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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

166. Kommentar von :Ohne Name

mehr Naturschutz auch für die "einzigen staatlich geprüften Naturschützer"

Schön, dass jetzt neben der traditionellen Jagd auch modernere Aspekte wie Naturschutz und Tierschutz berücksichtigt werden sollen. Ich wünsche mir konkret noch , dass 1. Rabenvögel nicht mehr wahllos exekutiert werden dürfen und 2. die Naturschutzverwaltung für besonders geschützte Tierarten federführend zuständig sein wird und nicht die

Schön, dass jetzt neben der traditionellen Jagd auch modernere Aspekte wie Naturschutz und Tierschutz berücksichtigt werden sollen.
Ich wünsche mir konkret noch , dass
1. Rabenvögel nicht mehr wahllos exekutiert werden dürfen und
2. die Naturschutzverwaltung für besonders geschützte Tierarten federführend zuständig sein wird und nicht die Jagdbehörde.
und hoffe, dass auch die vernüftigen Jäger sich outen und kooperativ zeigen

165. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz: Völlig an der Praxis vorbei !

Sehr geehrte grüne Landesregierung, Sehr geehrter Minister Bonde, viele der vorgesehenen Regelungen des neuen Jagdrechts sind weder praxisgerecht noch zukunftsorientiert. Ein modernes Jagdrecht muss die Eigenverantwortung der Grundeigentümer und der Jäger stärken. Stattdessen gibt es eine lange Liste von Verboten, Genehmigungsvorbehalten und

Sehr geehrte grüne Landesregierung,
Sehr geehrter Minister Bonde,
viele der vorgesehenen Regelungen des neuen Jagdrechts sind weder praxisgerecht noch zukunftsorientiert.
Ein modernes Jagdrecht muss die Eigenverantwortung der Grundeigentümer und der Jäger stärken.
Stattdessen gibt es eine lange Liste von Verboten, Genehmigungsvorbehalten und Einschränkungen sowie neue Bürokratie.
Auf die Inhaber des Jagdrechts und die Jagdausübungsberechtigten kommen neue Verpflichtungen zu, die in das Jagdrecht in unzulässiger Weise stark eingreifen und erhebliche finanzielle Risiken nach sich ziehen. Das Gesetz sieht in vielen Fällen vor, dass der Jagdausübungsberechtigte zunächst eine Genehmigung bei der Behörde einholen muss. Nicht geregelt ist, wer die dadurch entstehenden Kosten trägt.
Den Gesetzentwurf lehne ich in der gegenwärtigen Form ohne wesentliche und tiefgreifende Änderungen ab.
Mit freundlichen Grüßen
M. Weber

164. Kommentar von :Ohne Name

Eigenverantwortung

Guten Tag, ich lese, die Jäger haben in den letzten Jarzehnten eigenverantwortlich und gut gehandelt. Und das stimmt. Jedoch liegt genau darin das Problem - denn unsere Volksvertreter haben vor nichts mehr Angst als vor einem Bürger, der auf die Idee kommen könnte selbst zu entscheiden, was richtig und was falsch ist. Wo kämen wir denn auch

Guten Tag,

ich lese, die Jäger haben in den letzten Jarzehnten eigenverantwortlich und gut gehandelt. Und das stimmt. Jedoch liegt genau darin das Problem - denn unsere Volksvertreter haben vor nichts mehr Angst als vor einem Bürger, der auf die Idee kommen könnte selbst zu entscheiden, was richtig und was falsch ist. Wo kämen wir denn auch hin. Heute sind es die Jäger, Landwirte und Waldbesitzer. Morgen dann die Autofahrer, übermorgen die Jogger und Sportler (siehe Bike Marathon Kirchzarten).

Mein Gott ist das schrecklich, ein Jäger geht raus in den Wald und beschafft sich dort Nahrungsmittel - auf die natürlichste Art und Weise. Das kann man doch nicht durchgehen lassen - sofort verbieten. Alles verbieten.

