abgabe von Mineralölsteuer oder EEG-Umlage an die geschädigten Landwirte. Diese Regelung wäre fair - verkauft sich aber potentiellen Wählern eher schlecht - daher soll doch bitte der Jagdpächter die Zeche zahlen. Nach geplantem Gesetzentwurf jetzt auch (bei Mais) zu 20% der Grundeigentümer. Aber dieser wird von Subventionsgeldern und Politik dazu gezwungen, möglichst große Felder mit dem leckeren goldenen Korn anzubauen. Sprich: die Gesellschaft, also wir alle wollen es so - oder sollen es zumindest wollen, wenn wir bis 2025 unseren Energiekonsum zu 45% aus Ökostrom decken sollen. Aber den Schaden sollen sich Jäger und Bauern einvernehmlich teilen!? Die vielfältigen Gründe für den Anstieg der Sauenpopulation werden (wissentlich?) ignoriert und nur auf die angebliche Unfähigkeit der Jäger reduziert!

 

Neu ist auch der Vorschlag nur noch bleifreie Jagdmunition verwenden zu dürfen. Dieser Aktionismus lässt außer acht, daß ohnehin kaum Bleirückstände im abgegebenen Wildbret verbleiben. Auch suggeriert er, daß Alternativmunition Schadstofffrei wäre. Dem ist nicht so: Zugesetzte Zerspanungsmittel, die die Metallbearbeitung erst ermöglichen, gelangen beim Schuß ebenfalls in den Wildkörper. Schlußendlich gibt es Situationen, z.B. die Nachsuche auf verletzte Wildschweine, bei denen es auf die schnelle Stoppwirkung der Munition ankommt. Hier sind bleihaltige Geschosse bisher konkurrenzlos. Wenn es alternative Werkstoffe und Geschosstypen gibt, die für schnelle, relativ Wildbretschonende Erlegung geeignet sind und das Wildbret nicht mit anderweitigen toxischen Substanzen belasten, sind wir Jäger sofort bereit, diese zu verwenden. Nur sollte die Eignung dann durch entsprechende Untersuchungen ausreichend und stichhaltig belegt sein!

 

Das generelle Fütterungsverbot für Wild im Winter begründet sich in der Argumentation, daß eine Notfütterung die natürliche Sterblichkeit von kranken und schwachen Individuen verhindert und daher unnatürlich sei. Mit den Schneelagen im ganzen Land, außer den Schwarzwaldhöhenlagen, kann unser Rehwild sehr gut umgehen! Eine Fütterung ist nicht notwendig - wenn man das Wild in Ruhe lässt, also auch nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit beunruhigt. Was ist aber mit den Feldrehen, die zur Erntezeit noch am reich gedeckten Tisch und anderntags dann schlagartig auf der blanken Scholle stehen? Ohne Äsung und Deckung, dafür der täglichen Beunruhigung durch alle möglichen legitimen Naturnutzer ausgesetzt? Diesen nimmt man innerhalb weniger Stunden die komplette Deckung und Äsung, wodurch sie wahre Notzeit erleiden! Aber bereits im Spätsommer, nicht erst im Winter! Dahingegen darf jedermann das ganze Jahr hindurch Singvögel, Igel und Eichhörnchen im eigenen Garten füttern. Sind Meisen und Kleinsäuger mehr wert, nur weil sie keine Bäume verbeissen? Oder möchte man nur die Spendengeber der Großen Naturschutzverbände nicht verärgern? Tierschutz ist, wenn man den Referentenentwurf liest, offenbar sehr gut teilbar! Dazu passt auch...

 

Das Verbot der Todfangfallen:

Bei als schützenswert erachteten Arten (z.B. Birk- und Auerwild) ist Fangjagd zur Raubwildreduktion (lebend und tot) legitim und wird auch von Naturschutzseite gefordert und gefördert! Auch ist in diesen Fällen der negative Einfluss von Hauskatzen sehr wohl bekannt und wird daher keinesfalls geduldet! - für andere Arten auf der übrigen großen Landesfläche gilt hingegen, daß sie mit den Hauskatzen "leben" müssen, da hier offenbar keine nennenswerten Verluste zu erwarten seien!?

 

Die Landesregierung begrüßt alle wieder zugewanderten Arten herzlich und das ist gut so. Wie bitteschön soll sich aber eine artenreine Wildkatzenpopulation halten, wenn der Durchmischung mit streunenden Hauskatzen Tür und Tor geöffnet werden? Die wildbiologischen Erkenntnisse, die dieses Vorgehen rechtfertigen (und solche sind es ja angeblich, die den Gesetzentwurf maßgeblich formten), würde ich gerne in der Literatur nachlesen wollen! (übrigens fressen auch sterilisierte Katzen, wenn man sie lässt, andere Tiere!)

 

Wenn wir mehr natürliche Wechselwirkungen in unserer Umwelt wollen, ist es paradox, gleichzeitig streunende Haustiere dort "mitspielen" zu lassen!

 

Zusammenfassung:

Daß der Gesetzentwurf durch Beschneidung des Katalogs der de facto jagdbaren Arten und Einschränkung der Prädatorenbejagung (Hauskatze und Baujagd Fuchs) die Attraktivität einer zu pachtenden Jagd mindert, da weniger Arten in nutzbarer Höhe vorkommen werden, ist offensichtlich.

Ebenso wird die Motivation der Jäger gegen Null gehen, die Revierstrukturen (bisher aus eigener Tasche und in der Freizeit) zu verbessern.

Daß dementsprechend die Bereitschaft ein Revier zu pachten nachlassen oder verschwinden dürfte, liegt auf der Hand. Die Zahl der Feldreviere, die nicht mehr zu verpachten sein wird, wird steigen! Die Landwirte erhalten dann zwar keine Jagdpachteinnahme mehr, bleiben dafür aber auf den Wildschäden zu 100% alleine sitzen!

Der Verwaltungsaufwand wird eher mehr als weniger. Seit Jahrzehnten funktionierende Eigenverantwortung der Jäger soll künftig von Naturschutzseite überwacht werden.

Wissenschaftliche Untersuchungen die die negativen Einflüsse diverser wilder und domestizierter Beutegreifer belegen, werden offenbar ignoriert. Bei vom Naturschutz für lebenswert erachteten Arten werden "Ausnahmen", d.h. intensive Raubwildbejagung wie bisher, zugelassen!

Fütterungsverbot im Wald ist für die meisten Wildarten im modernen Wald kein wirkliches Problem. Dann aber bitte während der Notzeit parallel das Betretungsrecht streichen! Das wäre konsequenter Tierschutz! Auch Fütterung im Feld (zur Zeit des Ernteschocks) sollte möglich sein.

 

Es zeigen sich viele nicht nachvollziehbare Neuregelungen, die - anders als angekündigt - nicht mit wildtierökologischen Erkenntnissen oder einheitlichem Tierschutzgedanken untermauerbar sind!

 

Es wäre nicht nur sehr bedauerlich, sondern für unsere Umwelt auch nachteilig, wenn uns Jägern die Freude an der ältesten und natürlichsten Beschäftigung der Menschheit, sowie die Motivation zum Erhalt unserer heimischen Artenvielfalt, durch diesen wirklichkeitsfremden Gesetzentwurf genommen würde.

 

Auf keinen Fall würde sich aber das mittlerweile weit verbreitete Image der Grünen als "Bevormundungs-Partei" positiv entwickeln!

 

Jochen Drescher

 

Ich kam schon oft mit leeren Händen von der Jagd zurück -

doch noch nie mit leerem Herzen