Erstaunlich, dass in Ländern, in denen der Staat den Bürger am wenigsten Vorschriften macht, am wenigsten gängelt und für dumm verkauft, die gesellschaftlichen Probleme am kleinsten sind.

Das einzig erstrebenswerte im Leben: Freiburg Vauban

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/wissenschaftler-kritisieren-vorzeigeprojekt-solarsiedlung--80597851.html

163. Kommentar von :Ohne Name

Gesetz zur Abschaffung der Jagd

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Wurf: Sie schaffen es tatsächlich Natur- und Tierschutz sowie höchst umstrittenen Sekten, Tür und Tor zu öffnen, um die Jagd weitestgehend zu untergraben, einzuschränken oder zu verbieten. Bei der öffentlichen Anhörung im Landtag hat es sich gezeigt, dass die Anwesenden Natur- und Tierschutzverbände einzig und

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Wurf:

Sie schaffen es tatsächlich Natur- und Tierschutz sowie höchst umstrittenen Sekten, Tür und Tor zu öffnen, um die Jagd weitestgehend zu untergraben, einzuschränken oder zu verbieten.

Bei der öffentlichen Anhörung im Landtag hat es sich gezeigt, dass die Anwesenden Natur- und Tierschutzverbände einzig und allein die Jagd abschaffen wollen. Da dies schlichtweg nicht geht wird wie auf dem Basar gehandelt.

Es gibt kein Jagdverbot aber eine Schonzeit im Februar, März und April (§41)und für den Februar bis einschließlich August ein Kirrungsverbot (§33 (5))für Schwarzwild. Dies stellt eine Beschränkung der Jagd dar, die einem Jagdverbot gleich kommt, da hier eine effiziente Jagd auf Schwarzwild fast 7 Monate nicht möglich ist. Eine intensivere Jagd in der verbleibenden Zeit wird kaum ausreichen die Bestände zu reduzieren. Erhöhte Wildschäden sind vorprogrammiert!

§14 Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
Hier schaffen Sie es tatsächlich die Jagd abzuschaffen. Hier werden einzelne Personen oder die daraus resultierenden juristischen Personen über das Gemeinwohl gehoben. Die Sekte universelles Leben und Dominik Storr lassen grüßen.

In §33 (2) Wird das Füttern von Schalenwild verboten. Meines Erachtens ist Tierschutz nicht teilbar. Sie machen das aber. Vögel darf und soll man füttern damit diese über den Winter kommen, Schalenwild soll ich verhungern lassen. Die Option in §3 (3) ist wenig hilfreich, da die Notzeit von Amtswegen festgestellt und angeordnet werden muss. Zudem wird sich eine kurzfristige Futterbeschaffung schwierig bis unmöglich sein. Bis Futter dann teuer bezahlt ist und ausgebracht ist wird das meiste Wild verhungert sein. In meinen Augen eine Schande-es lebe der Tierschutz!

§39 Wildfolge
Das Thema Wildfolge schießt hier in §39 (1) 4.über das Ziel hinaus. Es sollte nicht jeder der einen auf dem Papier brauchbaren Jagdhund besitzt in fremde Jagdreviere hineinsuchen dürfen. Dies sollte den bestätigten Nachsuchenführern vorbehalten bleiben, da hier professionell geführte Hunde unterwegs sind, die Leid schnellstmöglich beenden können.

Weitere schwierige Themen sind aus meiner Sicht:

§31 (1) 19. Verbot der Baujagd, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist in Gefahr. Entweder ist etwas aus Tierschutzgründen verboten oder nicht und wo sollen bei Bedarf die gut und tierschutzgerecht ausgebildeten Jagdhunde herkommen, die dieser Aufgabe gewachsen sind?

Das gesamte Gesetzt halte ich für verfassungsrechtlich sehr schwierig da hier der Grundbesitz und somit das Eigentumsrecht beschnitten wird.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Stadtwaldjäger,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen

Sehr geehrter Stadtwaldjäger,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung an gewisse Regeln halten. Diese Regeln haben wir in unserer Netiquette festgehalten.

Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen.

Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Redaktionsteam

162. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
161. Kommentar von :Ohne Name

@Ralf Eisenhardt

Sehr geehrter Herr Eisenhardt, dass Sie Ihren Hund lieben, kann ich nicht ganz glauben. Sie lieben vielleicht das treuherzige Verhalten oder sonstige Elemente, die das Wesen, das Sie als „Ihren Hund“ bezeichnen, mit sich bringt. Aber Ihren Hund lieben Sie nicht. Ansonsten könnten Sie auch kein anderen Tier töten und würden sich hier für alle

Sehr geehrter Herr Eisenhardt,

dass Sie Ihren Hund lieben, kann ich nicht ganz glauben. Sie lieben vielleicht das treuherzige Verhalten oder sonstige Elemente, die das Wesen, das Sie als „Ihren Hund“ bezeichnen, mit sich bringt. Aber Ihren Hund lieben Sie nicht. Ansonsten könnten Sie auch kein anderen Tier töten und würden sich hier für alle Tiere einsetzen.

Bei den Fallen stimmen wir überein, aber wie ich bereits in meiner Überschrift mitteile, ist dieser Gesetzentwurf für mich lediglich ein Schritt in die richtige Richtung, wir können aber gerne gemeinsam die Forderung aufstellen, den Einsatz aller Fallen zu verbieten!

Freundliche Grüße

Harald Mühlhäuser

160. Kommentar von :Ohne Name

ich darf sie um Änderung ihrer Positionen bitten

Diktat des Naturschutzes • Jagdrecht und Naturschutzrecht müssen selbstständige Rechtskreise auf Augenhöhe bleiben • Jagdrecht darf nicht dem Naturschutzrecht unterstellt werden • Im Schutzmanagement werden den Jägern die Rechte des Jagdrechts genommen, die Verpflichtungen aber einseitig überbürdet • Eine Regulierung des Kormorans

Diktat des Naturschutzes

Jagdrecht und Naturschutzrecht müssen selbstständige
Rechtskreise auf Augenhöhe bleiben

Jagdrecht darf nicht dem Naturschutzrecht unterstellt werden

Im Schutzmanagement werden den Jägern die Rechte des
Jagdrechts genommen, die Verpflichtungen aber einseitig
überbürdet

Eine Regulierung des Kormorans soll nach Naturschutzrecht
erfolgen, obwohl der Kormoran dem Jagdrecht unterstellt
wird

Jagd auf Hase und Fasan nur noch nach Genehmigung des
Naturschutzes, obwohl Jäger die regionalen Fachleute sind
und Verantwortung bei der Bejagung vorleben

Jäger sind ausgebildete Natur
und Tierschützer

Eingriff in das Eigentumsrecht
Reduzierung des bisher dem Jagdrecht unterliegenden Tier
artenkatalogs

Beschränkung der Bejagungszeiten und der Jagdmethoden
ohne sachliche Gründe

Übertragung von Kompetenzen innerhalb des Jagdrechts auf
die Naturschutzbehörden

Überjagen von Hunden ist Eingriff in Jagdausübungsrecht

Praxistauglichkeit
Februar bis April: bis zu 20 % der Schwarzwildstrecke des
Jahres

Zweimonatige Jagdruhe trotz Jogger, Mountainbiker und
Waldarbeiter. Nicht einmal Betretungsverbote in der Nacht
zeit oder Leinengebote für Hunde

Fütterung als Instrument zur Erhaltung und Lenkung des
Wildes und zur Verhinderung von Wildschäden

Totfangfallen ermöglichen selektiven Fang ohne Gefährdung
von Menschen und Haustieren

Baujagd am Naturbau ist effektiv und wird tierschutzgerecht
betrieben

Gefährdung der flächen¬
deckenden Bejagung

Verpachtbarkeit von Revieren wird ohne Not gefährdet

Land weicht vom Bundesjagdgesetz ab und ermöglicht Orga
nisationen ein ideologisches Bejagungsverbot unter dem
Deckmantel des Gewissens

Ein Flickenteppich gefährdet unser bewährtes Reviersystem

Gefahr von vermehrten Wildschäden

Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung von Wildkrankhei
ten und Seuchen

Bürokratie statt
Verantwortung

Zukünftige Politik am Parlament vorbei

Umständliche und kostenträchtige Vorbehalte und Genehmi
gungsverfahren

Zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Jäger

Beispiele: Jährliche Berichte der Jäger und beauftragten
Wildtiermanager. Konzeptionsprüfungen zur Bejagung von
dem Entwicklungsmanagment unterliegenden Wildarten
wie Hase und Fasan

Tierschutz ist unteilbar
Bürokratische Hürden beim Schutz vor wildernden Hunden
und streunenden Katzen

Vögel dürfen gefüttert werden, Rehe müssen verhungern

Ausnahmen sollen möglich sein, sie werden aber in der Praxis
nicht funktionieren (Fütterung, Totfangfallen, Wildschutz

Politik gegen die Betroffenen
Übertragung von Rechten an Naturschutz, zu Lasten der
betroffenen Jäger und Landnutzer

Reduzierung der Mitwirkungsmöglichkeiten der haupt¬
betroffenen Jägerschaft

LJV vertritt 80% der Jägerinnen und Jäger im Land

LJV wurde in wesentlichen Punkten, wie z.
B. der Aufgaben
übertragung an die Naturschutzbehörden, nicht gehört

gez. Ammann

159. Kommentar von :Ohne Name

zukunftsfähig, tierschutzgerecht, modern

Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde angekündigt, dass das neue Landesjagdgesetz die Jagd zukunftsfähig, tierschutzgerechter und modern machen würde. Dies verschließt sich mir mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs jedoch vollständig. Ist es zukunftsfähig, wenn wir in Anbetracht hoher landwirtschaftlicher Schäden und des Näherrückens

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wurde angekündigt, dass das neue Landesjagdgesetz die Jagd zukunftsfähig, tierschutzgerechter und modern machen würde.

Dies verschließt sich mir mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs jedoch vollständig.

Ist es zukunftsfähig, wenn wir in Anbetracht hoher landwirtschaftlicher Schäden und des Näherrückens der Afrikanischen Schweinepest das Schwarzwild ab 15. Feb. !! nicht mehr effektiv bejagen dürfen??

Ist es tierschutzgerecht wenn wir in harten Wintern und bitterer Notzeit unser Wild verhungern lassen müssen??

Modern, ja modern ist das neue Gesetz, wenigstens dem Namen nach.
Wir sind ja jetzt Wildtiermanager.

Wir Jäger verschließen uns nicht vor Veränderungen.
Passagen, wie z.B. das Verbot in Vogelschwärme zu schießen waren schon seit jeher ungeschriebene Gesetze der Waidgerechtigkeit.

Wir Jäger sind weder "Wildtiermäster" noch wilde "Schießer".
Wir versuchen lediglich durch ein hohes Maß an persönlichem und zeitlichem Einsatz einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, und gleichzeitig Wildschäden zu verhindern.
Dabei steht auch bei uns Waidgerechtigkeit und Tierschutz an erster Stelle.

Schade dass dies in Ihrem Hause nicht erkannt wird.

Was Sie uns hier mit dieser Gesetzesvorlage präsentieren ist weder zukunftsfähig noch tierschutzgerecht, sondern lediglich modern.

Wolfgang Wahr

158. Kommentar von :Ohne Name

Schlimmer kann's nicht kommen

6.4.2014 Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, in einem Schreiben des Leiters der Geschäftsführung des Landesforstpräsidenten datierend 2.4.2014 zur Novellierung des LJG wird vom Beteiligungsverfahren, welches mit 27 Stzungen durchgeführt wurde, berichtet. An diesem Verfahren hat u.a. auch der Landesjagdverband teilgenommen, um die

6.4.2014
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
in einem Schreiben des Leiters der Geschäftsführung des Landesforstpräsidenten datierend 2.4.2014 zur Novellierung des LJG wird vom Beteiligungsverfahren, welches mit 27 Stzungen durchgeführt wurde, berichtet. An diesem Verfahren hat u.a. auch der Landesjagdverband teilgenommen, um die Argumente und Vorschläge zur Novellierung des LJG vorzutragen.
Leider muss ich nach Vorliegen des Gesetzesentwurf feststellen, dass nunmehr Regelungen im Gesetzentwurf Eingang gefunden haben, die fernab jeglicher Praxis in unseren Revieren sind. Abgesehen hiervon, kann von einer Stärkung der Verantwortung der Jägerschaft überhaupt nicht gesprochen werden. Die Zunahme von Verboten schränken die Verantwortlichkeit und die umsichtige Handhabung der Jagd durch die Jäger zusehends ein.
Ich befürchte daher, dass durch diesen Gesetzentwurf weder dem Naturschutz noch den anderen Interessenträgern in unserem Land gedient wird, sondern erhebliche Verwerfungen entstehen werden. Es wird zu einer Zunahme von gerichtsanhängigen Klagen führen, weil z.B. Jagdpächter nicht bereit sein werden, Wildschaden zu übernehmen, der in Zeiten und an Flächen entstanden ist, in welchen sie nicht schadensmindernd eingreifen dürfen. Abgesehen von diesen gerichtlichen Auseinandersetzungen, wird das Verhältnis der Jagdpächter mit den Jagdgesnossenschaften und deren Mitlgieder vor Ort einer schweren Belastungsprobe unterzogen, möglicherweise gar persönliche gute Beziehungen zwischen Pächtern und Landwirten zerstört.
Als Hegeringleiteter Weinheim in der badischen Bergstraße mit 30 Jahresjagdscheinen weiß ich, wovon ich rede. Besonders in den Vorgebirgsgemeinden entlang der Bergstraße sind die Probleme mit Schwarzwild, gerade in den Weinbergen, ein Dauerthema mit den Winzern, und unsere Bemühungen, die Wildschweinbestände unter Kontrolle zu halten, dürfen durch neue gesetzliche Regelungen nicht untergraben werden.
Weiterhin ist davon auszugehen, dass bei Novellierung im vorleigenden Entwurf die administrativen Aufwände in die Höhe schnellen werden. Vielfältige Ausnahmeanträge werden erheblich zunehmen und sollen dann noch zeitnah von den Behörden bearbeitet werden. Ist das der richtige Umgang mit Steuergeldern? Anstatt zu sparen, wird die Verwaltung vor neue Belastungsproben gestellt. Ich sehe schon den Ruf nach Aufstockung des Personals der zuständigen Behörden konkret vor mir. Woher dann die Beamten nehmen, die ausreichend Sachverstand mitbringen, um die jeweiligen Ausnahmeänträge zu bearbeiten?
Ich habe hier nur einen Auszug der mir besonders wichtigen Argumente dargestellt. Eine breite Ausfürung würde Seiten füllen.
Es ist äußerst bedauerlich, dass es Ihrer Regierung bei dem Vorhaben der Novellierung des LJG nicht gelungen ist, die jagdpraxis relevanten Themen zu verstehen und entsprechend umzusetzen. Ihrem Demokratieverständnis, welches Sie ja so sehr in Ihrem Wahlkapf 2011 kolportiet hatten, wird dieses Vorhaben nicht gerecht.

Mit freundlichen Grüßen und trotzdem Waidmannsheil
Albrecht Vock

157. Kommentar von :Ohne Name

Diktat des Naturschutzes

Förster, Berufsjäger und Jäger sind ausgebildete sowie geprüfte Natur- und Tierschützer.

Jagdrecht soll Jagdrecht bleiben und kein übergeordnetes Naturschutzrecht werden